Ist er der Richtige (Analytiker)?

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stern
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Beitrag Do., 15.11.2012, 18:26

Na ja, wir haben das nicht vereinbart. Er hat mir dies nur mitgeteilt!
Wie oben gesagt: Das erscheint mir grau, ob das Teil der Rahmenbedingungen geworden ist (das geht auch mündlich).

Aber so oder so dürfte es eher schwer sein (für ihn), das Ausfallhonorar einzufordern (falls er das wollte). Einfach abrechnen bei Nichterscheinen dürfte er natürlich nicht.

Puh... unter den Umständen würde ich vermutlich in den sauren Apfel beißen und noch einmal hingehen... aber dann klaren Schlussstrich ziehen.
Liebe Grüße
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carö
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Beitrag Do., 15.11.2012, 18:30

aber du hast es gehört und nicht widersprochen. ich denke, es ist ein mündlicher vertrag zustande gekommen. ob das nun rechtlich durchsetzbar ist oder nicht, keine ahnung, aber du warst ja anwesend und voll geschäftsfähig - es gibt sowas wie ein stillschweigendes einverständnis... und da du dann weiter hingegangen bist, kann man das stillschweigende einverständnis schon voraussetzen.

insgesamt sieht man da halt mal wieder, warum es doch ziemlich wichtig ist, das verfahren ordentlich durchzuführen und die bewilligung abzuwarten, bevor man weitere termine ausmacht. entweder hättest du darauf bestehen müssen, die bewilligung abzuwarten, um auf der sicheren seite zu sein - oder - den auslaufstunden für den fall der fälle widersprechen müssen.

rein ethisch kann er das nicht dir anlasten, du bist darin unerfahren, er nicht. du hast dir vermutlich keine gedanken gemacht, was ist, wenn du dann doch abspringst und nun ist der fall eingetreten. aber du wusstest von dieser vereinbarung... ... ziemlich blöd gelaufen.
Es ist krass, was man erreichen kann, wenn man sich traut. (Aya Jaff)

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Sunny girl
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Beitrag Do., 15.11.2012, 18:34

carö hat geschrieben:P.S. wobei... wenn ihr diese paar auslauftermine schon vorher vereinbart habt.. hm... k.A., wie das dann ist.
Man kann alle vorher vereinbarten Termine absagen. Man muss nur darauf achten, dass man dies rechtzeitig tut. Ein oder höchstens zwei Tage vorher sind völlig ausreichend.

Man darf nicht vergessen weshalb man zum Therapeuten geht! Nämlich um eine Behandlung zu kriegen und nicht für den Unterhalt des Th. zu sorgen. Dieser kann keinerlei Unterhaltungsansprüche gegen Klienten.

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stern
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Beitrag Do., 15.11.2012, 18:38

es gibt sowas wie ein stillschweigendes einverständnis
ja, das gibt es... da bin ich aber auch nicht sicher, denn es gilt weiß Gott nicht immer, das Schweigen als Zustimmung zu werten ist. Und eben auch der Punkt: Inwieweit gibt es überhaupt schon eine Therapievertrag bzw. hängt dieser noch in der Schwebe, weil die Bewilligung ja noch gar nicht durch ist (bzw. genau genommen der Antrag noch nicht mal gestellt ist. Gibt es eine Unterschrift and so on). Erscheint mir jedenfalls alles sehr vage, grau.

Klar, in der Analyse ist man mit solchen Aussagen vielleicht nicht so schnell (weil auf einen Satz gleich mehr Sitzungen anfallen). Aber ich kenne (bei mir, keine PA) Aussagen dergestalt, dass es auf Kappe des Theras geht, falls der Antrag nicht durchgeht (ich aber schon vorzeitig Stunden erhalten habe, die ich auch erhielt).

Intuitiv halte ich es für sehr schwer durchsetzbar für ihn... trotzdem würde ich wohl noch einmal hingehen, siehe oben.
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carö
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Beitrag Do., 15.11.2012, 18:48

stern hat geschrieben:Aber ich kenne (bei mir, keine PA) Aussagen dergestalt, dass es auf Kappe des Theras geht, falls der Antrag nicht durchgeht (ich aber schon vorzeitig Stunden erhalten habe, die ich auch erhielt).
ja sicher. aber auch das wurde geäußert und wurde teil der mündlichen vereinbarung, nehme ich an. und hier wurde halt was anderes ausgemacht.

