Corona - Alles rund um die Schutzimpfungen (2)

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stern
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Beitrag Sa., 05.02.2022, 17:26

Wegen eines Urteils wird die Rechtslage zum Genesenstatus vllt. eh nochmals angepasst. Vielleicht. Bislang ist es eine Einzelfallentscheidung. Wenn aber mehr Klagen eintreffen und weitere Gerichte das ähnlich sehen, dass eine Verordnung nicht einfach auf eine sich laufend ändernde Websseite des RKI verweisen kann, etc. wäre das unvermeidlich. Der wissenschaftliche Dienst des BT hatte auch Bedenken. Dann müsste die aktuelle Regekung eh nochmals neu aufgesetzt werden.
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Marilen
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Beitrag Sa., 05.02.2022, 17:32

Ok, danke, auch für den Link zum RKI.

Und noch eine Frage: eine doppelt geimpfte Person (letzte, also 2. Impfung im letzten Mai) OHNE Booster.
Kann diese Person auch nach Ablauf der 270 Tage weiterhin ganz normal unter der 2G/2+Regel leben
oder gilt sie nach Ablauf der 270 Tage wie eine ungeimpfte Person?
Was ist mit dieser Person und Reise ins Ausland? Ist das möglich oder benötigt sie dazu den Booster?
Rabbi Nachman lehrt uns etwas Bahnbrechendes. Wenn es schwer wird, bleibt dir nur noch eines: Sei glücklich und freue dich.


Marilen
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Beitrag Sa., 05.02.2022, 17:35

Und ich muss nochmal nachhaken: es steht da, dass man mit PCR ODER nachgewiesenem Antikörperspiegel einen Genesenensschein bekommen kann. Wenn man jetzt aber nach Ablauf immer wieder diesen Antikörperspiegel nachweist weil die immer noch da sind, kann man DANN erneut einen Schein ausgestellt bekommen? Also quasi Erneuerung und nicht Verlängerung?
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kaja
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Beitrag Sa., 05.02.2022, 17:44

Die Gültigkeit des Impfzertifikates endet seit 01.02.2022 nach 9 Monaten. Wer also in 05/21 zwei mal geimpft war und keinen Booster hat, würde ab 03/22 als ungeimpft gelten.

Es wurd wohl sehr wenig Länder geben, die Leute ohne Booster einreisen lassen. Vermutlich scheitert man da schon daran das einen die Airlines nicht mehr mitnehmen.
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Marilen
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Beitrag Sa., 05.02.2022, 17:47

Hmhm, ich habe das auch so gedacht.

Die Diskussion darüber ist entstanden, nachdem auf der Seite vom Bundesgesundheitsministerium stand:

Die Befristung gilt nicht für andere Zwecke innerhalb Deutschlands.

Reisen für Ungeimpfte ist doch aber möglich mit PCR und Einhalten von Quarantäne in den Reisezielländern, soweit vorgegeben?
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kaja
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Beitrag Sa., 05.02.2022, 17:51

Ich sag es mal so, wenn die App kein gültiges Zertifikat mehr anzeigt, dann kommt man auch nirgends rein.

"Nein, im Moment ist es nicht möglich, einen Genesenennachweis zu verlängern. Bislang sprechen die verfügbaren Daten dafür, dass man nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion für 6 bis 8 Monate über einen Immunschutz verfügt, wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) schreibt. Aus diesem Grund hat man sich auf die 6 Monate Gültigkeit des Genesenenstatus verständigt. Da die gebildeten Antikörper laut BZgA mit der Zeit wieder abnehmen, könnte es sein, dass selbst genesene Personen im seltenen Falle einer Reinfektion andere anstecken. Aus diesem Grund wird nach spätestens 6 Monaten eine einmalige Schutzimpfung empfohlen. Die Impfung sei laut Robert Koch-Institut aber auch schon vier Wochen nach der Infektion möglich."
(Quelle: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... 40b87.html )

Über die Frage 3 oder 6 Monate wird ja gerade gestritten.
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Marilen
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Beitrag Sa., 05.02.2022, 17:53

Ja, aber wenn ein Antikörpernachweis ausreicht um einen Genesenenstatus zu bekommen und der Antikörpnachweis auch nach Ablauf von 3 (oder auch 6 Monaten) je nachdem für was sie sich dann entscheiden, erneut erbracht wird, dann müsste man ja eigentlich auch wieder einen Genesenenstatus erhalten?
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Beitrag Sa., 05.02.2022, 17:59

Und die Befristung des Impfzertifikates das gilt nur für Reisen oder auch für Tätigkeiten im Innland?
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stern
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Beitrag Sa., 05.02.2022, 20:50

