Mich von einer Polizeibehandlung gedemütigt zu fühlen..

Körperliche und seelische Gewalt ebenso wie die verschiedenen Formen von Gewalt (wie etwa der Gewalt gegen sich selbst (SvV) oder Missbrauchserfahrungen) sind in diesem Forumsbereich das Thema.
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Küken
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Beitrag Fr., 28.01.2011, 13:25

Ich finde es ebenfalls äußerst merkwürdig, dass die Polizei jemanden filzt, nur weil dieser einen verloren gegangenen Schlüssel abgibt. Nun ist es aber dann doch so gewesen und es wäre an sich nichts schlimmes: Denn hättest Du keine Drogen in Deiner Tasche deponiert, hättest Du auch nichts weiter zu befürchten gehabt. Sie hätten Deine Taschen durchsucht, nichts gefunden und Dich wieder nach Hause gehen lassen.
Wieso wunderst Du Dich darüber, dass Du anschließend von der Polizei eingesammelt wirst?

Übrigens: Vielleicht wärst Du mit "nur" 5g Cannabis noch gut weg gekommen, wenn die Polizei nicht in der Annahme gewesen wäre, dass Du womöglich noch sehr viel größere Mengen mit Dir trägst. Und deshalb eben auch noch einmal die Kontrolle auf der Polizeiwache - Wo auch sonst? Auf der Straße?! - Wofür Du Dich ausziehen musstest, ist doch auch noch nachvollziehbar.

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Schneekugel
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Beitrag Fr., 28.01.2011, 13:34

@Fiasei
Fakt ist, er hat gesetzeswidrig gehandelt, und gesteht es sich nicht ein!
Nein, tut er ganz objektiv nicht?
...Durchsucht worden
5 Gramm Cannabis zum Vorschein gekommen...

...Ich möchte nicht (mehr länger) kriminalisiert werden !
Ich würde die beschriebene Erfahrung gerne aus meinem Gedächtnis löschen.

Ich möchte nicht mehr länger unnütz und unfair kriminalisiert werden.
Die Aussage "Ich möchte nicht mehr kriminalisiert werden!" beinhaltet die Aussage, momentan kriminalisiert zu werden und er gibt auch ohne weiteres zu das Marihuana bei sich gehabt zu haben.

Seine Wut richtet sich dagegen, einen Schlüssel bei der Polizei abgegeben zu haben und daraufhin zu einer Taschenkontrolle aufgefordert worden zu sein. Jetzt mal persönlich subjektiv würde ich es auch lächerlich finden, meine Handtasche ausleeren zu müssen, weil ich dort Fundgut abliefere.

Seine weitere Wut richtet sich dagegen, zeitweise inhaftiert, körperlich untersucht und mit Handschellen behandelt worden zu sein, wegen etwas das allgemein auch unter der Polizei als Bagatelldelikt gilt.

Mal persönlich subjektiv würd ichs auch übertrieben finden, wegen 10 kmh zu schnell fahren mit Handschellen auf eine Wache geschleift zu werden, mich nackt von Beamten untersuchen lassen zu müssen und zeitweise festgehalten zu werden.

Was die Leugnung der subjektiven Aussage einiger Poster anbelangt ein Verbrecher zu sein, generell gilt "Verbrecher" als Bezeichnung um bestimmte Kriminelle von "normalen" Leuten zu unterscheiden. Wenn das begehen von Ordnungsdelikten und Bagatelldelikten (ein anderes Delikt wurde hier nicht genannt, also kanns nur darum gehen) die Bezeichnung Verbrecher rechtfertigt, ist es ok, nur sind dann leider bis auf ein paar Eremiten in ihrer Mönchsklause alle Menschen Verbrecher. Ich persönlich subjektiv jetzt wieder finde es auch übertrieben, dass alle Menschen ständig damit rechnen sollten in Handschellen auf Reviere geschleppt, festgehalten und nackt untersucht zu werden.

