Wollen Sie wissen, was Ihr Therapeut über Sie denkt?
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- [nicht mehr wegzudenken]
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Pandas: Die Kassiererin im Supermarkt kann aber theoretisch alles abprallen lassen, wie gesagt: theoretisch. Ein Psychotherapeut aber MUSS sich mit dem, was vom Patienten kommt, emotional auseinandersetzen. Das ist sein Job, und dafür bekommt er das Geld. Deshalb hab ich auch kein Mitleid mit ihnen, aber ich erkenne an, dass das schwierig ist. Ich kenne nun allerdings nur meinen eigenen Th., und dem sieht man das regelrecht an, wie schwierig es ist und wie sehr er sich bemüht (ob das jetzt so gut ist, weiß ich auch nicht).
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hmmm... also ich fände es schon von Vorteil, dass das, was dokumentiert ist, nicht nur vom Verfasser verstanden werden kann à la: Jeder außer mir muss das falsch lesen.So berichtet eine
Kollegin, dass sie ihre Gegenübertragung nicht mehr notiere, wenn sie wisse, dass ein anderer
es lesen könnte. Denn was sie zu ihrer Gegenübertragung schreibe, könne ein anderer nur falsch
verstehen.
Nach allgemeinem Konsens der Anwesenden gilt
es, Analytiker und Patient zu schützen.
Letzterer wisse womöglich gar nicht, dass er
den Rahmen angreife, wenn er die Herausgabe
seiner Akte verlange.
Und dass der Patient zwar einerseits ein Einsichtsrecht hat, bestimmte Therapeuten das aber als Angriff auf den Rahmen sehen, ist nicht dem Patienten anzulasten.
Manches liest sich ja gut... aber wenn ich dann wieder den letzten Satz (Empfehlungen!) lese . Damit wird das Recht des Patienten auf Akteneinsicht ausgehebelt... und dafür kann der Patient nichts, dass die Rechtslage eine andere ist als Therapeuten/Analytiker als Rahmenbedingungen aufstellen. Bekommt aber evtl. (je nach Analytiker/Thera) evtl. eine auf den Deckel, wenn er das in Anspruch nehmen möchte, was ihm eeeigentlich zuzustehen ist.mitteilen, dass die Berichte an den Gutachter zu einem bestimmten Zweck für einen
anderen Fachmann geschrieben sind und dass dies
nichts damit zu tun habe, wie man
mit dem Patienten kommuniziere. Dass aber alles, was dem Gutachter gesagt werde,
auch dem Patienten kommuniziert werden könne,
jedoch in anderer, sprich geeigneteren
Form. Mitteilen, dass der Patient damit die Behandlung beende, wenn er auf seinem
Recht bestehe, Akteneinsicht zu erhalten.
Quellennachweis: siehe oben
Liebe Grüße
stern
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
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ja, wenn es gut geht.ziegenkind hat geschrieben:entscheidend ist dann der UMGANG mit den gegenübertragungsGEFÜHLEN, das was der therapeut, wenn es gut geht, gelernt hat, anders als wir damals und anders als andere menschen, die sich heute vornehmlich über uns ärgern. er kann z.B. das gefühl des ärgers nutzen, statt es auszuagieren
ja, natürlich. Die Frage scheint jedoch eher zu sein: Darf der Patient (über die Akten) jetzt wissen dürfen, was "ich" (Therapeut/Analytiker) denke, fühle bzw. dem Gutachter schreibe. Und das wird ja von der psychodynamischen Front teilweise als bedrohlich erlebt, vgl. Link: Bericht vom Berufspolitischen Seminar der DGPT zu „Patientenrechten und Analytischer Praxis“. Nicht nur "Angst vor destruktiv agierenden Patienten, die dadurch ihre Behandler vor dem Patienten-rechtegesetz in Schwierigkeiten bringen könnten" (wie es wörtlich heißt), sondern auch das Gesetz an sich wird teilweise skeptisch beäugt. Manche Bedenken sind (für mich!) nachvollziehbarer als andere.aber sich vorzustellen, dass es gar nicht da ist, ist glaube ich eine romantische illusion.
kurz und knapp: ja. Strichpunkt. Nur bin ich gerade etwas spitzfindig . Etwas in Kontrast steht dann wieder folgendes (wobei man relativierend sagen muss, dass sehen nicht alle Teilnehmer so):von da aus noch mal den bogen schlagend: es KANN verstörend sein, sich die in solchen situationen entstandenen notizen von analytikern anzuschauen.
