Corona - Der Thread zum Virus 3

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mio
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 14:35

Letterlove, ich könnte es Dir erklären, aber es wird mir langsam echt zu mühsam mit Dir.

Schönen Nachmittag noch, Du kannst ja mal unterschiedliche Länderverordnungen diesbezüglich googeln und Dich ein bisschen in Sachen allgemeine Rechtslage weiterbilden. Bekommst Du sicher auch ohne mich hin.

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Letterlove
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 14:41

mio hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 10:06
Es geht darum dass der Mann eine Auflage verletzt hat die der Gesundheit seiner Kunden (und auch seiner eigenen und der seiner Kollegen) geschuldet ist missachtet hat und sowas kann man durchaus auch erst dann melden wenn das Kind bereits "in den Brunnen" gefallen ist um weitere solcher Situationen zu vermeiden.
Hier nochmal deutlicher.

Du sagst also, eine Firma kann ihm eine Maske auferlegen, obwohl das Landesgesetz ihn davon befreit, denn die Gesundheit der Kunden ist in dem Falle wichtiger als die persönliche Entfaltung des Handwerkers.

Ich gehe also mal davon aus, dass du damit sagen möchtest, dass lediglich eine Firma das Recht hat, auf die Gesundheit des Kunden zu achten, sofern es das Gesetz nicht eh schon tut?

Das heißt im Umkehrschluss - sollte die Firma nicht an der Gesundheit von mir orientiert sein, dann darf ich das auch nicht? Quasi darf lediglich die Firma vorschreiben, dass meine Gesundheit gefälligst zu achten ist?

Für mich sieht das ziemlich danach aus, als würde man das Gesetz drehen, wie es einem gerade passt.
Sagt das Gesetz nein zur Maskenpflicht, das Unternehmen aber schon, hat der Handwerker das zu tolerieren.
Sagt das Gesetz aber nein und das Unternehmen auch, dann ist das so, denn es ist ja das Gesetz und alles andere ist "persönliches Befinden".

Irgendwie strange. Aber okay, macht dennoch dann wohl jeder wie er will. Ich würde mich nach wie vor nicht einschüchtern lassen, wenn ich berechtigte Gründe hätte, und vor allem auch ernstzunehmende Argumente, die kein Handwerker oder Vermieter wissen können, weil sie nicht meine Ärzte sind. Von denen steht nämlich niemand persönlich dafür gerade und "ich habs ja gesagt" ist dann auch nicht mehr interessant, wenns zum schlimmsten Fall kommt.
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Sehr
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 14:57

Korrekt, Letterlove. So gesehen, geht's Person X gar nicht wirklich um ihre und anderer Kunden Gesundheit - wie behauptet, sondern darum dass der Techniker sich an die Vorgaben der Firma zu halten hat. Und als Person X dies ergoogelt hatte, mußte sie handeln, weil usw. bla bla sich alles zurecht drehen weil sonst wirkt es bösartig.
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Inga
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 14:59

mio hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 09:46 Eine Kundin von uns gehört zu den Leuten die sich im März im Skiurlaub angesteckt haben und hat auch bis heute unerklärliches Herzrasen mit entsprechenden Drum-Rum Erscheinungen obwohl sie keinen klinischen Verlauft hatte.
Hier https://www.youtube.com/watch?v=Kf5B1dvWHuc ist das Video der Pressekonferenz, auf der der von Mio verlinkte Artikel beruht. Eine halbe Stunde lang, aber interessant, auch fürs Forum hier, es geht im ersten Teil um die nicht unerheblichen psychischen Belastungen, die gerade junge Menschen seit einigen Monaten zu schaffen machen.
Ab min. 22 spricht dann der Kardiologe, wichtig daran: Er betont, dass seine Untersuchung ausschliesslich auf Autopsien von an Covid Verstorbenen beruht, an lebenden Covid-Erkrankten kann man das wg. Infektionsrisiken gar nicht machen. Deshalb muss erstmal ungeklärt bleiben, ob und welche Herzprobleme Covid bei Überlebenden verursacht.
Das Herzrasen kann also alle möglichen Ursachen haben (einschliesslich z.B. hoher psychischer Belastung) und sollte vermutlich entsprechend abgeklärt werden.

