Corona - Alles rund um die anstehenden Schutzimpfungen

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stern
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Beitrag Mo., 17.05.2021, 19:52

Die Stiko, zumindest dieses Mitglied, ist auch noch zurückhaltend:
Die Beratungen zu dieser Empfehlung der Stiko haben gerade angefangen und ich kann das nicht vorwegnehmen. Aber man kann sich schon vorstellen, dass das zunächst vielleicht erstmal bei den Kindern und Jugendlichen empfohlen wird, die wirklich ein höheres Risiko haben, die halt andere chronische Erkrankungen haben, die mit dem Risiko für einen schwereren Verlauf verbunden sind.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschl ... o-100.html

Andere Gruppen fände ich mind. plausibler... aber so wie es aussieht, wollen sich eh viele freiwillig impfen lassen. Und ich erachte es nach wie vor nicht als gesichert, dass Geimpfte als Überträger wegfallen. O.k. sie übertragen wahrscheinlich weniger. Aber der Punkt, wie lange die Impfungen vorhalten und wann es eine dritte braucht, ist ja auch noch nicht so ganz klar. Macht Begründungen vllt. auch nicht leichter.
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Hiob
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Beitrag Mo., 17.05.2021, 20:05

Stern: "Lt. Spahn soll die Prio bundesweit (in Arztpraxen und Impfzentren) aufgehoben werden ab 7. Juni. Wahrscheinlich weit bevor die Vulnerablen (mit Risko für einen schweren Verlauf) an der Reihe waren, weil viele Berufsgruppen vorgezogen wurden. "

Anfangs ging es noch um den Schutz der Gefährdeten, davon ist man abgekommen. Inzwischen geht es nurnoch darum, so viele wie möglich zu impfen. Die vorgebliche Solidarität mit den Gefährdeten wich dem persönlichen Tripmph einen Termin ergattert zu haben. Die Alten und Kranken nicht zu benachteiligen, wich dem berechtigten Interesse, Geimpften Vorteile zu verschaffen. Nun ist die Benachteiligung Ungeimpfter keine Frage der Solidarität mehr. Ging es je darum oder handelte es sich um psychologische Tricks. *lächel*
Zuletzt geändert von Hiob am Mo., 17.05.2021, 20:08, insgesamt 1-mal geändert.


montagne
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Beitrag Mo., 17.05.2021, 20:07

Grundrechte und schrittweise für bestimmte Bevölkerungsgruppen herstellen ist ein Oxymoron. Es sind keine Grundrechte sondern Privilegien. Ist zumindest nicht das was ich will.

Grundrechte können dann so genannt werden, wenn sie auch Menschensie erhalten, die eine andere Hautfarbe, Sprache, Religion, sexuelle Orientierung, politische Meinung, Gender UND einen anderen Impfstatus haben als ich. Und jetzt festhalten auch diejenigen, die einen anderen Impfstatus haben wollen.

Was die Aufhebung der Priorisierung angeht. Es wird dennoch dauern bis jeder, der will als vollständig geimpft gilt. Weil es dauert bis die Leute den ersten Termin bekommen und dann am Beispiel Biontech nochmals 2 Monate. Und es wird erst noch Wochen, wenn nicht länger dauern, bis jeder der willig ist den ersten Termin erhält. Jeder. Auch diejenigen, die nicht so fit sind, sich was zu besorgen.
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stern
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Beitrag Mo., 17.05.2021, 20:17

Was die Prio angeht, hätte ich tatsächlich den Vulnerablen (die wirklich ein erhöhtes Risko für einen schweren Verlauf haben) strikter Vorzug gegeben. Aber das entscheide ich nicht.

Allerdings wirkt es sich natürlich auch günstig aus, wenn Leute mit vielen Kontakte (höheres Expositions- bzw. Übertragungsrisiko) geimpft sind bzw. wenn zügig geimpft wird. Limitiernder Faktor ist aber nach wie vor der Impfstoff und nicht die Prio oder Leute, die anderen den Impfstoff angeblich wegschnappen.

