Beschwerde Psychotherapeutenkammer

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.
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Solage
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Beitrag Sa., 15.02.2020, 22:14

Die Originalakte wird nicht an den Patienten gegeben, die muss aber dem Gericht vorgelegt werden.
Im Original darf ich sie aber in der Praxis einsehen.

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Solage
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Beitrag Sa., 15.02.2020, 22:29

LSeneca hat geschrieben: Do., 13.02.2020, 11:13 Hallo Solage,

Was ich gestern schon gesehen habe ist, dass meine Akte doch tatsächlich ein Dokument eines anderen Patienten bzw. des Elternteils des Pat. mit vollständiger Anschrift und Namen beinhaltet! So viel zum Datenschutz.

Eine Zeit lang habe ich gedacht, dass es gut sein könnte, sich mit einem anderen Patienten von ihr austauschen zu können- nur, dass man an solche Daten ja nie dran kommt. Ich glaube aber, es könnte für zu viel Ärger sorgen, den anderen Pat. bzw. dessen Eltern zu kontaktieren und vermutlich würde mir das als "destruktiv" ausgelegt werden. Zudem ist fraglich, ob in dieser Therapie ebenfalls Grenzverletzungen stattgefunden haben.

Jedenfalls weiß ich jetzt, dass ich nicht der einzige Patient war, der anfangs so vehement um DIESE Therapie gekämpft hat und darin den einzigen Rettungsanker gesehen hat...
Wenn das so passiert ist, dann ist es Blödsinn zu denken, dass Dir das destruktiv ausgelegt wird. Den Fehler hat doch die Therapeutin gemacht!

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LSeneca
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Beitrag Sa., 07.03.2020, 19:01

Hallo zusammen,

da bin ich wieder. Meine Ausbildung läuft seit drei Wochen und ich habe endlich ein bisschen Zeit zu schreiben.
Mittlerweile gibt es eine Stellungnahme der gegnerischen Anwältin- eine einzige Täter-Opfer-Verdrehung! Es fällt mir schon schwer, das "Gejammer" meiner Therapeutin durchzulesen. Sie fühle sich meiner Wut ausgesetzt und hätte emotional und finanziell stark unter dem Verfahren vor der PTK gelitten!

Was für ein niederträchtiger Mensch, dem ich so sehr vertraut habe! Ich frage mich immer wieder, wie ich mich so sehr in ihr täuschen konnte und das über einen so langen Zeitraum.

Erst wollte sie mich wegen Verleumdung anzeigen. Jetzt bietet sie mir Geld an, wenn ich im Gegenzug eine Verschwiegenheitspflicht unterzeichne, die mir verbieten würde, außerhalb einer Psychotherapie über meine Behandlung bei ihr zu sprechen.

Für wen hält sie mich?
Nicht einmal für eine Millionen Euro würde ich schweigen!!!

LG LSeneca

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Anna-Luisa
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Beitrag Sa., 07.03.2020, 19:24

LSeneca hat geschrieben: Sa., 07.03.2020, 19:01 Erst wollte sie mich wegen Verleumdung anzeigen. Jetzt bietet sie mir Geld an, wenn ich im Gegenzug eine Verschwiegenheitspflicht unterzeichne, die mir verbieten würde, außerhalb einer Psychotherapie über meine Behandlung bei ihr zu sprechen.
Hast du deinem Anwalt schon mitgeteilt dass die Dame versucht hat dich zu bestechen?
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)

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LSeneca
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Beitrag Sa., 07.03.2020, 19:33

Hallo Anna-Luisa,

als "Bestechung" habe ich das noch gar nicht gesehen... im gegnerischen Anwaltsschreiben wird es als "einvernehmliche" Lösung vorgeschlagen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass meine ehem. Therapeutin mir das im nachhinein als Erpressung auslegen würde, wenn ich mich darauf einließe- was aber nicht zur Debatte steht.

LG LSeneca


GuterGeist2019
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Beitrag Sa., 07.03.2020, 19:40

Ich sehe das auch ganz klar als Bestechung. Und als Versuch, nach außen hin eine weiße Weste zu behalten.

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chrysokoll
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Beitrag Sa., 07.03.2020, 20:22

GuterGeist2019 hat geschrieben: Sa., 07.03.2020, 19:40 Ich sehe das auch ganz klar als Bestechung. Und als Versuch, nach außen hin eine weiße Weste zu behalten.
man kann das glaub ich zwar rein persönlich und moralisch als "Bestechung" ansehen, aber wenn das Angebot offiziell von den gegnerischen Anwälten kam dann ist das vermutlich rechtlich wasserdicht formuliert und einfach ein Vergleichsangebot


GuterGeist2019
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Beitrag Sa., 07.03.2020, 20:40

Na ja... Es mag vielleicht wasserdicht formuliert sein von den Anwälten. Dennoch ist es ja ein Versuch, die ganze Sache "klein zu halten". Und wenn sich in der Stellungnahme die Therapeutin wirklich noch als "Opfer" wegen der PTK präsentiert, das unter dem Verfahren gelitten hat - dann geht es wohl weniger um einen Vergleich, der LSeneca zugute kommen soll. Sondern es ist eher ein Versuch der "Ruhigstellung". Denn die Anerkennung eines Schadens, die für Patienten so wichtig ist, erreicht man wohl nicht durch einen billigen Vergleich materieller Art.

