Corona - Der Thread zum Virus 3

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Letterlove
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 12:06

Na für mich gehts da nicht drum, weil ich ja sagte, dass ich jetzt nicht persönlichen Bezug auf Saffia nehme.
Ich tu jetzt einfach mal so, als wäre das irgendwem passiert, der sich da nicht hier zu Wort gemeldet hat.
Folglich ist die Sachlage nicht: "Die Person X weigert sich bei jedem Termin", sondern "Die Person X verwehrt den Zutritt, weil jetzt gerade keine Maske vorhanden ist und sie zum Hochrisiko gehört".

D.h. für mich ist hier ganz klar die Lage, dass die Person X grundsätzlich dazu bereit ist, mitzuarbeiten, dass sie aber auf sich achten muss und deswegen erhöhte Maßnahmen fordert. Ich würde wetten, dass auf einer Intensivstation Handwerker auch Schutzkleidung tragen, weil diese Patienten dort ein erhöhtes Risiko haben.

Einigen wir uns also bitte darauf, dass wir hier nicht Saffia meinen, sondern irgend einen Mieter in DE, der es sich nicht leisten kann, krank zu werden. Da Saffia hier in einem Psychoforum ist, kann man ja der Person X aus DE noch einräumen, dass eine psychische Belastung vorliegt. D.h. das Eindringen in die Wohnung ohne Maske könnte evtl auch drastische Folgen für die Gesundheit haben.
Wäre ich diese Person X aus DE, würde ich das so sehen:
Ich werde sofort krank, wenn ich psychischen Stress bekomme, mein Immunsystem leidet darunter. Ich könnte also argumentieren, dass das Nichttragen der Maske mich psychisch so sehr aus der Bahn werfen würde, weil ich eh schon der Hochrisikogruppe angehöre (sagen wir mal, das wäre so), dass ich mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem psychischen Druck krank werden würde. Auch wenn es nicht Corona wäre, wäre ich dadurch geschwächt und würde für andere Krankheiten anfälliger sein.
Wer also möchte mir so einen psychischen Druck machen, dass ich danach evtl zur Zeitung laufe und sage: Ich habe einen triftigen Grund, niemanden ohne Maske reinzulassen, dennoch nötigt man mich dazu, mich diesem Druck auszusetzen und sehr wahrscheinlich dadurch Schaden zu nehmen. Sollen sie einfach jemanden mit Maske schicken und alles ist tutti, andernfalls muss der Termin beim Nachbarn gemacht werden oder verschoben werden, denn ich kann es mir nicht leisten, krank zu werden.

Und da ja jetzt die WHO eingeräumt hat, dass Corona auch durch die Aerosole ansteckend sein kann, kann mich auch niemand zwingen, meine Wohnung für eine Weile zu verlassen und einen Stellvertreter mit dem Handwerkertermin zu beauftragen.
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Noenergetik
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 12:14

Wahrscheinlich würde es einen Rechtsstreit geben, ob man einen Handwerker ohne Mundschutz in die Wohnung lässt, wenn man Angst vor einer Infektion hat, ob das eine Kündigungsgrund ist.

Vermute ich


mio
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 12:24

Sehr hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 11:59 Ihr wollt mich doch auf den Arm nehmen...
Keineswegs, das ist einfach die korrekte Sachlage. Die Du Dich weigerst anzuerkennen.

Musst Du ja auch nicht, glauben kann man ja was man will. Aber der reine Glaube schützt einen weder vor etwas noch hilft er einem dabei ein bestehendes Recht durchzusetzen.

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Sehr
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 12:27

:-> Ja, ja, ok. Ja natürlich.

Tüdelü.
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mio
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 12:39

Letterlove hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 12:06 kann mich auch niemand zwingen, meine Wohnung für eine Weile zu verlassen und einen Stellvertreter mit dem Handwerkertermin zu beauftragen.
Die WHO erlässt keine deutschen Verordnungen oder Gesetze Letterlove, es wird sich allenfalls vom Bund/den Ländern an ihren Empfehlungen orientiert oder auch nicht. So einfach läuft der Hase also auch nicht. ;-)

Und wenn die deutsche Rechtslage es für zumutbar halten würde dass auch Risikopatienten einen Handwerker ohne Maske in ihre Wohnung lassen müssen dann müsstest Du erst mal den Rechtsweg gehen wenn Du Dich dagegen zur Wehr setzen möchtest. Eine reine Empfehlung der WHO reicht da keineswegs, sie könnte Dir allenfalls bei Deiner Argumentation vor Gericht helfen.

Man kann sich nun mal nicht beliebig irgendwas als Argument "her nehmen" und dann bestimmen: Und deshalb darf ich das oder ich muss es nicht! Dafür muss es schon eine GEEIGNETE/VERBINDLICHE Grundlage geben.

