Corona - Der Thread zum Virus 3
Ich ziehe es vor ein Mensch zu bleiben.
After all this time ? Always.
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Jepp, JEDER (einzelne) hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (in D). Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz.diesoderdas hat geschrieben: ↑Di., 28.07.2020, 12:24
MIr geht Thema Grundrecht und Maske tatsächlich auch auf den Geist. Die Gesamtheit der Leute hat halt auch ein Grundrecht darauf, möglichst gut geschützt zu sein, so gut es eben geht. Und wie schon oft erwähnt- wer wirklich ein Problem damit hat, kann sich befreien lassen.
Kann man nicht oft genug betonen.
Daher ist es schon ein Witz an sich, sich als selbsternannter Grundrechtsschützer zu inszenieren, wenn man dieses Recht nicht auch als Grundrecht anerkennt, dem durch die Maßnahmen ja gerade Rechnung getragen wird und und getragen werden MUSS. Zumindest in D. Auch diesbzgl. sind Verfassungsbeschwerden möglich (und gab es auch), also wenn man prüfen lassen möchte, ob der Staat diesem Grundrecht auf Unversehrtheit ausreichend Rechnung trägt. Sind mehrere Grundrechte betroffen braucht es eine Güterabwägung (zwecks Priorisierung)... was dann auch von der aktuellen Gefährdungslage abhängen kann (und anderem), wie gewichtet wird.
Dazu braucht es auch keine selbstreferentiellen Ausschüsse (wie sie im Thread genannt wurden). Sondern es gibt sogar ein unabhängiges Verfassungsgericht. Ist also nicht so, dass nur Freiheitsrechte Grundrechte sind und jegliche Einschränkung einen Rechtsbruch darstellt. . Sondern zu Gunsten höher zu gewichtender GRUNDrechte können Freiheiten halt auch mal eingeschränkt werden. War auch schon vor Corona so.
Im Extremfall sind den selbsternannten Grundrechtsschützen Grundrechte sogar so wenig wert, dass die sie selbst "Besuch" vom Verfassungsschutz bekomme ... und Auch dazu gibt es aktuell Beispiele.
Tendenziell ist eine Maskenpflicht sicherlich ein geringerer Eingriff als es z.B. eine Impf- oder Testpflicht wäre. Eine Impflicht steht in D aktuell nicht zur Debatte (nicht nur mangels eines Impfstoffs)... und z.B. die Testpflicht wurde auch im Hinblick auf rechtliche Hürden geprüft. Möglich ist das genau deswegen, weil es andererseits z.B. auch ein Recht auf Gesundheit gibt. Verfassungsgerichte haben hier ihre Kriterien, um die Zulässigkeit zu prüfen. So kann auch eine Rolle spielen, dass das eine geeignete Maßnahmen sein kann, Ausgehbeschränkungen vorzubeugen (bei sich abzeichnenden Wiederanstieg zum Bleistift).
Anders als das Geschwurbel von selbsternannten Grundrechtsschützen finde ich die Lage, wie sie in D wirklich ist, durchaus interessant.
Liebe Grüße
stern
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»Je größer der Haufen,
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(alte Weisheit)
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In vielen Kommentaren lese ich oft, dass das GG nur bis Art. 1 gelesen wird.
Was ich mich ja oft frage, was den Gerichten ihre Grundlage ist, vergangene Beschränkungen als unzulässig oder tlw. unzulässig zu erklären.
Ich kann mich ja als Richter nicht über die Wissenschaft stellen, die ja immer noch selbst in Abwägungen stehen.
Was ich mich ja oft frage, was den Gerichten ihre Grundlage ist, vergangene Beschränkungen als unzulässig oder tlw. unzulässig zu erklären.
Ich kann mich ja als Richter nicht über die Wissenschaft stellen, die ja immer noch selbst in Abwägungen stehen.
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Ach nein, danke. Ich werde mich mit der Impfung sicher nicht in ein Kaninchen verwandeln. Kaninchen habe ich lieber als Ragout auf dem Teller.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
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Es fängt ja schon damit an: Die Gerichte wurden ordentlich beschäftigt, aber so viel ist es bislang gar nicht nicht gewesen, das (in D) als verfassungswidrig klassifiziert wurde. Beate Bahner, die anscheinend wieder auf einer Demo auftrat, ist mit ihren Klagen (z.B. zur Aufhebung von Verordnungen) sang- und klanglos gescheitert, aber sowas von, spricht aber vom größten Rechtsskandal in der BRD. Aha.