Oder ganz einfaches Beispiel: Ich hab daheim so einen hübschen Bußgeldbescheid wegen 12kmh auf der Autobahn zu schnell fahren. Keine Diskussion - ich bin ja auch 12 kmh auf der Autobahn zu schnell gefahren, was soll ich da groß rumdiskutieren. Ich finde es gibts nichts peinlicheres, als Leute die dann noch ewig mit der Polizei rumdebattieren, da ist ein geeichtes Meßgerät, das zeigt an ich bin 12 kmh zu schnell gefahren fertig. Da muss ich dem nicht noch die Zeit stehlen, oder auf ihn angepisst sein, schließlich hat er mich ja nicht gezwungen 12 kmh zu schnell zu fahren.

Der rein subjektiven Behauptung von manchen ich wäre wegen dem Begehen dieser Ordnungswidrigkeit ein "Verbrecher", schliesse ich mich dagegen ohne meine Ordnungswidrigkeit zu leugnen nicht an. Was nichts damit zu tun hat ob ich zugebe zu schnell gefahren zu sein, ich leugne nur die persönliche Behauptung mich deswegen als Verbrecher fühlen zu müssen. Gegen die weiterführende Behauptung, ich müsse wegen der 12 kmh zu schnell fahren doch seelenruhig akzeptieren in Handschellen auf eine Wache geschleppt zu werden, mich dort nackt von Beamten untersuchen zu lassen, meine persönlichen Besitztümer dort untersuchen lassen zu müssen und illegale Einsicht auf meine Bankdaten akzeptieren, wehre ich mich sogar vehement. Das finde ich persönlich sogar vollkommen hirnverbrannt.

Aber nur weil ichs hirnverbrannt finde, wegen 12 kmh zu schnell fahren nackt untersucht zu werden, heisst es nicht das ich es leugne 12 kmh zu schnell gefahren zu sein und eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Ich würde mich nur aufregen, wegen diesem Bagatelldelikt wie ein Schwerverbrecher behandelt zu werden. Und würde das auch definitiv tun wie etwa vermutlich 90% aller anderen auch.
Zuletzt geändert von Schneekugel am Fr., 28.01.2011, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.

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Küken
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Beitrag Fr., 28.01.2011, 13:45

12kmh zu schnell fahren ist damit nicht vergleichbar.
Hast Du Drogen in der Tasche, musst Du Dich ausziehen und wirst auf mehr Drogen durchsucht - In Körperöffnungen kann man viel lagern. (Bußgeld und Strafe folgt)
Fährst Du 12kmh zu schnell und wirst direkt von der Polizei angehalten, gibt es eine andere Untersuchung, dem Vergehen entsprechend. ZB ob Du alkoholisiert bist oder ähnliches. (Bußgeld/Strafe folgt) / Wirst Du von einer Blitzanlage geblitzt, kann im Nachhinein niemand nachweisen, ob Du zu diesem Zeitpunkt möglicherweise alkoholisiert warst.

Das einzige, was auch ich sehr bedenklich hier finde, ist die Tatsache, dass es um einen Schlüsselfund ging. Normalerweise sollte das nicht zu einer Taschendurchsuchung führen. Das ist ein Grund zum Aufregen, das stimmt. Der Rest ist aber vollkommen nachvollziehbar.

