Finanzierung Therapie, Fond sexueller Missbrauch

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Wandelröschen
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Beitrag Di., 23.12.2014, 22:13

Hallo Chakotay,

das freut mich für dich, dass das jetzt geklappt hat, prima.

Ich reiche die Rechnung immer selber ein, und sie haben immer sehr zeitnah bezahlt, anstandslos.
Gruß
Wandelröschen

Wann, wenn nicht jetzt. Wo, wenn nicht hier. Wer, wenn nicht ich.

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yamaha1234
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Beitrag Do., 15.01.2015, 18:16

hi zusammen,

nach einem Jahr habe ich nun gestern einen positiven Bescheid bekommen. Mein Antrag wurde vollumfänglich bewilligt. Ich habe einen Antrag auf Geldleistungen gestellt, da ich berufsbegleitend gerade ein Master Studium absolviere. Hierfür werden mir nun Leistungen in der Höhe von maximal 10.000 Euro erstattet, u.a. auch Miete und Lebenshaltungskosten, Studiengebühren etc.
Wie läuft das mit der Erstattung? hat jemand von euch auch einmal Geldleistungen beantragt und kann mir sagen wie das "läuft"? Kann ich Erstattungen auch rückwirkend ab Antragstellung geltend machen? Es ist irgendwie verrückt, ich könnte das auch einfach klären indem ich da anrufe, aber irgendwie kann ich das nicht...


pandas
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Beitrag Do., 15.01.2015, 23:20

hallo yamaha,

Glückwunsch!

Heisst das Du hast von Antragstellung bis Bewilligung ein Jahr gewartet? Diese Bearbeitungszeiten sind schon sehr lange. Wobei es insgesamt gut ist, dass es das so gibt und nach der langen Bearbeitungszeit wurde es anscheinend bei allen hier wunschgemäß bewilligt.

Ich würde sagen, so wie ich es aus dem Text in Erinnerung habe, Du kannst alles verrechnen, was für die bewilligte Leistung nach dem Tag der Antrageinreichung bewilligt wurde. Was vorher angefallen ist, wohl eher nicht. Aber beschwören würde ich es nicht. Sicher erfahren kann man das wohl nur über Nachfrage dort oder bei einer der beauftragten Beratungsstellen, die dann vielleicht auch für Dich nachfragen.

Ich werde wahrscheinlich dort die 100 Stunden als Verlängerung bei meinem Therapeuten beantragen, zu dem ich nach meinem Analyseabbruch bin. Nur blöd, dass ich dann so eine Zeitlücke haben werde.
Zudem habe ich kurz vor der Einrichtung dieses Fonds ebenfalls mit einem weiteren Studium begonnen, für dessen Erstattung es wohl wahrscheinlich zu spät ist. Nja, dafür brauche ich keene Therapie dann privat bezahlen ... c´est vie.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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yamaha1234
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Beitrag Do., 15.01.2015, 23:32

Ja, dauerte ziemlich genau 1 Jahr. Also ich bekomme nicht meine kompletten Unkosten erstattet, aber eben alles bis 10.000euro laut Bescheid.
Mist, ich habe da jetzt leider irgend so eine Blockade und kann dort nicht direkt anrufen um die Details zu erfragen bzw. zu klären. Vermutlich ist mir das irgendwie zu nah, und der Bescheid kam jetzt so plötzlich, ich habe damit gar nicht mehr gerechnet. Naja, vielleicht muss ich das erstmal ein paar Tage sacken lassen.

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pandas
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Beitrag Do., 15.01.2015, 23:45

Genau, Du musst ja nicht sofort anrufen. Erstmal freuen, dass ein wichtiger Schritt gelungen ist!

Mit dem 10 000 Euro: Ja, das habe ich dem Geschreibe auf der Website von Fond entnommen, dass für alle Leistungsarten (egal welche Richtung, Ziel etc.) bis zu 10 000 Euro gewährt werden können. Nicht mehr, nicht weniger ...

