Gesetzentwurf: 'Zuweisung' von Therapieform und Therapeut geplant

Gibt es demnächst themenbezogene TV- oder Radio-Sendungen? Kinofilme? Fanden Sie interessante Artikel oder Pressemeldungen in Zeitschriften oder im Internet, Bücher oder DVD's? Hier können Sie die anderen davon informieren...

Jenny Doe
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 18:25

saffiatou, ich distanziere mich davon, was Psychotherapeuten über diesen Entwurf denken und was nicht. Mich interessiert nur welche Vor- und Nachteile für mich als Klientin entstehen. Ich lasse mich nicht von Psychotherapeuten in ihre eigenen Belange einspannen. Dass Therapeuten den Beschluss negativ sehen kann ich verstehen. Aber es ist nicht mein Job mich um Psychotherapeuten zu kümmern. Mich interssieren nur die Vor- und Nachteile für Klienten und ich finde es zuweilen auch grenzüberschreitend, dass Therapeuten ihren Frust über den Beschluss über ihre Klienten austragen.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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stern
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 18:41

Eine Beratung ist in D der Sprechstunde vorgesehen, die bereits eingeführt wurde und auch der behandelnde Therapeut hat (schon immer war das so) eine Indikation zu stellen und aufzuklären. Aber als Selbstzahler ist eh nicht die Kasse zuständig. Es macht auch keinen Sinn zwei unterschiedliche Systeme zweier Länder in einen Topf zu werfen.

Der Gesetzentwurf spricht nicht von Beratung mit Wahlfreiheit (für kranke oder Selbstzahler), sondern von Behandlungssteuerung und gestufter Versorgung). Damit wird der Erstzugang zum Therapeuten ausgehöhlt. Das betrifft auch Patienten unmittelbar, was unschwer zu erkennen ist, wenn man sich damit befasst. :kopfschuettel:

Ich habe schon gezeichnet (schriftlich mittels Liste von einem Verband geht auch)... aus eigenem Antrieb heraus. :-D

Es kann auch nur eine vermeintliche Sicherheit vermitteln, wenn ein Gutachter etwas als die ultimative Therapie empfiehlt, GERADE wenn es grds. mehrere Optionen gibt (auch in der Körpermedizin ist das so). Jetzt kann man sich informieren und als mündiger Patient auftreten... ich nutze das gerne, wenn ich kann.

https://epetitionen.bundestag.de/conten ... 85363.html
Zuletzt geändert von stern am Mi., 05.12.2018, 18:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Jenny Doe
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 18:45

Stern, das sagtes Du bereits X Millionen mal. Ich weiß langsam was Du denkst. Du musst nicht ständig dasselbe sagen. Ich teile deine einseitige Sichtweise nicht. Das wird sich auch nicht ändern, wenn du weitere 5 Millionen Mal dasselbe sagst. Lass doch einfach anderen ihre Meinung. Ist das so schwer?!
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stern
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 18:50

Was soll ich den anderes sagen, wenn repetitiv fälschlicherweise von Beratung gesprochen wird (der Entwurf aber explizit von Behandlungssteuerung spricht) oder dass es hier um Therapeutenbelange gehen soll (tja, nicht nur), beschönigt wird oder etwas thematisiert wird, worum es gar nicht geht in dem Entwurf. Es stehen knallhart Patientenrechte auf dem Spiel. Was du denkst, ist mittlerweile klar.

Der mündige Leser kann somit verschiedene Sichtweisen dazu lesen.
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Jenny Doe
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 18:56

Gääääääääähn
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Noenergetik
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 18:57

Mir persönlich graut es davor wenn ich mit igendjemandem reden muss mit dem ich nicht reden will.
Falls ich mir einen Therapeuten suchen würde, so möchte ich mich ganz frei entscheiden wen ich aufsuche und ich möchte mich vorher von niemandem beraten lassen. Ich weiß selber was ich will uns was ich suche.
Wenn so eine Beratung freiwillig ist, bitteschön.
Aber ich persönlich möchte es nicht.
Wie ist es denn eigentlich, ich weiß es nicht, muss man dieses Gespräch wahrnehmen sollte man evtl. einen Therapeuten suchen?