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Sehr
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 15:00

Überall gibts so bittere Menschen, manche sitzen den ganzen Tag am Fenster um Falschparker abschleppen zu lassen.
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Letterlove
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 15:12

Sehr hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 14:57 Korrekt, Letterlove. So gesehen, geht's Person X gar nicht wirklich um ihre und anderer Kunden Gesundheit - wie behauptet, sondern darum dass der Techniker sich an die Vorgaben der Firma zu halten hat. Und als Person X dies ergoogelt hatte, mußte sie handeln, weil usw. bla bla sich alles zurecht drehen weil sonst wirkt es bösartig.
Naja, ich meinte das eher so, dass ich mich frage, warum die Firma da hinschreibt, es wären Mitarbeiter mit Masken unterwegs, wenn sie das gar nicht müssen.
Im ersten Moment dachte ich ja, dass Handwerker eine brauchen und ich hätt mich halt dafür interessiert, wieso er die nicht hatte. Aber nun hab ich ja gegoogelt und da steht, dass laut Gesetz es Handwerkern auch erlaubt ist, ohne zu arbeiten, sie aber drauf achten sollten Abstand zu halten und in die Armbeuge zu husten / niesen.

Nun frage ich mich: Weiß die Firma nichts davon, dass Handwerker ohne Maske arbeiten dürfen?
Oder wollen die rausfinden, welche Handwerker sich trotz Landesgesetz an ihre "Zusätze" halten?
Quasi eine andere Art von "Wie zufrieden waren Sie mit unserem Techniker, der Sie am XX.XX.XXXX angerufen hat?"
Die nächste Frage wäre dann für mich: Scheíßt der Handwerker also drauf, was seine Firma vorschreibt, solang er nichts tut, was geltendes Recht verletzt? Oder dachte er sowas wie: "Eigentlich sollte ich eine Maske tragen, aber ich muss in den letzten Stock latschen, ich werde fix und fertig sein, heut verzichte ich mal auf Maske - wäre das soooo gefährlich, dann wäre es nicht gesetzlich für Handwerker ausgeklammert".

Manch einem mag das vielleicht bescheuert vorkommen, aber ich interessiere mich eben für solche Gedankengänge. Nicht, um hier Leute zu nerven, sondern einfach, weil ich automatisch davon ausgehe, dass hinter allem ein tieferer Sinn liegt, der mich eben neugierig macht.
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mio
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 15:38

Ok Letterlove, ein paar letzte Worte dazu:

1. Woher nimmst Du das sichere Wissen dass die Landesverordnung des Bundeslandes in dem Saffia lebt das NICHT vorsieht? Ich weiss nicht in welchem Bundesland sie lebt.

2. OB die Firma eine Maske anordnen kann wenn das die Landesverordnung nicht so vorschreibt weiss ich nicht, kannst ja mal nach Gerichtsurteilen suchen.

Was ich aber weiss ist dass Saffia UNABHÄNGIG davon ob sie mit der Annahme dass er eine Maske hätte tragen müssen oder nicht richtig oder falsch liegt (da wäre die Firma sowie im Zweifel ein Gericht zu befragen) sich beschweren darf wenn sie davon ausgeht dass er hätte eine Maske tragen müssen.

Sie dürfe sich sogar beschweren wenn das nirgends steht, es gäbe dann nur KEINERLEI Grundlage für so eine Beschwerde. Es ist ja auch nicht so dass Saffia darüber entscheidet was der Typ nun muss oder nicht muss sondern das folgt der Rechtslage. Aber sie DARF etwas rückmelden von dem sie denkt dass es ein Verstoß ist.

