blade hat geschrieben:meinte ich eigentlich nicht so.
Ich meine eher, daß zu Vergebung gehören: Umkehr des Täters, Wiedergutmachungsbestrebungen und Unrechtseinsicht.
dann obliegt es aber immer noch dem Opfer zu entscheiden, ob es zu Vergebung bereit ist oder nicht.
[...]
einseitige Vergebung (das Opfer hält die andere Wange hin) halte ich hingegen für verderblich
denn dann werden sich 99,9% aller echten Täter (Leute, die zwar Unrechtsbewusstsein haben, denen das aber piepegal ist)
denken: "Super! Ich mach einfach weiter. Sollen die armen Opfer sich doch ihren Illusionen hingeben. Die wollen es offenbar nicht anders!"
Danke, für deine Erklärung. Jetzt verstehe ich dich besser.
Ja, die letzte Entscheidung sollte beim Opfer liegen. Wenn es so sehr verletzt ist, dass es ein "Schuldeingeständnis" einfach nicht annehmen kann, dann sollte sich das Opfer nicht zur Vergebung genötigt fühlen.
So habe ich dich jedenfalls verstanden.
Und dein zweiter Gedankengang ist schon etwas verzwickter.
Ja, die andere Wange hinhalten, würde bedeuten dem Täter einen Freibrief zu geben. Damit hast du absolut recht.
Trotzdem ist es eine verzwickte Sache.
In diesem Thread geht es ja um unsere Eltern, die uns zu Opfer machten.
Die gehen ja nicht raus und suchen sich immer wieder neue Opfer. Sondern sie tun "nur" ihren Kindern Unrecht an. Und da gibt es dann eben nur ein Kind, zwei, drei, vier, .... Kinder. Dann ist schon Ende der Fahnenstange bei Opfern.
Solange die Kinder von den Eltern abhängig sind, können diese Taten geschehen.
Wenn sich die Kinder befreien ... dann gibt es auch keine Tat mehr.
Mein Bruder hat sich so daraus befreit, dass er 300 km weit weg "geflüchtet" ist, und ich habe mich durch den Kontaktabbruch befreit.
Meine Mutter war also schon irgendwie gestraft. Sie durfte am Leben ihrer Kinder nicht mehr teilhaben.
Und - glaube mir - das ist für eine Mutter eine harte Strafe.
Deine These, auf andere Straftaten umgelegt, hat natürlich seine Richtigkeit. Wenn Opfer schweigen, sie "verzeihen", dann haben Täter einen Freibrief.
Aber dazu haben wir die Justiz, an die sich jedes Opfer wenden darf. Sobald sich ein einziges Opfer erfolgreich gegen den Täter durchgesetzt hat, gibt es ein Stopp, durch bedingte oder unbedingte Haftstrafe, oder Unterbringung.