Nicht speziell auf sie bezogen oder (berechtigte) Beschwerden... Gerichte in Anspruch nehmen kann jeder, wie er lustig ist, wenn er meint, es geschieht (ihm) Unrecht. Finde ich ok. Aber aus meiner Sicht geht es manchen Interessensgruppen (wie bei anderen Themen auch) schlicht darum, Vertrauen in das System (hier: Politik und Justiz) zu zerstören. Und nicht wirklich um einen gerichtlichen Weg bzw. um Grundrechte (zu denen nicht nur Freiheitsrechte, sondern eben auch das Recht auf Gesundheit gehört).
Im Grunde muss man jeden Sachverhalt für sich anschauen... das wird ja begründet. (Un-)Verhältnismäßigkeit und (fehlende) Zweckmäßigkeit können z.B. Themen sein, die bemängelt werden. Gibt es mildere Möglichkeiten die gleichermaßen effektiv sind, usw.
Z.B. Saarland: Nach ca. 2 Monate wollte man gar eh lockern, aber das Verfassungsgerichtwar etwas schneller... der Einfachheit wegen:
Zu beachten ist in dem Zusammenhang auch der Föderalismus, also je nach Bundesland unterschiedliche Verordnungen. So kann es auch einen Unterschied machen, ob Regelungen mit Ablaufdatum versehen wurden oder nicht. Z.B. Berliner Coronaverordnung:
Die Gefahrenlage ist keine Konstante. So wurde aktuell das Beherbergungsgebot (bei Überschreitung der Obergrenze) bemängelt, da ein allgemeines Beherbergungsberbot unverhältnismäßig sei. Differenziert formulierte Maßnahmen sind hingegen eher von Vorteil.
Selbsternannte Grundrechtsschützer übersehen wohl auch, dass mit Rückgang der Infektionszahlen auch zunehmend Maßnahmen gelockert wurden. Und ebenso, dass es auch schon eine Reihe von Urteilen gibt, was Gerichte ausdrücklich anerkennen. Wenn man sich unverhältnismäßig eingeschränkt sieht, kann man vor einem Gericht (bei Erfolg) auch etwas bewirken... und sei es, dass der Rahmen abgesteckt wird, was geht und was nicht, so dass dem zukünftig (besser) Rechnung getragen werden kann. Aber was soll ein selbstinszeniertes Tribunal bringen? Hier ist die Motivation aus meiner Sicht eine andere.
Auch mind. ein Urteil zur Maskenpflicht gibt es bereits:
Begründet also mit anderen Rechten (Infektionsschutz), die als gewichtiger angesehen werden als der moderate Eingriff in Form gelegentlicher Maskenpflicht.
Nicht speziell auf sie bezogen oder (berechtigte) Beschwerden... Gerichte in Anspruch nehmen kann jeder, wie er lustig ist, wenn er meint, es geschieht (ihm) Unrecht. Finde ich ok. Aber aus meiner Sicht geht es manchen Interessensgruppen (wie bei anderen Themen auch) schlicht darum, Vertrauen in das System (hier: Politik und Justiz) zu zerstören. Und nicht wirklich um einen gerichtlichen Weg bzw. um Grundrechte (zu denen nicht nur Freiheitsrechte, sondern eben auch das Recht auf Gesundheit gehört).
Im Grunde muss man jeden Sachverhalt für sich anschauen... das wird ja begründet. (Un-)Verhältnismäßigkeit und (fehlende) Zweckmäßigkeit können z.B. Themen sein, die bemängelt werden. Gibt es mildere Möglichkeiten die gleichermaßen effektiv sind, usw.
Z.B. Saarland: Nach ca. 2 Monate wollte man gar eh lockern, aber das Verfassungsgerichtwar etwas schneller... der Einfachheit wegen:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 15240.htmlDie Verfassungsrichter betonten in ihrer Entscheidung, die besonders strengen saarländischen Maßnahmen seien zu Beginn der Pandemie unter Berücksichtigung der besonderen Gefährdungslage durch die Nähe zu französischen Risikogebieten berechtigt gewesen. ...
Zum jetzigen Zeitpunkt entsprächen die Beschränkungen damit nicht mehr dem Verhältnismäßigkeitsgebot des GG.
