Wechsel der privaten Kasse - Therapie verschweigen?

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Flowerbomb
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Beitrag Do., 20.10.2011, 23:09

Das ist doch egal, wie sie es herausfinden könnten. Du begehst dann einen Versicherungsbetrug, abgesehen davon, dass die dich aus der PKV rausschmeissen könnten, sollten dich die strafrechtlichen Konsequenzen alleine schon davon abhalten.

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zylikom
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Beitrag Do., 20.10.2011, 23:09

Naja, ich hab in meinen Recherchen schon Fälle gefunden, wo jemand von einer gesetzlichen zu einer anderen gesetzlicken Kasse gewechselt ist und es kein Austausch zwischen beiden Kassen gab.

Ich habe eben die Hoffnung, dass meine aktuelle Kasse, wo ich familienversichert bin, keine Infos rausgeben darf oder so.


Ja, Psychotherapie muss ich als Vorerkrankung eigentlich angeben!

Die Befreiung muss jeder! Student in Deutschland zu Beginn seines Erststudiums machen, der sich privat familienversichern will.

EDIT:
Flowerbomb hat geschrieben:Das ist doch egal, wie sie es herausfinden könnten. Du begehst dann einen Versicherungsbetrug, abgesehen davon, dass die dich aus der PKV rausschmeissen könnten, sollten dich die strafrechtlichen Konsequenzen alleine schon davon abhalten.
Wie gesagt. Ich müsste sonst 630 Euro monatlich zahlen. Das ist für mich als Student unmöglich. Ich habe vermutlich leider keine andere Wahl.
Zuletzt geändert von zylikom am Do., 20.10.2011, 23:11, insgesamt 1-mal geändert.

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candle.
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Beitrag Do., 20.10.2011, 23:10

Diese efreiung gilt sicher nur in diesem Versicherungsrahmen und dieses Versicherungsverhältnis endet nun, ergo hast du die freie Wahl. War bei mir als Azubi auch nicht anders.

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zylikom
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Beitrag Do., 20.10.2011, 23:12

candle. hat geschrieben:Diese efreiung gilt sicher nur in diesem Versicherungsrahmen und dieses Versicherungsverhältnis endet nun, ergo hast du die freie Wahl. War bei mir als Azubi auch nicht anders.

candle
Ja klar. Nach deiner Ausbildung war das zu Ende. Ist bei mir nach meinem Studium auch so. Da ich aber noch Student bin, greift diese Befreiung leider immernoch. Diese Befreiung ist leider auch nicht mehr rückkehrbar.

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Flowerbomb
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Beitrag Do., 20.10.2011, 23:15

Das kann doch nicht wahr sein, das wäre echt unmöglich. Also du meinst sie nehmen dich nur zum basistarif auf wegen der therapie? nur weil du einmal eine gemacht hast hat das solche auswirkungen? sonst könntest du tarife für 100-300oder so bekommen?

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carö
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Beitrag Do., 20.10.2011, 23:15

kann ich mir zwar kaum vorstellen, aber da hilft nur, sich beraten lassen und zwar juristisch kompetent.
das müsste ja bei studenten, die davon betroffen sind, zu unzumutbaren finanziellen härten führen wegen dieser versicherung.

viel glück!
Es ist krass, was man erreichen kann, wenn man sich traut. (Aya Jaff)

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zylikom
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Beitrag Do., 20.10.2011, 23:16

Flowerbomb hat geschrieben:Das kann doch nicht wahr sein, das wäre echt unmöglich. Also du meinst sie nehmen dich nur zum basistarif auf wegen der therapie? nur weil du einmal eine gemacht hast hat das solche auswirkungen? sonst könntest du tarife für 100-300oder so bekommen?
Genau! Ich war auch schockiert, aber so schaut es aus! Sonst wäre der normale Studententarif so zwischen 90 und 130 Euro. Das wäre machbar für mich, aber 630 eben leider nicht.

EDIT: Wisst ihr denn, ob sich die privaten Krankenkassen austauschen beispielsweise wegen einer Therapie oder so??? Deswegen hab ich eigentlich diesen Thread erstellt. Mir ist schon klar, das hier keine Experten für Versicherungsfragen sind, weswegen ich die Diskussion wegen der PKV hier auch eigentlich gar nicht wollte.
Zuletzt geändert von zylikom am Do., 20.10.2011, 23:18, insgesamt 1-mal geändert.