Ansonsten sehe ich es durchaus als Grundrecht an, wenn ich auch um 1 Uhr noch einen Spaziergang manchen kann, wenn mir das beliebt. Allgemeine Handlungsfreiheit Art. 2 GG. Die (nur) zeitweise hinter dem dem Recht auf Gesundheit/Leben anderer zurücktreten musste. Güterabwägung.
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montagne
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Beitrag Mo., 17.05.2021, 21:44

Ja Stern, nachts um 1h raus zu gehen, wenn es mir beliebt, mich treffen wie ich möchte, sollte ein Grundrecht sein. Ist es aber nicht, solange es Menschen nicht möglich ist, den rechtlich relevanten Impfstatus zu haben, der ihnen dieses "Grundrecht" gibt. Solange ist es ein Privileg was Geimpfte genießen, kein Grundrecht. Und das dauert realistisch noch Monate.
Menschen die bislang ohne Impfschutz sind oder gar ohne Termin haben keine Wahl. Das bemängle ich. Sobald jeder realistisch eine Wahl hat, sieht es anders aus. Aber auch dann muss differenziert werden. Grundrechte sind Grundrechte, ohne Ansehen der Person.

Ich halte es für falsch da Rechtsgüter abzuwägen, wo die Voraussetzungen dafür fehlen.
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stern
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Beitrag Mo., 17.05.2021, 22:21

Aus der Pressemitteilung zu den Eilanträgen bzgl. der Ausgangssperre, die abgelehnt wurden:

a) Die Ausgangsbeschränkung dient einem grundsätzlich legitimen Zweck. Der Gesetzgeber verfolgt in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht das Ziel, Leben und Gesundheit zu schützen, sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend gewichtigem Gemeingut und damit zugleich die bestmögliche Krankheitsversorgung sicherzustellen. Dieses Ziel soll durch effektive Maßnahmen zur Reduzierung von zwischenmenschlichen Kontakten erreicht werden.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 1-033.html

Das Recht auf Leben/Gesundheit ist eben auch ein Grundrecht... und zur Notwendigkeit der Güterabwägung, wenn verschiedene Grundrechte betroffen sind:
Die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgeführten Grundrechte sind in ihrer Bedeutung gleichgewichtig. Wegen ihrer Gleichwertigkeit können sie in bestimmten Fällen in Kollision miteinander geraten. Dann müssen die Rechtsgüter in Gegenüberstellung daraufhin untersucht werden, welchem Recht im Einzelfall der Vorrang einzuräumen ist; hierbei ist die Wertigkeit der in Konflikt geratenen Rechte für den konkreten Fall sowie das Für und Wider der Beschränkung eines der Grundrechte abzuwägen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCterabw%C3%A4gung

Kann man drehen und wenden, wie man will, aber letztlich entscheidet das das Verfassungsgericht, womit auch die Rechtsstaatlichkeit gewahrt wird.
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Beitrag Mo., 17.05.2021, 22:28

Mit welchen Begründungen sollte denn das Verfassungsgericht die Freiheiten einschränken, wenn von keiner signifikanten Gefährdung durch Geimpfte mehr auszugehen ist?

Ich hätte anderes, wie gesagt, auch eher begrüßt, aber was nutzt es, wenn es rechtlich keinen Bestand hätte.
Zuletzt geändert von stern am Mo., 17.05.2021, 23:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Hamna
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Beitrag Mo., 17.05.2021, 22:41

Hamna hat geschrieben: Di., 11.05.2021, 21:38 Unsere Hausarztpraxis bietet am Pfingstsamstag und -sonntag einen Impfmarathon an mit AstraZeneca [...]Ich hoffe nur, dass wirklich alle Impfwilligen, so auch wir, eine Impfung bekommen werden. :pray:
Heute haben wir für den Pfingstsamstag unsere Termine genannt bekommen! :-D

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Beitrag Mo., 17.05.2021, 23:30

