Beschwerde Psychotherapeutenkammer
Das sagt ja auch niemand?
Es bedeutet nur, dass die Schuld nicht klar und eindeutig nachgewiesen werden konnte.
Was ist eigentlich so schwer zu verstehen an dem Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten."?
Wenn der wirklich was getan hat, dann hat der wirkich was getan, auch wenn er mangels Beweisen freigesprochen wird. Für das Opfer ist das ärgerlich, aber eine bessere Lösung sehe ich nicht wenn ich nicht der Willkür des Einzelnen Tür und Tor öffnen will.
Es bedeutet nur, dass die Schuld nicht klar und eindeutig nachgewiesen werden konnte.
Was ist eigentlich so schwer zu verstehen an dem Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten."?
Wenn der wirklich was getan hat, dann hat der wirkich was getan, auch wenn er mangels Beweisen freigesprochen wird. Für das Opfer ist das ärgerlich, aber eine bessere Lösung sehe ich nicht wenn ich nicht der Willkür des Einzelnen Tür und Tor öffnen will.
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Solage, du hast in in verschiedenen Beiträgen behauptet, dass die Frau angeklagt wurde - was schlicht falsch ist.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
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Ich würde euch bitten, vielleicht ein bisschen mehr zurück zum Thema zu kommen...
Kann mir jemand hier die Frage beantworten, was passiert, wenn sich der Therapeut weigert, die Patientenakte rauszurücken und sogar auf Anwaltsbriefe nicht in der gesetzten Frist reagiert bzw. diese ignoriert?
Kann mir jemand hier die Frage beantworten, was passiert, wenn sich der Therapeut weigert, die Patientenakte rauszurücken und sogar auf Anwaltsbriefe nicht in der gesetzten Frist reagiert bzw. diese ignoriert?
Ich würde dann den Anwalt bitten auf Herausgabe der Akte zu klagen
never know better than the natives. Kofi Annan
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Stehe ich irgendwie auf dem Schlauch?Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Fr., 07.02.2020, 23:00 Solage, du hast in in verschiedenen Beiträgen behauptet, dass die Frau angeklagt wurde - was schlicht falsch ist.
Solage hat doch nicht gemeint, dass die Frau angeklagt wurde im juristischen Sinn von Anklage.
sondern im Sinne von Mitschuld. Also auch nicht schuldig im Sinne von Schuld, die gerichtlich bestraft werden muss.
Nachtrag: sorry, nachdem ich jetzt schon zig mal geändert habe wegen Rechtschreibfehler, sehe ich gerade erst, dass gebeten wurde, zurück zum eigentlichen Thema zu kommen.
Habe ich zu spät gesehen, halte mich jetzt aber daran
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Ja, das tust du wohl. Wenn von einer Anklage vom Gericht die Rede ist, hat dies etwas mit einer faktischen Anklageerhebung zu tun - und nichts mit einer Strategie des gegnerischen Anwaltes.diesoderdas hat geschrieben: ↑Sa., 08.02.2020, 23:34 Stehe ich irgendwie auf dem Schlauch?
Solage hat doch nicht gemeint, dass die Frau angeklagt wurde im juristischen Sinn von Anklage.
sondern im Sinne von Mitschuld.
Ansonsten müssten schließlich alle Opfer von Straftaten die vom Gericht verhandelt werden als Angeklagte bezeichnet werden....
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Was ist eigentlich an der Bitte der TE, sich wieder mehr auf ihr Thema zu beziehen, so schwer zu verstehen?? Geht es hier darum, jemandem Tipps zu geben oder darum, wieder mal einen Thread durch Rechthaberei und Kleinkrieg zu schreddern? Diesoderdas hat doch schon eingelenkt - warum also nochmal eins drauf?
@LSeneca: Ich befürchte auch, dass du klagen musst, wenn sogar Fristsetzungen durch den Anwalt nichts bringen. Die Unterlagen stehen dir zu - erfolgt das aber nicht freiwillig, dann kostet es dich leider Zeit und Nerven.
Vielleicht kann dein Anwalt nochmal deutlich machen, dass du notfalls klagen würdest. Falls er das nicht schon in den Schreiben gemacht hat.
Ich wünsche dir viel Erfolg!!
@LSeneca: Ich befürchte auch, dass du klagen musst, wenn sogar Fristsetzungen durch den Anwalt nichts bringen. Die Unterlagen stehen dir zu - erfolgt das aber nicht freiwillig, dann kostet es dich leider Zeit und Nerven.
Vielleicht kann dein Anwalt nochmal deutlich machen, dass du notfalls klagen würdest. Falls er das nicht schon in den Schreiben gemacht hat.
Ich wünsche dir viel Erfolg!!
Dann wird die Herausgabe der Akte eingeklagt. Wenn Dein Anwalt dies androht, dann sollte Deine Therapeutin auf diese Androhung reagieren, wenn sie klug ist. Ansonsten....LSeneca hat geschrieben: ↑Sa., 08.02.2020, 20:58 Ich würde euch bitten, vielleicht ein bisschen mehr zurück zum Thema zu kommen...
