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Di., 18.05.2021, 06:06
Die Ausgangssperre ist auch dann kein Thema mehr, wenn die Inzidenz U100 ist (weder für Geimpfte noch für Ungeimpfte). Dazu tragen Geimpfte sicherlich bei. Nicht nur, aber auch.
Die entscheidende Wendung brachte aus meiner Sicht die (geänderte) Einschätzung, das Geimpfte epidemiologisch keine wesentliche Rolle mehr spielen. Sehe ich zwar auch etwas vorsichtiger, aber damit lässt sich eben nicht mehr (wie es vorher war) sagen, dass man ja noch nicht wisse, inwieweit auch Geimpfte das Virus übertragen können (und die Pandemie aufrecht erhalten). Sprich: Die Einschätzung zur Gefährdung ändert sich damit wesentlich.
Wenn man Geimpfte dann dennoch weiter begrenzen wollte, stellen sich z.B die Fragen, wie man das begründen soll, zumal es dann ja auch einen sachlichen Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften gibt, was die Übertragung von Viren angeht. Und angenommen, es sind irgendwann 60% geimpft: Würde das den Ungeimpften nutzen, wenn man 60% weiter begrenzt? Und bis zu welcher Durchimpfungsrate soll man vollständig Geimpfte weiter beschränken? Oder soll man sagen, eigentlich macht es epodemiologisch keinen Unterschied, wenn sich jemand impfen lässt. Fände ich auch "schwer'. Denn man will/muss ja irgendwann mal wieder zur Normalität übergehen
Ich hätte kein Problem, wenn es noch eine Weile Gleichklang gäbe. Aber ein guter Teil würde das sicherlich nicht angemessen finden. Und das môchte ICH denen dann nicht erklären, warum trotz Impfung oder Genesenstatus weiter eine Ausgangssperre einzuhakten ist. Und Gerichte hätte das nach Ansicht von Verfassungsrechtlern auch kaum angemessen gefunden. Weil sich die Einschätzung zur "Gefährdung" in einem wesentlichen Punkte änderte.
Ein Grundrecht bleibt natürlich ein Grundrecht, auch wenn individuelle Freiheitsrechte manchmal im Rahmen einer Güterabwägung hinter anderen Grundrechten zurücktreten müssen. Kennt man doch auch aus anderen Kontexten. Nicht? Aber gerade in einer freien Gesellschaft ist genauso wichtig, Freiheiten nicht (weiter) zu begrenzen, wenn die Gefährdung wieder entfallen ist. Alles andere fände ich bedenklich.
Das wurde doch schon gefühlte 1000x gerichtlich bestätigt: Grundrecht umfassen nicht nur individuelle Freiheitsrechte, sondern auch andere können Grundrechte geltend machen (z.B. das auf Gesundheit).
Liebe Grüße
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)