Wenn der Patient sich ärgert (es wäre ebenso illusionär, dass Patienten sich nie ärgern), so wird es (im Kontrast zu Bedenken in Bezug auf die Akteneinsicht des Patienten) teilweise begrüßt, sogar den Vortherapeuten zu befragen. Na hoffentlich sind das nicht ausgerechnet die Spezies, die die Therapie ablehnen würden, wenn ein Patient auf Akteneinsicht besteht. Wo bleibt DA das schutzwürdige Interesse des Patienten... Schweigepflicht, usw.Wie verhält man sich, wenn ein Patient in den Vorgesprächen berichtet, sich über einen
Vortherapeuten geärgert zu haben und man das Gefühl bekommt, es könne einem als Analytiker
dieses Patienten ähnlich ergehen wie dem Vortherapeuten? Sollte
man diesen Patienten besser
nicht annehmen, um dies zu vermeiden? Sollte
man mit dem Vortherapeuten sprechen? Einige
Diskutanten würden dies für angemessen halten. Und wenn man mit dem Vortherapeuten
spreche, sollte man dann besser darauf verzichten, dies in der Patientenakte zu vermerken?
Quelle: Immer noch die besagte
Liebe Grüße
stern
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Ja, da gibt es wohl schlichtweg verschiedene Spezien; leider steht diese nicht auf der Visitienkarte ...stern hat geschrieben: Wenn der Patient sich ärgert (es wäre ebenso illusionär, dass Patienten sich nie ärgern), so wird es (im Kontrast zu Bedenken in Bezug auf die Akteneinsicht des Patienten) teilweise begrüßt, sogar den Vortherapeuten zu befragen. Na hoffentlich sind das nicht ausgerechnet die Spezies, die die Therapie ablehnen würden, wenn ein Patient auf Akteneinsicht besteht. Wo bleibt DA das schutzwürdige Interesse des Patienten... Schweigepflicht, usw.
Es ist in der Tat bei vielen Therapeuten üblich, den Patienten aufzufordern zuzustimmen, dass Kontakt aufgenommen werden darf zu Vortherapeuten, am liebsten als Telefonat, natürlich dann, wenn die Ohren des Patienten sich ganz woanders aufhalten.
Eben um ohne Einsicht des Patienten in die Berichte über diesen zu kommunizieren. Furchtbar! Wieder die Frage: wo gibt es denn sowas sonst?
Durch das Recht auf Aushändigung der Berichte ist dies ohnehin nicht mehr notwendig, wird wohl aber oft noch vorgezogen.
Bei meinem jetztigen Therapeutenwechsel ist es stattdessen so, dass ich, da ich mir die Berichte in Kopie zusenden lassen habe, diese zusammen mit dem neuen Therapeuten durchgehen kann, ohne den vorigen Therapeuten einbeziehen zu müssen.
Dabei kann ich gleich alle Fehler und Fehlerchen korregieren.
Zuletzt geändert von pandas am Mi., 09.07.2014, 13:14, insgesamt 1-mal geändert.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
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Merkst du gar nicht, dass du hier deinen Blog auslagerst?leberblümchen hat geschrieben: Ich kenne nun allerdings nur meinen eigenen Th., und dem sieht man das regelrecht an, wie schwierig es ist und wie sehr er sich bemüht (ob das jetzt so gut ist, weiß ich auch nicht).
candle
Now I know how the bunny runs!
Hast du die Erfahrung gemacht?pandas hat geschrieben:Es ist in der Tat bei vielen Therapeuten üblich, den Patienten aufzufordern zuzustimmen, dass Kontakt aufgenommen werden darf zu Vortherapeuten, am liebsten als Telefonat, natürlich dann, wenn die Ohren des Patienten sich ganz woanders aufhalten.
Eben um ohne Einsicht des Patienten in die Berichte über diesen zu kommunizieren. Furchtbar! Wieder die Frage: wo gibt es denn sowas sonst?
Ich habe auch schon mal von mir aus Berichte angeboten (Thera wollte sich aber eigene Meinung bilden, was ich dann sogar recht gut fande). Ich würd es (sofern nicht unbedingt nötig) jedoch nicht mehr wollen (weiß jedoch nicht, wie ich mit einer derartigen Aufforderung umgehen würde)... dafür ist die Probatorik da, mich kennenzuleren und umgekehrt (bei Neulingen muss das schließlich auch ausreichen). Selbst wenn der Thera daraufhin nicht voreingenommen ist, so versperrt es vielleicht doch manches Perspektiven. Und hallo: Was ist mit Schweigepflicht... also still und heimlich ist recht grenzwertig. Von einer Freundin wollte die neue Thera den Bericht (in Kombi damit, dass es nur 1-2 Probesitzungen geben sollte, kam mir das in dem Fall wie Arbeitserleicherung vor. Das ist natürlich dann keine Schweigepflichtsverletzung. Sachgerecht fände ich aber die Aufklärung, dass der Patient nicht die Verpflichtung hat, die Berichte herumzureichen, natürlich außer, wenn es beigelegt werden müsste).