3. Ja, wenn es keine offizielle Regelung bezüglich Deines eigenen Gesundheitsschutzes gibt bist Du selbst für diesen verantwortlich, musst also DEINEN Pflichten dem Vermieter gegenüber Folge leisten bzw. Dir selbst eine Lösung für Dein Problem überlegen und kannst nicht sagen: Ich lasse den aber nur rein wenn er auch eine Maske trägt!

Wenn Du darauf KEINERLEI Anspruch hast (weder weil die Firma es rechtmässig vorschreibt oder weil die allgemeine Landesverordnung es tut oder sonst ein Gesetz oder Gericht Dir zusagt dass Dir in dem Fall so zu begegnen ist) dann MUSST Du Dich da selbst um Deinen Gesundheitsschutz bemühen und kannst niemand anders in die Pflicht nehmen.

Verantwortlichkeiten werden durch Gesetze und Vorgaben definiert, steht da nirgends was davon dass ein Handwerker der Deine Wohnung betreten MUSS (um einen Auftrag auszuführen den Dein Vermieter zu Recht erteilt hat) eine Maske zu tragen hat dann kannst Du dem Mann das auch nicht vorschreiben, sondern könntest ihn allenfalls bitten.

Würde er Dir diese Bitte aber verweigern dann müsstest Du Dir was anderes überlegen. Alternativ kannst Du ihm natürlich auch den Zugang dauerhaft verweigern, aber dann hat Dein Vermieter das Recht Dir mit den entsprechenden, rechtlichen Konsequenzen zu begegnen. Im äußersten Fall wäre das eine Kündigung Deines Mietvertrags weil Du Deinen vertraglich festgelegten Pflichten als Mieter dauerhaft nicht nachkommst.

Das ist überhaupt nicht "Ich drehe es mir wie ich es gerade brauche" sondern das folgt sehr klaren Vorgaben.

Dein "Ne, ich muss niemanden reinlassen den ich nicht reinlassen will!" ist eine willkürliche Interpretation der tatsächlichen Gesetzeslage und hat - so sie sich nicht per Gesetz decken lässt und Dir Dein Vermieter deshalb rechtmässig kündigt - am Ende im Zweifel eine Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher (so nötig mit Hilfe der Polizei) zur Folge. Dann kannst Du natürlich immer noch sagen: Nee, ich lasse keinen rein den ich nicht reinlassen will!, wird Dir aber nix nutzen weil die dann im Zweifel Deine Tür gewaltsam öffnen werden und Dich entsprechend aus der Wohnung entfernen.

Das passiert in der Realität natürlich alles nicht so schnell, aber es ist nicht so, dass ein Mieter in seiner Wohnung machen kann was er will und das betrifft auch die Frage wen er verpflichtet ist reinzulassen und wen nicht.

Du hast kein "naturgegebenes" Recht den Zutritt zu verweigern nur weil DU DENKST dass Du Dich damit einer nicht zumutbare Gefahr aussetzen würdest, das muss klar vom Recht und Gesetz abgedeckt sein und darf nicht nur Deine persönliche Auffassung sein.

Allerdings geht es um diese Frage eigentlich ÜBERHAUPT NICHT bei der Frage ob Saffia sich bescheren darf über den Handwerker wenn Sie DENKT dass der was falsch gemacht hat. DAS darf sie nämlich vollkommen losgelöst von diesen ganzen Punkten. Das ist einfach ihr gutes Recht. OB er was falsch gemacht hat oder nicht entscheidet die Rechtslage und auch welche Konsequenzen ihm drohen wenn er einen Fehler gemacht hat. :kopfschuettel:

