Läuft alles bei mir total richtlinienkonform: katathym imaginative Psychotherapie kann nach G-BA-Richtlinie im Rahmen einer TfP Anwendung finden.Matzero hat geschrieben:Ich möchte mit meinen Beiträgen keine selbst gestrickten eklektizistischen Baukastentherapien bezahlen, die bekanntlich nichts bringen (außer einer narzisstisch bestätigenden Verschmelzung zwischen Therapeut und Patient), weshalb Verfahrenskombinationen (mit Ausnahme PTBS-Behandlung) in Deutschland im Kassensystem explizit ausgeschlossen sind (s. z.B. Psychotherapie-Richtlinie).
Von narzisstischer Verschmelzung kann keine Rede sein und davon habe ich auch nie geredet, da hast du Dinge reingelesen, die so überhaupt nicht gesagt wurden.
Ich würde eher den begrenzten Horizont kritisieren, der durch die enge Definition der Richtlinien-Verfahren entsteht. Dass etwas festgelegt werden muss, darüber müssen wir nicht diskutieren, schon allein auch zum Schutz der Patienten. Aber wenn du dir die sog. "Dritte Welle" der VT-Verfahren anschaust und das mit neueren TfP-Ansätzen vergleichst (wo es inzwischen auch nicht mehr allein um das Unbewusste geht sondern auch um konkrete Veränderungsschritte), dann liegt das alles gar nicht sooo furchtbar weit auseinander. Und systemische Ansätze, die bewiesenermaßen wirksam sind, bleiben außen vor, weil kein Richtlinien-Verfahren.
Nur weil etwas nicht RL-Verfahren ist, heißt das nicht, dass es nicht wirksam ist. Die Definition "RL-Verfahren" wurde irgendwann so getroffen und ist damit auch ein Stückweit "willkürlich" bzw. spiegelt die Erkenntnisse und Interessen wider, die zu diesem Zeitpunkt vorherrschend waren. Aber das führt nun definitiv ins OT.