Weiter mit Therapie fortfahren oder abbrechen?

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flowerbomb2
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Beitrag So., 19.08.2012, 09:35

Sehe ich auch so, denke auch, das dürfte kein Problem sein, zu schieben.

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Tristezza
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Beitrag So., 19.08.2012, 09:38

kaja hat geschrieben:Ich hatte da nachgelesen und in den recht umfangreichen Formularen die man bei einer Prüfung dieser Art ausfüllen muss wenn man sich krank meldet, steht ausdrücklich drin das nicht die Einschätzung des Arztes über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet sondern einzig der Prüfungsausschuss.
Selbst wenn mich ein Arzt für nicht prüfungsfähig hält bedeutet es nicht das der Ausschuss sich daran halten muss.
Finde ich sehr merkwürdig! Wieso soll ein Prüfungsausschuss denn besser wissen als ein Arzt, ob man prüfungsfähig ist? Untersucht der einen auch vorher auf Herz und Nieren?
Ich habe - allerdings vor langer Zeit - überhaupt kein Problem damit gehabt, die Frist für die Abgabe meiner Magisterarbeit verlängert zu bekommen. Ich war in einer Psycho-Klinik und das Attest des behandelnden Arztes wurde ohne weiteres akzeptiert.


kaja
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Beitrag So., 19.08.2012, 09:50

Ich finde das auch nicht toll aber werde an den bestehenden Bestimmungen jetzt auch nichts ändern können.

"Nach ständiger Rechtssprechung hat nicht der Arzt/die Ärztin die Prüfungsunfähigkeit festzustellen, dies ist vielmehr Aufgabe des Prüfungsausschusses , der seiner Prüfung die ärztlich festgestellten Sachverhalte zugrunde legt."


In "meinem" Prüfungsausschuss sitzen auch Ärzte,ja.
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stern
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Beitrag So., 19.08.2012, 09:59

kaja hat geschrieben:"Nach ständiger Rechtssprechung hat nicht der Arzt/die Ärztin die Prüfungsunfähigkeit festzustellen, dies ist vielmehr Aufgabe des Prüfungsausschusses , der seiner Prüfung die ärztlich festgestellten Sachverhalte zugrunde legt."
Wie soll ich es formulieren (wobei es mir mit dem Passus wie Tristezza geht und ich es auch wie flowerbomb sehe):

Ich kann mir einzig vorstellen, dass das ein allgemeiner Passus ist, dass letztlich die Entscheidung dem Prüfungsschuss obliegt, ob das Attest anerkannt wird - quasi als Kompetenzregelung, dass der Prüfungsausschuss die Institution ist, die die Entscheidung trifft, ist die Fristverlängerung kompatibel mit dem Hochschulrecht (das ja auch festlegen kann, was an Krankheiten anerkannt ist und was nicht). Kann es nicht gut formulieren... aber platt gesagt: Der Passus ist wohl eher pro forma bzw. sagt i.a.W.: Ein Arzt hat keine Kompetenz über Hochschulrecht zu befinden. Denn es heißt ja auch i.a.W.: Der Prüfungsausschuss legt [sehr wohl] die ärztlich festgestellten Sachverhalte zugrunde = Der Arzt ist für die medizinische Seite zuständig. Der Prüfungsauschuss dafür, ob die "medizinisches Seite" (z.B. ein Attest) so im Einklang mit dem Hochschulrecht steht, dass es anerkannt werden kann oder eben nicht anerkannt werden kann (z.B. könnte der Prüfungssauschuss auch Probleme machen, wenn das Attest Formverstöße aufweist, die den Hochschulregelungen widersprechen. Das kann klar nicht ein Doc mitentscheiden). Bin in Fomrulierungsnot, hoffe es kommt zumindest Bruckstückhaft an.

Gibt es nicht bei euch irgendeine Beratungsstelle, wo du dich informieren könntest... weil es mutet wirklich schräng an, wenn Fristverlängerungen wegen Psychodiagnosen kategorisch ausgeschlossen sein sollen. Es widerspricht wirklich sehr einem gesunden Menschenverstand und Gerechtigkeitempfinden, wenn Psychodiagnosen keinen Grund darstellen sollen, eine Prüfung zu verlegen.
Liebe Grüße
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kaja
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Beitrag So., 19.08.2012, 10:23

Wahrscheinlich sollte ich es einfach ganz lassen.
Weder Therapie noch Prüfung und einfach akzeptieren das mein Leben nunmal voll vor die Wand gefahren ist.
Ich glaube da lässt sich nichts mehr retten, vollkommen egal was ich noch tue.
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Tristezza
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Beitrag So., 19.08.2012, 10:31

Geniale Einstellung, Kaja! Dabei muss ich Stern Recht geben, es ist einfach eine Formalität, dass der Prüfungsausschuss entscheidet. Er kann sich nämlich bei der Diagnose mittelschwere oder schwere Depression/PTBS in Wirklichkeit gar nicht anders entscheiden als die Prüfung zu verschieben.

