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stern
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Beitrag Sa., 09.12.2023, 14:35

Doch. J wird sie lediglich vertreten haben, wie es aussieht. Nach außen tritt J als Auftraggeber gegenüber den Dienst auf. Er hat die anderen etwas unterschreiben lassen. Und was dort steht gilt dann im Innenverhältnis. Da hast du deinen Worten nach ebenfalls nicht unterschrieben.
Normal kein Problem bis üblich, wenn man sich einig ist. Was die genau geregelt haben, hat dich mit dem Widerspruch dann auch nicht mehr zu interessieren. Normal können die sich ihrerseits dann damit an J wenden, der der Ansprechpartner füe die anderen ist.
Wenn der Dienst dann auch nicht mehr an deinen Tagen räumt, wäre alles sauber getrennt, auch die
Leistung.


Bin draußen. Viel Erfolg.
Liebe Grüße
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BluePoint
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Beitrag So., 10.12.2023, 18:34

Aber was ich an dem Ganzen nicht verstehe, du hast doch damals ganz klar gesagt, du willst dem Vertrag nicht beitreten den alle machen wollten.
Das hast du denen sogar schriftlich gegeben. Und jetzt willst du plötzlich in den Vertrag rein?


Jenny Doe
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Beitrag Mo., 11.12.2023, 00:29

Doch.
Nein.
Und jetzt willst du plötzlich in den Vertrag rein?
Nein, möchte ich nicht.

Mein Vermieter und der Winterdienst sehen dieselben Probleme wie ich.
Lasst es gut sein.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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stern
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Beitrag Mo., 11.12.2023, 05:31

J hat die anderen doch etwas unterschreiben lassen.
Stimmt. Ich habe noch mein Schreiben, in dem ich J. mitgeteilt habe, dass ich den Vertrag nicht unterschreiben möchte.
Damit haben die anderen mindestens eine Vereinbarung ("Vertrag") mit J, der gegenüber den Räumdienst als Auftraggeber auftritt (was auch für J nicht nur Vorteile hat). Damit können sie dann ihrerseits an J herantreten und sich auf den Vertrag berufen. Dein Widerspruch liegt dem Vermieter vor und so werden es die unterschriebenen Vereinbarungen ebenfalls.

Sie sollten mit dem Räumdienst noch ausmachen, dass er an deinen Tagen nicht kommt. (Zeiträume sind ja normal auch geregelt). Das wäre zumindest weder für den Dienst noch die anderen nachteilig.
Dann kannst du für deinen Winterdienst sorgen, wie du ihn schon organisiert hattest. Und brauchst deren Vertragsunterlagen nicht, wenn etwas passiert.
Der Räumdienst würde für eigenes Verschulden haften.

Es ist Sache des Räumdienstes, welche Verträge er anbietet. Wenn ein Vermieter den Winterdienst delegiert, müssen Mieter *irgendwie* dafür sorgen, die natürlich auch einen professionellen Dienst beauftragen können. Es muss jeder (Vermieter, Mieter und evtl. Räumdienst) schauen, dass er möglichst nicht zum Haftungsfall wird. Das war schon vor Beauftragung des Dienstes so. Nur dass alle anderen irgendeinen Wisch haben, wenn sie unterschrieben.)

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stern
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Beitrag Mo., 11.12.2023, 06:24

Es muss jeder (Vermieter, Mieter und evtl. auch ein Räumdienst) schauen, dass er möglichst nicht zum Haftungsfall werden. Das war schon vor Beauftragung des Dienstes so, da der Vermieter den Winterdienst delegierte. Nur dass alle anderen irgendeinen Wisch haben, wenn sie unterschrieben. Das sehe ich schon auch. Aber auch darauf wurde ja eingegangen, zB Fotos machen.

Wenn es dem Vermieter zu bunt wird, könnte er prüfen, ob er einen Dienst beauftragt. Hängen aber Mietverträge dran (die eine Delegation vorsehen) und geht ergo nicht so spontan.
Dann sucht er jemanden aus und legt die Kosten um und lässt nicht unbedingt abstimmen, welcher Vertrag genehm ist
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Jenny Doe
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Beitrag Mo., 11.12.2023, 06:30