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Letterlove
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 16:57

mio hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 15:38 1. Woher nimmst Du das sichere Wissen dass die Landesverordnung des Bundeslandes in dem Saffia lebt das NICHT vorsieht? Ich weiss nicht in welchem Bundesland sie lebt.
Wie ich nach meiner gestrigen Pause bereits sagte, beziehe ich mich hier nicht auf Saffia. Vielleicht sollten wir also erst einmal klöären, ob es jetzt um unsere Diskussion oder die gestrige geht.
Das was ich ergoogelt habe, habe ich bereits verlinkt und auch als Zitat gekennzeichnet. Ich gehe davon aus, dass da stehen würde, wenn es sich auf ein Bundesland beschränken würde. Da dort aber nichts steht, gehe ich davon aus, dass es ein DE-gesetz ist, nicht ein Bundeslandgesetz.

mio hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 15:38 2. OB die Firma eine Maske anordnen kann wenn das die Landesverordnung nicht so vorschreibt weiss ich nicht, kannst ja mal nach Gerichtsurteilen suchen.
Wenn ich die bereits geposteten Quellen durchlese, steht da, dass Handwerker unter all dem, was ich vor ca 2 Stunden schon einmal schrieb, ohne Maske kommen dürfen. Ich brauche also kein Gerichtsurteil, wenn das DE-Gesetz sagt, dass es so ist, eine Firma aber eine andere Aussage trifft. Für mich zählt zuerst das Gesetz von DE, danach dann, was irgend ein Chef für nötig hält. Wenn DE Mobbing verbietet, mein Chef das aber unter "Neckerei" verbucht, entbindet mich das nicht davon, dass es Mobbing ist, nur weil mein Chef das anders sieht.

Ich gehe also davon aus, dass es sich bei der Firma - wie hieß sie? Klaro? - um eine Arbeitsvorschrift handelt, oder um ein Versäumnis, die Lockerungen auf die Webseite zu übertragen, oder um eine simple "Serviceleistung" im Sinne von Überkorrektheit. Aber auch das sagte ich ja schon...
mio hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 15:38 Was ich aber weiss ist dass Saffia UNABHÄNGIG davon ob sie mit der Annahme dass er eine Maske hätte tragen müssen oder nicht richtig oder falsch liegt (da wäre die Firma sowie im Zweifel ein Gericht zu befragen) sich beschweren darf wenn sie davon ausgeht dass er hätte eine Maske tragen müssen.
Und was ich aber weiß ist, dass ich jetzt zum dritten Mal sagte, dass ich mich nicht mehr auf Saffias Fall berufe, sondern dafür extra "Person X aus DE" genannt habe, mit dem Hinweis, dass das jede X-beliebige Person sein kann. Ich spare es mir jetzt also, darauf einzugehen, ich bin ja kein Papagei.
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 16:59

mio hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 15:38 3. Ja, wenn es keine offizielle Regelung bezüglich Deines eigenen Gesundheitsschutzes gibt bist Du selbst für diesen verantwortlich, musst also DEINEN Pflichten dem Vermieter gegenüber Folge leisten bzw. Dir selbst eine Lösung für Dein Problem überlegen und kannst nicht sagen: Ich lasse den aber nur rein wenn er auch eine Maske trägt!
Ganz genau - ICH bin dafür verantwortlich, dass ICH gesund bleibe - und darum dürfte ich auch eine Untersuchung, die nicht explizit an genau diesem Tag stattfinden soll, unter nicht einzuhaltenden Hygienemaßnahmen verweigern. Es ist eine Routineuntersuchung, die alle drei Jahre, bla bla bla, sagte ich auch alles schon vor 2 Stunden. Es geht hier nicht um einen akuten "alle scheíßen sich zu Tode in meinem Haus, ich muss jetzt jemanden reinlassen, der Legionellen nachweist, weil es nur das sein kann" Fall, sondern um eine Routine - d.h. keine akute Dringlichkeit. Lies nach was ich vor ner Weile als Quelle verlinkt habe, da steht es auch nochmal.
mio hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 15:38 Wenn Du darauf KEINERLEI Anspruch hast (weder weil die Firma es rechtmässig vorschreibt oder weil die allgemeine Landesverordnung es tut oder sonst ein Gesetz oder Gericht Dir zusagt dass Dir in dem Fall so zu begegnen ist) dann MUSST Du Dich da selbst um Deinen Gesundheitsschutz bemühen und kannst niemand anders in die Pflicht nehmen.
Siehe Oben - Mein Gesundheitsschutz: Keine Leute reinlassen, die meinen Gesundheitsschutz vereiteln, weil sie nicht die nötigen Vorkehrungen trafen. Wenn du vom Gesundheitsamt bist und einen Lebensmittelbetrieb kontrollieren willst, brauchst du dein Haarnetz, deine Maske, Handschuhe bli bla blupp - ohne kannst du keinen sterilen Betrieb betreten, scheíßegal ob du vom Gesundheitsamt bist. Das heißt noch lange nicht, dass du deshalb mit Straßenklamotten rein darfst. Logisch, gell?
mio hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 15:38 Verantwortlichkeiten werden durch Gesetze und Vorgaben definiert, steht da nirgends was davon dass ein Handwerker der Deine Wohnung betreten MUSS (um einen Auftrag auszuführen den Dein Vermieter zu Recht erteilt hat) eine Maske zu tragen hat dann kannst Du dem Mann das auch nicht vorschreiben, sondern könntest ihn allenfalls bitten.


