Wie gesagt, dafür gibt es in D eigentlich eine ärztliche Untersuchung, sog. Konsiliaruntersuchung. Erst wenn ein Arzt sagt, es liegt kein (ausreichender= organischer Befund vor kann man psychosoziale bzw. psychosomatische oder soziale Verursachung in Erwägung ziehen. Psychische Erkrankungen können eben auch körperliche Symptome hervorrufen... abwegig ist das daher nicht. Ein Psychofachmann "findet" dann nichts... sondern wahrscheinlicher ist, dass der Patient BEREITS VORHANDENE körperliche Beschwerden schildert, aber kein (ausreichender) körperliche Befund festgestellt werden konnte.Broken Wing hat geschrieben:Der Punkt ist der: "Wenn nichts bei der Abklärung gefunden wird und der Pat. leidet, ist es psychisch." Es gibt also keinen Zustand, wo auch der Psychofachmann nichts findet.
Damit eine Therapie hilft, sollte aber erstmal Klarheit herrschen, was man überhaupt therapiert.
Was psychosomatisch ist, sollte genauso wenig in x Arztbesuchen behandelt werden (die nutzlos sind, wenn die Ursache eine andere ist, z.B. Psyche oder soziale Situation) - außer es muss begleitend medizinisch behandelt werden (z.B. ein magersüchtiger Patient, der bereits Organschäden erlitten hat).
Nur liegt die medizinische Abklärung im Fachbereich und der Verantwortung des Arztes. Wenn der die körperliche Situation falsch einschätzt, kann der Therapeut nichts dafür. Dasss das nicht immer leicht ist, liegt in der Natur der Sache... und nicht an Unwissenschaftlichkeit.