Verlängerungsantrag wurde vom Gutachter abgelehnt!?

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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münchnerkindl
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Beitrag Mo., 26.09.2011, 18:41

flugunfähig hat geschrieben:
Nachdem der Verlängerungsantrag vom Gutachter abgelehnt wurde, besteht nun absolut keine Aussicht mehr. Mein Therapeut hat mit dem Gutachter telefoniert und ihn versucht umzustimmen, hat ihm meine Lage erklärt und ihn gebeten nochmals die Entscheidung zu überdenken. Der Gutachter jedoch stellt sich quer. Der Gutachter hat zwei Begründungen warum er nicht verlängern möchte. Zum einen, das er findet das die Abstände der einzelnen Sitzungen zu groß seien (also nicht immer wöchentlich, sondern weil auch mal 2 oder 3 Wochen dazwischen lagen) und er findet vor allem, das ich meine Lebensumstände ändern müsste, wenn ich wirklich was verändern wollte, das heißt weniger arbeiten und mehr Freiraum für die Therapie einräumen. Zum anderen und das ist der 2. Grund warum er abgelehnt hat, ist der Gutachter der Meinung das mir ein anderes Verfahren besser helfen würde. Er würde Psychoanalyse vorschlagen. Hallo? Die gesetzliche Krankenversicherung würde eher 300 Stunden Analyse zahlen als weitere 25 Tiefenpsychologisch fundierte Sitzungen. Es ist ungerecht, nicht fair und absolut frustrierend.

An einen Obergutachter kann das ganze auch nicht gehen, da zuvor der Gutachter dazu einwilligen muss,
Also Psychoanalyse würde ich dir da überhaupt nicht empfehlen. Damit kommst du ja überhaupt nicht in die Pötte und der Zeitaufwand ist für eine vollzeit arbeitende Person auf Dauer nicht hinnehmbar, da dann neben Arbeit, Analyse, Hausarbeit etc kaum noch Zeit für Erholung und Freizeit, die ja für die Psyche enorm wichtig sind bleibt.

Aber mit den beiden ersten Punkten hat er durchaus recht.

Ich rate dazu, dich an den VDK zu wenden. Die haben Anwälte für solche Fälle.

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flugunfähig
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Beitrag Di., 27.09.2011, 16:04

@münchnerkindl

Danke für deine Antwort und vor allem, hast du es mehr oder weniger auf den Punkt gebracht. Ich denke ein Psychoanalyse, sowie jede andere Therapieform, lebt von der Bereitschaft des Klienten und da ich mich zur Zeit nicht so sehr für eine Analyse bereit fühle, fällt dies mehr oder weniger für mich flach. Zu alle dem muss ich sagen, das ich mit meinem Therapeuten sehr gut zurecht komme und eben nur ungern die Therapie vorzeitig beenden möchte.

Eine allgmeine Frage habe ich dennoch. Ich habe bisweilen keinen Ablehnungsbescheid durch die GKV erhalten. Meine Frage ist nun, bekomme ich überhaupt einen Ablehnungsbescheid? Denn ich möchte nun Widerspruch einlegen und die Frist dafür beträgt einen Monat.

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candle.
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Beitrag Di., 27.09.2011, 18:00

Hallo flugunfähig!

Also ich muß sagen, dass du da in einer sehr merkwürdigen Situation steckst. Mir scheint irgendwas nicht zu stimmen.

Meines Wissens sitzen ja diese ärztlichen Gutachter bei der GKV selber und finde es ziemlich seltsam, wenn man kostensparend arbeiten soll und dir dann eine Analyse aufdrücken will. Außerdem wird es dort sicher mehr Gutachter geben, vielleicht kann da auch ein anderer zu rate gezogen werden?

Zudem: Hast du selber denn gar keine Post wegen einer Ablehnung bekommen? Hast du selber mal mit deiner Krankenkasse gesprochen? Weißt du was du beim Antrag unterschrieben hast? Damit meine ich deine Diagnose, die schon manchmal unzureichend sein kann für eine Weiterführung deiner Therapie. Hast du mal irgendwelche Dokumente in der Hand gehabt?