Der Vermieter hat da gar nichts erteilt. Legionellenprüfungen finden so oder so statt, egal was der Vermieter dazu sagt.
Lies dir dazu am Besten die "Trinkwasserverordnung" durch - das kommt nicht vom Vermieter, sondern von ganz oben und wird durchgeführt vom Gesundheitsamt.
mio hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 15:38 Würde er Dir diese Bitte aber verweigern dann müsstest Du Dir was anderes überlegen. Alternativ kannst Du ihm natürlich auch den Zugang dauerhaft verweigern, aber dann hat Dein Vermieter das Recht Dir mit den entsprechenden, rechtlichen Konsequenzen zu begegnen. Im äußersten Fall wäre das eine Kündigung Deines Mietvertrags weil Du Deinen vertraglich festgelegten Pflichten als Mieter dauerhaft nicht nachkommst.
Das scheinst du ja sehr genau zu wissen. Tja. AUCH schon erwähnt - hier läuft es anders. Hier ist es scheißegal in welche Wohnung du gehst, um Legionellen zu prüfen. Bei mir, bei der Nachbarin - voll egal. Hauptsache ganz oben, weil dann klar ist, dass alle darunter auch welche haben. Dejavu - sagte ich bereits, dass ich das sagte? Kommt mir so bekannt vor.
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 17:00

mio hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 15:38 Das ist überhaupt nicht "Ich drehe es mir wie ich es gerade brauche" sondern das folgt sehr klaren Vorgaben.
Deine klaren Vorgaben flackern wie eine Kerze im Wind...
mio hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 15:38 Dein "Ne, ich muss niemanden reinlassen den ich nicht reinlassen will!" ist eine willkürliche Interpretation der tatsächlichen Gesetzeslage und hat - so sie sich nicht per Gesetz decken lässt und Dir Dein Vermieter deshalb rechtmässig kündigt - am Ende im Zweifel eine Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher (so nötig mit Hilfe der Polizei) zur Folge. Dann kannst Du natürlich immer noch sagen: Nee, ich lasse keinen rein den ich nicht reinlassen will!, wird Dir aber nix nutzen weil die dann im Zweifel Deine Tür gewaltsam öffnen werden und Dich entsprechend aus der Wohnung entfernen.
Sagte ich schon, dass ich bereits sagte, dass ich bereits sagte, dass ich bereits sagte, dass ich bereits sagte, dass es hier nicht um "ich will nicht" geht, sondern im Beispiel die Rede davon war, dass dies ernsthafte gesundheitliche Folgen hätte und ich dafür wie im Beispiel triftige Gründe habe? Das Beispiel handelte von jemandem, der der HOCHrisikogruppe angehört und ggf. bei psychisch hervorgerufenem Stress mit psychosomatischen Komplikationen zu rechnen ist.