Liebe Grüße
stern
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Ich frage mich gerade, wie das mit der Schweigepflicht in Instituten gehandhabt wird. Ich hatte eine Diagnostik gemacht, nach der ein Bericht angefertigt wurde. Mein Therapeut hat, da er Mitglied dieses Institutes war, diesen Bericht dann nach meinen probatorischen Sitzungen gelesen. Ich vermute, der wurde auch unter Therapeuten herumgereicht, als man mich zu vermitteln versuchte. Gilt dann die Schweigepflicht nicht, solange solche Berichte an einer Institution erstellt werden und dort verbleiben?
"Die fast unlösbare Aufgabe besteht darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen." Adorno
@ stern
Ja, meine Verhaltenstherapeutin wollte damals mit der vorigen Tiefenpsychologin telefonieren und meinte, dies sei auch nahezu notwendig, ich hatte damals zugestimmt.
Dann hatte ich ab und an in anderen Vorgesprächen die Frage, ob ich ihnen erlaube, mit den ehemaligen Therapeuten zu telefonieren. Natürlich brauchen die dazu eine Schweigepflichtsentbindung und fordern einen dazu auf ... ich habe das dann aber nicht mehr gemacht.
Mein neuer Therapeut hatte es nicht als Bedingung, dass wir zusammen die Berichte lesen. Das möchte ich selbst, um darüber zu reden, wie es mir damit geht, dass der ehemalige Therapeut manches falsch beschrieben hat oder auch Deutungsmuster hat, die ich nicht annehme etc.
Es soll in der Fortsetzung mit meinem neuen Therapeuten ja auch um die Konflikte mit meinem ehemaligen Therapeuten gehen.
Dass er dadurch dann auch anamnestisch informiert wird, ist ein guter Nebeneffekt; wobei die Berichte ja nur Hilfsmittel sind, ich erkläre ihm dann ja, was daran alles nicht stimmt etc.
Ohne dass neue Patientenrecht wäre das so aber gar nicht möglich, da mein voriger Therapeut die Berichte dann nicht an mich herausgerückt hätte.
Ja, meine Verhaltenstherapeutin wollte damals mit der vorigen Tiefenpsychologin telefonieren und meinte, dies sei auch nahezu notwendig, ich hatte damals zugestimmt.
Dann hatte ich ab und an in anderen Vorgesprächen die Frage, ob ich ihnen erlaube, mit den ehemaligen Therapeuten zu telefonieren. Natürlich brauchen die dazu eine Schweigepflichtsentbindung und fordern einen dazu auf ... ich habe das dann aber nicht mehr gemacht.
Mein neuer Therapeut hatte es nicht als Bedingung, dass wir zusammen die Berichte lesen. Das möchte ich selbst, um darüber zu reden, wie es mir damit geht, dass der ehemalige Therapeut manches falsch beschrieben hat oder auch Deutungsmuster hat, die ich nicht annehme etc.
Es soll in der Fortsetzung mit meinem neuen Therapeuten ja auch um die Konflikte mit meinem ehemaligen Therapeuten gehen.
Dass er dadurch dann auch anamnestisch informiert wird, ist ein guter Nebeneffekt; wobei die Berichte ja nur Hilfsmittel sind, ich erkläre ihm dann ja, was daran alles nicht stimmt etc.
Ohne dass neue Patientenrecht wäre das so aber gar nicht möglich, da mein voriger Therapeut die Berichte dann nicht an mich herausgerückt hätte.
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Ist das ein Ausbildungsinstitut? Ansonsten ist ja die Frage, ob du bei deinem jetzigen Therapeut dort schon Klientin warst. Und vermitteln?chaosfee hat geschrieben: Gilt dann die Schweigepflicht nicht, solange solche Berichte an einer Institution erstellt werden und dort verbleiben?
candle
PS: Was muß ich mir unter "Diagnostik" vorstellen?
Now I know how the bunny runs!
Es ist ein Psychoanalytisches Institut und ja, dort werden auch Therapeuten ausgebildet. Mein Therapeut war dort zufälligerweise Mitglied, und als ich erzählte, dass ich dort früher mal eine Diagnostik gemacht habe, hat er sich den Bericht besorgt. Kann mich nicht erinnern, dass ich dazu irgendetwas unterschreiben musste.
