Natürlich kommen nicht nur, aber auch suizidale Patienten in Reha-Kliniken. Da gibt es einmal die Gruppe von Patienten, wo das bei Aufnahme noch nicht bekannt ist, weil die Patienten das nicht an die große Glocke hängen und es sich erst im Aufnahmegespräch oder im Laufe der Therapie herausstellt. Die andere Gruppe sind diejenigen, die (nur noch) als latent suizidal eingestuft werden. In der Akutpsychiatrie bleiben Patienten nur so lange sie akut suizidal sind (und das auch zugeben, bzw. das deutlich sichtbar ist). Eine Akutpsychiatrie ist aber keine Dauerlösung und unter dem heutigen Kostendruck werden suizidale Patienten immer kürzer stationär behandelt. Als "Übergangsmaßnahme" landen sie dann nicht selten in Reha-Kliniken. Und ich kenne keine Reha-Klink, wo das "standard-mäßig" bei allen Patienten gemacht wird, sondern es wird bei den Patienten gemacht, wo der Therapeut zumindest eine latente Suizidgefährdung vermutet. Natürlich können sich die Therapeuten in dieser Einschätzung täuschen, sie können den Patienten ja wie gesagt auch nur vor den Kopf gucken, aber ich verstehe nach wie vor nicht, was an einer falschen Einschätzung so ehrenrühriges ist, dass man deshalb gekränkt sein sollte...
Auch da muss ich dir widersprechen. Natürlich reicht ein Anti-Suizid-Vertrag als einzige Maßnahme nicht aus, um dem Therapeuten rechtlich abzusichern, aber es gibt konkrete Fälle, wo den Therapeuten genau das Fehlen eines Anti-Suizid-Vertrages zum Vorwurf gemacht wurde und darauf die (wie ich finde wackelige, aber ich habe das ja nicht zu entscheiden) Argumentation gestützt wurde, die Suizidalität sei nicht ernst genug genommen und nicht ausreichend thematisiert worden. Das passiert vielleicht nicht in jedem Fall, hängt ja auch von der Gegenseite und dem Gericht ab, aber es ist wie gesagt schon vorgekommen und ist daher für manche Therapeuten eine Vorsichtsmaßnahme. Für andere Therapeuten dient es vielleicht auch nur der eigenen Beruhigung, aber auch das finde ich legitim, da ja, wie ich ebenfalls bereits schrieb, die emotionale Belastung der Therapeuten ohnehin nicht unerheblich ist.