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candle.
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Beitrag Do., 20.10.2011, 23:16

Nicht nach der Ausbildung, sondern mit der Ausbildung. Und der einzige Fakt war die eigenständige Versicherung. Du bekommst jetzt auch eine eigenständige Versicherung.

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Flowerbomb
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Beitrag Do., 20.10.2011, 23:19

natürlich gehen 630,- nicht..völlig verrückt. wieso hast du dich befreien lassen eigentlich? die andere versicherung ging am anfang des studiums noch nur jetzt nicht mehr oder wie?

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zylikom
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Beitrag Do., 20.10.2011, 23:20

candle. hat geschrieben:Nicht nach der Ausbildung, sondern mit der Ausbildung. Und der einzige Fakt war die eigenständige Versicherung. Du bekommst jetzt auch eine eigenständige Versicherung.

candle
Verstehe ich nicht so ganz. Kannst du es mir kurz erklären? Wie alt warst du ? Und wie lief das ab mit dem Wechsel aus der Familienversicherung. Du warst auch privat versichert???
Flowerbomb hat geschrieben:natürlich gehen 630,- nicht..völlig verrückt. wieso hast du dich befreien lassen eigentlich? die andere versicherung ging am anfang des studiums noch nur jetzt nicht mehr oder wie?
Ja genau, nur zu Beginn des Studiums hätte ich in eine gesetzliche gekonnt. Ich hab damals einfach die Folgen nicht abschätzen können, wobei ich da mit Sicherheit auch noch an keine Psychotherapie gedacht hätte.

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candle.
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Beitrag Do., 20.10.2011, 23:23

Wieso mußt du denn jetzt wechseln und wieso greifst du nicht einfach morgen zum Telefonhörer und rufst mal eine PKV und eine GKV an, dann hast du die Infos binnen Minuten. UND man kann auch ein wenig verhandeln.

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Flowerbomb
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Beitrag Do., 20.10.2011, 23:26

ich glaube, die gesetzliche KV könnte in dem Fall verpflichtet sein, dich aufzunehmen. Habe gerade mal kurz geschaut, aber finde die Stelle im Sozialgesetzbuch gerade nicht, an die ich denke. Ich würde vor allem mal bei einer gesetzlichen KV anrufen morgen..

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Beitrag Do., 20.10.2011, 23:26

candle. hat geschrieben:Wieso mußt du denn jetzt wechseln und wieso greifst du nicht einfach morgen zum Telefonhörer und rufst mal eine PKV und eine GKV an, dann hast du die Infos binnen Minuten. UND man kann auch ein wenig verhandeln.

candle
Ich falle auf Grund meines Alters aus der Familienversicherung raus.
Ich werde wohl kaum eine PKV anrufen und fragen, ob ich sie vorsätzlich betrügen könnte oder ob das irgendwie rauskommen könnte
Ein Sachbearbeiter meiner aktuellen PKV meinte, dass das nicht überprüft werden kann. Aber dem traue ich ehrlich gesagt nicht.
Flowerbomb hat geschrieben:ich glaube, die gesetzliche KV könnte in dem Fall verpflichtet sein, dich aufzunehmen. Habe gerade mal kurz geschaut, aber finde die Stelle im Sozialgesetzbuch gerade nicht, an die ich denke. Ich würde vor allem mal bei einer gesetzlichen KV anrufen morgen..
Wie gesagt. Ich werde ja aufgenommen von einer PKV, von daher müssten die gesetzlichen KV da leider gar nichts tun :(
Alles wegen dieser sch.... Befreiung, die nicht rückkehrbar ist.

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candle.
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Beitrag Do., 20.10.2011, 23:28

Ach so, na nun bin ich im Bilde.

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zylikom
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Beitrag Do., 20.10.2011, 23:31

Ich hatte gehofft, dass hier vielleicht jemand schon Erfahrungen gemacht hat mit der Thematik. Entweder mit Erfolg Verschwiegen oder dass es später herauskam. Hoffe immernoch auf Erfahrungsberichte, die mir vielleicht etwas mehr Klarheit geben können.

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