'Ich kann nur mit Männern, weil...' / Frauen- und Männerbilder
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https://www.welt.de/vermischtes/weltges ... igung.html
http://www.emma.de/artikel/skandal-prot ... uch-266044
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/v ... 55639.html
den Fall fand ich damals auch krass.
Die Gesetzeslage übersieht , dass im Falle schwerer Traumata oft sogenanntes Freezing auftritt, die es dem Opfer völlig unmöglich macht, wegzulaufen oder sich zu wehren.
War allerdings auch ne Frau, die das Urteil fällte damals....
http://www.emma.de/artikel/skandal-prot ... uch-266044
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/v ... 55639.html
den Fall fand ich damals auch krass.
Die Gesetzeslage übersieht , dass im Falle schwerer Traumata oft sogenanntes Freezing auftritt, die es dem Opfer völlig unmöglich macht, wegzulaufen oder sich zu wehren.
War allerdings auch ne Frau, die das Urteil fällte damals....
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Feministen begrüßen den Grundsatz "nein heißt nein". Nur bedeutet das noch nicht, das ein Nachweis gelingt. Problematisch soll insbes. folgende Aussage gewesen sein:Wo bleibt da der feministische Aufschrei?
Bitteschön: der feministische #Aufschrei:Doch die entscheidende Frage für den Ausgang des Strafprozesses war an die Zeugin, das Opfer, gerichtet: „Könnte es sein, dass der Angeklagte dachte, Sie seien einverstanden?“ Das könnte sein, ließ die Zeugin das Gericht wissen. (...)
Der Staatsanwalt räumte ein, dass der Freispruch ein „schwerer Schlag“ für die Geschädigte sein müsse. Andererseits sei eine Verurteilung nicht möglich, weil kein Vorsatz nachweisbar sei.
Quelle: siehe oben (Link simonius)
"Vergewaltigung: Skandalöses Urteil!"
http://www.emma.de/artikel/vergewaltigu ... eil-334451
Hier manches zur rechtlichen Problematik:
bzw.:Den entgegenstehenden Willen des Opfers muss der Täter jedoch erkannt haben. Der sexuelle Übergriff ist kein Fahrlässigkeitsdelikt.
http://www.taz.de/!5315782/
Und wenn sie sagt, dass der Täter gedacht haben könnte, sie sei einverstanden gewesen... dann wäre ich mir nicht so sicher, ob ein Mann anders entschieden hätte.Zum Merkmal „erkennbar“ kursiert das Gerücht, dass ein Fahrlässigkeitsdelikt eingeführt werde. Das widerspricht den Gesetzesmaterialien und dem Sinn der Norm. Benötigt wird das Adjektiv „erkennbar“ nur für die Abgrenzung zum inneren, nicht in Worten oder Verhalten kommunizierten Willen. Für die subjektive Tatseite bleibt es aber dabei: Vorsatz hinsichtlich des Willens der anderen Person ist erforderlich. Gibt ein Beschuldigter hinreichend glaubhaft an, die Kommunikation missverstanden zu haben, wird er nicht bestraft.
http://www.faz.net/aktuell/politik/staa ... 49626.html
Liebe Grüße
stern
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
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Na wenn du meinst Stern, du hälst es wahrscheinlich für ein Superurteil.
“ Er könnte auch gedacht haben sie sei einverstanden“. Vielleicht.
Er könnte aber auch gedacht haben, sie sei nicht einverstanden. Mal so ganz nebenbei bemerkt. Nach dem sie ja alle Zeichen von Nichteinverständnis von sich gegeben hat.
Er könnte aber auch an Grüne Hasen gedacht haben, während sie sich schreiend wehrte und er ihren Kopf zwischen zwei Stangen eingeklemmte. Woher soll das Opfer wissen, was ein Irrer denkt, der sie vergewaltigt?? Was ist das überhaupt für eine Frage? Halte ich für ne fiese Fangfrage, die das Opfer reingeritten hat.
Ganz schön hinterhältig.
“ Er könnte auch gedacht haben sie sei einverstanden“. Vielleicht.
Er könnte aber auch gedacht haben, sie sei nicht einverstanden. Mal so ganz nebenbei bemerkt. Nach dem sie ja alle Zeichen von Nichteinverständnis von sich gegeben hat.
Er könnte aber auch an Grüne Hasen gedacht haben, während sie sich schreiend wehrte und er ihren Kopf zwischen zwei Stangen eingeklemmte. Woher soll das Opfer wissen, was ein Irrer denkt, der sie vergewaltigt?? Was ist das überhaupt für eine Frage? Halte ich für ne fiese Fangfrage, die das Opfer reingeritten hat.
Ganz schön hinterhältig.
Vielleicht hatte sie auch einen schlechten Anwalt (m), der den Vergewaltigungsvorsatz nicht ausreichend nachweisen konnte (das obliegt dem Opfer). Aber schön, dass du deine feministische Seite entdeckt hast. Bei einigen Feminist*innen würdest du sicher offene Türen einrennen.
Effektive rechtliche Bekämpfung sexualisierter Gewalt
Wie in Norwegen sollte auch nach deutschem Recht neben der vorsätzlichen auch die fahrlässige Vergewaltigung und sexuelle Nötigung strafbar sein.
Der Grundtatbestand von § 177 StGB ist dahin zu ändern, dass sexuelle Handlungen gegen oder ohne den Willen der betroffenen Person ausreichen. Gewalt, Drohung oder das Ausnutzen einer schutzlosen Lage sind als Tatbestandsmerkmale zu streichen.
http://www.feministischer-juristinnenta ... ionen.html
Liebe Grüße
stern
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
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Nun ja, das ist jetzt schon etwas zu viel gesagt. Nur weil man gegen brutale Gewalt ist, ist man nicht gleich ein Anhänger des Feminismus.Aber schön, dass du deine feministische Seite entdeckt hast.