Zu beachten ist in dem Zusammenhang auch der Föderalismus, also je nach Bundesland unterschiedliche Verordnungen. So kann es auch einen Unterschied machen, ob Regelungen mit Ablaufdatum versehen wurden oder nicht. Z.B. Berliner Coronaverordnung:
https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... hricht.jspDer Vermeidung dieser Gefahr kam das derzeit noch höhere Gewicht zu. Für die Folgenabwägung sei auch entscheidend, dass die angegriffenen Regelungen befristet seien.
Die Gefahrenlage ist keine Konstante. So wurde aktuell das Beherbergungsgebot (bei Überschreitung der Obergrenze) bemängelt, da ein allgemeines Beherbergungsberbot unverhältnismäßig sei. Differenziert formulierte Maßnahmen sind hingegen eher von Vorteil.
Selbsternannte Grundrechtsschützer übersehen wohl auch, dass mit Rückgang der Infektionszahlen auch zunehmend Maßnahmen gelockert wurden. Und ebenso, dass es auch schon eine Reihe von Urteilen gibt, was Gerichte ausdrücklich anerkennen. Wenn man sich unverhältnismäßig eingeschränkt sieht, kann man vor einem Gericht (bei Erfolg) auch etwas bewirken... und sei es, dass der Rahmen abgesteckt wird, was geht und was nicht, so dass dem zukünftig (besser) Rechnung getragen werden kann. Aber was soll ein selbstinszeniertes Tribunal bringen? Hier ist die Motivation aus meiner Sicht eine andere.
Auch mind. ein Urteil zur Maskenpflicht gibt es bereits:
https://www.sueddeutsche.de/panorama/ju ... -99-280371Dies beeinträchtige die Menschen in Brandenburg in der Regel nur kurzzeitig und nur in bestimmten Situationen, argumentierte das Gericht. Da der Eingriff die Gefahren einer möglichen Infektion nicht deutlich überwiege, sei die Regel vorläufig hinzunehmen.
Begründet also mit anderen Rechten (Infektionsschutz), die als gewichtiger angesehen werden als der moderate Eingriff in Form gelegentlicher Maskenpflicht.
Liebe Grüße
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Zur Sterblichkeitsrate von infizierten KrankenhauspatientInnen in D:
Entspricht 20% der aufgenommen Patienten. Ich hoffe, dass man auch zunehmend Erkenntnisse über Spätfolgen in Erfahrung bringen wird. Manche Ärzte sprechen sogar von einer systemischen Erkrankung.
....
Auch in NRW wurde die Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht kürzlich bestätigt... so also die Sichtweise unabhängiger Gerichte:
https://www.fr.de/politik/corona-deutsc ... 14421.htmlGut ein Fünftel der Corona-Patient*innen, die im Frühjahr in deutschen Kliniken aufgenommen wurden, hat laut einer Studie nicht überlebt. Besonders hoch war die Sterblichkeit mit 53 Prozent bei Corona-Patient*innen, die beatmet wurden, wie aus einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (Wido), der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) und der Technischen Universität Berlin hervorgeht.
Entspricht 20% der aufgenommen Patienten. Ich hoffe, dass man auch zunehmend Erkenntnisse über Spätfolgen in Erfahrung bringen wird. Manche Ärzte sprechen sogar von einer systemischen Erkrankung.
....
Auch in NRW wurde die Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht kürzlich bestätigt... so also die Sichtweise unabhängiger Gerichte:
https://www.wz.de/nrw/gericht-maskenpfl ... d-52463415Münster Aus Sicht des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts ist die Maskenpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiterhin verhältnismäßig. Mit einer erneuten Entscheidung zu dem Thema bekräftigten die Richter am Dienstag ihre Haltung, dass das Tragen von Alltagsmasken etwa beim Einkauf oder in Bus und Bahn rechtens sei (A.: 13 B 675/20 NE).
Liebe Grüße
stern
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Was von den selbsternannten Grundrechtsschützern übrig geblieben ist, will sich demnächst in Berlin treffen...
"Sie wollen das „Ende der Pandemie“ feiern
Coronaleugner und Rechtsextreme rufen zu Großdemo in Berlin auf"
https://m.tagesspiegel.de/berlin/sie-wo ... 45322.html
Wer sich auf einschlägigen Kanälen interviewen lässt oder gemeinsam auftritt, braucht sich halt auch nicht zu wundern, selbst mit diesen Gruppierungen in Verbindung gebracht zu werden. Kein Mitleid.