Kann mir jemand hier die Frage beantworten, was passiert, wenn sich der Therapeut weigert, die Patientenakte rauszurücken und sogar auf Anwaltsbriefe nicht in der gesetzten Frist reagiert bzw. diese ignoriert?
LSeneca, Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf die Einsicht in Deine Patientenakte!!!!
Hallo Solage,
danke für deine Antwort!
Die Akte ist gestern doch noch bei mir eingetroffen.
Da ich ab Montag eine Ausbildung beginne für die ich all meine Kraftreserven brauche, werde ich mich in den nächsten Wochen vorerst etwas aus diesem Thread zurückziehen (Vermeidung von Triggern/ stärkere Fokussierung auf Selbstfürsorge usw.)
Ich hoffe, ihr habt Verständnis.
Die Pat.akte habe ich in den hintersten Winkel im Schrank versenkt- bin aber froh, dass ich sie nun vorliegen habe und später reinschauen kann. Was ich gestern schon gesehen habe ist, dass meine Akte doch tatsächlich ein Dokument eines anderen Patienten bzw. des Elternteils des Pat. mit vollständiger Anschrift und Namen beinhaltet! So viel zum Datenschutz.
Eine Zeit lang habe ich gedacht, dass es gut sein könnte, sich mit einem anderen Patienten von ihr austauschen zu können- nur, dass man an solche Daten ja nie dran kommt. Ich glaube aber, es könnte für zu viel Ärger sorgen, den anderen Pat. bzw. dessen Eltern zu kontaktieren und vermutlich würde mir das als "destruktiv" ausgelegt werden. Zudem ist fraglich, ob in dieser Therapie ebenfalls Grenzverletzungen stattgefunden haben.
Jedenfalls weiß ich jetzt, dass ich nicht der einzige Patient war, der anfangs so vehement um DIESE Therapie gekämpft hat und darin den einzigen Rettungsanker gesehen hat...
Liebe Grüße
LSeneca
danke für deine Antwort!
Die Akte ist gestern doch noch bei mir eingetroffen.
Da ich ab Montag eine Ausbildung beginne für die ich all meine Kraftreserven brauche, werde ich mich in den nächsten Wochen vorerst etwas aus diesem Thread zurückziehen (Vermeidung von Triggern/ stärkere Fokussierung auf Selbstfürsorge usw.)
Ich hoffe, ihr habt Verständnis.
Die Pat.akte habe ich in den hintersten Winkel im Schrank versenkt- bin aber froh, dass ich sie nun vorliegen habe und später reinschauen kann. Was ich gestern schon gesehen habe ist, dass meine Akte doch tatsächlich ein Dokument eines anderen Patienten bzw. des Elternteils des Pat. mit vollständiger Anschrift und Namen beinhaltet! So viel zum Datenschutz.
Eine Zeit lang habe ich gedacht, dass es gut sein könnte, sich mit einem anderen Patienten von ihr austauschen zu können- nur, dass man an solche Daten ja nie dran kommt. Ich glaube aber, es könnte für zu viel Ärger sorgen, den anderen Pat. bzw. dessen Eltern zu kontaktieren und vermutlich würde mir das als "destruktiv" ausgelegt werden. Zudem ist fraglich, ob in dieser Therapie ebenfalls Grenzverletzungen stattgefunden haben.
Jedenfalls weiß ich jetzt, dass ich nicht der einzige Patient war, der anfangs so vehement um DIESE Therapie gekämpft hat und darin den einzigen Rettungsanker gesehen hat...
Liebe Grüße
LSeneca
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Wow! Sowas ähnliches habe ich auch schon paar Mal erlebt. Also, dass Infos bei mir gelandet sind oder bei mir hätten landen können, die nicht für mich bestimmt waren/sind.
Macht bei mir selbst dann halt auch ein merkwürdiges Gefühl, wo eventuell von mir schon Infos gelandet sein könnten.
Man sollte meinen, bevor Akten verschickt werden, würden sie zumindest kurz nochmal durchgeschaut, damit sowas nicht vorkommt.
Ein falsch eingeordeter Zettel kann schließlich mmer mal passieren.
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Vor allem zeigt es mir aber, dass die Therapeutin wohl nicht ganz alle Latten am Zaun hat.
Erstens dürfte sie niemals die Originalakte verschicken. Sie hat eine Dokumentationspflicht und außerdem braucht sie doch die Akte, sollte es zu einem Verfahren kommen. Therapeuten geben normalerweise nie Originalunterlagen aus der Hand (es sei denn von der Staatsanwaltschaft wird etwas beschlagnahmt), entweder man kann als Patient in den Praxisräumen Einsicht nehmen oder man bekommt Kopien zugeschickt (die man dann aber bezahlen muss).
Außerdem sollte eine halbwegs normal tickende Therapeutin, selbst wenn sie sonst schlampig arbeitet, spätestens dann wenn ein Patient unterlagen anfordert und evtl. rechtlicher Ärger droht, genau in Augenschein nehmen, was an den Patienten raus geht und was nicht. Niemand liefert doch freiwillig seinem Gegner Munition...