ich glaube auch nicht, dass der das jetzt irgendwie rechtlich durchsetzen wird wollen. das stünde ja auch in keinerlei verhältnis zueinander, aufwand und ertrag, mein ich. auch sonst ist das juristisch sicherlich gar nicht mal alles so eindeutig.

ich denke auch, dass man keine weitere stunden nehmen muss bei rechtzeitiger absage. es war ja auch kein schriftlicher vertrag, der das alles genau ausgeführt hat, da bleibt zu viel offen mE.

ich wollte nur darauf hinaus, dass man schon darauf achten sollte, was man da so redet. ich würde die ausfallstunden in dem fall bezahlen oder mich nochmal versuchen mit ihm zu einigen.
das mit der KK halte ich für betrug.
Zuletzt geändert von carö am Do., 15.11.2012, 18:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Alba
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Beitrag Do., 15.11.2012, 18:48

Er weiss, dass ich kein Abschlussgespräch mehr brauche, weil ich es ihm gestern gesagt habe.
Deshalb schien ihm eine Lösung zu sein, dass ich später komme und nur kurz zu erscheinen brauche.
stern hat geschrieben:Und dass er es vielleicht so sieht: 2 x kommen sie noch... was sie aber daraus machen, ist ihr Ding. Also wenn sie gleich wieder gehen, haben sie eine angebotene Stunde verschenkt, die ich aber abrechne.
Ja, so meint er dies. Dennoch siehe oben.
Es geht ihmalso nicht in erster Linie um einen Abschluss, sonst hätte er ja ebenso sagen können "Gut, eine Sitzung machen wir dann noch, falls doch noch Fragen auftauchen."
D.h.also, dass ich morgen nicht auf der Coach liegen werde, ihm gegenüber sitzten werde, er vermutlich schweigen wird und ich mich fühlen werde wie ein kleines Kind, das nachsitzten muss.
stern hat geschrieben:Evtl. nochmals über die Motivation reden, warum du wechseln willst, usw.
Darüber möchte ich mit ihmnicht mehr reden, weil es sich für mich so anfühlen würde als müßte ich mich rechtfertigen. Ich werde ihn fragen, ob er mir etwas mitgeben möchte resultierend aus den den ganzen Sitzungen, die wir hatten.
stern hat geschrieben:Wie oben gesagt: Das erscheint mir grau, ob das Teil der Rahmenbedingungen geworden ist (das geht auch mündlich).
Aber darf er denn seine eigenen Gesetzte machen? Gibt es dafür nicht geregelte Bestimmungen?
Muss man nach den probatorischen Sitzungen zwingend mehrere Sitzungen zum Abschluss nehmen, wenn ich das Gefühl habe, es ist zu einem Abschluss bereits gekommen?
carö hat geschrieben:insgesamt sieht man da halt mal wieder, warum es doch ziemlich wichtig ist, das verfahren ordentlich durchzuführen und die bewilligung abzuwarten, bevor man weitere termine ausmacht. entweder hättest du darauf bestehen müssen, die bewilligung abzuwarten, um auf der sicheren seite zu sein - oder - den auslaufstunden für den fall der fälle widersprechen müssen.
Das verstehe ich nicht. Auch,wenn ich die Bewilligung abgewartet hätte, so wäre es doch genauso abgelaufen. Ich glaube nicht, dass es mit der Bewilligung zusammen hängt.

Ich werde ihn morgen einfach fragen, ob es okay ist, wenn dies jetzt die letzte Stunde ist.

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Alba
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Beitrag Do., 15.11.2012, 18:50

Hallo Sunny Girl,

kann ich auch amFreitag für Montag absagen? Oder müssen diese 24 Std. Absagegelegenheit ein Werktag sein?

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candle.
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Beitrag Do., 15.11.2012, 18:53

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass er kriminell ist.
Oer
Alba hat geschrieben: Ich werde ihn morgen einfach fragen, ob es okay ist, wenn dies jetzt die letzte Stunde ist.
Nee, du mußt schon sagen, dass du nicht willst!!!

Es mangelt dir offenbar an klaren Ansagen.

candle
Zuletzt geändert von candle. am Do., 15.11.2012, 18:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Alba
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Beitrag Do., 15.11.2012, 18:56

carö hat geschrieben:das mit der KK halte ich für betrug.
Oh, da wurde etwas mißverstanden: er hat nicht gesagt, dass er das dann einfach abrechnet auch wenn cih nicht erscheine. Er hat gesagt, er kann es nur abrechnen, wenn ich erscheine und wenn es nur ein kurzes Erscheinen ist.