Federführend war u.a. die FDP (auch FW):
Der FDP ist ein Dorn im Auge, dass die gesetzlichen Regelungen keine Ausnahmen für vollständige geimpfte Personen vorsehen. Verfassungsrechtler mahnen diese schon seit Monaten an, umso mehr, seitdem das RKI im April feststellte, dass von Geimpften kaum mehr eine Gefahr ausgeht: Das Risiko einer Virusübertragung sei spätestens ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis in dem Maß reduziert, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielten.
https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/um ... 07182.html

Aber wie auch bisher muss man ja nicht alles nutzen, was möglich ist. Nur ob das dem Ungeimpften nutzt?
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stern
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Beitrag Di., 18.05.2021, 06:06

Die Ausgangssperre ist auch dann kein Thema mehr, wenn die Inzidenz U100 ist (weder für Geimpfte noch für Ungeimpfte). Dazu tragen Geimpfte sicherlich bei. Nicht nur, aber auch.

Die entscheidende Wendung brachte aus meiner Sicht die (geänderte) Einschätzung, das Geimpfte epidemiologisch keine wesentliche Rolle mehr spielen. Sehe ich zwar auch etwas vorsichtiger, aber damit lässt sich eben nicht mehr (wie es vorher war) sagen, dass man ja noch nicht wisse, inwieweit auch Geimpfte das Virus übertragen können (und die Pandemie aufrecht erhalten). Sprich: Die Einschätzung zur Gefährdung ändert sich damit wesentlich.

Wenn man Geimpfte dann dennoch weiter begrenzen wollte, stellen sich z.B die Fragen, wie man das begründen soll, zumal es dann ja auch einen sachlichen Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften gibt, was die Übertragung von Viren angeht. Und angenommen, es sind irgendwann 60% geimpft: Würde das den Ungeimpften nutzen, wenn man 60% weiter begrenzt? Und bis zu welcher Durchimpfungsrate soll man vollständig Geimpfte weiter beschränken? Oder soll man sagen, eigentlich macht es epodemiologisch keinen Unterschied, wenn sich jemand impfen lässt. Fände ich auch "schwer'. Denn man will/muss ja irgendwann mal wieder zur Normalität übergehen

Ich hätte kein Problem, wenn es noch eine Weile Gleichklang gäbe. Aber ein guter Teil würde das sicherlich nicht angemessen finden. Und das môchte ICH denen dann nicht erklären, warum trotz Impfung oder Genesenstatus weiter eine Ausgangssperre einzuhakten ist. Und Gerichte hätte das nach Ansicht von Verfassungsrechtlern auch kaum angemessen gefunden. Weil sich die Einschätzung zur "Gefährdung" in einem wesentlichen Punkte änderte.

Ein Grundrecht bleibt natürlich ein Grundrecht, auch wenn individuelle Freiheitsrechte manchmal im Rahmen einer Güterabwägung hinter anderen Grundrechten zurücktreten müssen. Kennt man doch auch aus anderen Kontexten. Nicht? Aber gerade in einer freien Gesellschaft ist genauso wichtig, Freiheiten nicht (weiter) zu begrenzen, wenn die Gefährdung wieder entfallen ist. Alles andere fände ich bedenklich.

Das wurde doch schon gefühlte 1000x gerichtlich bestätigt: Grundrecht umfassen nicht nur individuelle Freiheitsrechte, sondern auch andere können Grundrechte geltend machen (z.B. das auf Gesundheit).
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montagne
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Beitrag Di., 18.05.2021, 19:03

Wenn es immer richtig wäre, was juristisch und richterlich vorgegeben wird, wäre sowas wie gleichgeschlechtliche oder diverse Partnerschaft nie illegal gewesen. Dann wäre Abtreibung nicht immer noch de facto illegal.
Dann würde es für Kindesmisshandlung, Kindesmussbrauch einschließlich pädosexueller Medien keine so lächerlich geringen Strafen geben. Von daher überzeugt mich juristisches auf moralischer-ethischer Ebene wenig. Juristerei wird von der herrschenden Bevölkerungsschichten gemacht und drückt deren Ansprüche aus, die nicht unbedingt einen hohen oder auch nur guten ethischen Anspruch haben.