Entweder ist deine Extherapeutin unsäglich dämlich oder hoffnungslos überfordert... Repräsentativ für andere Therapeuten ist so ein Verhalten jedenfalls nicht...
Wie dem auch sei, für dich ist es gut, wenn du die komplette Originalakte hast, dann kann sie auch nichts nachträglich "frisieren" und du kannst dich erstmal auf die vor dir liegenden Aufgaben konzentrieren und dir dann in Ruhe überlegen, ob und wenn ja welche Schritte du gegen sie einleiten willst. Ich wünsche dir viel Kraft und dass dieses ungute Kapitel deines Lebens deine Zukunft nicht zu sehr überschattet.
Erstens dürfte sie niemals die Originalakte verschicken. Sie hat eine Dokumentationspflicht und außerdem braucht sie doch die Akte, sollte es zu einem Verfahren kommen. Therapeuten geben normalerweise nie Originalunterlagen aus der Hand (es sei denn von der Staatsanwaltschaft wird etwas beschlagnahmt), entweder man kann als Patient in den Praxisräumen Einsicht nehmen oder man bekommt Kopien zugeschickt (die man dann aber bezahlen muss).
Außerdem sollte eine halbwegs normal tickende Therapeutin, selbst wenn sie sonst schlampig arbeitet, spätestens dann wenn ein Patient unterlagen anfordert und evtl. rechtlicher Ärger droht, genau in Augenschein nehmen, was an den Patienten raus geht und was nicht. Niemand liefert doch freiwillig seinem Gegner Munition...
Entweder ist deine Extherapeutin unsäglich dämlich oder hoffnungslos überfordert... Repräsentativ für andere Therapeuten ist so ein Verhalten jedenfalls nicht...
Wie dem auch sei, für dich ist es gut, wenn du die komplette Originalakte hast, dann kann sie auch nichts nachträglich "frisieren" und du kannst dich erstmal auf die vor dir liegenden Aufgaben konzentrieren und dir dann in Ruhe überlegen, ob und wenn ja welche Schritte du gegen sie einleiten willst. Ich wünsche dir viel Kraft und dass dieses ungute Kapitel deines Lebens deine Zukunft nicht zu sehr überschattet.
It is better to have tried in vain, than never tried at all...
Sosehr ich diesen Impuls nachvollziehen kann, sich mit anderen "Betroffenen" auszutauschen - als die "andere Patientin" wiederum würde ich es ziemlich schräg und grenzwertig finden, wenn mich aus dem Nichts eine Mit-Patientin kontaktiert. Egal wie die Kontaktdaten in deinen Besitz gekommen sind.LSeneca hat geschrieben: ↑Do., 13.02.2020, 11:13 Eine Zeit lang habe ich gedacht, dass es gut sein könnte, sich mit einem anderen Patienten von ihr austauschen zu können- nur, dass man an solche Daten ja nie dran kommt. Ich glaube aber, es könnte für zu viel Ärger sorgen, den anderen Pat. bzw. dessen Eltern zu kontaktieren und vermutlich würde mir das als "destruktiv" ausgelegt werden. Zudem ist fraglich, ob in dieser Therapie ebenfalls Grenzverletzungen stattgefunden haben.
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott
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Ich würde auch keinen Austausch mit anderen Patienten haben wollen. Wenn jemand allerdings jemand Teile meiner Akte zugeschickt bekäme, würde ich es wissen wollen. Um Anzeige erstatten zu können.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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LSeneca, mich irritiert gerade, dass das Behandlungsfehlergutachten vor geraumer Zeit Deine Vorwürfe vollständig bestätigt hat, aber Dir erst jetzt die Patientenakte zur Verfügung gestellt wurde. Wie war denn der Weg bei Dir?LSeneca hat geschrieben: ↑Fr., 27.12.2019, 20:21
Mittlerweile hat sich ein bisschen was getan. Das Behandlungsfehlergutachten der Krankenkasse ist bei mir eingetroffen und hat meine Vorwürfe vollständig bestätigt. Das Gutachten benennt auch einen Zusammenhang zwischen den Behandlungsfehlern und der Verschlechterung meiner psychischen Erkrankung. Dies ist wichtig, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.
Dass das Gutachten so gut für mich ausfällt, habe ich nicht erwartet.
Auch die PTK ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Verhalten der Therapeutin gegen die Berufsordnung verstoßen hat.
Ich habe mir mittlerweile einen Anwalt genommen, der große Aussichten auf Erfolg im Falle einer Klage auf Schmerzensgeld sieht. Dennoch möchte ich es zuerst mit einer außergerichtlichen Einigung versuchen. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens würde zwangsläufig erneut ein Gutachten erstellt werden- und davor schrecke ich ein bisschen zurück. Ich habe Angst, dass die Gutachter vom Gericht doch noch zu einem anderen Ergebnis kommen könnten. Zudem fürchte ich die direkte Konfrontation mit meiner ehemaligen Therapeutin, da ich sie immer noch als "übermächtig" wahrnehme.
Ich brauchte erst die Akte, die ich in Kopie bekam, um überhaupt rechtliche Schritte einleiten zu können....
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