Fonds sexueller Missbrauch
Und was könnten die Folgen sein Rubey ? Ich kann das überhaupt nicht einschätzen.
Also ich wollte eigentlich auch anonym bleiben und habe auch nicht damit gerechnet, daß da etwas verändert werden könnte.
Also ich wollte eigentlich auch anonym bleiben und habe auch nicht damit gerechnet, daß da etwas verändert werden könnte.
Liebe Grüße, Maskerade
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Ich weiß es nicht. Ich traue unserem ganzen System nicht. Wer weiß wofür die Daten genutzt werden oder gespeichert werden, in welcher Statistik ich lande oder wer meine Berichte lesen wird, die ich mit eingereicht hatte. Ich bin da sehr vorsichtig, das heißt aber nicht, dass es begründet sein muss. Ich frage mich auch was es daran einfacher machen soll, irgendwie kann ich es nicht nachvollziehen...
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Darf ich fragen, wann Ihr dieses seltsame Angebot bekommen habt? Mein Antrag ist vom März 16, also noch lange nicht dran, aber die Post hab ich z.B. nicht bekommen.
LG
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Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)
Da ich selber nicht ganz so sehr darauf geachtet habe , dachte ich eben, ich frage hier mal nach. Ich denke schon, daß recht hast, damit einen vorsichtigen Umgang zu plegen, eben weil es ja auch um sehr sensible Daten geht. Ist nicht irgendetwas allgemeines ... bedeutungsloses.
Um Antragsteller zu überzeugen, hätten sie das schon dazu schreiben müssen, finde ich.
Ich denke, ich werde es auch nicht machen und wenn die Bearbeitungszeit dann etwas länger geht, dann ist es eben so. Ist mir zu heikel.
Danke Dir, Du hast mir sehr geholfen.
Um Antragsteller zu überzeugen, hätten sie das schon dazu schreiben müssen, finde ich.
Ich denke, ich werde es auch nicht machen und wenn die Bearbeitungszeit dann etwas länger geht, dann ist es eben so. Ist mir zu heikel.
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Liebe Grüße, Maskerade
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Also mein Antrag ist vom September 2016 und dieses Schreiben habe ch heute bekommen.LovisTochter hat geschrieben: ↑Di., 30.05.2017, 20:34 Darf ich fragen, wann Ihr dieses seltsame Angebot bekommen habt? Mein Antrag ist vom März 16, also noch lange nicht dran, aber die Post hab ich z.B. nicht bekommen.
LG
Sind 3 Seiten und eine davon beschreibt dieses Angebot.
Liebe Grüße, Maskerade
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Danke Maskerade! Bei Rubey wars, glaub ich, gestern. Wäre gut, wenn es morgen kommt, dann könnte ich den Schrieb direkt mit in die Therapie nehmen....
Aber ich glaub, ich schreib da gleich mal ne Mail hin und frag nach, was dieses "Angebot" den konkret bedeuten würde. Wenn ich ne Antwort bekomme, teile ich Euch diese mit.
LG
Aber ich glaub, ich schreib da gleich mal ne Mail hin und frag nach, was dieses "Angebot" den konkret bedeuten würde. Wenn ich ne Antwort bekomme, teile ich Euch diese mit.
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Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)
ich habe die info vor ein paar tagen auch bekommen und ich verstehe es nicht so, dass mein antrag schneller bearbeitet wird, wenn ich mich damit einverstanden erkläre, dass er nicht anonymisiert wird, sondern dass dadurch generell die bearbeitungszeit aller anträge sich verkürzt. je weniger zeit sie mit dem anonymisieren verbringen müssen, desto mehr zeit haben die mitarbeiter, um die anträge für die gremien vorzubereiten.
also nicht: ich verzichte auf die anonymisierung = mein antrag wird schneller bearbeitet.
sondern: (möglichst) viele verzichten auf die anonymisierung = alle anträge können schneller bearbeitet werden.
und das gilt - nach meinem verständnis - auch nur für neue anträge oder dann, wenn ihr noch etwas nachreichen wollt. die anträge, die schon länger dort sind, sind schon anonymisiert.
away
also nicht: ich verzichte auf die anonymisierung = mein antrag wird schneller bearbeitet.
sondern: (möglichst) viele verzichten auf die anonymisierung = alle anträge können schneller bearbeitet werden.
und das gilt - nach meinem verständnis - auch nur für neue anträge oder dann, wenn ihr noch etwas nachreichen wollt. die anträge, die schon länger dort sind, sind schon anonymisiert.
