Eine Frage des Geldes

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Nikka
Helferlein
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Beitrag Mi., 17.02.2010, 17:53

Hallo an alle,

ich mache eine Analyse. Der Satz bei der Kasse beträgt 80 Euro, ich zahle 40 Euro Ausfallhonorar. Die Sitzung hat 50 Minuten.
Nach Ende der Kassenfinanzierung (in einigen Wochen) könnte ich für 60 Euro pro 50 Minuten weitermachen.

LG
Nikka
[hr][/hr]
"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt - dann kannst du,
auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

(Tenzin Gyatso, 14.Dalai Lama)

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SamuelZ.
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Beitrag Mi., 17.02.2010, 20:53

Hallo Nikka, ist es immer so, dass selbstfinanzierte Sitzungen günstiger sind?

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ENA
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Beitrag Mi., 17.02.2010, 21:55

Auch wenn ich jetzt nicht gemeint bin...: Ich glaube, manche Therapeuten kommen da einem einfach auch ein bisschen entgegen... .

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Zwackel
Forums-Gruftie
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Beiträge: 687

Beitrag Mi., 17.02.2010, 23:10

Da ich privatversichert bin, bekomme ich immer eine Rechnung, auf der genau steht, wieviel meine Verhaltentherapie kostet: 100,50 Euro pro 50 Minuten
Von meiner Freundin, die bei ihr auch schon mal in Therapie war und die Stunden privat gezahlt hat, weiß ich, dass sie mur die Hälfte (50 Euro) verlangt hat.
Life is what happens to you while you're busy making other plans.
(John Lennon)

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Nikka
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Beitrag Mi., 17.02.2010, 23:46

SandyP. hat geschrieben:Hallo Nikka, ist es immer so, dass selbstfinanzierte Sitzungen günstiger sind?
Hallo Sandy,

das weiß ich nicht. Bei meiner Therapeutin ist es so, dass sie ihren Patienten nach Ende der Kassenfinanzierung einen vergünstigten Satz anbietet. Möglich, dass andere das auch so handhaben.

LG
Nikka
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Soleil_levant
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Beitrag Sa., 29.05.2010, 18:30

Wenn man ein Rezept hat zur Verhaltenstherapie, muss ich dann trotzdem noch n haufen geld den Therapeuten geben??

LG Soleil

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ENA
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Beitrag So., 30.05.2010, 13:47

Hallo Soleil_levant!

Du hast eine "Rezept"???...

Also, ich kenne das in Deutschland so:
Sobald die Krankenkasse den Antrag bewilligt hat, zahlt diese den bewilligten Stundensatz, es sei denn, Du gehst zu einem Therapeuten, der keine Kassenzulassung hat (dann zahlt die Krankenkasse nur per Einzelfallentscheidung) oder Du bezahlst Deine Therapie eh selbst. Wenn Du eine Therapiebewilligung von der Kasse hast, brauchst Du jedenfalls auch anteilig nichts dazu zu zahlen. Wenn die Stunden aufgebraucht sind und vorerst kein neuer Antrag mehr gestellt werden kann (nach etwa 80 Sitzungen bei Verhaltenstherapie (es werden meistens erstmal 25 Sitzungen bewilligt, eine Verlängerung gibt es dann bei erneutem Antrag mit Begründung)), kannst Du immer noch privat weiterzahlen oder Du machst eine Weile Therapiepause...oder bist im besten Fall ganz fertig mit Therapie und es geht Dir für den Rest Deines Lebens so super gut, dass Du keine Therapie mehr in Anspruch nehmen musst und magst!
Eine Liste von Therapeuten mit Kassenzulassung bekommst Du z.B. bei Deiner Krankenkasse.

Ich wünsche Dir viel Erfolg,

ENA!


Gast
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Beitrag Mo., 31.05.2010, 21:00

VT= KK finanziert pro Stunde ca 80 Euro
Ausfallhonorar beim ersten T= 40 Euro
jetziger Therapeut=?

Ich weiß, dass mein erster T. am Tag zwischen 8-10 Patienten hatte. Wie es mein jetziger hält, weiß ich nicht.

Krieg ich Geld, wenn der T absagt?

Rosenrot

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ENA
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Beitrag Di., 01.06.2010, 07:10

Rosenrot hat geschrieben:Krieg ich Geld, wenn der T absagt?
Wär schön, ne?

