Depression und Therapie beim Arbeitsamt angeben?

Nicht jedem fällt es leicht, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, "einfach" mal jemanden kennenzulernen oder sich in Gruppen selbstsicher zu verhalten. Hier können Sie Erfahrungen dazu (sowie auch allgemein zum Thema "Selbstsicherheit") austauschen.
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Milly1
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Beitrag Di., 15.06.2010, 18:08

Aber der TE ist zusätzlich zur Arbeitslosigkeit noch gesundheitlich belastet.
Zwar mag er jetzt nicht alles aufnehmen können, aber umso wichtiger ist es, sich entsprechende Hilfe zu holen und sich zu informieren BEVOR er was unterschreibt, unter Druck gesetzt wird o.ä. (und wenn die Wohnortangabe stimmt...die Arbeitsagenturen in Berlin sind nicht grade bekannt für...nein, ich schreibe mich jetzt hier nicht um Kopf und Kragen).

Deswegen der Hinweis auf die Foren. Dort werden auch Beistände angeboten, Alo-Ini´s vor Ort benannt etc. Denn ich bleibe dabei, er braucht im Moment in erster Linie rechtliche Hilfestellung, die kann er dort bekommen, keine Ratschläge "bei mir lief alles schön".

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candle
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Beitrag Di., 15.06.2010, 18:22

Danke, diese Foren kann man knicken. Am besten hilft bei dem eigenem Ansprechpartner vorzusprechen mit Vehemenz und so...

Woher Du Deine Infos hast, Milly, weiß ich nicht, wenn Du selber noch nicht in der Lage warst. Gesetzbuch und Realität klaffen leider oft auseinander.

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(V)
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Beitrag Di., 15.06.2010, 18:31

candle hat geschrieben:Also mir wurde erklärt, dass ich mir nichts auf das Auge drücken lassen muß, andererseits hat man mir dann hintenrum Druck gemacht,...
Und genau das ist der Punkt. Theorethisch hat man diese und jene Rechte. In der Realität sieht es aber leider allzu oft so aus, dass man unter Druck gesetzt wird, teilweise mit haarsträubenden Mitteln. Die meisten unterschreiben dann meistens, weil sie nicht über ihre Recht informiert sind.
, ich hätte dann schon gerne etwas gemacht, was mich in meinem Wunschberuf weiterbringt, was mir auch logisch erscheint, aber so gehen sie nicht vor beim Amt.
Jep. Genau darum geht es. Weil man nämlich auch teilweise mit absoluten Unsinnbewerbungen oder Kursen bedacht wird. Nicht selten bringt dies sogar Nachteile mit sich. Einfach nur unlogisch. Aber wehe, man hat dann (scheinbar freiwillig) einen bindenden Vertrag (= den EGV) unterschrieben. Daher: vorher prüfen, was man unterschreibt. Wie auch sonst überall. Auch wenn der Sachbearbeiter zehnmal droht und Druck ausübt.
Nun mal ganz handfest: Wie schnell mußtest DU denn etwas unterschreiben?
Bisher noch nichts. Weil eh der Antrag auf Reha läuft. Aber wie bereits gesagt, meine Freundin in exakt ähnlicher Situation, "musste" gleich sofort beim ersten Termin unterschreiben...

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candle
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Beitrag Di., 15.06.2010, 18:34

Ist die Frage, ob die Frau schon ALG II bekam oder noch das I, das kann dann ja vom Procedere anders laufen.

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Milly1
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Beitrag Di., 15.06.2010, 18:46

Knicken würde ich sie nicht gleich, man muss nur auseinanderhalten können, wer "motzt" und wer "Ahnung" hat (und davon gibt es durchaus welche). Deswegen schrieb ich auch "gewöhungsbedürftig". Wie in jedem Forum gibt es eben solche und solche...

Das Non plus Ultra sind sie nicht, aber in meinen Augen besser als ein Therapieforum.

"Gesetzbuch und Realität klaffen leider oft auseinander"

Stimmt, gut, wenn man sich auf beiden Seiten auskennt.

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Beitrag Di., 15.06.2010, 19:50

@Candle
Zum dritten Mal: SELBE Ausgangslage wie bei mir, ANDERES Prozedere!
"Wer das hier liest, ist selber doof."

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candle
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Beitrag Di., 15.06.2010, 19:52

Du bist doch Studentin oder nicht? Da bekommt man doch kein Hartz.

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Milly1
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Beitrag Di., 15.06.2010, 20:04

Grundsätzlich nicht, es gibt aber Ausnahmeregelungen.

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candle
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Beitrag Di., 15.06.2010, 20:11

Milly1 hat geschrieben:Grundsätzlich nicht, es gibt aber Ausnahmeregelungen.
Ja, während der Diplomzeit bzw. Abschlußphase.

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Milly1
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Beitrag Di., 15.06.2010, 20:17

Nein, es gibt auch weitere Härtefallregelungen.

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Beitrag Di., 15.06.2010, 20:18

Weiß jetzt auch nicht, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll. Wenn du mir nicht glauben willst, dass verschiedene regionale Ämter und verschiedene Sachbearbeiter in ihrem Ermessen Fälle unterschiedlich behandeln, dann sei es eben so. Denn mehr wollte ich damit auch nicht aussagen. Da muss man kein riesen Off-Topic draus machen.