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Schneekugel
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Beitrag Fr., 28.01.2011, 13:55

Es geht ja nicht darum alles einfach durchzulassen, es geht nur darum dem Delikt entsprechend darauf zu reagieren, was hier finde ich nicht wirklich der Fall war. Ein Bekannter von uns war auf einem Festival so blöd und hat, als er einige Leute vor der Bühne traf die dort saßen und einen Ofen rauchten dazugesetzt und mitgeraucht. (So definitiv blöd, weil innerhalb des Campinggeländes weiche Drogen von den Securities und der Polizei sogar bewusst toleriert werden, die bekommen da entsprechend Weisungen. Er war halt so blöd und musste unbedingt auf einem der offenem Bereiche was rauchen als er die Gelgenheit sah.) Polizei kam vorbei, hat die Personalien der Leute festgestellt und fertig. Absolut ok. Mitkommen musste nur wer keinen Ausweis dabei hatte. Auch ok. (Und das auch nicht zum Ausziehen sondern um ganz ohne Handschellen zum Zeltplatz zu gehen - nach 2 Tagen Festival rennst du jeglicher nüchterner Person sowieso nicht davon ^^, damit diese ihre Ausweise dort suchen und vorzeigen konnten.) Danach normale schriftliche Aufforderung zur Blutuntersuchung beim Amtsarzt, absolut ok. Es ist eine Ordnungswidrigkeit und der geht die Polizei halt nach im entsprechendem Rahmen. Geh ich bei Rot über die Ampel muss ich auch den Ausweis herzeigen, und im Gegensatz zum eindeutigem bei rot über die Ampel gehen, kann ein Polizist halt nicht riechen ob da jemand ein Drogenproblem hat oder nur mal auf einem Festival was geraucht hat, von daher gibts eine amtsärztliche Blutuntersuchung. (Ganz ohne Handschellen, zwangsweise von Beamten hingeschleppt zu werden und nackt ausziehen.) Hat der Typ jetzt ein Drogenproblem gehts weiter mit dem Pflichttermin bei der Drogenberatung. Nur wenn man sich gegen dieses Verfahren wehrt, also nicht bereit ist den Ausweis zu zeigen, nicht zum Amtsarzt erscheint oder nicht zur Drogenberatung geht, wird dementsprechend härter vorgegangen. Warum sollts auch vorher notwendig sein, wenn derjenige eh keine Anstalten macht sich dem notwendigem Verwaltungsprozeß zu widersetzen? Einfach so aus Rache weil derjenige "böse" war? Solange ich beim zu schnell fahren erwischt werden bereitwillig brav meinen Ausweis herzeige, braucht mich meiner Meinung nach niemand auf ein Revier schleppen und nackt untersuchen.

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geronimos secret
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Beitrag Fr., 28.01.2011, 14:19

scheekugel schrieb:
Was die Leugnung der subjektiven Aussage einiger Poster anbelangt ein Verbrecher zu sein, generell gilt "Verbrecher" als Bezeichnung um bestimmte Kriminelle von "normalen" Leuten zu unterscheiden. Wenn das begehen von Ordnungsdelikten und Bagatelldelikten (ein anderes Delikt wurde hier nicht genannt, also kanns nur darum gehen) die Bezeichnung Verbrecher rechtfertigt, ist es ok, nur sind dann leider bis auf ein paar Eremiten in ihrer Mönchsklause alle Menschen Verbrecher. Ich persönlich subjektiv jetzt wieder finde es auch übertrieben, dass alle Menschen ständig damit rechnen sollten in Handschellen auf Reviere geschleppt, festgehalten und nackt untersucht zu werden.
Auch das ist richtig. So gibt es juristisch klare Abgrenzungen und nur besonders schwere Straftatbestände erfüllen die Bedingungen eines Verbrechens, wie z.B Mord.
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Küken
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Beitrag Fr., 28.01.2011, 14:34

