mio hat geschrieben: ↑Sa., 11.07.2020, 22:15
Letterlove hat geschrieben: ↑Sa., 11.07.2020, 21:09
Ich verstehe nicht so ganz, was du damit ausdrücken willst.
Pflichten als Mieter nachkommen... Man zahlt Miete, macht seine Hausordnung, benimmt sich so wie es vorgeschrieben ist...
Du verstehst also immer noch nicht dass der Mieter einer Wohnung verpflichtet ist Handwerker die vom Vermieter zum Erhalt der Wohnung und deren Sicherheit beauftragt werden IN die Wohnung zu lassen? Dein Ernst? Worüber diskutieren wir hier denn die ganze Zeit?
[…]
"Zum Erhalt der Wohnung" hat NICHTS mit Legionellen zu tun. Du vergleichst hier nach wie vor zwei völlig verschiedene Dinge miteinander. Der Vermieter bekommt vom Gesundheitsamt einen Zeitraum genannt, in dem Legionellen überprüft werden und daraufhin klebt er nen Zettel an die Wand, dass dann und dann Prüfungsbeauftragte kommen und in die Wohnungen müssen.
Wenn nicht bei mir, dann bei der Nachbarin, nicht bei beiden. D.h. wenn ich nicht da WÄRE, könnten die auch zu meiner Nachbarin. Wenn die auch nicht da wäre, wird ein Ausweichtermin gefunden, basta.
WÄRE ich zuhause und wäre ich Person X - das war ein Beispiel, ist dir der Begriff bekannt? - und würde zum HOCHRISIKO gehören, so wie Saffia, dann würde ich - als PERSON X!!!! - drauf bestehen, dass man in meiner Wohnung höhere Hygienemaßnahmen trifft, statt in Wohnungen, wo kein HOCHRISIKO besteht.
Klar soweit? Lies bitte langsam, damit das endlich mal durchsickert.
So - jetzt kamst du mit deiner Meinung, dass man dann gekündigt bekommen kann und dem habe ich widersprochen. Ich habe daraufhin mein Problem Leute reinzulassen und die psychosomatischen Komplikationen ZU PERSON X addiert - Person X war jeder X beliebige Mensch in DE, der ein Hochrisiko hat - wozu ich nicht gehöre - okay? Klar soweit?
Ich habe also
Saffias Problem (Hochrisiko) mit meinem Problem
ADDIERT - auf imaginäre Person X, die lediglich ein Beispiel sein sollte, um dir klar zu machen, dass ich eben in gewissen Situationen durchaus finde, dass jemand das Recht hat, einen Handwerker zu Coronazeiten nicht reinzulassen, WENN - und jetzt halt dich fest, denn das wird dir neu sein, da du offenbar gar nicht gelesen hast, was ich zuletzt schireb, also schnall dich an -
W E N N
durch die psychische Belastung aufgrund des fehlenden Mundschutzes psychosomatische Reaktionen dazu führen würden, dass imaginäre, frei erfundene, möglicherweise nicht existente, für ein Beispiel benötigte Person X durch ebendiesen Druck krank wird.
Corona befällt angeschlagene Menschen schneller als gesunde, soweit sind sich wohl alle einig.
Wenn also der Mitarbeiter zu imaginärer, frei erfundener, möglicherweise nicht existenter, für ein Beispiel benötigte Person X ohne Mundschutz kommen würde und imaginärer, frei erfundener, möglicherweise nicht existenter, für ein Beispiel benötigte Person X damit schaden würde, die daraufhin krank würde und somit wesentlich anfälliger für Corona, sollte es ihr Recht sein, den Zutritt zu verweigern, eben genau wegen diesem Grund.
Anm. d. Mod.: Gegen die Netiquette verstoßenden Satz gelöscht. Und damit ist dieser unerfreuliche Exkurs ins Imaginäre beendet, weiterer Schlagabtausch wird komplett gelöscht. Tristezza