Die offizielle Sterblichkeitsrate von Covid19 (aktuell ezwa 4,4% lt. statista . com) müsste etwa 70 Tote bei Tönnies ergeben.
Während sonst gerne auf die Altersstaffelung bei den Todesfällen hingewiesen wird, wird sie bei jungen, kräftigen Männern, die Schweine und Schweinehälften zerlegen geflissentlich übergangen. Daher:
https://de.statista.com/statistik/daten ... eschlecht/
Das traue ich nicht einmal Tönnies zu, dass dort überwiegend Rentner Schweine zerlegen.^^
Die Maßnahmen der Bundesregierung Ende März wurden damit begründet, dass tendenziell nicht genügend Beatmungsgeräte und Intensivbetten zur Verfügung stehen könnten.
Damals und auch aktuell geht es um das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ein Recht, das hierzulande JEDEM (unabhängig von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Vorerkrankungen, usw.) zusteht. Also jedem. Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz. Nachzulesen auch in jedem Urteil von (in D) unabhängigen Gerichten. Sind mehrere Rechte betroffen nehmen Gerichte idR eine Güterabwägung vor.
Beatmungsgeräte sind notfalls im Akutfall zur Behandlung erforderlich (um zu versuchen, Leben zu retten, wenn best. Körperfunktionen ausfallen). Beatmungsgeräte sind aber keine geeignete Maßnahme und vor einer Erkrankung zu schützen.
Unabhängige Gerichte berücksichtigen auch die Zweckmäßigkeit von Maßnahmen, falls jemand gegen Maßnahmen klagt(e) bzw. Beschwerde einlegt(e).