Ich kenne solche "rechtlich korrekt formulierten" Anwaltsschreiben aus meinem Strafverfahren. Weil Therapeuten natürlich auch versuchen, ihre Haut zu retten, klar. Manchmal auch mit allen Mitteln, mit Lügen und Verdrehungen... Da werden Vorfälle verharmlost, es sind Dinge in der Presse zu lesen (von den Anwälten so an die Presse gegeben!), die nachweislich so nicht stimmen... Aber das wissen dann ja nur die Beteiligten - in der Öffentlichkeit entsteht schnell ein falsches Bild und das Mitleid ist auf Therapeutenseite.

Vielleicht bin ich da auch geprägt von meinen Erfahrungen, bestimmt sogar. Aber ich sehe hinter einem solchen "Vergleichsangebot" keine Einsicht, sondern eher eine taktische Maßnahme, um schnell und ohne Aufsehen Ruhe zu bekommen und Fehlverhalten nicht öffentlich werden zu lassen.


GuterGeist2019
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Beitrag So., 08.03.2020, 05:07

Was für mich auch nicht nachvollziehbar ist: Die Anwältin schreibt, die Therapeutin hätte emotional UND FINANZIELL "stark" unter dem Verfahren vor der PTK gelitten. Wenn aber doch noch keine Entscheidung vorliegt - wo sollen dann da die großen finanziellen Einbußen sein? Kann ich mir nicht vorstellen.

Liebe LSeneca, ich finde deinen Kampfgeist super und auch, dass du nicht schweigen willst. Was zählt sind da nur deine eigenen Grenzen, wo es DIR zuviel wird - und ich wünsche dir, dass du darauf achten kannst!

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LSeneca
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Beitrag Fr., 13.03.2020, 19:58

Hallo GuterGeist2019,

tut mir leid, wenn ich das vergessen habe, zu schreiben. Das Verfahren vor der PTK ist seit einigen Wochen endgültig abgeschlossen. Aus dem Schreiben an mich ging jedoch nichts Neues hervor. Fehler gegen die Berufsordnung seien festgestellt worden- wie auch schon im ersten Verfahren. Das Anwaltsschreiben lässt vermuten, dass meine Therapeutin Geld an die PTK zahlen musste. Ihre Anwältin wird sicher von der Berufshaftpflichtversicherung oder der eigenen Rechtsschutzversicherung gezahlt.

Ich hatte noch keine Gelegenheit mit meinem Anwalt persönlich zu sprechen, habe aber schon mitgeteilt, dass ich unter keinen Umständen eine Verschwiegenheitspflicht unterzeichnen werde und mich weiter in die Täter-Rolle drängen lasse.

Das größte Problem sehe ich in der Argumentation der Gegenseite, ich sei ja schon psychisch vorgeschädigt gewesen und die Schäden, die mir durch die Therapie entstanden seien, ließen sich nicht sicher quantifizieren. Wie soll man gegen so ein "Totschlagargument" ankommen? Natürlich war ich zum Zeitpunkt der Therapie "psychisch vorgeschädigt", sonst hätte ich ja keine Therapie begonnen...

Liebe Grüße
LSeneca

P.S: Hat es eigentlich auch irgendeine Gewichtung, wenn ich vor Gericht darlegen kann, wie erfolgreich mein Klinikaufenthalt nach der schädigenden ambulanten Therapie war und welche Fortschritte ich im Anschluss machen konnte? Zum Zeitpunkt der ambulanten Therapie war ich in meinem Alltag komplett eingeschränkt, schwer depressiv und suizidal. Nach dem Klinikaufenthalt konnte ich arbeiten gehen, meinen Führerschein machen, nun eine Ausbildung beginnen und würde sagen, dass ich auf einem guten Weg bin, wieder zurück ein "völlig normales" Leben zu finden.

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spirit-cologne
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Beitrag Fr., 13.03.2020, 21:18

Das kann dir hier sicherlich niemand sicher beantworten, sofern kein/e Prophet/in unter uns ist. Es gibt da so ein Sprichwort: "Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand." Das meint, da ist man einer "höheren Gewalt" ausgeliefert, da gibt es so viele Unwägbarkeiten, dass zuverlässige Prognosen kaum möglich sind.