Jenny Doe
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 19:05

Aber ich persönlich möchte es nicht.
Noenergetik, finde ich super, dass Du sagst, was du persönlich möchtest und was nicht. Finde ich besser als so zu tun, als wäre die eigene Meinung für alle Klienten dieser Welt die einzig richtige. Ich kannn dich und deinen Einwand verstehen. Für die, die wissen was sie wollen, ist der Beschluss ein Nachteil. Für dich wäre der Beschluss ein Nachteil. Eremit wusste es nicht, für Eremit wäre er ein Vorteil gewesen, wenn es ihn damals gegeben hätte. So sind halt Meinungen und Bedürfnisse unterschiedlich und ich finde, sie dürfen auch nebeneinander stehen bleiben.
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stern
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 19:11

@ Noenergetik

So wird es dann aussehen:
Dem Absatz 6a wird folgender Satz angefügt:
„Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt in den Richtlinien Regelungen für
eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behand-
lung
einschließlich der Anforderungen an die Qualifikation der für die Behand-
lungssteuerung verantwortlichen
Vertragsärzte und psychologischen Psychothe-
rapeuten.“
Quelle: Gesetzesentwurf.

Das heißt, man erklärt sich einer für die Behandlungssteuuerung verantwortlichen Paerson (vulgo: Gutachter), der dann steuert, welche Behandlung du erhältst. D.h. du kannst nicht, wie bisher, direkt zu einem Therapeuten deiner Wahl gehen.

Und wie gesagt: Da steht rein gar nichts von Beratung (NOCH kann man dafür, zu einer Berstung, zu einem Therapeuten der EIGENEN Wahl in die Sprechstunde). Zukünftig soll (vorgeschaltet) ein Behandlungssteuerungsverantwortlicher (vulgo: Gutachter) die Behandlung steuern, wenn das Gesetz durchgeht. D.h. der Erstzugang zum Therapeuten wird entfallen.

Wer der gemeinsame Bundesausschuss ist, der das dann noch ausfeilt, lässt sich bei Bedarf recherchieren.

Aktuell kann man eine Bundestagspetition zeichnen, um sich gegen den Entwurf auszusprechen. Ganz demokratisch.
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Noenergetik
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 19:17

Ah ja, okay, das ist ja dann noch schlimmer als ich befürchtet hatte, bisher dachte ich, ich muss nur mit so einem Guru sprechen (was ich persönlich nicht möchte) aber dann kann ich ja noch nicht mal den Therapeuten meiner Wahl suchen.
Das stört mich extrem.
Ist doch allseits bekannt das es zwischen Therapeut und Patient passen muss.
Würde dann wohl keinen Therapeuten suchen.
Vielleicht gewollt von dem Herrn Spa (r)hn?


Jenny Doe
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 19:20

Das heißt, man erklärt sich einer für die Behandlungssteuuerung verantwortlichen Paerson (vulgo: Gutachter), der dann steuert, welche Behandlung du erhältst. D.h. du kannst nicht, wie bisher, zu einem Therapeuten deiner Wahl gehen.
Stern, ich weiß nicht wo du lebst. Da wo ich lebe kann man auch jetzt nicht einfach den Therapeuten seiner Wahl wählen. So wurde bei mir mein Antrag auf eine PA abgelehnt, mit der Begründung, VT wäre bei meiner Problmatik besser. Wir gehen jetzt in einen Widerspruch.
Es ist ein absoluter Irrglaube, man hätte jetzt die volle Freiheit und könnte jetzt alles selber wählen, Therapeut, Therapieverfahren, ... Dem ist auch jetzt nicht so. Bereits jetzt entscheidet ein Gutachter, bereits jetzt muss man den Therapeuten nehmen, der einen Platz frei hat oder monatelang auf den Traumtherapeuten warten.
Aber das schrieb ich alles schon oben und egal was man dir erwidert, alles prallt von Dir ab, so dass ich mir jetzt auch endgültige weitere Diskussionen mit Dir erspare,
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 19:23

Noenergetik, warte erst mal ab wie die Realität aussieht. Das was jetzt hier verbreitet wird sind nur die eigenen Ängste und eigenen vorstellungen, wie der Beschluss umgesetzt ausehen könnte. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man dich willkürlich irgendwo hinschickt. Jeder weiß, dass es zwischen Therapeut und Klient passen musst. Passt es nicht, dann entstehen weitere Kosten für das Gesundheitssystem. Ich bezweifle, dass das das ziel des Beschlusses ist.
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 19:31

Der Haken ist auch: Gesetze sind kein Wunschkonzert, was man möchte... sondern sind zu beachten.