Es geht mir eben nicht nur um individuelle Freiheitsrechte, sondern darum, dass Grundrechte eben keine solchen sind, wenn sie eben nur individuell vergeben werden. Genau das sind individuelle Freiheitsrechte, die vergeben werden, ohne die Gemeinschaft, zu der alle Altersgruppen gehören, als ganzes zu sehen.


Ich habe meine Meinung zum Thema geäußert. Ich kenne die rechtliche Lage und was so in den Pressemitteilung kursiert, was für mich aber nicht heißt, dass ich es nicht hinterfragen darf oder das ich es richtig finde.
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Beitrag Di., 18.05.2021, 19:10

Ich schrieb mit keiner Zeile etwas von "richtig", sondern von "rechtsstaatlich". ;)
Ethisch kann man zu anderen Wertungen kommen. Nicht umsonst hat D auch einen Ethikrat.
Aber das ist eben Rechtsprechung des höchsten dt. Gerichts, an dem die Politik nicht vorbeikommt (Gewaltenteilung).

Und so sehe ich es eben so, dass es auch wieder umkehrbar sein muss, wenn vorübergend individuelle Freiheitsrechte hinter Grundrechten anderer (auf Gesundheit) zurücktreten mussten. Bei Wegfall der Gefährdung. Z.B. durch eine Impfung. =Grundrechte, keine Privilegien.
Zuletzt geändert von stern am Di., 18.05.2021, 19:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag Di., 18.05.2021, 19:17

Ob Corona überhaupt Anlass genug war, Grundrechte einzuschränken, klärt das BVG meines Wissens noch, und darauf bin ich gespannt. Da gehört die Frage meines Erachtens nämlich auch hin - aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Mancherorts wird man ja angegriffen, wenn man es überhaupt wagt, daran zu denken, Menschen aus Gründen der Freiheit nicht zu retten - dabei sind Viren und der Tod an sich einfachs nichts, wovor man sich (endgültig!) schützen kann, und das Grundgesetz meines Erachtens gerade nicht in einer Zeit entstanden, in der alles super war.

Es gibt unangenehme Wahrheiten, und ich denke, in Zukunft werden mehr und mehr Leute abwägen (sofern es so weitergeht wie bisher), weil ein Lockdown halt auch Opfer bedeutet.

Ich werde mich trotzdem impfen lassen, weil ich etwas anderes einfach für sinnlos halte.
"Charakter zeigt sich in der Krise."

(Helmut Schmidt)

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Beitrag Di., 18.05.2021, 19:28

In jedem Fall gab es schon massig Eilanträge und auch Urteile. Hier ging es eben um die Wiederherstellung von Grundrechten von Geimpften. Z.B. die Ausgangssperre betreffend. Dagegen lagen auch schon wieder viele Eilanträge vor. Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht verlinkte ich (Ablehnung). Hier musste also schnell gehandelt werden und die Ausgangssperre differenziert ausgestaltet werden (z.B. Ermöglichung von Nachtjoggen, Differenzierung Geimpfte, Ungeimpfte, usw.). Sonst hätten die Eilanträge wahrscheinlich Erfolg gehabt = Kippen der Ausgangssperre. Dass in der Sache noch zu entscheiden ist, schrieb ich mind. an anderer Stelle.
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Beitrag Di., 18.05.2021, 19:34

Ich persönlich würde die Einschränkungen übrigens locker ertragen, wenn ich von Anfang an den Eindruck gehabt hätte, dass Solidarität wirklich gelebt würde und nicht eigentlich gemeint wäre:" Du musst dein Wohl (deinen Job, deine psychische Stabilität ...) für meines opfern."

Als ich "Solidarität" das letzte Mal nachgeschlagen habe, hatte es mit Empathie und nicht mit Egoismus und "Krankheitsgewinn" zu tun.

Und Egoismus schafft Egoismus. Abwärtsspirale.

Aber während man Verbote schnell verhängt hat, hat man sich mit Hilfszahlungen z. B. viel Zeit gelassen und an Bedingungen geknüpft, die nicht nur mir willkürlich erschienen.
Zuletzt geändert von ExtraordinaryGirl am Di., 18.05.2021, 19:49, insgesamt 1-mal geändert.
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