Hallo LDN
anrufen nützt nix. Du musst schriftlich Antrag auf Wohngeld stellen. Sozialleistungen sind immer nachrangig und die wollen immer dass alle möglichen Leistungen die davor 'stehen' zumindest beantragt sind
Jetzt gilt es regional herauszufinden, wie hoch die KDU nach dem SGB II und SGB XII, die identisch sind, sein dürfen.
Nennt sich Angemessenheitsgrenze:
Du findest hier eine Tabelle, solltest du in Diepholz wohnen, brauchst du nur den ersten link zu öffnen
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 9.2006.pdf
Ansonsten den hier und deine Region suchen
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 9.2006.pdf
Angemessenheit in Größe und Preis können bis 15% höher sein, wenn eine Behinderung vorliegt, die dies nötig machen.
Zu den 'erlaubten' KDU addierst du 359€ (derzeitiger Regelsatz in der Sozialhilfe) und, das müsstest du nachschauen auf deinem Ausweis zum Grad der Behinderung, bei Merkzeichen ggfalls ca 60€
Solltest du kein Merkzeichen haben und ein blindes Auge, könte, je nach Sehkraft des anderen mal ein Verschlimmerungsantrag gestellt werden. Das BI für Blindheit wird (das sage ich aus meinen Erfahrungen mit den Versorgungsämtern) nur in Ausnahmefällen bei noch Sehkraft auf einem Auge zugesprochen. Dagegen sollte das *G* für eine Gehbehinderung eben durch das eine erblindete Auge definitiv versucht werden zu erreichen, notfalls mit KLage (ich musste, aber aus anderen Gründen, auch auf mein Merkzeichen klagen)
Dein Auto brauchst du nur verwerten, wenn es
dir zumutbar ist, es einen VERKAUFS Wert von ca 3000 € übersteigt (nicht der Gutachterwert) und da du eine Behinderung hast, kann es, je nach Art der Behinderung (also warum dir das zuerkannt wurde) sogar so sein, dass du ein teureres Auto nicht 'verwerten' müsstest
Eine Verwertung von Sachvermögen (wie Auto, Haus etc) ist nur dann gefordert, wenn dies zumutbar ist und wenn der zu erzielende Wert in Relation zum tatsächlichen steht.
SGB XII; §90, 92
Im SGB XII ist es sogar so, dass Sozialleistungen so ausgelegt werden müsse, das ssie individuell passen. Anders als im SGB II (Hartz4). Im SGB XII, in Verbindung mit SGB IX (für Behinderung etc) ist sogar vorgesehen, dass gegebenenfalls ein Auto finanziert werden muss bei Behinderten.
Natürlich keine Luxuskarre
Zum Beispiel bei blindem Auge
Es gibt übrigens auch die KFZ Steuer Ermässigung für Schwerbehinderte.
SGB IX
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de ... tentid=219
Hierzu und deswegen wäre das Merkzeichen *G* für dich durchzuboxen
Ebenso können Bedarfe geltend gemacht werden (ohne den sogenannten regelmäßigen Härtefallbedarf, den es bei Hart4 gibt) die keinen Härtefall sondern NOTWENDIG sind
Beispiele:
Bei schwerer Gehbehinderung durch z.B Diabetes werden Spezialschuhe gezahlt. Podologe, Fußverbände, Hilfsmittel, etc
Eben alles was die Krankenkasse nicht mehr zahle
Aber auch hier gilt: immer est Antrag beim 'eigentlichen' Träger, im Beispiel Krankenkasse. Lehnt die ab, weil das SGB V das nicht mehr vorsieht, ist der SGB XII Träger zuständig
Für dich zählt eh jetzt erstmal, du ziehst um während du noch keine Leistungen aus SGB XII beziehst, sondern dich vorrangig um Wohngeld kümmern musst
Über diesen Link kommst du zur Verwaltung Diepholz
http://www.diepholz.de/internet/page.ph ... l=0&id=512
Dort findest du blau unterlegt einen Wohngeldrechner
Da kannst du dich selber mal so vorab informieren und den Antrag auf Wohngeld runterladen
Ich lass es jetzt mal bei diesen Tipps, was deine eigentliches Thema angeht, kenne ich mich gar nicht aus, was Borderline mit sich bringt. Da gibt es hier mit Sicherheit user, die was dazu sagen können.
Hallo Münchnerkindl
was sogenannte Sozialberatungen machen, ist eine Beratung, sie ist nicht rechtsverbindlich. Wenn da was verbockt wird, haftet niemand. Insbesondere in der Sozialhilfe sind soviele Schleifen im SGB XII, soviele Verordnungen.
Naja, Rechtsberatungen dürfen ja sowieso ausschließlich zugelasssene Anwälte machen
Rosenrot