Ich habe bewusst das Beispiel mit meinem Verhalten und Saffias Hochrisiko gekreuzt, um dir zu veranschaulichen, dass es bei der Verweigerung eben nicht um "ich will nicht" geht, sondern darum, dass es auch spezielle Fälle gibt.
Psychosomatischer Stress hat oft zur Folge, dass die Leute tatsächlich krank werden, wenn sie einer zu hohen Spannung ausgesetzt werden. Verlink mir bitte, wo im Mietvertrag oder im Gesetz steht, dass ich mich wegen einer simplen Routineuntersuchung in Lebensgefahr bringen muss. Ich brenne darauf, diesen Absatz zu lesen!
mio hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 15:38 Das passiert in der Realität natürlich alles nicht so schnell, aber es ist nicht so, dass ein Mieter in seiner Wohnung machen kann was er will und das betrifft auch die Frage wen er verpflichtet ist reinzulassen und wen nicht.
Das ist mir durchaus bewusst, aber du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.
Ein Vermieter ist berechtigt, jemandem fristlos zu kündigen und zwangsräumen zu lassen, wenn zum Beispiel die Miete innerhalb eines Jahres zwei Mal in Verzug gerät. Weiß ich deshalb, weil ich das schon durch habe, ebenfalls fristlos gekündigt wurde und kurz vor der Zwangsräumung stand.

Du setzt jetzt also eine solche Gesetzesregelung mit einem Fall gleich, wo NICHTS nachgewiesen ist. Wir reden hier nach wie vor von einer PRÜFUNG auf Legionellen, nicht auf einen akuten AUSBRUCH, woraufhin jemand rein MÜSSTE (wenn er es denn bei Legionellen müsste - glaube ich kaum, da heißes Wasser ja schon hilft).
D.h. nach wie vor - solange es kein akuter Dringlichkeitsfall ist, hat erstmal niemand Recht in meine Wohnung zu kommen und mich durch mangelnde Vorsichtsmaßnahmen in Gefahr zu bringen. Es findet hier keine grundsätzliche "ich verweigere JEDEN Termin" Verweigerung statt, sondern eine begründete, fundierte und nachvollziehbare "ich muss mich schützen, daher bitte mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen" Verweigerung, die SOFORT aufgelöst wird, sobald man meiner Forderung nachkommt. Das sind keine "ich möchte meine Macht auskosten" Forderungen, sondern dienen meinem Überleben, da niemand garantieren kann, dass ich mich nicht doch anstecke.
Wir reden hier auch nicht von einem super schwerem Job, wo es nachvollziehbar wäre, keine Maske zu tragen, weil man eben keine Luft bekommt. Es geht hier um Leute mit Testkoffer und Klemmbrett, die 5 Minuten lang auf einer Stelle stehen, eine Wasserprobe nehmen und auf ihren Zettel schreiben, von wem die Probe ist.
mio hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 15:38 Du hast kein "naturgegebenes" Recht den Zutritt zu verweigern nur weil DU DENKST dass Du Dich damit einer nicht zumutbare Gefahr aussetzen würdest, das muss klar vom Recht und Gesetz abgedeckt sein und darf nicht nur Deine persönliche Auffassung sein.


Auch hier habe ich schon das Beispiel genannt, dass es eben nicht nur DENKEN ist, sondern Tatsache, dass Person X durch psychischen Stress krank wird. Muss ich jetzt wirklich alles noch 50 Mal wiederholen??
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 17:02

mio hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 15:38 Allerdings geht es um diese Frage eigentlich ÜBERHAUPT NICHT bei der Frage ob Saffia sich bescheren darf über den Handwerker wenn Sie DENKT dass der was falsch gemacht hat. DAS darf sie nämlich vollkommen losgelöst von diesen ganzen Punkten. Das ist einfach ihr gutes Recht. OB er was falsch gemacht hat oder nicht entscheidet die Rechtslage und auch welche Konsequenzen ihm drohen wenn er einen Fehler gemacht hat. :kopfschuettel:
wie ganz weit oben schon bei Punkt 1 oder 2 - "ich beziehe mich jetzt nicht explizit auf Saffia" sondern auf das Beispiel weiter unten. SAGTE ICH DAS SCHON? :lol:
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 17:45