Naja, immerhin. Ich finde, man kommt da schon ganz schön weit mit ... die Aussicht, in dem Sinne einen "Schadensausgleich" zu bekommen, stimmt mich schon positiv. Wobei es ja auch lange gedauert hat, bis so ein Fond eingerichtet wurde.
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yamaha1234
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Beitrag Fr., 16.01.2015, 00:38

Ja, ich glaube auch, dass es dabei nicht nur ums Geld geht...weißt du noch ob deine Rechnungen rückwirkend ab Datum der Antragsstellung erstattet wurden?


pandas
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Beitrag Fr., 16.01.2015, 00:43

@ yamaha

Ich schrieb, ich nehme an, dass es so ist, hervorgehend aus den Infos von dem Fond.

Ich selbst muss ja erst noch beantragen. Im Moment ist meine Therapie noch KK-finanziert.
Für das weitere Studium kam der Fond für mich zu spät, da ich es kurz vor Errichtung des Fond begonnen habe und auch erst später erfahren habe, dass der Fond auch Bildungskosten übernimmt.
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pandas
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Beitrag Fr., 16.01.2015, 00:54

So, hab mal auf der Website geschaut.

Dort steht:
Kann ich die Kosten für eine abgeschlossene Therapie oder andere Sachleistung erstattet bekommen?

Nein. Die Erstattung von Leistungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossen sind, ist nicht möglich. Das bedeutet, Therapien können nur rückwirkend erstattet werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits begonnen, aber noch nicht beendet wurden.
Quelle: http://www.fonds-missbrauch.de/meldunge ... -bekommen/

Es scheint also so zu sein, dass Leistungen ab an Antragsstellung dort abgerechnet werden können.
Aber frag lieber direkt nach.
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Chakotay
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Beitrag Fr., 16.01.2015, 08:38

Liebe Yamaha,
auch von mir einen herzlichen Glückwunsch!
Ich denke, ich kann ein wenig nachvollziehen, wie du dich fühlst. Ich habe ja auch 11 Monate auf den Bescheid gewartet und als dann die "vollumfängliche Bewilligung" (tolles Wort, nicht wahr? ) kam, konnte ich es irgendwie nicht fassen - eine totale Blockade setzte ein...


Lass dir Zeit oder hole dir Hilfe. Ich weiß ja nicht, ob du in Therapie bist, falls ja, wirst du sicher auch dort Unterstützung erhalten können.
Oder vielleicht hast du eine Vertrauensperson, die von dem Antrag weiß und für dich mal dort anrufen könnte?

---------
pandas hat geschrieben:bis zu 10 000 Euro gewährt werden können. Nicht mehr, nicht weniger ...
Es wird auch u. U. ein geringerer Betrag bewilligt.
Es können aber Folgeanträge gestellt werden, lt. telefonischer Auskunft der Damen dort. Bearbeitungszeit: 4-5 Monate...


Viele Morgengrüße in die Runde!

Chakotay
Wenn ich mich niederwerfen würde,weinen u.erzählen,was wüßtest Du v. mir mehr als v. der Hölle,wenn jmd erzählt,sie ist fürchterlich.Darum sollten wir voreinander so ehrfürchtig,nachdenklich,liebend stehn wie vor dem Eingang zur Hölle.(Kafka,gekürzt)

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yamaha1234
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Beitrag Fr., 16.01.2015, 13:18

hi chakotay,

nee, ich bin gerade nicht mehr in Therapie. Ich habe meine ex Thera aber über den positiven Bescheid informiert. Ja, jetzt habe ich erstmal eine totale Blockade. Ich kann nicht mal die Seite des Fonds aufrufen.

@pandas, laut meinem Bescheid gibt es den Fonds nur noch bis 2017, beeil dich also mit deiner Antragsstellung, denn das dauert gut ein Jahr bis der Bescheid kommt.

danke euch zwei für die Infos!


pandas
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Beitrag Fr., 16.01.2015, 15:51

@ yamaha

Ja, genau, ich werde das demnächst wirklich angehen.
Es motiviert ja, dass das Ergebnis der Anderen hier zumindest nach der laaaangen Bearbeitung positiv war. So "lohnt" es sich, dort einen Antrag zu stellen. Wobei ich annehme, dass man bis zum letzten Tag des Fonds Anträge stellen kann und die Leistungen dann über die Fondfrist in Anspruch nehmen kann.
Der Fondschluß ist wahrscheinlich der Schluß der Antragsannahme.
Da ich aber für eine laufende Therapie zu deren Fortführung einen Antrag stellen werde, ist die lange Bearbeitungszeit doch eher ungünstig - die Therapie soll ja gerade nicht pausiert werden.