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ja...schlimm oder?
Ich finde die Herangehensweise absurd.
Das lässt außer Acht, dass Menschen vor Grauen gar nicht so selten erstarren und dann nichtmal mehr "Nein" sagen können.
Ich bin ja mal gespannt, wie der kleine 10jährige aus dem Hallenbad dann hieb-und stichfest darlegen wird, wie er dem erwachsenen Mann, der ihn in die Umkleidekabine gezerrt hat,(und der vermutlich nichtmal die selbe Sprache sprach) kompetent und verständlich klar gemacht hat, dass er das nicht will.
Und wenn das nicht gelingt, wenn der Kleine vor lauter Panik nicht nein gesagt hat, dann war es keine Vergewaltigung, weil der Täter dann nicht wissen konnte, dass der Junge das nicht will?
Bei Raub, Mord , Körperverletzung geht man ja auch ganz automatisch davon aus, dass der Täter wissen konnte, dass das Opfer das nicht wollte. Auch wenn die Opfer vielleicht vor Grauen und Fassungslosigkeit erstarren und nichts sagen.
Vielleicht hat der Täter, der letzt in einer deutschen Großstadt den Flüchtling zusammengeschlagen hat auch nicht gewusst, dass der das nicht wollte? Vielleicht wollte er ihm nur einen Gefallen tun und das Heimweh des Flüchtlings mildern, indem er ihn nochmal so richtig die Zustände seines Herkunftslandes schmecken ließ. Und der Flüchtling hat einfach nicht deutlich genug gesagt, dass er das nicht wollte? (bei Sprachprobleen müsste natürlich ein Dolmetscher angefordert werden, sonst kann der Täter ja nicht verstehen, was gesagt wird)
Dann war dasvielleicht gar keine Körperverletzung, weil der Täter ja nicht wissen konnte....?
Absurd
Was noch nicht ist, kann ja noch werden.
Es ist eine generelle Problematik des § 177 StGB, dass es in manchen Fällen das Gesetz ist, das zu kurz greift, um jemanden zu verurteilen. Da erst kürzlich nachjustiert wurde, glaube ich nicht, dass man sich die Vorschrift demnächst nochmals vorknöpft. Aber z.B. Feministen (die hier angesprochen wurden ) oder zum Bleistift den pösen Grünen ging das nicht weit genug (bzw. auch schon im Vorfeld der Änderungen wurden immer mal wieder Lücken aufgezeigt). Exemplarisch (man beachte das ältere Datum, was besagen will. das Kritik nicht neu ist):
05. Februar 2016
Der Gesetzentwurf des Justizministers greift zu kurz
Bild von Ulle Schauws
Ulle Schauws Bündnis 90/Die Grünen
Nein sollte Nein heißen. Doch auch der Entwurf für eine Reform des Sexualstrafrechts, den der Bundesjustizminister vorgelegt hat, garantiert das nicht, sagt die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, und die Kölner Silvesternacht hat weitere Lücken offensichtlich werden lassen.
https://causa.tagesspiegel.de/politik/r ... -kurz.html
Sexualstrafrecht : Fischer allein im Rechtsausschuss
Bundesrichter Fischer hat in seiner Kolumne behauptet, im Sexualstrafrecht bestehe kein Handlungsbedarf. Diese These ist aber falsch, ebenso wie sein Politikverständnis.
Ein Gastbeitrag von Renate Künast
16. Februar 2015, 13:16 Uhr
http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... te-kuenast
Sexualstrafrecht
"Nein heißt Nein" ist politisch opportun, aber wenig hilfreich
Donnerstag, 07.07.2016, 14:00
Der Bundestag hat eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Es soll ausreichen, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt. Das „Nein-heißt-Nein“-Prinzip klingt zwar gut, wird aber kaum Auswirkungen haben
http://www.focus.de/finanzen/experten/b ... 06925.html
Liebe Grüße
stern
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Alternative Familienmodelle:
22. Mai 2017 | 08.15 Uhr
"Pakt für das Zusammenleben"
Grüne wollen mit "PaZ" Alternative zur Ehe schaffen
http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.6836662
22. Mai 2017 | 08.15 Uhr
"Pakt für das Zusammenleben"
Grüne wollen mit "PaZ" Alternative zur Ehe schaffen
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Liebe Grüße
stern
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Mia Wallace, bitte nicht auf Artikel verlinken, die sich hinter einer Paywall verstecken.
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wo???
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seufz...auch bei der Seite: frei zugänglich, kein Zahlen nötig. Nichtmal den Adblocker muss man ausstellen.Eremit hat geschrieben: ↑So., 28.05.2017, 13:03 Dieser Artikel, Mia Wallace:
http://www.zeit.de/2017/18/strafrecht-v ... -statistik
Keine Ahnung, was da bei Dir los ist.
Bei mir ist gar nichts los, ist alles in Ordnung. Wie bereits geschrieben: Vielleicht ist der Artikel nur für Zugriffe aus dem Inland gratis, ähnlich, wie manche Videos auf YouTube in manchen Ländern gesperrt, in anderen abspielbar sind. Vielleicht ist es ein Bug, wie auch immer – ich sehe eine Paywall, die mich dazu auffordert, ein Abo bei der Zeitung abzuschließen.Mia Wallace hat geschrieben:seufz...auch bei der Seite: frei zugänglich, kein Zahlen nötig. Nichtmal den Adblocker muss man ausstellen.
Keine Ahnung, was da bei Dir los ist.
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