Nein, er würde es nicht einfach so über die KK abrechnen, wenn ich nicht käme.

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stern
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Beitrag Do., 15.11.2012, 18:58

Alba hat geschrieben:Aber darf er denn seine eigenen Gesetzte machen? Gibt es dafür nicht geregelte Bestimmungen?
Nee... das darf er natürlich nicht. Umgekehrt wird jetzt ein Schuh draus: Wie ist das jetzt einzuordnen, was mündlich vereinbart wurde.

Und derartige Rahmenbedingungen können mündlich vereinbart werden (werden sie auch häufig), vgl. auch carö.

ABER: Ich sehe es so, dass noch gar kein Therapievertrag zustande gekommen ist (mangels gestellten Antrag... du hast deine Meinung vorher geändert, dass du auch keinen Antrag gestellt hast und stellen willst => kein Vertrag mangels deines Antrags => keine Rahmenbedingungen als Nebenpflichten dieses Vertrages). Aber ich bin kein Rechtsantwalt. Und ich kenne ihn auch nicht, inwieweit es Ärger gegeben könnte, wenn du nicht kommst.. du dann eine Rechnung erhältst, die du aber nicht zahlen willst, usw.

Daher würde ich wie gesagt noch einmal in den sauren Apfel beißen und hingehen. Und Cut.

Ich verstehe dich... ich wollte auch nicht mehr hingehen, wenn das für mich gegessen ist. Für was auch. das fehlt dir dann in der anderen Therapie.
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Alba
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Beitrag Do., 15.11.2012, 19:01

Ja, Stern, morgen gehe ich nochmal hin. Die Frage ist, kann ich dann morgen für Montag absagen? Wegen der 24 Stunden-Regelung. Gilt das nur, wenn ein Werktag dazwischenliegt?

Nun, dann gehe ich eben noch höchstens 2 Mal hin, denn selbst bezahlen kann ich das nicht auch noch.
Aber ich frage ihn, ob es denn okay wäre, wnen ich jetzt nicht mehr komme. Das wird ihjm natürlich nicht schmecken. Wozu frage ich ihn das noch?

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Alba
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Beitrag Do., 15.11.2012, 19:03

Candle, das habe ich ihm gestern doch schon gesagt!!!

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candle.
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Beitrag Do., 15.11.2012, 19:05

WIE du etwas sagst, scheint ja problematisch zu sein. Sieht man hier ganz gut.
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Alba
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Beitrag Do., 15.11.2012, 19:08

Hm? Ich habe ihm gesagt, dass für mich Folgestunden keinen Sinn machen.
Ist das so unverständlich?

Oder was meinst du? Wie sage ich hier etwas?

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stern
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Beitrag Do., 15.11.2012, 19:12

Alba hat geschrieben:Ja, Stern, morgen gehe ich nochmal hin. Die Frage ist, kann ich dann morgen für Montag absagen? Wegen der 24 Stunden-Regelung. Gilt das nur, wenn ein Werktag dazwischenliegt?
boa... ich würde dir vorschlagen: Rufe jetzt noch an und spreche auf den AB, dass du definitiv am Montag absagst (und ggf. dass du morgen nochmals kommst). Dann bist du auf der sicheren Seite, was die Frist angeht. Bei WE würde ich sagen, ist ihm nicht zuzumuten, dass er am Samstag extra in die Praxis fährt, ob für montag jemand absagte. Da hat er ja auch keine zeit mehr, sich um Ersatz zu kümmern (was auch sein Pflicht ist).

Ich denke, bei mir lief das bisher nicht nur wegen goodwill so (aber auch), dass das auf die eigene Kappe des Theras genommen worden wäre, wenn sie mir schon Sitzungen gaben bevor der Antrag gestellt wurde. Aber das gehört halt vorher beredet. Zur Not hätte ich vermutlich im Fall des Falles auch gezahlt, aber es gehört halt besprochen.

Ich denke, es ist sein Ding, wenn er Sitzungen gewährt bevor der Antrag gestellt und die Bewilligung noch durch ist, geschweige der Antrag gestellt (grobe Begründung siehe oben). Aber vielleicht findet ja jemand einen Link o.ä. Regelungen dazu gibt es natürlich schon.
Zuletzt geändert von stern am Do., 15.11.2012, 19:19, insgesamt 1-mal geändert.
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