Wo liest du denn, dass man auf Basis eines positiven Antikörpernachweises einen Genesenstatus erhalten kann?
Meines Wissen ist das bislang nicht möglich. Sondern PCR-Test nötig. Aber da die reduziert werden, war noch offen, wie man zukünftig den Genesenstatus nachweisen kann. So zumindest mein letzter Stand.
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Beitrag Sa., 05.02.2022, 21:09

ganz unten, beim Sternchen: PCR oder Nachweis spezifischer Antikörper, oder?
Nachweise einer durchgemachten Infektion und wenn das so ist, dann bekommt man doch den Status, oder?




https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID ... dosis.html
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Hiob
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Beitrag Sa., 05.02.2022, 21:25

Marilen: "Reisen für Ungeimpfte ist doch aber möglich mit PCR und Einhalten von Quarantäne in den Reisezielländern, soweit vorgegeben?"

Bis Mitte Mai werden Biologische und Abgelaufene m.E. in die meisten Länder wieder ganz normal reisen können. Österreich, Deutschland und SaudiArabien könnten dabei eine Ausnahme machen.

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Beitrag Sa., 05.02.2022, 21:39

Ich muss morgen alles mal in Ruhe lesen, bevor ich jetzt Quatsch erzähle. Aber ich meiner nach einer Infektion (die in dem Fall anscheinend auch über einen Antikörpertest nachgewiesen werden kann) reicht wahrscheinlich eine Impfdosis, um damit den Impfstatus zu erhalten (ohne Booster) = vollständige Impfung/Grundimmunisierung.

Infektion ohne anschließende Impfung = Genesenstatus. Nachweis über PCR (bislang... Änderung möglich). Läuft ab nach (aktuell) 3 Monaten.
Zuletzt geändert von stern am Sa., 05.02.2022, 22:13, insgesamt 3-mal geändert.
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Beitrag Sa., 05.02.2022, 21:53

Wann man dann auch noch als geboostert gilt, kann je nach Bundesland auch etwas abweichen:

Für BY hatte ich das mal herausgesucht: https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/C ... 21839.html
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Beitrag So., 06.02.2022, 09:52

Habe es mir jetzt nochmals angesehen. Zum Genesenstatus sehe ich es wie kaja. Braucht einen PCR-Test. Änderungen möglich wegen des Urteils.

Und der zweite Link (den du eingestellt hast auf meine Nachfrage) bezieht sich darauf, wenn sich jemand nach Infektion impfen lässt. In dem Fall langt dann idR ein Shot, um einen Impfstatus zu erhalten (ist dann kein Genesenstatus, sondern der vollständige Impfstatus). Und der Nachweis, dass eine Infektion vorlag, kann hier mit einem Antikörpertest oder PCR-Test erfolgen. Ich verstehe das nicht so, dass man seinen Genesenstatus verlängern kann, indem man (immer wieder) einen Antikörpertest vorlegt. Wer aber einen Antikörpertest vorzeigen kann (der den Anforderungen) genügt, der kann durch nur eine Impfung den vollständigen Impfstatus erhalten.

Ich meine, was den Nachweis des Genesenenstatus und den vollständigen Impfstatus angeht, ist das in allen BL so ziemlich gleich. Was als Booster anerkannt ist, sollte man aber besser in der Landesverordnung (des betreffenden Bundeslandes) nachsehen. Hier gibt es je nach BL Unterschiede... und das ist noch unübersichtlicher.

Relevant für Nachweise sind normal immer Verordnungen und nicht Stiko-Empfehlungen. Dass hier eine Verordnung direkt auf das RKI verlinkt ist schon sehr speziell (und wurde ja auch von einem Gericht beanstandet. Ein Blick auf die Seite der Landesregierung kann auch lohnen.
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Beitrag So., 06.02.2022, 10:45

Gerade bin ich erschrocken, weil es mir als Status in der Warn-App nur 2G anzeigte. :lol: Scheint aber üblich zu sein:
In der Warn-App allerdings werden aktuell auch drei Impfungen nur in eine 2G-Anzeige umgewandelt. Von den App-Machern heißt es dazu, man arbeite daran, dass die Software Zertifikate von Auffrischimpfungen künftig entsprechend einbeziehe.
https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/co ... f79ecae9c2

Scheint auch mir dem letzten Update noch nicht behoben zu sein.

Wollte nochmals die Daten abgleichen, weil bei der letzten Impfung erst Stempel und Datum im Pass vergessen wurde.... nicht dass noch mehr fehlerhaft ist.
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