Corona - Der Thread zum Virus 7

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stern
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Beitrag Mi., 08.09.2021, 07:25

Was Drittimpfungen angeht, stellt Israel doch -wieder- Daten zur Verfügung.
Und mein letzter Stand war, dass die Stiko sich demnächst äußern will (aber noch nicht genau sagen kann, wann).

Und in Israel hat man ja gesehen, dass sich (nachdem die Impfkampagne früher als in anderen Ländern anlief) die Lage wieder verschärfte. Wurde doch gerne verlinkt... und spricht eher für Auffrischungen als gegen diese.

Lt. Daten aus Israel sollen die Nebenwirkungen der Drittimpfung mit Biontech vergleichbar mit den Nebewirkungen der ersten bzw. zweiten Impfung sein.

Ist man besorgt, könnte man ja noch die Empfehlung abwarten. Da in Israel die Kampagne früher startete, hat in D dafür jetzt noch etwas mehr Luft.
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stern
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Beitrag Mi., 08.09.2021, 15:03

Österreich: Mit FFP2-Masken und Stufenplan gegen die 4. Welle

Nach einem eher entspannten Corona-Sommer steigen die Infektionszahlen in Österreich derzeit massiv an. Die Regierung reagiert mit einem Stufenplan für Ungeimpfte. Größter Aufreger: die Einführung einer FFP2-Maskenpflicht.
https://www.br.de/nachrichten/deutschla ... le,SiPP8Gx

Na, wenn das der größte Aufreger ist: Es gibt Schlimmeres als FFP2-Masken. Hier tragen viele noch FFP2, obwohl nicht mehr vorgeschrieben. Zumindest im Moment nicht.

Auch in Ö ist die Impfquote btw. mäßig.
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stern
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Beitrag Do., 09.09.2021, 07:41

Für Ungeimpfte wird die Quarantäne bald teuer
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 27385.html

Alternativ und ohne Paywall: https://m.tagesspiegel.de/politik/laend ... 95928.html
Und erste Bundesländer haben den Zahlungsstopp auch schon beschlossen: Baden-Württemberg zahlt ab dem 15. September nicht mehr. Rheinland-Pfalz will einem Bericht der Nachrichtenagentur epd zufolge am 1. Oktober nachziehen. Und auch Hessen will Anträge auf Entschädigung künftig ablehnen. Einen konkreten Zeitpunkt hat die Landesregierung aber noch nicht genannt.
Bisher kommen für die Lohnfortzahlung auch andere auf. In letzter Instanz nicht der Arbeitgeber (der Regress nehmen kann) oder Staat, sondern die Gemeinschaft. Und das geht auf Dauer halt wirklich kaum, dass nur gezahlt wird (also andere die Rechnung für die eigene Entscheidung übernehmen sollen).
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saffiatou
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Beitrag Do., 09.09.2021, 19:15

Gute Maßnahme! Warum soll die Gemeinschaft zahlen, wenn es bessere Möglichkeiten gibt.

Ja, es ist hart, aber anders geht es nicht.
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diesoderdas
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Beitrag Do., 09.09.2021, 21:18

Naja, also wenn eine ungeimpfte Person an Corona erkrankt, bekäme sie Lohnfortzahlung. Müsste eine ungeimpfte (und vielleicht total gesunde) Person in Quarantäne (vielleicht weil Kontakt zu einem Impfdurchbruch....) würde es demnach keine Lohnfortzahlung geben. Wäre irgendwie schräg.

....und wenn ein Geimpfter Kontakt zu einem Erkrankten hat, gäbe es gar keine Quarantäne - obwohl der sich auch anstecken kann.... gerade wieder im live ticker: einige Infektionen auf einer 2 G Party.

ganz logisch ist das nicht

Ich glaube nicht, dass das juristisch durchgeht.

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stern
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Beitrag Do., 09.09.2021, 21:33

Bei einer Erkrankung liegt ja auch keine Quarantäne vor (egal ob geimpft oder ungeimpft). Hier ist das Kind bereIts in den Brunnen gefallen. Krankheit => Lohnfortzahlung.

Und bei einem Geimpften (meist keine Quarantäne) muss ja auch nicht die Gemeinschaft für eine Privatentscheidung (keine Impfung) blechen.

Ich finde den Beschluss auch richtig.
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saffiatou
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Beitrag Do., 09.09.2021, 21:46

Wenn eine Quarantäne angeordnet wird, dann ist die Person positiv getestet und gesund, dann steht sie obwohl sie gesund ist, dem AG nicht zu Verfügung. Warum soll dann die Gemeinschaft dafür zahlen. Wenn sie positiv und krank ist, dann kommt die Krankenkasse bzw der AG dafür auf, weil eine AU vorliegt.

Ja, es gibt imfdurchbrüche. Abe die Gefahr das Virus weiterzugeben und schwer zu erkranken ( was ebenfalls höhere Kosten verursacht) ist nach einer Impfung viel!!! geriniger.

Die Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, leben immer mehr auf Kosten der Gemeinschaft, als andere.

Die Quarantäne wird angeordnet, weil ein Mensch der ungeimft ist, das Visum stärker verbreitet als ungeimpfte und der geimpfte sich immerhin bemüht hat, durch seine Impfung die Verbreitung allgemein einzuschränken.