Aber wenn ich jetzt mal in die Rolle der Gegenseite schlüpfen würde, dann gäbe es einiges, was ich dem entgegen halten könnte. Erstmal ist eine Klinik ein anderes, viel intensiveres Setting und es würde was falsch laufen, wenn dir das nicht besser hilft als eine ambulante Therapie (sonst könnten die Krankenkassen sich viele Millionen € für Klinikbehandlungen sparen und die Patienten alle in eine wesentlich billigere ambulante Therapie stecken).
Außerdem könnte ich argumentieren, dass du dich in einer adoleszenten Reifungskrise befunden hast und nun einige Zeit später eben altersbedingt nachgereift bist. Nicht dass du das falsch verstehst, das ist nicht meine Meinung, aber so könnte die Gegenseite argumentieren. Ich würde also an deiner Stelle nicht zu viel Hoffnung darein setzen, dass das was bringt, aber einen Versuch ist es denke ich wert.
It is better to have tried in vain, than never tried at all...


GuterGeist2019
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Beitrag Fr., 13.03.2020, 21:28

Hallo LSeneca,

ich sehe das wie spirit-cologne. Wie es vor Gericht läuft und wie die gegnerische Argumentation sein wird, kann niemand vorhersagen. Was ich von anderen Betroffenen weiß: Es läuft niemals gleich ab. Und es wird mit harten Bandagen gekämpft, was die Therapeuten angeht.

Wichtig fände ich erstmal, dass du in Ruhe mit deinem Anwalt sprechen kannst. Und für das Unterschreiben einer Verschwiegenheitserklärung sehe ich auch keinen Grund.

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Solage
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Beitrag Fr., 13.03.2020, 21:33

LSeneca hat geschrieben: Fr., 13.03.2020, 19:58 Hallo GuterGeist2019,

tut mir leid, wenn ich das vergessen habe, zu schreiben. Das Verfahren vor der PTK ist seit einigen Wochen endgültig abgeschlossen. Aus dem Schreiben an mich ging jedoch nichts Neues hervor. Fehler gegen die Berufsordnung seien festgestellt worden- wie auch schon im ersten Verfahren. Das Anwaltsschreiben lässt vermuten, dass meine Therapeutin Geld an die PTK zahlen musste. Ihre Anwältin wird sicher von der Berufshaftpflichtversicherung oder der eigenen Rechtsschutzversicherung gezahlt.

Das größte Problem sehe ich in der Argumentation der Gegenseite, ich sei ja schon psychisch vorgeschädigt gewesen und die Schäden, die mir durch die Therapie entstanden seien, ließen sich nicht sicher quantifizieren. Wie soll man gegen so ein "Totschlagargument" ankommen? Natürlich war ich zum Zeitpunkt der Therapie "psychisch vorgeschädigt", sonst hätte ich ja keine Therapie begonnen...

Meine Erfahrung ist, dass die Haftpflichtversicherung federführend ist, wenn es denn eine gibt.
Hat sich Deine Therapeutin einen Anwalt genommen, dann könnte es sein, dass sie das getan hat ohne mit ihrer Haftpflichtversicherung Rücksprache zu nehmen, da würde sie dann zweigleisig fahren und könnte mit ihrer Haftpflichtversicherung Deckungsprobleme bekommen.
Denn die Haftpflichtversicherung, egal ob Psychotherapie oder Kfz-Schaden, reguliert.
Es kann sein, dass Deine Therapeutin einen Anwalt genommen hat, nur um Dich einzuschüchtern! Die Anwältin wird meines Wissens nicht von der Berufshaftpflichtversicherung gezahlt. Eine Rechtsschutzversicherung greift nicht, wenn man beschuldigt wird!

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Solage
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Beitrag Fr., 13.03.2020, 21:41

Die Rechtsschutzversicherung ist für Dich da, wenn Du jemanden anklagen möchtest.
Für die Therapeutin ist ihre Haftpflichtversicherung tragend.

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Solage
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Beitrag Fr., 13.03.2020, 21:49

LSeneca hat geschrieben: Fr., 13.03.2020, 19:58 Hallo GuterGeist2019,

Das größte Problem sehe ich in der Argumentation der Gegenseite, ich sei ja schon psychisch vorgeschädigt gewesen und die Schäden, die mir durch die Therapie entstanden seien, ließen sich nicht sicher quantifizieren. Wie soll man gegen so ein "Totschlagargument" ankommen? Natürlich war ich zum Zeitpunkt der Therapie "psychisch vorgeschädigt", sonst hätte ich ja keine Therapie begonnen...
Das sind blabla-blub-"Argumente". Weil, wenn Du psychische Probleme hast, dann ist es doch sehr wichtig, dass Du gut therapeutisch begleitet wirst und dass eine Fehlbehandlung nicht dahingehend verdreht wird, dass Dir diese Fehlbehandlung aufgrund Deiner Schwierigkeiten auch noch zur Last gelegt wird!

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