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stern
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Beitrag So., 19.08.2012, 10:34

Mal beliebig rausgesucht... ich halte die Formulierung wirklich für Standard, schau z.B. hier mal Punkt 2 an:
http://www.uni-goettingen.de/de/52949.html (wobei es da um Rücktritt zu gehen scheint, soweit ich überflogen habe - nicht fristverlängerung... nur so grundsätzlich):

Da heißt es auch, dass die Entscheidung vom Prüfungsausschuss auf der Grundlage des amtsärztlichen Attestes zu treffen ist. Formal ist es so, dass die Hochschule mit der Entscheidung, ob sie eine Fristverlängerung gewährt ja einen Rechtsakt vollzieht (bzw. in anderen Worten: Ein Arzt darf keine Rechtsakte vollziehen, die Hochschulrecht betreffen, sondern nur medizinische Sachverhalte beurteilen). Und der Passus den du zitiert hast, dürfte nichts anderes heißen als: für diesen Rechtsakt ist die Hochschule ständig (die auch nachvollzieht, ob hinreichend beschrieben ist, warum verschoben werden muss... und ob aus Sicht des Prüfungssauschuss Prüfungsunfähigkeit nach den bestehenden Bestimmungen besteht), aber dazu legt die Hochschule auch das ärztliche Atteste zugrunde. Es dürfte IMO wenig Fälle mit praktischer Relavanz geben, wo ein Arzt sagt: Prüfungsunfähigkeit liegt vor... der Prüfungsauschuss aber sagt: nee, selbst jemand der so krank ist, kann noch mit Kopf unter dem Arm zum Prüfung gehen. Was anderes wäre es, wenn bereits ein Arzt kein schlüssiges Attest verfasst, warum Prüfungsunfähigkeit gegeben sein soll.

*zunge verknot*... echt schwer zu formulieren.
Zuletzt geändert von stern am So., 19.08.2012, 10:43, insgesamt 2-mal geändert.
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leberblümchen
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Beitrag So., 19.08.2012, 10:36

Ich weiß nicht, ob das hilfreich ist, aber was spricht denn dagegen, bevor du den Kopf in den Sand steckst, dir zu sagen: "Ich versuche es, und es kann auch sein, dass ich es nicht schaffe, aber deshalb bedeutet es ja nicht, dass ich komplett ruiniert bin"? Wenn du es gar nicht versuchst, hast du schon verloren. Wenn du aber halbwegs entspannt bist und mit einer Einstellung rangehst von wegen: "Wenn ihr mich durchfallen lasst, ist das auch nicht schlimmer, als wenn ich gar nicht erst hingegange wäre", dann beruhigst du dich ja automatisch und leistest automatisch mehr, als wenn du völlig panisch bleibst.

Es gibt auch für Studienabbrecher die Möglichkeit, Karriere zu machen bzw. einer geregelten Arbeit nachzugehen. Wenn die Ziele so hoch sind, dass es nur die Option gibt: "oben oder unten", dann ist der Druck doch viel höher, als wenn man sagt: "Zur Not bleib ich in der Mitte".

Wegen der Prüfungskommission: Selbst wenn das Ärzte sind, dann sind das doch nicht DEINE Ärzte. Wie sieht das denn konkret aus? Du gibst das Attest ab, und irgendso ein Prüfungstyp sagt dann: "Dann ziehen Sie sich mal aus, lassen sich abhorchen. Wir machen schnell noch ein Blutbild, entnehmen eine Stuhlprobe, und dann erstelle ich noch mal eben ein psychologisches Gutachten. Dabei schließen wir Sie an ein Langzeit-EKG an, und schon kann ich genau feststellen, ob Sie krank sind oder ein Simulant" ??? Sind das so Allround-Genies, die innerhalb von fünf Minuten solche Diagnosen stellen können?

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flowerbomb2
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Beitrag So., 19.08.2012, 10:40

Sehe ich ganz genauso,Stern. Ärzte können nicht hoheitlich handeln, die Uni als staatliche Institution schon,deshalb müssen sie entscheiden. Aber eben auf Grundlage des Arztes..und in manchen Fällen noch Amtsarzt,aber aus Erzaehlungen ist das nur ein Gespräch,keine Untersuchung.Eben, versuch es wenigstens

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stern
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Beitrag So., 19.08.2012, 11:08

Weder Therapie noch Prüfung und einfach akzeptieren das mein Leben nunmal voll vor die Wand gefahren ist.
Ich glaube da lässt sich nichts mehr retten, vollkommen egal was ich noch tue.
Das ist Resignation ... und zeigt im Prinzip eher deine Verzweiflung bzw. psychische Verfassung (wobei der Druck natürlich enorm ist).