Bekannt ist der Gesetzesentwurf. Einzelheiten werden wohl noch im Gemeinsamen Bundesausschuß beschlossen (wer vertreten ist, kann man recherchieren). Und dort heißt es eben klar "Behandlungsteuerung". Nachgeschaltet macht eine Steuerung aus meiner Sicht wenig Sinn. Außer Krankenkassen, Jenny und Eremit gibt es wenige Befürworter. Viele Verbände, Behandler und selbst der Bundesrat hat sich gegeg den Entwurf ausgesprochen (nicht nur wegen dem PT-Passus). Es macht Sinn, erst schauen, was die kürzliche Ändnerungen der Richtlinien ergab... das ist noch nicht einmal endgültig evaluiert.
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stern
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 19:39

Stern, ich weiß nicht wo du lebst. Da wo ich lebe kann man auch jetzt nicht einfach den Therapeuten seiner Wahl wählen.
Wo lebst du? Klar gibt es in D die freie Arztwahl mit direktem Erstzugang zum Therapeuten (in einer Sprechstunde mit Chipkarte) :lol: Was nicht immer so war... und nur noch so lange so sein wird, wie nicht ein vorgeschalteter Gutachterguru zur Behandlungssteuerung aufzusuchen ist. Da kann ich jetzt auch nichts dazu, wenn du das überlesen hast.

Ist doch logisch: Wenn man erst zum Gutachter (speziellen Personen) muss, die steuern, sind die Wahlmöglichkeiten beschnitten und der freie Erstzugang beschnitten:
Mit dem Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die freie Wahl einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten durch eine „gestufte Versorgung“ einzuschränken. Die DGSF unterstützt die von Psychotherapeutenverbänden gestartete Petition, die sich für die Ablehnung des Entwurfs einsetzt ...
https://www.dgsf.org/aktuell/news/erstz ... e-erhalten

JETZT gibt es noch die Möglichkeit Einfluß zu nehmen. Wenn das Gesetz durchgeht, nicht mehr.
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 20:06

Von wegen persönliche Ängste... immer diese Fernanalysen, um etwas abzuwerten. :lol: Dass der niedrigschwellige Zugang verloren gehen kann (und einiges mehr), kritisiert selbst der BUNDESRAT, der den Entwurf EBENFALLS ablehnt.
(...) Die Schaffung hierarchischer Zuweisungswege stellt außerdem die bestehende Qualifikation der Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Frage und spricht diesen die Fähigkeit zur indikationsgerechten Versorgung ab.

Mit der vorgesehenen Regelung besteht die Gefahr, dass zusätzliche Hürden für psychisch kranke Menschen aufgebaut werden und dadurch der Zugang zur Psychotherapie eher noch erschwert wird. So könnte die wichtige Niederschwelligkeit nicht mehr gegeben sein, wenn Patienten sich an mehreren Stellen offenbaren müssen.
Volltext: Bundesrats-Drucksache 504/18 (Beschluss vom 23.11.2018)
https://www.dgvt-bv.de/news-details/?tx ... c287d48c79

Man braucht dazu nur den Gesetzesentwurf zu lesen.
Zuletzt geändert von stern am Mi., 05.12.2018, 20:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 20:16

Klar gibt es in D die freie Arztwahl mit direktem Erstzugang zum Therapeuten
Und was habe ich davon? Ich habe jetzt eine Therapeutin über den Direktzugang, zu der ich bereits eine Vertrauensbasis aufgebaut habe, die bereits mit der Kasse Stunden abgerechnet hat, bei der die Passung stimmt, ... und jetzt lehnt der Gutachter die Therapie ab. Ich muss mir jetzt, wenn ich Pech habe, einen neuen Therapeuten suchen, eine VT, die vielleicht gar nicht so gut zu mir passt. Und alles geht wieder von Vorne los, wieder alles erzählen müssen, wieder Vertauen aufbauen, ... Sowas soll nicht schlimm für Klienten sein? Hat sowas nicht auch zur Folge, dass man sich mehrfach fremden Therapeuten anvertrauen muss, solange, bis ein Gutachter seinen Segen gibt?
Ehrlich, da ist es mir lieber ich werde sofort zu einem Therapeuten geschickt, der von der Kasse bewilligt wird als mir eigenmächtig einen Therapeuten zu suchen, der dann vom Gutachter abgelehnt wird und ich wieder von Vorne beginnen muss.

- Schluss -
Rest nicht mehr gelesen.
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