Ich muss zugeben, ich war bisher auch ein wenig am Hin und Her überlegen, welche Leistung ich konkret beantrage. Möglich wäre ja auch Komplementärverfahren etc.
Aber da mein neuer Therapeut menschlich so toll ist, werde ich vermutlich doch für dort eine lange Therapie beantragen.

@ chakotay

Ah, das ist gut zu wissen.
Wobei diejenigen, die hier geschrieben haben, doch alle "voll umfänglich" bekommen haben.
Aber dann werde ich den Antrag sorgfältig schreiben etc.
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yamaha1234
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Beitrag Fr., 16.01.2015, 18:51

@pandas, sollte ich es in diesem Leben noch schaffen dort anzurufen, schreibe ich ob das rückwirkend geklappt hat Würde das klappen und ich würde allein nur meine Miet- und Stromkosten von einem Jahr nachgezahlt bekommen dann wären das bei mir schon fast 10.000 Euro auf einen Schlag.
Im Bescheid steht jedoch, dass Leistungen monatlich in Höhe bis max. 670 Euro bezahlt werden. Mal sehen....1,5 jahre 670 Euro im Monat ist ja auch nicht das Schlechteste....

Ich würde die Leistungen immer zum Lebensunterhalt beantragen, du kannst mit dem Geld auf diese Weise machen was du willst, u.a. auch deinen Therapeuten bezahlen. Wenn du speziell nur die Therapieübernahme beantragst, wird dir auch nur die Therapie bezahlt.


pandas
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Beitrag Fr., 16.01.2015, 19:05

yamaha1234 hat geschrieben: Ich würde die Leistungen immer zum Lebensunterhalt beantragen, du kannst mit dem Geld auf diese Weise machen was du willst, u.a. auch deinen Therapeuten bezahlen. Wenn du speziell nur die Therapieübernahme beantragst, wird dir auch nur die Therapie bezahlt.
Huch, da muss ich jetzt nachhaken.

Es ist ja so, dass man auch Leistungen zum Erlangen eines Bildungsabschlusses beantragen kann wie einem Studium, zwecks Milderung der Folgen von SM und besserer Teilhabe am beruflichen Leben.

Du hast hierin nun Kosten für einen Master bewilligt bekommen, was mich positiv überrascht,
denn als ich das damals im Antrag las, dachte ich, ah, da hätte ich nun die Finanzierung für mein weiteres Studium (übrigens auch ein Master) bekommen, den ich da aber schon seit 1,5 Jahren aufgenommen hatte, aber zuvor sehr lange nach einer Finanzierung gesucht habe (bafög war aus mehreren Gründen hierfür in meinem Fall nicht möglich, Hauptgrund war, dass schon ein anderer Studienabschluss vorliegt), dann auch gefunden, aber deshalb beispielsweise nun keine Rücklage für "Privatzahlung" von Therapie habe, aber das ja über den Fond ginge, da es akut demnächst ansteht.

Also, die Leistungen zum Lebensunterhalt müssen doch direkt zum Studium (oder sonstigen Ausbildung) gehören, d.h. quasi analog Bafög. Insofern wird wohl auch erwartet, dementsprechend haushaltzuführen ...
... müssen diese 670 Euro denn nicht mit Rechnungen etc. nachgewiesen werden, wie beispielsweise Miete?
Weil Du schreibst, man könne sie dann auch für Therapie ausgeben, wenn Leistungen zum Lebensunterhalt wegen eines Bildungsabschlusses beantragt wurden?
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yamaha1234
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Beitrag Fr., 16.01.2015, 21:45