Wir wissen nicht, ob er sich gewehrt oder nicht gewehrt und wie er sich generell den Polizisten gegenüber verhalten hat. Das ist dem Text nicht zu entnehmen. Dieser ist recht neutral gehalten. Man weiß nicht, was die Polizisten geritten hat, ihm Handschellen anzulegen. Vielleicht ist er doch nicht so ein Unschuldslamm, für das er sich hier ausgibt? Vielleicht sind die Polizisten davon ausgegangen, dass irgendeine Gefahr von ihm ausgeht? (vielleicht, vielleicht, vielleicht...)
Nehmen wir an - rein theoretisch - es wäre eine Gefahr von ihm ausgegangen, die Polizei hatte den Verdacht, ist diesem aber nicht nachgegangen. Es wäre etwas passiert. Was würden die Medien dann jetzt nur wieder aufschreien, warum denn niemand etwas dagegen gemacht hat, obwohl das doch so offensichtlich gewesen ist?!
Verstehst Du, was ich meine? Polizisten sind auch nur Menschen, wie Du und ich. Und unterschiedliche Menschen bewerten unterschiedlich... Möglicherweise haben sie die Situation falsch eingeschätzt, waren vermutlich auch etwas übereifrig, aber mit dem Gedanken ihre Arbeit möglichst gut zu machen.

Außerdem: Es hat ihn niemand einen Verbrecher genannt. Diesen Titel hat er sich selbst zugesprochen. Man habe ihn so behandelt, schrieb er.

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Ive
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Beitrag Fr., 28.01.2011, 15:17

... die Tatsache, dass es um einen Schlüsselfund ging. Normalerweise sollte das nicht zu einer Taschendurchsuchung führen.
Tuts auch nicht.

Ich hab früher in dem Bereich gearbeitet und kenne ein wenig den Background: Es müssen schon Dinge, Gründe, Hinweise vorgelegen haben. Die Beamten erstellen einen Bericht über alle Vorkommnisse, und dort steht mit Sicherheit nicht: "Herr X gab einen aufgefundenen Schlüssel ab und wurde nebenbei vom Kollegen Y untersucht, weil wir dachten, wir machen das gleich mal mit." Das könnte nämlich später angefochten werden, und da sichert man sich ab.

Wir kennen also den Grund dafür gar nicht. Müsste halt die Gegenseite kommentieren, um es überhaupt einigermaßen beurteilen zu können.

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geronimos secret
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Beitrag Fr., 28.01.2011, 15:30

@Ive
Es müssen schon Dinge, Gründe, Hinweise vorgelegen haben.
Das stimmt, nur dass diese Gründe oftmals willkürlich sind. So werden z.B. Farbige statistisch häufiger polizeilich kontrolliert, als nicht-farbige Menschen.
Eat Pray Love

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Schneekugel
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Beitrag Fr., 28.01.2011, 15:35

Fiasei hat geschrieben:Ein netter Zug von dir, dass du die Autoschlüssel abgegeben hast, aber ganz ehrlich, wenn du weißt du bist selber kriminell (eben weil du Cannabis eingesteckt hattest) dann forder ich doch das nicht herraus...
Ehrliches Sorry, das Wort war "kriminell". Niemand sagt was dagegen, das hier nur die eine Seite der Story ist. Aber von daher kann ich auch nur meine Meinung zu dieser einen Seite sagen. Beurteilen kann ich im Moment nur den einen Teil den ich kenne.

Von dem ausgehend, ja ich hätte wie gesagt den Schlüssel einfach in einen Postkasten geworfen. Da geht er nicht verloren, keiner treibt Schindluder damit und in Österreich ist das inoffiziell sogar ziemlich üblich. (Zumindest bei uns am Land wo du halt schon mal 30 Minuten mit dem Auto bis zur Polizei fahren kannst.)

Und jetzt einfach nur für das Auffinden von 5g Marihuana finde ich die beschriebene Behandlung nicht entsprechend. Was nicht alles sein könnte weiss ich nicht. Aber einfach für die beschriebene Aktionen find ichs nicht entsprechend.

Was das Legalisieren anbelangt vermute ich mal das es irgendwann kommt, und bis dahin ist es halt nicht legal und gehört dem Delikt entsprechend dann eben auch geahndet. Aber doch nicht so wie vom TE beschrieben.