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Letterlove
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 13:09

Wer gegen mich klagen will, kann das ja gerne tun, aber wenn ich dennoch nicht möchte, dass jemand mich potenziell gefährden kann, dann muss das zur Kenntnis genommen werden. Zur Not würde ich eben dann die Polizei rufen und sagen, dass man mich hier in meinem Hausfrieden stört, weil ich mich durch diese potenzielle Gefährdung bedroht fühle. In der Zeit hätte der Techniker aber dann entweder schon 10x eine Maske auf und wäre auch schon 10x mit seiner Untersuchung fertig, aber das wäre mir egal. Was ist wichtiger: Mein Leben oder ein paar Legionellen? Die verursachen heftigen Durchfall, da ich mich aber nicht über Durchfall beklage (ich trinke Leitungswasser), sehe ich eine Prüfung nicht als lebensnotwendig an, d.h. der Handwerker darf gern eine Stunde später wieder kommen, wenn er sich auf meinen Gesundheitszustand vorbereitet hat.
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mio
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 13:23

Letterlove hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 13:09 Zur Not würde ich eben dann die Polizei rufen und sagen, dass man mich hier in meinem Hausfrieden stört, weil ich mich durch diese potenzielle Gefährdung bedroht fühle.
Weil ein Handwerker ohne Maske bei Dir geklingelt hat? Dann wird Dir die Polizei sagen, dass Du das mit Deinem Vermieter klären musst.

Dein Vermieter hingegen könnte es gewaltsam erzwingen Zutritt zu Deiner Wohnung zu bekommen im Gefahrenfall, der könnte Dich auch gewaltsam räumen lassen nach einer berechtigten Kündigung.

Denn DER wird sich im Zweifel auf sein Recht berufen SEINE Wohnung in einem ordnungsgemässen Zustand halten zu können (und nicht nur können sondern sogar MÜSSEN, es ist also sogar seine PFLICHT dafür zu sorgen dass von der Mietsache keine Gefahren für die Mieter ausgehen und kommt er der nicht nach dann kannst DU ihm an der Karren pinkeln).

---

Übrigens mal die "Gegenseite" was den "Schutz des Individuums" angeht:

"Werden die gebotenen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz vom Arbeitgeber nicht eingehalten, kommt sogar eine Strafbarkeit des Arbeitgebers oder von Leitungspersonen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung in Betracht."

(Quelle: https://www.spiegel.de/karriere/arbeits ... fcba9cb7bb)

Die Hygienevorschriften dienen ja nicht nur dem Schutz des Kunden sondern auch dem Schutz des Mitarbeiters. :!!:

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stern
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 13:25

https://www.spektrum.de/news/was-tun-ge ... ng/1750776
Coronavirus: Was tun gegen Aerosolübertragung?
Fachleute fordern, Aerosole als Ansteckungsweg besser zu berücksichtigen. Die WHO will nun ihre Empfehlungen überarbeiten. Doch was bedeutet das?
Tja, die Gesichtsmasken werden wir vielleicht dennoch nicht so schnell los. :lol:
Was tun gegen Aerosole?

Dass Lüften dabei eine deutliche Wirkung erzielen kann, zeigt die oben zitierte Studie aus Amsterdam. (...)
Um den Verdünnungseffekt des Lüftens zu nutzen, braucht es also sinnvolle Lüftungskonzepte. (...)

Doch es gibt noch andere Wege, die Aerosolkonzentration in der Luft zu senken: mit den guten, alten Gesichtsmasken. »Abstand halten, lüften und Maske tragen haben alle denselben Effekt, die Aerosolpartikelbelastung in der Atemluft gering zu halten«, sagt Professor Ulrich Pöschl vom Max-Planck-Institut für Chemie in Mainz. (...) In jedem Fall gebe es aber auch mit einfachen Stoffmasken einen signifikanten Schutz, da ein Teil der Partikel von der Maske abgefangen wird.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

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Noenergetik
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 13:40

Ja, es würde vermutlich zum Rechtsstreit kommen zwischen Vermieter und Mieter, wenn sich der Mieter weigert einen Handwerker ohne Mundschutz in die Wohnung zu lassen, weil er Angst vor einer Covid-19 Infektion hat.

Oder auch nicht, kommt immer auf die jeweiligen Personen an.

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Letterlove
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 13:49

mio hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 13:23
Letterlove hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 13:09 Zur Not würde ich eben dann die Polizei rufen und sagen, dass man mich hier in meinem Hausfrieden stört, weil ich mich durch diese potenzielle Gefährdung bedroht fühle.
Weil ein Handwerker ohne Maske bei Dir geklingelt hat? Dann wird Dir die Polizei sagen, dass Du das mit Deinem Vermieter klären musst.