"Die fast unlösbare Aufgabe besteht darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen." Adorno
War es denn für dich OK?chaosfee hat geschrieben: Kann mich nicht erinnern, dass ich dazu irgendetwas unterschreiben musste.
candle
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Ich glaube, er hatte mich nicht mal gefragt, sondern mir einfach im Nachhinein erzählt, dass er das gelesen hat. Es ist ok für mich, weil er mein Therapeut ist und ich inzwischen sowohl weiß, was dort drin steht als auch dass er alles, was er tut, zu meinem Besten tut.
Aber grundsätzlich fände ich es befremdlich, wenn dort jedes Mitglied anklopfen und lesen kann, was ich dem Therapeuten, der die Diagnostik gemacht hat, in vertraulichen Gesprächen mitgeteilt habe.
Aber grundsätzlich fände ich es befremdlich, wenn dort jedes Mitglied anklopfen und lesen kann, was ich dem Therapeuten, der die Diagnostik gemacht hat, in vertraulichen Gesprächen mitgeteilt habe.
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Nahezu notwendig oder wirklich notwendig? Ich sag' jetzt einfach mal: Dass unter best. Umständen mal ein Bericht beizulegen ist, erscheint mir plausibel. Telefonnotwendigkeit mit damit verbundenem Verzicht auf die Schweigepflicht eher nicht.pandas hat geschrieben:Ja, meine Verhaltenstherapeutin wollte damals mit der vorigen Tiefenpsychologin telefonieren und meinte, dies sei auch nahezu notwendig, ich hatte damals zugestimmt.
Wichtig fände ich, dass man nicht bereits über Rahmendaten unzutreffende Infos erhält bzw. die Aufklärung unter den Tisch fällt (zur Aufklärung gibt es in dem Link auch manche Anmerkungen). Wahrscheinlich käme es auf den Eindruck an, ob ich mich darauf einlassen würde.
Die Selbstverständlichkeit, mit der man dazu aufgefordert wird, psychotherapeutische Berichte (was ich recht intim finde) auch abzuliefern (die dann irgendwo in der Akte versenkt werden) kenne ich eher von ein paar Ärzten. Mittlerweile würde ich das hinterfragen... insbes. wenn ich mich frage, welchen Erkenntniswert das für somatische Behandlungen bei mir haben soll *hoff*
Wie das in Instituten ist: Gute Frage, aber keine Ahnung. In Kliniken gibt es ja auch Stationsrunden, wo auch mehrere Ärzte/Theras teilnehmen... ich nehme an, da ist es etwas anders, soweit es innerhalb bleibt. An den Hausarzt o.ä. kann es aber nicht ohne Zustimmung. Aber wie es genau ist, weiß ich nicht.
Liebe Grüße
stern
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Ich würde es auch nicht OK finden, aber andererseits hast du es erzählt und da ist die Frage, ob er gleich Interesse bekundet hat bzw. gesagt hat, dass er dort im Institut Mitglied ist. So kann man sich den weiteren Werdegang selber denken.chaosfee hat geschrieben: Aber grundsätzlich fände ich es befremdlich, wenn dort jedes Mitglied anklopfen und lesen kann, was ich dem Therapeuten, der die Diagnostik gemacht hat, in vertraulichen Gesprächen mitgeteilt habe.
Das ist eben so eine pikante Frage, weil man seine Zusage auch verbal oder anders äußern kann. Nur wenn es nachträglich einem nicht mehr recht ist, ist es immer besser das schriftlich zu fixieren.
Dir geht es gut mit dem Therapeuten, das ist die Hauptsache. Ich würde da jetzt auch nicht versuchen an einen möglichen Vertrauensbruch zu appellieren- weder an dich selbst noch an den Therapeuten.
Ich halte es ja klassisch: Alles geht an den Hausarzt.
candle
Now I know how the bunny runs!
Nö, das fiel mir ja auch gerade erst im Laufe dieser Diskussion hier ein. Wie ich schrieb - in diesem Fall ist es in Ordnung, aber ob das rechtlich so abgesichert ist... bezweifle ich.
An den Hausarzt würde ich so etwas nicht schicken, das wären mir viel zu intime Daten. Darf ich dich fragen, warum du das an den HA gehen lässt?
An den Hausarzt würde ich so etwas nicht schicken, das wären mir viel zu intime Daten. Darf ich dich fragen, warum du das an den HA gehen lässt?
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