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beanie
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Beitrag Di., 01.06.2010, 11:34

Ich muss jede stunde bezahlen. kostet 60 euro. egal, wann ich absage. ich hab xy urlaubstage im jahr, die vereinbart sind, wenn ich einen nehme kostet es dann nichts, wenn eine sitzung kurzfristig ausfallen muss.

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Thread-EröffnerIn
metropolis
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Beiträge: 1969

Beitrag Di., 01.06.2010, 12:13

@beanie
noch eine Therapeut mit dieser perfiden Regelung
"Ja und dann? Weißt du nicht mehr? Wenn ich und du nicht gekommen wären und den kleinen Häwelmann in unser Boot genommen hätten, so hätte er doch leicht ertrinken können!"

Theodor Storm

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tropfen
sporadischer Gast
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Beiträge: 10

Beitrag Do., 03.06.2010, 10:07

Aus der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder– und Jugendlichenpsychotherapeuten

§5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit in den Absätzen 3 bis 5 nichts
anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes.
Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung
des Gebührenverzeichnisses mit dem Punktwert vervielfacht wird. Der Punktwert beträgt
5,82873 Cent. Bei der Bemessung von Gebühren sind sich ergebende Bruchteile
eines Cents unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden.
(2) Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der
Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei
der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Schwierigkeit der einzelnen
Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein; dies gilt
nicht für die in Absatz 3 genannten Leistungen. Bemessungskriterien, die bereits in der
Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu
bleiben. In der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3 fachen
des Gebührensatzes bemessen werden; ein Überschreiten des 2,3 fachen des
Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien
dies rechtfertigen.


861 Tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie, Einzelbehandlung,
Dauer mind. 50 Minuten
Punkte:690,
1-fach: 40,22
2,3-fach: 92,51

863 Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung;
Dauer mindestens
50 Minuten
Punkte: 690
1-fach:40,22
2,3-fach:92,51

870 Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung,
mindestens 50 Minuten,
ggf. Unterteilung in zwei Einheiten
von jeweils mindestens 25
Minuten
Punkte: 750
1-fach: 43,72
2,3-fach 100,55

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Dannie
Helferlein
Helferlein
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Beiträge: 129

Beitrag So., 02.01.2011, 03:02

Integrative Gestaltherapie, Therapeutin ist Dipl. Psychologin, ausgebildetet Gestaltherapeutin und ausgebildete Supervisorin.
Keine Kassenübernahme, dafür keine Wartezeiten.
Selbstzahlung zwischen 45 und 55 Euro für 60 Minuten. In diesem Rahmen bezahlt man das was man meint sich leisten zu können.
Überzogen wird, wann immer notwenig, so lange wie nötig. Das waren auch schon mal 20 Minuten. In Notfällen muss der nächste Klient warten. Abgemacht ist, dass ich mich nicht um die Zeitdauer kümmern muss, dass liegt in ihrer Verantwortung.
Ausfallstunden muss man 24 Stunden vor dem Termin per Mail oder AB absagen, das kostet dann nichts.
Sagt man innerhalb von weniger als 24 Stunden ab, muss man die Stunde dennoch bezahlen. Ich finde das nur fair.

Nach 26 Sitzungen enorme Erfolge.
Ich bin seit drei Wochen kontinuierlich zu Dingen fähig wie noch nie in meinem ganzen Leben.

Liebe Grüße und ein schönes neues Jahr.

Dannie

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ENA
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weiblich/female, 46
Beiträge: 9840

Beitrag So., 02.01.2011, 10:48

Wow! Hört sich ja echt gut an!...Von dem was die Therapeutin bietet (Stundenüberziehung, wenig Honorar) und von dem Erfolg, den Du hattest! Super klasse !!!

(Gib mal ein paar Tipps ab! )

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SilentPain
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Beiträge: 253

Beitrag So., 02.01.2011, 11:34

die kasse hat mir leider nur 50 stunden bewilligt und sie sind schon seit einiger zeit abgelaufen.
jetzt zahle ich 30 euro die stunde. ausfallhonorar sind auch 30 euro.
ist eine tiefenpsychologische psychotherapie
-=[ Schmerz ist Schwäche, die den Körper verlässt ]=-

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