Familienmitglied zum gleichen Therapeuten?!
@Anna-Luisa, dafür gibts gute Gründe. Ist auch so geregelt. Der Therapeut meiner Cousine hat nicht mal ihre Nachbarin genommen, weil das zu nah ist. Dann weiß ich von einer Therapie, wo der Therapeut die Ex und Frau eines ehemaligen Patienten genommen hat und das lief gar nicht gut. Hat die Trennung der Beiden aus Sicht des Exfreundes miterlebt und war extrem parteiisch, wenn sie sich über den Kindsvater aussprechen wollte.
Ich weiß nicht, ob das richtig geregelt ist, aber ich könnte mir vorstellen, dass es was mit dem Abstinenzgebot zu tun hat, dass das so nicht sein soll.
Ich weiß nicht, ob das richtig geregelt ist, aber ich könnte mir vorstellen, dass es was mit dem Abstinenzgebot zu tun hat, dass das so nicht sein soll.
Ich hab an Gestern nicht gedacht und nicht an Morgen
Es ist Nacht, ich steh am Fenster
Und für einen Augenblick leb ich im Jetzt
von: Keine Zähne im Maul aber La Paloma pfeifen
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Woher weißt du das? Und welche Begründung gab es für die Absage an die Nachbarin der Patientin?
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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Ja, aber mit welcher Begründung würde die Absage erfolgen?Candykills hat geschrieben: ↑Mi., 25.09.2019, 15:56 Weil der Therapeut eine Allianz mit seinem Klienten bildet. Wenn dann Hinz und Kunz kommen und alles, was Patient A erzählt hat, völlig anderes erzählen könnte, könnte dies die Beziehung zwischen Therapeut und Patient A belasten.
Und was passiert, wenn der Therapeut in der elften Stunde erst mitbekommt, dass er zwei verfeindete Cousinen in seiner Praxis hat?
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Wahrscheinlich würde er sagen, dass er keinen Platz frei hat. Sicher würde er nix Preis geben, wen er behandelt.
Normal sollte das nicht passieren, man erwähnt ja auch Namen bzw. teilweise fragt der Thera auch genau nach. Meine wollte zum Beispiel immer volle Namen meiner Mitbewohner wissen...
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Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)
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Weil die Nachbarin meine Cousine irgendwann mal vollgeheult hat, sie ihr eine Therapie empfahl, versprach ihren Therapeuten zu fragen und der ablehnte die Nachbarin als Patientin zu nehmen (hat aber Kollegen empfohlen). Die Begründung war, dass er niemandem aus dem Umfeld meiner Cousine in Therapie nehmen möchte.
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Also lügen? Und wenn ausgerechnet dieser Therapeut dem Patienten (auf dessen Beschwerde)von der Krankenkasse "zugewiesen" wurde - wegen kurzer Wartezeiten oder gar freier Kapazitäten?Candykills hat geschrieben: ↑Mi., 25.09.2019, 16:44 Wahrscheinlich würde er sagen, dass er keinen Platz frei hat. Sicher würde er nix Preis geben, wen er behandelt.
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Ich glaube, es wird sich teilweise- auf dem Land- gar nicht vermeiden lassen, dass sich auch mal Patienten untereinander kennen.
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Ja, natürlich - er kann doch nicht sagen, wenn er bnehandelt, das ist wohl klar, oder?
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Nein, aber er darf auch die Verwandte behandeln. Anstatt eine Lüge aufzutischen, die zudem leicht auffliegen kann.Candykills hat geschrieben: ↑Mi., 25.09.2019, 17:10 Ja, natürlich - er kann doch nicht sagen, wenn er bnehandelt, das ist wohl klar, oder?
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Was er den abgelehnten Patienten dann als Begründung sagt, bleibt ja der Phantasie des Therapeuten überlassen. Er muss es vermutlich nicht einmal begründen.