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Ich hab grad ne Mail geschrieben und um konkrete Infos gebeten.
Wie gesagt, ich werde berichten.
LG
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So, grad kam die Antwort auf meine Mail vom Fonds:
Sehr geehrte Frau Tochter,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30.05.2017. Gerne möchten wir versuchen, Ihre verschiedenen Nachfragen zu beantworten.
Aufgrund der sensiblen Daten, die Antragsteller/innen in ihren Anträgen preisgeben, sind der Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch erhöhte Datenschutzauflagen ein wichtiges Anliegen. Sämtliche personenbezogene Daten von Antragsteller/innen werden von der Geschäftsstelle FSM sowohl im Antragsformular selbst als auch in den Begleitunterlagen anonymisiert. Die Anträge werden der Clearingstelle in dieser anonymisierten Form vorgelegt, so dass keinerlei Rückschluss auf den/die Antragsteller/in möglich ist.
Im Rahmen von Optimierungsgesprächen mit Betroffenenvertreterinnen und -vertretern sowie dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) wurden einzelne Verfahrensabläufe in der Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch angepasst. Hierzu zählt die Möglichkeit, auf die Anonymisierung des Antrags und der Begleitunterlagen zu verzichten. Diese Änderung erfolgte mit dem Ziel, die Antragsbearbeitung für alle Antragsteller/innen insgesamt zu beschleunigen, da die vollständige Anonymisierung der Unterlagen einen erheblichen zeitlichen Aufwand mit sich bringt und damit personelle Ressourcen bindet.
Um Missverständnissen vorzubeugen, möchten wir betonen, dass die Anträge von Antragsteller/innen, die auf eine Anonymisierung verzichten, in der Bearbeitung nicht vorgezogen werden. Weiterhin sollen Antragsteller/innen frei entscheiden können, ob sie eine Anonymisierung des Antrags wünschen. Wie gehabt werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs in der Geschäftsstelle der Clearingstelle zur Beratung vorgelegt.
Allgemein möchten wir zum Thema Datenschutz Folgendes erläutern:
Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden selbstverständlich auch weiterhin für alle Anträge streng beachtet. Auch wenn Antragsteller/innen auf die zusätzliche Anonymisierung ihres Antrags verzichten, gilt, dass ihre personenbezogenen Daten nur von Mitarbeitern/-innen des FSM und dem zuständigen Fachgremium der Clearingstelle gesehen werden. Alle Anträge werden in der Geschäftsstelle verschlossen aufbewahrt. Die Geschäftsstelle achtet bei jedem Verfahrensschritt darauf, dass außer den damit betrauten Mitarbeitern/-innen niemand unbefugt Zugriff auf die Anträge und Daten hat. Alle Mitarbeiter/-innen sowie Mitglieder der Clearingstelle sind zudem – auch nach einem Anstellungs- bzw. Beratungsverhältnis – der Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu personenbezogenen Daten und Vorgängen verpflichtet. Personenbezogene Auskünfte werden wie bisher nur unter Angabe Ihrer mit der Eingangsbestätigung übermittelten Persönlichen Anonymisierungsnummer (PAN) erteilt.
Hinsichtlich Ihrer Frage zum möglichen Verfallen bewilligter Leistungen können wir Ihnen nur allgemein antworten, da wir ohne Kenntnis der Persönlichen Anonymisierungsnummer nicht auf Ihren Einzelfall Bezug nehmen können.