Irgendwie kann ich das Procedere einfach gar nicht glauben und möchte wirklich wissen was dahintersteckt. Bietet dein Therapeut auch Analyse an?

Hoffentlich verwirren dich meine Fragen nicht zu sehr aber ich hege den Verdacht, dass der Therapeut da irgendwie ein Problem hat, was auch immer dies sein mag.

Lieben Gruß!
cande
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Widow
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Beitrag Di., 27.09.2011, 18:08

Liebe Flugunfähig,

dass der Obergutachter nur dann "angerufen" werden kann, nachdem der (Unter-)Gutachter sein Placet dazu erteilt hat, also sorry, aber das kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen.
Ablehnung vom Unter-G. heißt für Dich, nach der entsprechenden Benachrichtigung (die Dir Deine KK zukommen lassen muss, schriftlich!) einen Widerspruch einlegen und ein Ober-Gutachten fordern zu können. Nur Mut! (Auch wenn das in Deiner Situation unheimlich schwer fallen muss. Aber genau darauf wird von seiten der Kassen doch spekuliert. Ich werd' grad wieder unglaublich wütend! [Könnte von Witwenrentenversicherungskasse hier einiges zum Thema "Amtsschimmel an BSE erkrankt" beisteuern ...].)

Zum therapeutischen Verfahren nur diese kleine Überlegung mit auf Deinen Weg durch die Wolken:
Was hilft Dir eine noch so 'tolle' Arbeit (falls die von Dir überhaupt so erlebt wird?), wenn Du seelisch nur noch abstürzt?
300 Stunden - ja. Das ist viel, 2 bis 3 Jahre so in etwa. Viele hier haben das mit Job (und Kind, alleinerziehend) hinbekommen. - Und hätten sonst vielleicht gar nichts mehr hinbekommen.

Einen ganz lieben Gruß und ein bissl Luft unter Deine Flügel pustend (hoffentlich so sanft, wie ich's wünsche),
Widow

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flugunfähig
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Beitrag Di., 27.09.2011, 19:02

@ Candle
Zudem: Hast du selber denn gar keine Post wegen einer Ablehnung bekommen? Hast du selber mal mit deiner Krankenkasse gesprochen? Weißt du was du beim Antrag unterschrieben hast? Damit meine ich deine Diagnose, die schon manchmal unzureichend sein kann für eine Weiterführung deiner Therapie. Hast du mal irgendwelche Dokumente in der Hand gehabt?
Bisher habe ich noch keinerlei Dokumente in den Händen gehalten, lediglich der Bewilligungsbescheid durch die DAk für die ersten 25 Sitzungen. Eine Diagnose weiß ich nicht. Mit der Krankenkasse bin ich bisher noch nicht in den direkten Dialog gegangen. Habe bisweilen alles mit meinem Therapeuten und meinem Psychiater versucht zu klären.
Bietet dein Therapeut auch Analyse an?
Nein, leider nicht. Ich müsste wenn den Therapeuten wechseln und das bedeutet für mich wieder einen morz Aufwand, da ja nicht der erste Therapeut auch der beste für einen selbst ist. Ich erinnere mich noch daran, wie lange ich gesucht habe um meinen jetzigen Therapeuten zu finden...eine Odysee war das.