Dein Vermieter hingegen könnte es gewaltsam erzwingen Zutritt zu Deiner Wohnung zu bekommen im Gefahrenfall, der könnte Dich auch gewaltsam räumen lassen nach einer berechtigten Kündigung.

Denn DER wird sich im Zweifel auf sein Recht berufen SEINE Wohnung in einem ordnungsgemässen Zustand halten zu können (und nicht nur können sondern sogar MÜSSEN, es ist also sogar seine PFLICHT dafür zu sorgen dass von der Mietsache keine Gefahren für die Mieter ausgehen und kommt er der nicht nach dann kannst DU ihm an der Karren pinkeln).

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Übrigens mal die "Gegenseite" was den "Schutz des Individuums" angeht:


Die Hygienevorschriften dienen ja nicht nur dem Schutz des Kunden sondern auch dem Schutz des Mitarbeiters. :!!:

Gern - mit Maske. Ich stelle auch eine, wenns sein muss. Aber nirgendwo im Mietvertrag steht, dass ich mein Leben riskieren muss. Nirgends steht, dass mein Leben weniger wichtig ist, als eine Vorsorgeuntersuchung. Und das wird es auch nie. Die Polizei kommt also in dem Falle, sobald man gewaltsam eindringen will.
Und wenn die nicht weiterhilft, kommt halt irgend ein Fernsehsender, das wäre mir dann auch egal. Es geht hier immerhin um eine Routineuntersuchung, die "alle drei Jahre" stattfindet - alle 3 Jahre muss nicht ausgerechnet "heute um 10:30 und 12 Sekunden" bedeuten. Ein anderes Thema wäre ein Rohrbruch, da kann man nicht mal eben 3 Stunden warten. Legionellen werden vorsorglich alle drei Jahre geprüft, noch dazu - zumindest in unseren Mehrfamilienhäusern - wird es wie schon beschrieben in den obersten Etagen geprüft. Handelt es sich also z.B. um meine Nachbarin, könnte der Vermieter auch sagen: "Okay, die Frau gehört zum Hochrisiko und der Handwerker hat keine Maske, wir gehen einfach nebenan zum Nachbarn gegenüber und prüfen dort. Oder ins Nachbarhaus, die Rohre verlaufen nämlich durchgängig"




Mir ist jetzt nicht bekannt, in welchen Fällen der Arbeitgeber mehr zu sagen hat als das Landesgesetz, aber wenn im Landesgesetz steht, dass es nicht erforderlich für Handwerker ist, eine Maske zu tragen, frage ich mich, warum der Arbeitgeber dann darauf hinweist, dass dies so gemacht wird. Aber das steht auf nem anderen Blatt.


Zum Nachlesen:

Wann Mieter Handwerkern den Zutritt verweigern dürfen

Die Ausnahme gelte demnach nur, sofern der Besuch nicht zwingend notwendig ist. Darauf macht die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer aufmerksam. Steht der Wechsel des Rauchmelders zu Zeiten der Corona-Krise an, muss der Mieter den Handwerker nicht reinlassen und kann darum bitten, den Termin aufzuschieben. Das gilt auch, wenn ein Dienstleister den Zählerstand für Strom oder Gas ablesen will. Mieter können das zuständige Unternehmen kontaktieren und darum bitten, den Zählerstand selbst abzulesen. Diesen könnte man dann entweder online oder per Postkarte übermitteln.

Wann müssen Mieter einen Handwerker trotz Corona-Krise reinlassen?

Das ist nicht möglich, wenn in der Wohnung ein akuter oder schwerer Mangel vorliegt. Ein Beispiel dafür wäre ein Rohrbruch. Dann dürfen Mieter dem Handwerker nicht ohne Weiteres den Zutritt verweigern. Liegt eine Erkrankung vor oder gehören die betroffenen Mieter einer Risikogruppe an, müssen sie die Details mit dem Vermieter klären. Mieter und Vermieter müssen unbedingt Absprachen treffen. Denn hindert der Mieter den Handwerker daran, seiner Arbeit nachzugehen, muss er für entstandene Schäden haften.
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mio
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 13:55

Ähm? Nichts anderes sage ich doch die ganze Zeit?