Informiere dich, unter welchen Voraussetzungen du eine Fristverlängerung beantragen kannst... normal hat auch jede Hochschule Beratungsinstitutionen bzw. es gibt normal auch dort Psychologen o.ä. (wobei die evtl. auch triggern). Tendenziell dürfte eine im Vorfeld erwirkte Firstverlängerung leichter zu bewirken sein als aus einer angetretenen Prüfung zurückzutreten, wenn man merkt, es geht doch nicht. Alternative: es darauf ankommen lassen und antreten... aber ich bin mir nicht sicher, inwieweit deine Verfassung das wirklich hergibt. Aber gut ist, dass du das auch mit deinem Thera durchgehst.
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kaja
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Beitrag So., 19.08.2012, 14:12

Hatte ich getan.
Vorraussetzung ist ein ärztliches Attest und die Anerkennung des Attestes vor dem Aussschuss.

Beim Unipsychologen war ich bereits vor einem Jahr und leider hat es gar nichts gebracht. Der Mann hat Weisheiten von sich gegeben die ich mir auch als Kalenderspruch hätte abreissen können.

Ich befürchte das diese eine Woche Therapeutenpause auch dafür sorgen wird das ich nichts mehr lerne und vorallem nach der "Überdosis" Therapeut in der vergangenen Woche wieder bei null anfangen werde.
Leider lässt sie sich nicht vermeiden.

Ich werde den Therapeuten wohl am besten einfach fragen ob er meint es macht noch Sinn weitere Stunden zu vereinbaren.
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stern
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Beitrag So., 19.08.2012, 15:15

Falle jetzt nicht in eine Sinnlosigkeitschleife "Therapie bringt eh nix" und die Prüfung kann ich auch gleich stecken. Leicht wird/ist es nicht, sondern im Gegenteil: Das IST für dich verdammt hart. Aber es ist noch nichts hoffnungslos verloren... nur wenn du jetzt den Kopf in den Sand steckst, hast du bereits verloren.

Passendes Attest besorgen, Fristverlängerung bewirken, und ihr habt noch etwas mehr Zeit, dich etwas aufzupäppeln. Wirkt so als zeichnet deine Angst viele Dinge auf, woran etwas scheitern kann. Du wärst wirklich nicht die erste, der ein Prüfungsausschuss einen Aufschub gewährte... nur das Attest inkl. Grund muss halt möglichst wasserfest sein, und dem genügen, was die Hochschule vorschreibt. Oder meinst du, Prüfungsschuss und Prüfer suchen förmlich nach Gründen, dich durchfallen zu lassen respektive das Attest nicht anzuerkennen. Und meinst du wirklich, Therapeuten nehmen Patienten auf, bei denen sie überzeugt sind, dass eh alles so sinn- und hoffnungslos ist, dass man die Therapie im Grunde auch abbrechen könnte? Schau' deine ersten Postings an... da suchst du IMO auch nach Beweisen, warum du die Therapie gleich stecken könntest. Ich gehe vielmehr davon aus, dass da mehr Angst dabei ist als wirklich rationale Argumente, die für einen Therapieabbruch und Studienabbruch sprechen.
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Echolotin
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Beitrag Mo., 27.08.2012, 08:48

Kaja konntest du mit deinem Therapeuten über den weiteren Verlauf der Therapie sprechen? Welchen Weg werdet ihr gehen? Konntest du bei deinem Hausarzt etwas erreichen?
Oder kurz gefragt - wie geht es dir?


kaja
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Beitrag Mo., 27.08.2012, 23:34

es tut mir leid das ich hier nicht mehr geantwortet habe, aber ich bin letzte woche zum ersten mal seit 8 monaten wieder in der heimat gewesen und erst seit einer stunde wieder in meiner eigenen wohnung.

leider geht es mir überhaupt nicht gut. durch einen dummen zufall habe ich abschiedsbriefe und tablettenvorrat meiner mutter entdeckt. alles was viel im moment.

der therapeut sagte es sei mein gutes recht abzubrechen wenn ich den eindruck habe es bringt mir nichts. dann hat er seine sicht geschildert und wie er sich die zusammenarbeit in zukunft vorstellt. wir haben nochmal einen neuen termin ausgemacht.

hausarzt hat nichts gebracht weil er natürlich genau dann im urlaub war als ich in der heimat angekommen bin.
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stern
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Beitrag Di., 28.08.2012, 00:01

Mal wieder viele Fragen... brauchst aber nicht zu antworten
kaja hat geschrieben:leider geht es mir überhaupt nicht gut. durch einen dummen zufall habe ich abschiedsbriefe und tablettenvorrat meiner mutter entdeckt. alles was viel im moment.
oh, heftig. Wie geht es dir damit? Hast du deine Mutter mit dieser Entdeckung konfrontiert? Ich hofffe, sie ist außer Gefahr und hat Hilfe.
der therapeut sagte es sei mein gutes recht abzubrechen wenn ich den eindruck habe es bringt mir nichts. dann hat er seine sicht geschildert und wie er sich die zusammenarbeit in zukunft vorstellt. wir haben nochmal einen neuen termin ausgemacht.
Hm... und ist das kompatibel mit deiner Sicht?

Und wann hast du Prüfung? Müsste ja, wenn ich recht erinnere, bald sein... sofern du sie nicht vertagst. Ist sehr/zu viel auf einmal.
Liebe Grüße
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