@Widow
dass der Obergutachter nur dann "angerufen" werden kann, nachdem der (Unter-)Gutachter sein Placet dazu erteilt hat, also sorry, aber das kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen.
Ablehnung vom Unter-G. heißt für Dich, nach der entsprechenden Benachrichtigung (die Dir Deine KK zukommen lassen muss, schriftlich!) einen Widerspruch einlegen und ein Ober-Gutachten fordern zu können. Nur Mut! (Auch wenn das in Deiner Situation unheimlich schwer fallen muss. Aber genau darauf wird von seiten der Kassen doch spekuliert.
Danke für deine Aufklärung, war sehr hilfreich für mich, wenn obgleich ich heute früh genau das selbige erfahren habe. Habe mich ausführlich heute mit der Rechtsgrundlage befasst und vor allem mit hoffentlich kompetenten Menschen telefoniert und gemailt, die mir ebenfalls Mut gemacht haben den direkten Dialog nun mit der Krankenkasse zu suchen und Einspruch zu erheben.
Einen ganz lieben Gruß und ein bissl Luft unter Deine Flügel pustend (hoffentlich so sanft, wie ich's wünsche)
Du bist goldig, das ist echt lieb von dir und zauberte mir ein Lächeln ins Gesicht


Widow
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Beitrag Di., 27.09.2011, 19:21

In der Situation, in der Du steckst, liebe Flugunfähig,
verdienst Du jedes Pusten und überhaupt.


Alles Gute und viel Kampfkraft! (Woher? Stiehl sie im Zweifelsfall; vielleicht hätt ich auch noch ein bissl über, dann aber auf andern Kanälen.)

Widow, daumendrückend (und pustend)

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münchnerkindl
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Beitrag Di., 27.09.2011, 19:23

Fordere schriftlich eine schriftliche Ablehnung an und dann geh zum VDK. Die Mitgliedschaft kostet ein paar Euro im Monat und dann kannst du dich bei einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten und ggf auch vertreten lassen.

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flugunfähig
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Beitrag Mi., 28.09.2011, 04:26

@Widow
In der Situation, in der Du steckst, liebe Flugunfähig,
verdienst Du jedes Pusten und überhaupt.

Alles Gute und viel Kampfkraft! (Woher? Stiehl sie im Zweifelsfall; vielleicht hätt ich auch noch ein bissl über, dann aber auf andern Kanälen.) Widow, daumendrückend (und pustend)
Ich danke Dir von Herzen für die lieben und aufrichten Worte, Widow. Weiß gar nicht was ich noch sagen soll...

@münchnerkindl
Fordere schriftlich eine schriftliche Ablehnung an und dann geh zum VDK. Die Mitgliedschaft kostet ein paar Euro im Monat und dann kannst du dich bei einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten und ggf auch vertreten lassen.
Danke für die Info. Bin zur Zeit denke ich (oder hoffe ich) in guten Händen bezüglich Rechtsfragen und zumindest habe ich seit gestern die Kraft und den Mut geschöpft, zumindest zunächst Widerspruch erheben zu wollen. Wenn auch dieser Widerspruch erfolglos ausgehen würde, müsste ich in der Tat einen Fachanwalt für Sozialrecht zu Rate ziehen. Ich bin nur so vorsichtig bezüglich Anwälten etc., da ich mir unwahrscheinliche Sorgen mache, die evtl. aufkommenden Rechtskosten nicht tragen zu können...bin mit diesem Thema bisher noch nicht in Berührung gekommen und habe leider auch keine Rechtsschutzversicherung.

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münchnerkindl
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Beitrag Mi., 28.09.2011, 07:57

Wie gesagt, da ist der VDK ideal, da sie für ihre Mitglieder Fachanwälte für Sozialrecht haben, die sich mit genau sowas jeden Tag rumschlagen

http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1


Widow
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Beitrag Mi., 28.09.2011, 11:15

Diese von MüKi empfohlene Mitgliedschaft wäre aus zwei Gründen evtl. schnell zu erwerben:
1. Bei normalen Rechtsschutzversicherungen darf man keine Unterstützung (RA-Kostenübernahmen) für "laufende" Rechtsstreitigkeiten erwarten (meistens gibt es eine Sperrfrist von ein paar Monaten, während derer man in der Versicherung ist, aber sie nicht in Anspruch nehmen kann).
2. In Sozialrechtsfällen übernehmen normale Rechtsschutzversicherungen die Kosten erst, wenn es zu einem Prozess kommt, mit andern Worten: Alles, was ein RA vorher schon für einen tut, zahlt man selbst (habe ich grad durch ...; nur kam's dann nicht zum Prozess: Keine Aussichten auf Erfolg). Das können schon ein paar hundert Euro werden.