Aber danke dass Du es noch mal belegt hast. :lol:

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Letterlove
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 13:58

Du sagst, dass man gekündigt werden kann, wenn man den Handwerker nicht reinlässt.
Ich sage, man muss ihn nicht reinlassen, weil es sich nicht um einen akuten Notfall handelt.
Also was nun? Werde ich jetzt gekündigt oder nicht?
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mio
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 14:23

Letterlove hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 13:49 Mir ist jetzt nicht bekannt, in welchen Fällen der Arbeitgeber mehr zu sagen hat als das Landesgesetz, aber wenn im Landesgesetz steht, dass es nicht erforderlich für Handwerker ist, eine Maske zu tragen, frage ich mich, warum der Arbeitgeber dann darauf hinweist, dass dies so gemacht wird.
Weil er dazu verpflichtet ist dieses Landesgesetz einzuhalten, er haftet für seine Mitarbeiter. Dh. er muss seine Mitarbeiter entsprechend informieren und anweisen.

Das ist stink normales Arbeitsrecht.

Und nein, natürlich kann sich der Arbeitgeber nicht ÜBER ein Landes- oder Bundesgesetz stellen sondern unterliegt diesen genauso wie jeder andere Bürger auch, er kann aber durchaus Firmeninterne Vorschriften erlassen, die dürfen nur nicht gegen geltendes Recht verstossen und müssen in der Sache ausreichend begründbar sein.

Sind sie es nicht oder verstossen sie gegen ein übergeordnetes Recht dann muss der Arbeitnehmer da im Zweifel auch nichts einhalten, das wäre dann aber im Zweifel auch wieder auf dem Rechtswege zu klären.

So kann ein Arbeitgeber zB. Kleidungsvorschriften erlassen wenn er begründen kann warum das Tragen dieser Kleidung vom Arbeitnehmer erwartet werden kann. Aber er MUSS keine Kleidungsvorschriften machen (außer die Kleidung dient der Sicherheit des Mitarbeiters und ist gesetzlich vorgeschrieben wie zB. Sicherheitsschuhe) und DARF das auch nicht ohne nachvollziehbare Begründung und innerhalb eines zumutbaren Rahmens.

Ein Händler kann zB. sagen: Ihr müsst eine Arbeitskleidung tragen die Euch als Mitarbeiter für den Kunden erkennbar macht. Oder eine Bank kann von ihren Mitarbeitern mit Kundenkontakt erwarten dass sie in gepflegter und angemessener Kleidung zur Arbeit erscheinen und nicht im zwar sauberen aber zerfetzen T-Shirt und Löcherjeans.

Und das obwohl jeder Mensch das grundsätzliche Recht hat sich zu kleiden wie es ihm beliebt.

Hier wiegt also im Zweifel das berechtigte Interesse der Firma an einer Kleidungsvorschrift höher als das Recht des Mitarbeiters auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit in Sachen freie Wahl der eigenen Kleidung solange sich dies in einem zumutbaren Rahmen bewegt.

Dh. er muss sich während der Arbeitszeit dann dieses Vorschriften beugen obwohl sie mit einem seiner Grundrechte kollidieren. Will er das nicht, dann darf er den Vertrag nicht unterzeichnen oder kann versuchen gegen den Vertrag vorzugehen wo wir dann wieder beim "berechtigten Interesse" wären das von der Firma nachgewiesen werden muss und von einem Gericht anerkannt.


mio
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 14:29

Letterlove hat geschrieben: Sa., 11.07.2020, 13:58 Werde ich jetzt gekündigt oder nicht?
Informier Dich einfach selbst, ich habe es eigentlich klar geschrieben. :anonym:

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Letterlove
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Beitrag Sa., 11.07.2020, 14:31

Ja, stimmt.
Aber einerseits sagst du nun, dass wenn die Firma sagt, der Mann habe eine Maske zu tragen, er auch eine zu tragen hat und damit seine Termine einhaltbar sind, abdererseits lamentieren wir jetzt bestimmt schon ne halbe Stunde rum, dass ich ihn auch ohne Maske einlassen müsste.
Der Unterschied ist in meinen Augen, dass die Firma ihm die Maske vorschreibt, um einen besonders guten Service zu demonstrieren - quasi wie "unsere Firma ist übervorsorglich, Sie sind bei uns sicher", während auf der anderen Seite es von mir aber übervorsichtig wäre, ihm den Zutritt ohne Maske zu verweigern, weil ich dann auf meine Gesundheit mehr achten würde, als auf eine Routineuntersuchung, die nicht zwingend in meiner Wohnung erfolgen muss und gleichgesetzt werden kann mit anderen aufschiebbaren Terminen.

Versteh ich nicht ganz.
Saffias Handwerker hat also was falsch gemacht, obwohl das Gesetz ihn eigentlich von der Maske entbindet - er hat dennoch was verbockt und daher ist es richtig, ihn zu melden.
Umgekehrt würde ICH aber was falsch machen, wenn ich genau den selben Handwerker nicht reinlassen würde, wenn ich Angst um meine Gesundheit hätte - kannst du mir das erklären?
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