Gemäß den Leitlinien für die Gewährung von Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich ist die Übernahme von Kosten für Psychotherapie durch den Fonds möglich, wenn die Krankenkasse die Fortführung der Therapie abgelehnt hat. Maßgeblich für die Erstattung ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Sollte die Therapie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossen gewesen sein, besteht keine Grundlage für eine Kostenübernahme durch Mittel aus dem Fonds Sexueller Missbrauch. Sofern die Therapie erst nach Antragstellung begonnen wurde oder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen war, ist eine Bewilligung grundsätzlich möglich. In der Regel umfasst die Bewilligung den Zeitraum der Finanzierungspause der Krankenkasse. Sie bleibt davon unberührt, ob zum Zeitpunkt der Bewilligung der Fondsmittel die Finanzierung durch die Krankenkasse bereits wieder aufgenommen wurde.
Die Auszahlung der Fondsmittel ist derzeit bis Ende 2019 möglich. Rechnungen für die im Bescheid bewilligten Leistungen sollten Antragsteller/innen derzeit bis spätestens zum 01.12.2019 bei der Geschäftsstelle Fonds sexueller Missbrauch einreichen.
Sehr geehrte Frau Tochter,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30.05.2017. Gerne möchten wir versuchen, Ihre verschiedenen Nachfragen zu beantworten.
Aufgrund der sensiblen Daten, die Antragsteller/innen in ihren Anträgen preisgeben, sind der Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch erhöhte Datenschutzauflagen ein wichtiges Anliegen. Sämtliche personenbezogene Daten von Antragsteller/innen werden von der Geschäftsstelle FSM sowohl im Antragsformular selbst als auch in den Begleitunterlagen anonymisiert. Die Anträge werden der Clearingstelle in dieser anonymisierten Form vorgelegt, so dass keinerlei Rückschluss auf den/die Antragsteller/in möglich ist.
Im Rahmen von Optimierungsgesprächen mit Betroffenenvertreterinnen und -vertretern sowie dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) wurden einzelne Verfahrensabläufe in der Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch angepasst. Hierzu zählt die Möglichkeit, auf die Anonymisierung des Antrags und der Begleitunterlagen zu verzichten. Diese Änderung erfolgte mit dem Ziel, die Antragsbearbeitung für alle Antragsteller/innen insgesamt zu beschleunigen, da die vollständige Anonymisierung der Unterlagen einen erheblichen zeitlichen Aufwand mit sich bringt und damit personelle Ressourcen bindet.
Um Missverständnissen vorzubeugen, möchten wir betonen, dass die Anträge von Antragsteller/innen, die auf eine Anonymisierung verzichten, in der Bearbeitung nicht vorgezogen werden. Weiterhin sollen Antragsteller/innen frei entscheiden können, ob sie eine Anonymisierung des Antrags wünschen. Wie gehabt werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs in der Geschäftsstelle der Clearingstelle zur Beratung vorgelegt.
Allgemein möchten wir zum Thema Datenschutz Folgendes erläutern:
Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden selbstverständlich auch weiterhin für alle Anträge streng beachtet. Auch wenn Antragsteller/innen auf die zusätzliche Anonymisierung ihres Antrags verzichten, gilt, dass ihre personenbezogenen Daten nur von Mitarbeitern/-innen des FSM und dem zuständigen Fachgremium der Clearingstelle gesehen werden. Alle Anträge werden in der Geschäftsstelle verschlossen aufbewahrt. Die Geschäftsstelle achtet bei jedem Verfahrensschritt darauf, dass außer den damit betrauten Mitarbeitern/-innen niemand unbefugt Zugriff auf die Anträge und Daten hat. Alle Mitarbeiter/-innen sowie Mitglieder der Clearingstelle sind zudem – auch nach einem Anstellungs- bzw. Beratungsverhältnis – der Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu personenbezogenen Daten und Vorgängen verpflichtet. Personenbezogene Auskünfte werden wie bisher nur unter Angabe Ihrer mit der Eingangsbestätigung übermittelten Persönlichen Anonymisierungsnummer (PAN) erteilt.
Hinsichtlich Ihrer Frage zum möglichen Verfallen bewilligter Leistungen können wir Ihnen nur allgemein antworten, da wir ohne Kenntnis der Persönlichen Anonymisierungsnummer nicht auf Ihren Einzelfall Bezug nehmen können.