ja, man muss Mietkosten nachweisen. Aber das Geld geht ja auf dein Konto und was du davon dann bezahlst bleibt dir überlassen. Man kann ja nicht nur Miete in Rechnung stellen, sondern generell alle Lebenshaltungskosten wie Strom, Versicherung, Studiengebühren etc. Du bist dann einfach flexibler was das "in Rechnung" stellen betrifft.
Bei mir ist es so, dass es der zweite Masterstudiengang ist. Ich habe schon einen Master Abschluss aber kann mit diesem Studium aufgrund des SM nichts anfangen, also ich kann in diesem Bereich nicht arbeiten. Deshalb studiere ich nun etwas anderes und für diesen zweiten Masterstudiengang bekam ich auch kein Bafög. Ich hab einfach in den Antrag geschrieben, dass ich aufgrund des SM nicht in diesem Bereich arbeiten kann ( gut, ich hatte auch noch einen Schrieb von meiner Thera die das bestätigte...) und nun einen weiteren Abschluss anstrebe. Ich hätte gar nicht geglaubt, dass das klappt. Aber hat geklappt. Und ich vermute die 670 Euro Grenze fußt irgendwie auf dem Bafögsatz, denn ich schrieb in den Antrag, dass ich ja auch kein Bafög etc. mehr bekommen, und wenn mich nicht alles täuscht liegt der aktuelle Bafögsatz so bei 670 Euro. Sollte ich jetzt eine Nachzahlung ab Tag der Antragstellung bekommen, dann ist das auf einen Schlag ein Batzen Geld. Denn bei 12 Monaten Lebenshaltungskosten kommt man ruckzuck auf 10.000 Euro.

Gut, wenn du einen Antrag auf Übernahme von "Analysekosten" stellst, dann liegst du glaube ich deutlich über 670 Euro im Monat, je nach Frequenz. Kurzum: Was ich eigentlich konkret sagen will: Stellst du einen ANtrag auf Therapiekostenübernahme kannst du nur Therapiekosten in Rechnung stellen. Bei Lebenshaltungskosten kannst du verschiedene Dinge in Rechnung stellen, da sehe ich für mich einen Vorteil (zumal ich eh keine Therapie mehr mache).
lg


pandas
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Beitrag Fr., 16.01.2015, 22:00

@ yamaha

Ja, das ist wirklich toll. Meine Situation mit dem Master ist eine ähnliche wie bei Dir.
Ich kann wegen dem SM den erststudierten Bereich nicht wirklich ausüben, dass wäre auch aufgrund schon längst erfolgter Diagnosen usw. leicht nachzuweisen. Ehrlich gesagt, so wie Du es schilderst, hätte ich es nicht gedacht, dass es so vom Fond bezahlt wird. Also, quasi analog Bafög. Für Miete u.ä. Ich dachte nach dem Lesen der Unterlagen, im bereich Bildung gebe es vor allem die Ausbildungsgebühren. Gut, die sind bei einem Studium nicht so hoch, aber es gibt ja auch schulische Ausbildungen - da dachte ich, das wäre eher für so etwas.
Sonst wäre es wirklich clever gewesen, ich hätte gleich Mitte 2013 einen Antrag auf Finanzierung des laufenden Masters gestellt.
Stattdessen dachte ich an Alternative zur Therapiefinanzierung ... und schob es deshalb vor mich hin.

Es geht nicht direkt um Weiterfinanzierung einer hochfrequenten Analyse.
Eventuell beantrage ich auch TP bei meinem Therapeuten, bei dem ich mein Rest-Kontigent von der KK in Anspruch nehme.
Es kommt bei einer Finanzierung wohl eher auf den Behandlungsplan als auf die Methode.
Approbiert ist er ja.
Ich muss das mal genau mit ihm besprechen.

Alternativ ist es dank Dir nun wirklich eine Idee, dass noch nicht komplett abgeschlossen MA-Studium einzureichen.
Ich könnte ja auch zur Beratungsstelle und sagen, ich wusste schlicht nicht, dass dies so geht und fragen, ob es noch in einen Antrag gepackt werden kann und inwieweit ich dann da was abrechnen kann.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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