Ich wünsche Dir, liebe Flugunfähig, sehr, dass es nicht zum Prozess kommt, denn die ziehen sich hin, gerade vor dem Sozialgericht ...
Und ich bin einigermaßen zuversichtlich (auch wenn ich mich wiederhole): Habe schon oft gelesen, dass die Obergutachter für die Patienten und gegen die Untergutachter entscheiden. (Allerdings wäre evtl. zu überlegen, ob Du hinsichtlich der Terminfrequenz Deinerseits ein wenig "Entgegenkommen" zeigen könntest - es muss ja nicht gleich eine Analyse werden, aber wenn der Untergutachter auf den z.T. wohl ja wirklich großen Abständen Deiner TpT [wie lautet hier das Kürzel?] rumreitet, dann könnte man da vielleicht was machen.)

Herzliche Grüße an alle,
Widow

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candle.
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Beitrag Mi., 28.09.2011, 12:28

Hallo flugunfähig!

Wenn du dies alles tust mit Anwalt etc., meinst du, dass du dann noch immer eine vertrauensvolle Therapie führen kannst?

Ich hatte ja schon angemerkt, dass ich das seltsam finde und befürchte, dass dein Therapeut auch einen Anteil hat an der Ablehnung.

Für den fortführenden Antrag mußtest du eine Unterschrift leisten, hast du dir da denn wirklich gar nichts durchgelesen? Sprecht ihr so gar nicht über den Ablauf der Therapie? Gibt es noch einen wichtigen Faktor, der hier nicht bekannt ist?

Also ich würde jetzt besonnen versuchen vorzugehen und erstmal die Krankenkasse anrufen, dann kannst du den nächsten Schritt machen. Erstmal mußt du dir doch erstmal ein Bild machen was da los ist. Sicher ist es da eine Sache dem Therapeuten zu trauen, aber selber sollte man auch ein wenig Überblick über seine Therapie behalten.

Du bist letztlich auch Kunde, zahlst in die Krankenversicherung und DU wählst für dich das passende Therapieverfahren- nicht umgekehrt.

Lieben Gruß!
candle
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Widow
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Beitrag Mi., 28.09.2011, 13:00

candle. hat geschrieben: Für den fortführenden Antrag mußtest du eine Unterschrift leisten, hast du dir da denn wirklich gar nichts durchgelesen? Sprecht ihr so gar nicht über den Ablauf der Therapie?
Sorry, aber was sollte denn da "durchzulesen" gewesen sein?! Die Seite, auf der innerhalb meines Umwandlungsantrages (von analytischer Kurzzeittherapie zu einer richtigen Analyse) ich einwilligend unterschreiben musste, enthielt die Angaben zu meiner Person, die auch in meinem Ausweis stehen (keine Diagnose!), die entsprechenden Daten zum Thera (also die Adresse ..., auch keine Diagnose ), das Häkchen im Kästchen "Verlängerungsantrag" (oder hieß es "Umwandlung"? Anyway!) und die Zeile, in der ich unterschreiben musste.
Ach ja, und das Datum.

Wie die Therapie geplant ist, habe ich ebenso wenig daraus entnehmen können wie auch diagnostische Angaben oder Prognosen. Dergleichen steht in den weiteren Unterlagen eines Therapie-Antrages. Wenn ich den Analytiker danach fragen würde (was ich nicht tun werde, weil es mich nicht interessiert - das ist nun wirklich sein Job), vermute ich, dass er nicht darüber begeistert wäre, dass ich Einblick in diese Angaben verlangte (was einem aber wohl juristisch zumindest in Ansätzen zustünde).
Und selbst wenn ich gelesen hätte, wie die Therapie 'inhaltlich' im einzelnen aussehen soll (??? kann sowas en detail in solchen Anträgen überhaupt vermerkt sein; ich meine: Der inhaltliche Verlauf hängt ja nicht zuletzt davon ab, was der/die PatientIn so einbringt, oder?), dann wäre ich kaum imstande gewesen, die Qualität dieser Angaben zu bewerten - ich bin ja nicht vom Fach.