Und ob die Lüge so leicht auffliegen kann, bezweifle ich. Als Patient habe ich nämlich sicher keinen Einblick in die Patientenfluktuation bei meinem Therapeuten und freie Plätze können ja auch schnell wieder belegt sein.
Schließlich kann/muss er entscheiden, wen er behandelt und wen nicht.
Und ob die Lüge so leicht auffliegen kann, bezweifle ich. Als Patient habe ich nämlich sicher keinen Einblick in die Patientenfluktuation bei meinem Therapeuten und freie Plätze können ja auch schnell wieder belegt sein.
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Zuletzt geändert von Coriolan am Mi., 25.09.2019, 17:30, insgesamt 1-mal geändert.
Behinderung/Erkrankung ist eine Erklärung für Vieles, aber keine Entschuldigung für Alles.
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Nein, darf er nicht. Therapeuten dürfen keine Verwandten oder Freunde von Klienten behandeln, ich meine, das wäre sogar gesetzlich so vorgeschrieben.Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Mi., 25.09.2019, 17:19Nein, aber er darf auch die Verwandte behandeln. Anstatt eine Lüge aufzutischen, die zudem leicht auffliegen kann.Candykills hat geschrieben: ↑Mi., 25.09.2019, 17:10 Ja, natürlich - er kann doch nicht sagen, wenn er bnehandelt, das ist wohl klar, oder?
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Hier, er sollte solche Personen zumindest aus ethischen Gründen nicht behandeln:
https://www.hogrefe.de/themen/klinik/therapie
Gibt es Personengruppen, die ein Psychotherapeut grundsätzlich nicht behandeln sollte, wie zum Beispiel Verwandte, Freunde oder Kollegen?
Die psychotherapeutische Behandlung einer Person ist aus ethischer Sicht immer dann heikel, wenn sich der Psychotherapeut in einem Interessenkonflikt befindet. Eine besonders delikate Form davon sind sogenannte Mehrfachbeziehungen, z.B. wenn der Psychotherapeut
gleichzeitig in einer anderen Beziehung zum Patienten steht, d.h. ihm gegenüber eine zusätzliche, nicht therapeutische Rolle innehat.
gleichzeitig in einer (Therapie-)Beziehung zu einer verwandten oder anderweitig nahestehenden Person des Patienten steht.
Mehrfachbeziehungen und andere Überschreitungen der üblichen therapeutischen Beziehungsgrenzen können dem Patienten schaden, müssen es aber nicht. Gezielte Überschreitungen können sogar nützlich für den Therapieerfolg sein. Allerdings ist es zentral, dass jeder Überschreitung therapeutisch durchdachte Überlegungen vorausgehen und der potentielle Interessenkonflikt dem Patienten gegenüber offengelegt wird.
https://www.hogrefe.de/themen/klinik/therapie
Gibt es Personengruppen, die ein Psychotherapeut grundsätzlich nicht behandeln sollte, wie zum Beispiel Verwandte, Freunde oder Kollegen?
Die psychotherapeutische Behandlung einer Person ist aus ethischer Sicht immer dann heikel, wenn sich der Psychotherapeut in einem Interessenkonflikt befindet. Eine besonders delikate Form davon sind sogenannte Mehrfachbeziehungen, z.B. wenn der Psychotherapeut
gleichzeitig in einer anderen Beziehung zum Patienten steht, d.h. ihm gegenüber eine zusätzliche, nicht therapeutische Rolle innehat.
gleichzeitig in einer (Therapie-)Beziehung zu einer verwandten oder anderweitig nahestehenden Person des Patienten steht.
Mehrfachbeziehungen und andere Überschreitungen der üblichen therapeutischen Beziehungsgrenzen können dem Patienten schaden, müssen es aber nicht. Gezielte Überschreitungen können sogar nützlich für den Therapieerfolg sein. Allerdings ist es zentral, dass jeder Überschreitung therapeutisch durchdachte Überlegungen vorausgehen und der potentielle Interessenkonflikt dem Patienten gegenüber offengelegt wird.