"Sie wollen das „Ende der Pandemie“ feiern
Coronaleugner und Rechtsextreme rufen zu Großdemo in Berlin auf"
https://m.tagesspiegel.de/berlin/sie-wo ... 45322.html
Wer sich auf einschlägigen Kanälen interviewen lässt oder gemeinsam auftritt, braucht sich halt auch nicht zu wundern, selbst mit diesen Gruppierungen in Verbindung gebracht zu werden. Kein Mitleid.
Sollten am Ende doch weniger Teilnehmer erscheinen, ist die Ausrede schon parat: Unter den Anhängern kursiert das Gerücht, Angela Merkel werde sämtliche Bahngleise und Zufahrtsstraßen nach Berlin sperren lassen, um Demonstranten von der Anreise abzuhalten.
Viele werden Besseres zu tun haben als bei dem tollen Wetter das Ende der Demokratie herbeizureden, schätze ich.Auf der Chatplattform Telegram fragt etwa ein Aktivist: „Wenn es jetzt noch freie Hotelkapazitäten in Berlin gibt, wird die Demo wohl wesentlich kleiner als erwartet?“ Seine Mitstreiter werfen ihm vor, er habe halt keine Ahnung.
Liebe Grüße
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... und weil sich das Virus vollkommen zurückgezogen hat, werden die Maßnahmen in Belgien wieder massiv verschärft, oder wie wollen die sogenannten Grundrechteschützer da argumentieren?
Ich verstehe, wenn Narzissten die Gelegenheit nutzen und sich so produzieren und versuchen Anhänger zu finden, aber ich verstehe immer noch nicht, wie viele denen und deren offensichtlichen Lügen, Verdrehungen und Dummheiten hinterherrennen. Es sind ja nicht nur eine Handvoll. Klar übertreiben sie mit den Zahlen auch extrem, lügen in jedem Bereich, aber es sind nicht wenig, die den Rattenfängern hinterherlaufen. Wieviele das Denken abgeschafft haben und nur das glauben, was sie hören wollen.
https://www.faz.net/aktuell/politik/aus ... 79783.html
Ich verstehe, wenn Narzissten die Gelegenheit nutzen und sich so produzieren und versuchen Anhänger zu finden, aber ich verstehe immer noch nicht, wie viele denen und deren offensichtlichen Lügen, Verdrehungen und Dummheiten hinterherrennen. Es sind ja nicht nur eine Handvoll. Klar übertreiben sie mit den Zahlen auch extrem, lügen in jedem Bereich, aber es sind nicht wenig, die den Rattenfängern hinterherlaufen. Wieviele das Denken abgeschafft haben und nur das glauben, was sie hören wollen.
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never know better than the natives. Kofi Annan
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Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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Berlin bereitet Maskenpflicht in Grundschulen und weiterführenden Schulen vor.
Überlegt wird, überall, außer im Unterricht und Hort. Wat für'n Witz.
https://amp.tagesspiegel.de/berlin/zwei ... ssion=true
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Vor allem blödsinnig, wenn sich die Kinder am Wochenende treffen....Tränen-reich hat geschrieben: ↑Mi., 29.07.2020, 20:36 Berlin bereitet Maskenpflicht in Grundschulen und weiterführenden Schulen vor.
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Und die Viren wissen dann auch, dass sie nicht mit ins Klassenzimmer dürfen
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Die Viren dürfen ja in der Klasse verteilt werden - aber nicht in der ganzen Schule. Damit nicht gleich alle Schüler und Lehrer in Quarantäne müssen. Ich wäre dafür, dass home-schooling freiwillig möglich bleibt. Meinetwegen mit täglichem Nachweis über das Erarbeitete.
Das mit dem ständigen Lüften ist ja eine nette Idee....aber im Falle eines Platzregens hätten die Kinder die in Fensternähe sitzen, in vielen Klassenzimmern geduscht.
Das mit dem ständigen Lüften ist ja eine nette Idee....aber im Falle eines Platzregens hätten die Kinder die in Fensternähe sitzen, in vielen Klassenzimmern geduscht.
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Auch wenns damit eingegrenzt würde, ich halte es trotzdem für Quatsch. Weil in Schulen der Abstand aufgehoben wurde. Überall gilt Maske und Abstand. In Schulen dann nicht? Ich glaube, die haben keinen Plan B.
Home-schooling ist quietschende Zukunftsmusik, wenn überhaupt. Kriegen die eh nicht gebacken. Zumindest sehe ich das für Berlin so.
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