Einen lieben Gruß,
Widow

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candle.
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Beitrag Mi., 28.09.2011, 13:12

Hallo Widow!

Sorry, ich bin heute auch nicht so prickelnd drauf, aber ich finde deinen Beitrag auch eher ein wenig gehässig. Es klingt immer als wolltest du jedem die Analyse verkaufen. Ich weiß nicht, sind "Analysanden" für dich Patienten erster Klasse oder was bewegt dich zu dem Thema so?

Das Verfahren mag hierbei keine Rolle spielen, aber meine Therapeuten haben mit mir immer alles durchgesprochen, so weiß ich noch, dass eine unzulängliche Diagnose durchaus ein Pferdefuß sein kann, dass es zu einer Ablehnung kommen kann. Zudem muß ja auch eine gute Prognose für die Therapie dargelegt werden. Ich sehe es also nicht so, dass ein Therapeut ausschließlich seinen Job macht, sondern eher Teamwork zwischen Therapeut und Klient.

Es ist einfach von den Kosten her unlogisch jemanden eine Analyse aufzudrücken und die bekommt auch nicht jeder, weil es da noch spezielle Kriterien gibt.

Sorry, ich halte nach wie vor nichts von der Analys als Verfahren, aber das ist auch allein meine Sache.

Hier ist irgendwas falsch gelaufen und da würde ich erstmal bei der Kasse nachhaken, wenn der Therapeut nicht einlenkt.

candle
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Widow
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Beitrag Mi., 28.09.2011, 13:20

candle. hat geschrieben:aber meine Therapeuten haben mit mir immer alles durchgesprochen, so weiß ich noch, dass eine unzulängliche Diagnose durchaus ein Pferdefuß sein kann, dass es zu einer Ablehnung kommen kann. Zudem muß ja auch eine gute Prognose für die Therapie dargelegt werden.
Sorry, liebe Candle,

für Flugunfähig geht es nicht um einen Analyse-Antrag. Die Formulare aber scheinen ziemlich ähnlich zu sein (mein Erstantrag, jedenfalls das, was ich davon zu Gesicht bekam, bei dem es um eine tp Kurzzeitherapie ging, sah genauso aus wie der Verlängerungsantrag kürzlich).

Ab dem wievielten Antrag wußtest Du denn, was eine "unzulängliche Diagnose" ist, oder wie eine "Prognose" so "gut" formuliert ist, dass der Antrag bewilligt wird?
Ich stünde davor wie der Eisbär auf der wegtreibenden Scholle und verstünde nix.

Und: don't panic --- Analyse sollte man tunlichst nicht aufschwatzen wollen! Soviel weiß ich nun .

Herzlichen Gruß,
Widow

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candle.
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Beitrag Mi., 28.09.2011, 13:47

Hallo Widow!
Widow hat geschrieben: Ab dem wievielten Antrag wußtest Du denn, was eine "unzulängliche Diagnose" ist, oder wie eine "Prognose" so "gut" formuliert ist, dass der Antrag bewilligt wird?
Ich wußte es nicht nach dem wievielten whatever Antrag, denn ich habe ja mal gerade eine Therapie gemacht vor Jahren. Die zweite Therapie wurde bei mir nicht verlängert.

Aber mein erster Therapeut war da sehr erfahren, wußte worauf es ankommt und hat mich darüber auch informiert wo es Schwierigkeiten geben könnte. Meinst du, dass es besser ist, dass ein Therapeut es im stillen Kämmerchen allein macht? Ich finde Transparenz hier ganz wichtig.

Ich weiß jetzt nicht mal, ob flugunfähig erwähnt hat, dass sie überhaupt was unterschrieben hat.

Hier scheint mir doch einiges recht unklar an der therapeutischen Situation zu sein.

candle
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