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Ive
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Beitrag Fr., 28.01.2011, 15:38

geronimos secret hat geschrieben: Gründe oftmals willkürlich sind. So werden z.B. Farbige statistisch häufiger polizeilich kontrolliert, als nicht-farbige Menschen.
Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast. *g*

Im Ernst, das ist sicher nicht auszuschließen, aber der Willkürlichkeit sind Grenzen gesetzt. In meinen Augen gilt: Keiner kann den vorliegenden Fall richtig beurteilen, der nicht beide Seiten kennt.

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Schneekugel
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Beitrag Fr., 28.01.2011, 15:54

Davon ausgehend könntest du das Forum schliessen. Jeder der hier über seine Probleme schreibt, kann hier immer nur seine Sicht der Dinge wieder geben. Trotzdem versucht man zu helfen, auch wenn der Partner desjenigen der gerade schreibt, die Situation vielleicht vollkommen anders beschreiben würde.

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Ive
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Beitrag Fr., 28.01.2011, 16:00

Da hast Du natürlich Recht. Wobei ich bei den Problemschilderungen einen Unterschied mache zwischen unbestreitbaren Gefühlen und zumindest manchmal schon deutlich erkennbar fraglichen Fakten.

Ich unterstelle auch wohlgemerkt keine absichtlichen Lügen, sondern gehe eben von der Subjektivität des jeweiligen Erlebens aus. So wie wenn zwei Zeugen ein und dieselbe Beobachtung schildern: Beide glauben felsenfest an ihre Version, und beide berichten ganz Unterschiedliches. So, denk ich, ist es auch oft mit den Berichten über selbst Erlebtes.

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forcefromabove
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Beitrag Fr., 28.01.2011, 17:22

Amnesty Report 2010
Österreich
Rassismus
Folter und andere Misshandlungen
Polizei und Sicherheitskräfte
Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten
Amnesty International: Mission und Bericht


Im Jahr 2009 wurden erneut Vorwürfe über Misshandlungen und Rassismus durch Polizeibeamte laut. Die Behörden verletzten und untergruben die Rechte von Asylsuchenden und Migranten.

Rassismus
Österreichische Einwohner nicht weißer Hautfarbe wurden im Verhältnis zu Österreichern weißer Hautfarbe eher einer Straftat verdächtigt und von der Polizei misshandelt. In Fällen, in denen Angehörige ethnischer Minderheiten Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei erhoben, reagierten oft weder die Polizei noch die Justizbehörden in angemessener Weise. So wurden Beschwerden nicht ordnungsgemäß untersucht, Polizisten selten strafrechtlich verfolgt und nur mit geringen Strafen belegt.

Als Reaktion auf einen Anstieg von Einbrüchen führte die Wiener Polizei aufgrund einer Weisung zwischen April und Mitte 2009 eine groß angelegte Aktion gegen Personen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft durch. Es wurden alle Haushalte mit georgischen oder moldawischen Personen aufgesucht und die Anwesenden ohne Vorliegen eines konkreten Verdachts kontrolliert und befragt, um zu ermitteln, ob sie potentielles Diebesgut oder Einbruchswerkzeuge besaßen.
Folter und andere Misshandlungen
Die Behörden setzten weiterhin die Schutzmaßnahmen gegen Folter und Misshandlungen nicht um.

Das Folteropfer Bakary J., ein gambischer Staatsbürger, hatte Ende 2009 noch immer keine Entschädigung oder eine andere Form der Rehabilitation erhalten. Er war 2006 von drei Polizisten gefoltert worden und befand sich immer noch in Gefahr, abgeschoben zu werden, weil er sich ohne Aufenthaltstitel in Österreich aufhielt. Am 20. November entschied die Disziplinar-Oberkommission, zwei Polizisten, die an dem Fall beteiligt waren, aus dem Dienst zu entlassen. Ein dritter Polizist, der inzwischen pensioniert ist, verlor alle aus dem Dienstverhältnis stammenden Rechte und Ansprüche.
Polizei und Sicherheitskräfte
Nach wie vor gingen Berichte über Menschenrechtsverletzungen und exzessive Gewaltanwendung durch Beamte mit Polizeibefugnissen ein. Die Behörden untersuchten weder diese Fälle noch verhängte sie internationalen Standards entsprechende Strafen, was zu einem hohen Maß an Straflosigkeit führte.