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Weil Berufsordnungen bei der Behandlung von Verwandten bzw. nahen Angehörigen Einschränkungen vorsehen (je nach Bundesland kann das etwas variieren). Bei Bedarf lässt sich dass sicher näher begründen z.B. Interessens- oder Loyalitätskonflikte, ethische Gründe, Schweigepflicht, usw.
Liebe Grüße
stern
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umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
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Nee, darf er nicht, weil es den berufsethischen Grundsätzen widerspricht. Grund ist der Schutz des besonderen Vertrauensverhältnisses und der Schweigepflicht. Ersteres ist in Gefahr, weil der Therapeut dem Patienten nicht mehr unvoreingenommen begegnen kann, wenn er schon von Vorinformationen "geprimed" ist. Zweitere ist in Gefahr, weil der Therapeut versehentlich - sei es auch nur durch indirekte Hinweise wie nonverbale Signale - sichtbar machen kann, dass er über einen bestimmten Sachverhalt schon Bescheid weiß - und damit Gesprächsthemen der anderen Person preisgeben würde. Wie eng die Beziehung zwischen den Personen sein muss, um als Ausschlusskriterium zu dienen, da gibt es unterschiedliche Meinungen. Die meisten würden, die Tatsache, dass man in der gleichen Straße wohnt, wahrscheinlich noch nicht als maßgeblich ansehen, direkte Nachbarschaft hingegen schon, weil es da zwangsläufig Konfliktpotential gibt und der Therapeut mit seiner Loyalität zwischen die Fronten geraten kann.Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Mi., 25.09.2019, 17:19
Nein, aber er darf auch die Verwandte behandeln. Anstatt eine Lüge aufzutischen, die zudem leicht auffliegen kann.
Wenn erst später herauskommt, dass der Therapeut eine 2. Person aus dem Umfeld behandelt, wird die Konsequenz auch davon abhängen, wie nah der Bezug zwischen beiden Personen ist. Bei einer Nachbarin, würde man u.U. die Risiken abwägen und die Therapie zur Nachbarin weiterführen, bei nahen Angehörigen würde man der Person, die später mit der Therapie begonnen hat, sagen, dass die Therapie aus persönlichen Gründen nicht bei diesem Therapeuten fortgesetzt werden kann.
Damit ist auch schon zur Frage nach der Lüge übergeleitet. Nein, natürlich müsste der Therapeut nicht lügen. Er kann einfach sagen, dass er sich dagegen entschieden hat, mit diesem Patienten zu arbeiten. Er muss das gar nicht begründen, wenn er das aber will, kann er ein "aus persönlichen Gründen" dazufügen. Der Therapeut kann ja während der Probatorik genauso sagen, dass es nicht passt, wie der Patient. Daher gibt es auch keine "Zuweisungen" von Patienten, aus welchem Grund auch immer. Terminservicestellen o.ä. können einen Termin vermitteln, aber Sie können keinem Therapeuten vorschreiben, wen oder wie viele Patienten er behandelt, so lange er die für die Wahrung des Versorgungsauftrages notwendigen Mindeststunden leistet.
Edit : wegen zeitlicher Überschneidung Vorbeiträge noch nicht gelesen.
It is better to have tried in vain, than never tried at all...
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also wer das nicht nachvollziehen kann, dem ist irgendwie echt nicht zu helfen?
Stell Dir vor, Ein Verwandter der dich misshandelt hat, und selber probs hat, will zu deinem Thera?
Hallooooo, das gibt ja sowas von Interessenskonflikte, sorry aber das müsste jedem klar sein, dass das nicht geht.
Stell Dir vor, Ein Verwandter der dich misshandelt hat, und selber probs hat, will zu deinem Thera?
Hallooooo, das gibt ja sowas von Interessenskonflikte, sorry aber das müsste jedem klar sein, dass das nicht geht.
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