Letterlove hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 17:00 Auch hier habe ich schon das Beispiel genannt, dass es eben nicht nur DENKEN ist, sondern Tatsache, dass Person X durch psychischen Stress krank wird. Muss ich jetzt wirklich alles noch 50 Mal wiederholen??
Dass muss aber auch so bescheinigt werden und vor allem als Grund vor dem Gesetz ausreichen.

Hast Du gesetzliche Rückendeckung: Kein Ding, dann kannst Du es fordern bzw. den Einlass verweigern. Hast Du die nicht, dann nicht.

Ganz einfach im Grunde.

OB und in welchem speziellen Fall Du gesetzliche Rückendeckung hättest/hast ist aber nicht an persönliche Vorstellungen gebunden sondern an tatsächliche FAKTEN, also Atteste, Gesetze/Vorgaben die diese Atteste als Grund zulassen etc..

OB es zB. eine Tatsache ist dass Person X durch psychischen Stress SO krank wird dass ihr das nicht zugemutet werden kann entscheidet ja nicht Person X sondern das entscheiden Ärzte und Gesetze.

Es ist also nicht so dass Person X da das Sagen hat und machen kann was sie will sondern da haben andere Instanzen das Sagen. Und nichts anderes sage ich die ganze Zeit. Und das ist auch so, ob es Dir nun passt oder nicht.

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Beitrag Sa., 11.07.2020, 18:02

Ob es DIR nun passt oder nicht, gibt es also definitiv Situationen, wo man die Tür zulassen kann, wenn man davon ausgeht, dass es erhebliche Probleme gibt. Auch ein Arzt kann dir nicht garantieren, dass es genau so kommt - aber es ist sehr wahrscheinlich. Immerhin sind Menschen keine Toaster mit Garantie.
Und nach wie vor - ob es dir nun passt oder nicht - ist Person X kein willenloser unmündiger sprechender Fleischsack, sondern ein Mensch mit Rechten. NICHTS zu sagen hat er ganz sicher NICHT. Wäre das so, gäbe es kein Grundgesetz, nur mal so am Rande.
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 19:20

Ich habe nie etwas anderes behauptet, ich habe nur gesagt dass man wenn man keine rechtliche Handhabe hat das zu tun das nicht einfach so tun kann.

Was ich allerdings interessant finde ist, wenn Person X ein Loblieb auf die Eigenverantwortung des Inidviduums singt und die eigene als vorbildlich hinstellt und sich am Ende herausstellt, dass hinter dieser Vermeintlichen Eigenverantwortung der Umstand liegt, dass Person X schlicht nicht in der Lage ist ihren Pflichten als Mieter eigenständig nachzukommen.

Schon ein bisschen niedlich.

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Beitrag Sa., 11.07.2020, 21:09

Was genau ist daran niedlich?
Ich verstehe nicht so ganz, was du damit ausdrücken willst.
Pflichten als Mieter nachkommen... Man zahlt Miete, macht seine Hausordnung, benimmt sich so wie es vorgeschrieben ist... Und weiter?
Außerdem - welches Loblied? Welches Individuum?

Person X kann jeder Mieter in DE sein, das war ja schon geklärt. Damit meine ich niemand Speziellen, such dir jemanden aus, der auf das Beispiel passt. Ich gehöre nicht zur Hochrisiko- nicht mal zur Risikogruppe, also fall ich da eh schonmal aus dem Rahmen und kann nicht gemeint sein. Welche anderen Individuen hier gemeint sein sollen, versteh ich nicht, zumal das auch irgendwie nen abwertenden Beigeschmack hat, da man diese Bezeichnung eher im negativen, verächtlichen Kontext nennt.
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