Nach einem Einbruch in der niederösterreichischen Stadt Krems starb im August 2009 der 14-jährige Florian P., und ein 17-Jähriger wurde schwer verletzt, nachdem zwei Polizisten auf sie geschossen haben sollen. Eine unverzügliche und unparteiische Untersuchung wurde nicht durchgeführt. Die beteiligten Polizisten wurden erst einige Tage darauf von Kollegen - und nicht wie gesetzlich vorgesehen von der Staatsanwaltschaft - befragt. Im September kam ein von der Staatsanwaltschaft bestellter Experte zu dem Schluss, dass die Aussage eines der Polizisten über den Vorfall in höchstem Maße fehlerhaft war, was zu Verzögerungen bei den Ermittlungen führte. Der 17-jährige Tatverdächtige wurde trotz seiner Verletzungen umgehend im Krankenhaus verhört und dabei sein Recht auf Anwesenheit einer Vertrauensperson während der Befragung verletzt. Ende 2009 waren die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.
Am 13. Januar 2009 wurde der tschetschenische Konventionsflüchtling Umar Israilov in Wien getötet. Bei den Tätern soll es sich um Tschetschenen gehandelt haben. Umar Israilov hatte öffentlich erklärt, in Tschetschenien von Präsident Ramsan Kadirow und seinen Sicherheitskräften gefoltert worden zu sein, und wegen der Folterungen 2006 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage eingereicht. Sein Anwalt hatte der Polizei die genauen Einzelheiten des Falls geschildert und wiederholt Schutzmaßnahmen beantragt, aber die Behörden leiteten keine angemessenen Schritte ein.
Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten
Am 21. Oktober verabschiedete das Parlament eine Novelle des Asyl- und Fremdenpolizeigesetzes. Die neuen Bestimmungen, die am 1. Januar 2010 in Kraft treten, sehen weit mehr Fälle vor, in denen Asylsuchende inhaftiert werden müssen. Dies stellt einen Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards dar. Das Innenministerium kündigte nahezu alle Verträge mit unabhängigen NGOs, die Rechtsberatung für Asylsuchende leisten. Dadurch wird für Asylbewerber die Möglichkeit, Asyl bzw. internationalen Schutz zu erhalten und die Gründe für eine Inhaftierung oder Abschiebung rechtlich anzufechten, eingeschränkt


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"Ich bin kein direkter Rüpel aber die Brennnessel unter den Liebesblumen."
Karl Valentin

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forcefromabove
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Beitrag Fr., 28.01.2011, 17:32

Es sieht für mich so aus als würden die Menschenrechte in Österreich vorallem
publizistisch instrumentalisiert um von der faktischen Rechtskultur abzulenken.

Das ordnungspolitische "Engagement" wird von weiten Teilen der Bevölkerung
mitgetragen, oder durch den traditionellen Umgang mit Zivilcourage unterstützt.

Es sei jedem empfohlen sich dem politisch korrekten Leitbild von Anständigkeit
anzupassen,- im Interesse des physischen und psychischen Wohlergehens-.
"Ich bin kein direkter Rüpel aber die Brennnessel unter den Liebesblumen."
Karl Valentin

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geronimos secret
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Beitrag Fr., 28.01.2011, 18:12

Liebe forcefromabove,
danke dir für den Hinweis auf den Atrikel von Amnesty International` zur Untermauerung meiner These. Ich finde die Diskriminierung von Minderheiten ist ein großes Problem und sollte ernst genommen werden.
Eat Pray Love

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