Tristezza hat geschrieben:Aber hier geht es um jemanden, der als Folge seiner Straftat eine kleine Unannehmlichkeit erfahren hat - ohne sein unsägliches Verbrechen hätte der Polizist nie mit Schmerzen gedroht - und dann daraus ein großes Ding macht, das in überhaupt keinem Verhältnis zum Auslöser, nämlich dem von ihm verübten Mord, steht. Und da hab ich mehr das Bedürfnis ihm ins Gesicht zu spucken als auf seine Menschenwürde zu achten. Hätte er in einem ganz anderen Zusammenhang Unrecht erfahren, würde ich anders dazu stehen.
Den Gedankengang kann ich nach meinen subjektive Rechtsempfinden auch sehr gut nachvollziehen... wissend dass das, was ich subjektiv für recht und billig erachte, nicht immer auch (objektives) Recht sein muss.
Wie es genau zu dem Urteil kam bzw. wie es begründet wurde, weiß ich nun nicht wirklich: Nur eine juristische Logik ist gerne mal, dass man Sachverhalte strikt trennt... hier also den Kindsmord auf der einen Seite (für den er verurteilt wurde), und auf der andere Seite die Umstände des Verhörs. Also wer Unrecht oder einen Mord begangen hat, dem kann trotzdem auf der anderen Seite auch Unrecht (z.B. durch unzulässige Verhörmethoden) erfahren (worüber ggf. auch/getrennt zu urteilen ist). Rechtsstaatsgedanke, den ich auch irgendwo nachvollziehen kann.
Allerdings frage ich mich nach meinem Empfinden (auch), ob man es nicht so sehen hätte können, dass die Methoden der Polizei insofern verhältnismäßig waren als sie dazu dienen sollten einen Mord zu verhindern. Insofern hinterlässt der Schmerzengeldsanspruch wirklich einen sehr schalen und faden Beigeschmack. Aber wohl wahr: Da er einen Grossteil der Prozesskosten tragen muss, wird insofern wieder ein bissi "Gerechtigkeit" hergestellt, da ihm in der Tat nicht viel davon übrig bleiben dürfte.
sondern, wie ich gerade in den Nachrichten gehört habe, es ging um einen "Verfahrensfehler" bei der Vernehmung durch die Polizei
Ja gut, aber wäre ein Verfahrensfehler nicht auch unzlässige Verhörmethoden (z.B. Androhung von Folter/Gewalt)? Ja, dafür muss die Polizei dann auch aufkommen, für die Spätfolgen, die Gäfgen entstanden sein sollen. Wobei es sich angeblich lt. Gutachter eh nicht wirklich sagen lässt, ob Gäfgens angebliche Spätfolgen daraus resultieren (also aus dem Verhör)... oder in seiner Tat begründet sind, die sein Kartenhaus zusammenfallen ließen. Und ja, WENN jemand seine Schuld spürt (weiß ich allerdings nicht, wie das bei Gäfgen ist), dann kann's schwer auzuhalten sein, mit einer solchen Schuld zu leben... macht nix gut, klar, was aber sicher auch ein gewisse "Strafe" ist, allerdings keine juristische.