Ich bin auch sicher, dass das rechtlich keine Probleme gegeben wird.
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Beitrag Do., 09.09.2021, 21:54

Hier im Norden werden die Tests für Besucher in Seniorenheimen auch über den 11 Oktober hinweg bezahlt… weil sie eine hohe Impfquote für unwahrscheinlich halten ne die Bewohner schützen wollen. Finde ich völlig falsch. Zutritt nur mit Impfung, basta!
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Beitrag Do., 09.09.2021, 21:56

Es ist längst gesetzlich geregelt. Ich sehe nicht, warum das keinen Bestand haben sollte. Auch wenn man bewusst Riskogebiete ansteuert (obwohl es vermeidbar wäre), kann es Einschränkungen geben, was die Lohnfortzahlung angeht. Warum sollten andere für die Risiken aufkommen, die jemand bewusst in Kauf nimmt? Konsequent ist dann auch, das Risiko selbst zu tragen.

HH praktiziert bereits 2G, will aber (zumindest bislang) Lohn bei Quarantäne fortzahlen. Aber in Stein gemeißelt ist sicherlich nichts, wenn die Impfquote so bleibt.
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Beitrag Do., 09.09.2021, 22:08

saffiatou hat geschrieben: Do., 09.09.2021, 21:46 Wenn eine Quarantäne angeordnet wird, dann ist die Person positiv getestet und gesund, dann steht sie obwohl sie gesund ist, dem AG nicht zu Verfügung.
Nö, Ungeimpfte können auch trotz negativem Test in Quarantäne kommen.
saffiatou hat geschrieben: Do., 09.09.2021, 21:46 Ja, es gibt imfdurchbrüche. Abe die Gefahr das Virus weiterzugeben und schwer zu erkranken ( was ebenfalls höhere Kosten verursacht) ist nach einer Impfung viel!!! geriniger.
Was das weitergeben angeht, ist das nicht wirklich raus.

Siehe die besagte 2 G Party (mindestens 26 Positive nach Party in München).

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saffiatou
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Beitrag Do., 09.09.2021, 22:25

Wie soll das gehen, dass ungeimpfte trotz negativem Test in Quarantäne müssen, es sei den. Sie waren in einem bestimmten Gebiet in Urlaub und das ist ihre eigene Entscheidung gewesen! Wäre nicht nötig.
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Beitrag Do., 09.09.2021, 22:30

Es ist wurscht (für die Lohnfortzahlung), wer was weitergegeben hat. Das weiß man ja eh in den seltensten Fällen.
Sondern ob eine Quarantäne durch eine Impfung vermeidbar gewesen wäre... oder auch wenn es vermeidbar gewesen wäre, in ein deklariertes Riskogebiet zu reisen. Details siehe Gesetz.
Zuletzt geändert von stern am Do., 09.09.2021, 22:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag Do., 09.09.2021, 22:36

Geimpfte sind deutlich seltener infiziert. Ohne Infektion auch keine Weitergabe. Hier auch nochmals die Inzidenz in Bayern nach Impfstatus:

7-Tages-Inzidenz in Bayern Ungeimpfte /vollständig Geimpfte, Stand 08.09.2021. Die Daten werden einmal wöchentlich aktualisiert:

Ungeimpfte 175,79
Geimpfte 15,33
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Beitrag Fr., 10.09.2021, 08:01

Bisher ging ich von (keiner) Lohnfortzahlung bei Quarantäne aus.

Laumann (NRW) bezieht es hier auch auf die Erkrankung:
Wer sich die Freiheit nehme, sich nicht impfen zu lassen, dürfe in Zukunft nicht davon ausgehen, bei einer Erkrankung oder Quarantänepflicht Krankengeld vom Arbeitgeber oder sechs Wochen später Lohnfortzahlung zu erhalten. Der müsse dafür vielmehr "in vollem Umfang persönlich einstehen".
https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/ ... w-100.html

Manchmal wird aber die Bezeichnung "Quarantäne" auch nicht korrekt verwendet. Bei einer Quarantäne (vorbeugend) liegen normal keine Symptome vor. Aber man muss auch hier wieder schauen, was einzelne Länder umsetzen. Bayern will das lt. Holetschek je nach Einzelfall entscheiden.

Im Gesetz (IfSG) heißt es: "...ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können."

Ergo kann man das so verstehen: unverneidbare Erkrankung => Lohnfortzahlung. Also wer sich z.B. impfen ließ, hat ja alles getan, um den Fall zu vermeiden und müsste dann nicht dafür aufkommen.

Aber manche Quarantäne (auf die ich die Regelung bezog) wäre sicherlich eindeutig vermeidbar (gewesen).

Längst vor Corona gilt für Lohnfortzahlung übrigens, dass bei selbstverschuldeter Krankheit nicht gezahlt werden muss... also auch hier: Zu risikoreiches Verhalten = Privatvergnügen, für das dann nicht der Arbeitgeber bzw. die Gemeinschaft einstehen muss.

Aber ich würde hier noch etwas abwarten, bis die ersten BL das in Verordnungen gegossen haben, die dann relevant sind.
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saffiatou
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Beitrag Fr., 10.09.2021, 08:24

stern hat geschrieben: Fr., 10.09.2021, 08:01 Aber ich würde hier noch etwas abwarten, bis die ersten BL das in Verordnungen gegossen haben, die dann relevant sind.
nach der Wahl, vielleicht. Wenn ich bedenke, welche Kosten die Gehaltsfortzahlungen kosten, das beschreibt ein Artikel, den ich im anderen Thread verlikt habe.... das ist Geld das gut in andere Bereiche gesteckt werden kann.

Es darf ja auch nicht vergessen werden, dass eventuell ein Homeoffice möglich ist, wenn eine Quarantäne verhöngt wird, jedenfalls bei einigen, bevor da kein Geld fließt.

und ja, vor allem es ist vermeidbar
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