@Milly1
Ich weiß immer noch nicht, warum so viele Leute Angst vor Sozialhilfe haben wegen Erwerbsunfähigkeit, wenn unter dem Strich doch genau das gleiche rauskommt, nur weniger "Bewerbungsstress". Das hab ich noch nicht verstanden. Wieso man aus der Sozialhilfe SCHLECHTER rauskommen soll als aus dem ALGII. Ist doch beides gleich..."doof". Salopp gesagt.

Eben genau das gehört ja zur Ausgangsfrage des TE:
Er will sich nicht krankschreiben lassen, aus Angst dann in der Sozialhilfe zu landen und es dann noch schneller abwärts ginge. Daher meine Frage, was denn da genau der (rechtliche und finanzielle) Unterschied ist. Zumindest auf dem Land sind es ja sogar genau die selben Behörden, die selben Sachbearbeiter, dasselbe Antragsformular...?

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Milly1
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Beitrag Di., 15.06.2010, 20:29

Gothika, alle Aspekte auszuführen, würde jetzt ein bissi lang werden.
Generell sind es ja erstmal andere Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB II und SGB XII.
Hinsichtlich der (mtl.) Höhe gibt es grundsätzlich keinen Unterschied, m.E. (da müsste ich aber auch nochmal nachlesen) gibt es noch einen Unterschied in der Höhe des Vermögensfreibetrages (habe die gerade nicht im Kopf).

Das größte Problem, bei dem wie du es beschreibst, ist aber vorallem die "Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit".

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candle
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Beitrag Di., 15.06.2010, 20:33

Ich denke generell kommt unter dem Strich das selbe raus, allerdings haben Kranke und Behinderte dann noch die Möglichkeit andere Dinge kenntlich machen.

Da ich mich auch noch vor kurzem gefragt habe was und wie.... naja erstmal muß man zur Sozialhilfe kommen... Und ich meine, wenn man in Sozialhilfe kommt, ist es ja irgendwo ein fester Entschluß nicht mehr für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.

Wie auch immer: Ist das hier überhaupt gefragt?

Ich war ja kürzlich noch in ähnlicher Situation und habe mich entschlossen mich nicht krankschreiben zu lassen. Allerdings war ich sehr sicher, dass mir das Arbeiten gut tut. Ich habe auch keine Sozialphobie oder wie sich das nennt. Letztlich muß TE für sich selber entscheiden.

Ob man aus allem rauskommt: Ehrlich gesagt: Hatz IV kommt mir wie die Lebensfalle schlechthin vor zumal "wir" ja auch gleich über einen Kamm geschoren werden von der Gesellschaft als arbeitsscheu. Das bekommt man auch super zu spüren.

Gothika: Jeder ist irgendwo ein Einzelfall. Nur mal angemerkt. Es gibt es eher nicht, dass alle die gleichen Voraussetzungen haben.

PS: Es sind nicht die gleichen Ämter. Ich hatte mich da nämlich mal verlaufen. Sozialhilfe bekommt man quasi ab Rentenalter und da muß man dann zum Amt für Grundsicherung. Kann man aber nachlesen im Netz wer da noch alles drunter fällt.

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mariop
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Beitrag Di., 15.06.2010, 20:43

Hallo,

vielen Dank für all die lieben Antworten. Habe mich auch selber in einem Arbeitslosenforum angemeldet. Ist gar nicht so einfach wo man schreiben soll, da die sich ja eher Richtung Recht auskennen und nicht unbedingt die Seite eines Depressiven kennen.

So war z.bsp. oft die Antwort auf ein Post a la "Termin verpasst" gleich "Pech gehabt, Sperre garantiert, tja aufpassen"...ob die wissen welche Selbstvorwürfe und Angst sowas bei ner Person mit nem ohnehin geringen Selbstbewusstsein auslöst...

Ich habe nun erstmal angerufen und die Dame am Telefon meinte, dass sie es weiterleitet und ich einen neuen Termin zugeschickt bekomme. Gleichzeitig will ich aber am Donnerstag noch irgendwie meinen Sachbearbeiter rausbekommen (kenne ich noch nicht) und mich persönlich entschuldigen.

Is alles nicht so einfach...im Forum stand man soll sofort anrufen, dann aber auch wieder, es nicht jedem beim Arbeitsamt auf die Nase zu binden. Wie soll man da durchblicken und ruhig bleiben.

Ich war ja vorher arbeitslos (ALG1) und da hat sich in 6 Monaten niemand gemeldet und ich musste keine Bewerbung nachweisen...sicherlich hätte ich mich auch krank melden können, musste ich aber in dem Fall nicht. Eine Krankmeldung hätte mich sicherlich auch gesundheitlich belastet...klingt zwar bizarr ist aber so...ich würde mich dann schlechter machen als ich bin..."und nun bist du auch noch krank, nix schaffste"

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Milly1
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Beitrag Di., 15.06.2010, 20:49

"PS: Es sind nicht die gleichen Ämter. Ich hatte mich da nämlich mal verlaufen. Sozialhilfe bekommt man quasi ab Rentenalter und da muß man dann zum Amt für Grundsicherung. Kann man aber nachlesen im Netz wer da noch alles drunter fällt."

Auch das stimmt so nicht. Eine Zeitlang mussten es getrennte Ämter sein, jetzt gilt nach § 98 SGB X II der Träger der Sozialhilfe als zuständer Leistungsträger für Leistungen zur Grundsicherung.
Und "quasi für Rentner" ist nur der eine Personenkreis, für den die Leistung zur Grundsicherung gelten.

Candle, echt mal, entweder mal richtig informieren "so im Netz" oder die "Informationen" ein wenig bedachter weitergeben.

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