Gemäß den Leitlinien für die Gewährung von Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich ist die Übernahme von Kosten für Psychotherapie durch den Fonds möglich, wenn die Krankenkasse die Fortführung der Therapie abgelehnt hat. Maßgeblich für die Erstattung ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Sollte die Therapie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossen gewesen sein, besteht keine Grundlage für eine Kostenübernahme durch Mittel aus dem Fonds Sexueller Missbrauch. Sofern die Therapie erst nach Antragstellung begonnen wurde oder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen war, ist eine Bewilligung grundsätzlich möglich. In der Regel umfasst die Bewilligung den Zeitraum der Finanzierungspause der Krankenkasse. Sie bleibt davon unberührt, ob zum Zeitpunkt der Bewilligung der Fondsmittel die Finanzierung durch die Krankenkasse bereits wieder aufgenommen wurde.
Die Auszahlung der Fondsmittel ist derzeit bis Ende 2019 möglich. Rechnungen für die im Bescheid bewilligten Leistungen sollten Antragsteller/innen derzeit bis spätestens zum 01.12.2019 bei der Geschäftsstelle Fonds sexueller Missbrauch einreichen.
Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)
Schon alleine die Aussage das die Anträge nach Eingang bearbeitet werden ist eine glatte Lüge.
Da würde ich den Rest auch nicht glauben.
Da würde ich den Rest auch nicht glauben.
After all this time ? Always.
Huhu,
gibt es hier jemanden, der bereits eine Bewilligung erhalten hat und mir sagen kann wie lange es dauert bis man das Geld bekommt?
LG, Rubey
gibt es hier jemanden, der bereits eine Bewilligung erhalten hat und mir sagen kann wie lange es dauert bis man das Geld bekommt?
LG, Rubey
Hallo Rubey,
ich habe die Rechnungen meines Therapeuten nach der Bewilligung nach Berlin geschickt und von dort wurden sie auch relativ schnell - zwischen 3 und 14 Tagen - beglichen.
Viele Grüße!
Chakotay
ich habe die Rechnungen meines Therapeuten nach der Bewilligung nach Berlin geschickt und von dort wurden sie auch relativ schnell - zwischen 3 und 14 Tagen - beglichen.
Viele Grüße!
Chakotay
Wenn ich mich niederwerfen würde,weinen u.erzählen,was wüßtest Du v. mir mehr als v. der Hölle,wenn jmd erzählt,sie ist fürchterlich.Darum sollten wir voreinander so ehrfürchtig,nachdenklich,liebend stehn wie vor dem Eingang zur Hölle.(Kafka,gekürzt)
Ehrlich? Ich frage so erstaunt, weil auf der Internetseite steht, dass sie ungefähr 8 Wochen brauchen, allerdings geht es bei mir um Fahrtkosten, vielleicht machen die da auch noch einen Unterschied...
Meine Rechnung ist bereits seit knapp vier Wochen dort.
Ab nächsten Monat wird es bei mir nämlich finanziell sehr schwierig, wenn ich das Geld nicht erhalte....Ohje...
Meine Rechnung ist bereits seit knapp vier Wochen dort.
Ab nächsten Monat wird es bei mir nämlich finanziell sehr schwierig, wenn ich das Geld nicht erhalte....Ohje...
Die Fahrtkosten wurden bei mir im Zuge der Rechnungsbegleichung meines Theras direkt mitüberwiesen. Allerdings ist die letzte Rechnung nun bereits ein Jahr her, vielleicht ist der Zeitrahmen mittlerweile ein anderer geworden.
Viel Erfolg wünsche ich dir!
Chakotay
P. S. Vielleicht kannst du ja auch dort einmal anrufen und nachfragen?
Viel Erfolg wünsche ich dir!
Chakotay
P. S. Vielleicht kannst du ja auch dort einmal anrufen und nachfragen?
Wenn ich mich niederwerfen würde,weinen u.erzählen,was wüßtest Du v. mir mehr als v. der Hölle,wenn jmd erzählt,sie ist fürchterlich.Darum sollten wir voreinander so ehrfürchtig,nachdenklich,liebend stehn wie vor dem Eingang zur Hölle.(Kafka,gekürzt)
Ja. Das kann gut sein. Ich rufe wirklich einmal dort an und frage nach
Danke dir!
LG, Rubey
Danke dir!
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