@ Stern: Sie sollten mit dem Räumdienst noch ausmachen, dass er an deinen Tagen nicht kommt. (Zeiträume sind ja normal auch geregelt). Das wäre zumindest weder für den Dienst noch die anderen nachteilig.
Ich habe dir schon mehrfach erklärt, dass das nicht geht. Würde das gehen, dann hätten wir seit fast 10 Jahren einen Winterdienst. Denn so lange läuft hier bereits der Streit um das Thema Winterdienst. Es scheiterte stets an einem Mieter, der den Winterdienst selber machen wollte. Ich kann das akzeptieren.
Das geht aus Haftungsgründen nicht, dass man einen Mieter rausnimmt. Du kannst zwar als Einzelperson, oder auch zu mehreren, denselben Winterdienst beauftragen, aber dann muss der Winterdienst pro Einsatz abrechnen.
Damit können sie dann ihrerseits an J herantreten und sich auf den Vertrag berufen.
Ja, das können Sie. Aber ich möchte das nicht. Ich möchte mit J. keinen Kontakt haben. Es ist zu viel vorgefallen mit ihr. Ich möchte den Kontakt nicht. Und ich möchte auch nicht immer wieder von J. zu Kontakt genötigt werden.
Ich habe B. gesagt, wenn sie den Vertrag über sich laufen lässt, dann willige ich ein. Aber ich möchte nicht permanent mit dieser ständigen grenzüberschreitenden und extrem aufdringlichen J. zu tun haben. Ich habe seit bereits drei Jahren keinen Kontakt mehr zu ihr. Wenn wir aufeinander trefffen, dann knallt es stets zwischen uns. Sei es, weil sie mal wieder so lange gegen meine Türe hämmert, bis ich endlich wach bin, oder was auch immer. Ich will es nicht!
Wenn es dem Vermieter zu bunt wird, könnte er prüfen, ob er einen Dienst beauftragt.
Darum haben wir den Vermieter längst gebeten. Er macht es nicht.
Lass jetzt gut sein, Stern. Der Winterdienst klärt das jetzt.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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stern
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Beitrag Mo., 11.12.2023, 06:48

Ich habe dir schon mehrfach erklärt, dass das nicht geht.
J könnte mit dem Räumdienst reden, ob sich in eurem speziellen Fall etwas machen lässt. Dass entscheiden dann die Vertragsinhaber. Vertragsfreiheit. Der Dienst hätte keine Nachteile davon, was die Chancen erhöhen könnte.
Und du könntest deinen Dienst dann wie geplant verrichten (lassen) und hast mir J nichts zu tun

In Zeiten, für die ein Räumdienst gar nicht erst beauftragt wird, muss der Dienst auch nicht haften. Dahinter werden auch wirtschaftliche Erwägungen stecken, welche Verträge angeboten werden.

Und die Mieter haften über ihre Vereinbarung im Mietvertrag ohnehin. Daran ändert sich nichts. Die Frage nach einem evtl. Regress der Mieter ihrerseits ist eine andere.
*Auch* für den Vermieter, der delegierte, kann es ein Problem sein, wenn er sich weniger darauf verlassen kann, dass der Dienst für einen oder mehrere Mieter läuft.
Ja, das können Sie. Aber ich möchte das nicht. Ich möchte mit J. keinen Kontakt haben.
Genau. Und das ist der Punkt, was du natürlich so entscheiden kannst

Die anderen haben über die unterzeichnete Vereinbarung eine gewisse Absicherung durch einen Räumdienst. Und werden ihre Gründe gehabt haben, warum sie die von dir organisierten Einzelverträge nicht wollten.
Liebe Grüße
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stern
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Beitrag Mo., 11.12.2023, 12:59

Habe mal verschiedene Angebote von Räumdiensten angesehen.

Es gibt wirklich alles mögliche an Vertragskontellationen. Was nicht heißt, dass jeder alle anbietet. Von unterschiedlichen Leistungen, die inbegriffen sind, bis hin zum Gerät. Mit wem Verträge geschlossen werden bzw. Zeiträume/Termine. Es bietet nicht einmal jeder Standardpakete an, sondern manche eh nur individualisiert.

Und auch solche Vereinbarungen gibt:

"Generell sind jegliche Zeiträume und Intervalle möglich, soweit sie im Vorhinein festgelegt werden können. Ein individuelles Angebot erhalten Sie gern nach Anfrage."
(Aus einem Angebot eines Winterdienstes)

Und so können die anderen dafür sorgen, ihre Haftungsrisiken zu minimieren.
Und du kannst vollkommen unabhängig agieren, wenn während deiner Zeiten ( die ausgespart werden) etwas passiert und kannst dich insbes. von J fernhalten.

Jeder muss sich *irgendwie* kümmern, dass dafür gesorgt ist.
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Malia
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Beitrag Di., 12.12.2023, 11:25

Jenny Doe hat geschrieben: Mo., 11.12.2023, 06:30
Lass jetzt gut sein, Stern. Der Winterdienst klärt das jetzt.
Bei einem gewissen Stande der Selbsterkenntnis und bei sonstigen für die Beobachtung günstigen Begleitumständen wird es regelmäßig geschehen müssen, dass man sich abscheulich findet.
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Chad
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Beitrag Di., 12.12.2023, 12:38

Hallo Freunde,

Ich habe eine Problem. Ich bekomme diese Woche eine umfangreiche Bestellung an Möbeln in meine neue Wohnung geliefert. Jetzt ist es so, dass die Spedition Parkraum für den LKW unmittelbar vorm Haus benötigt. Der ist nicht vorhanden bzw. es gibt nur einen Bürgersteig, an dem in der Regel Nachbarn parken. Jetzt habe ich gelesen, dass man für sowas ein Halteverbot bei der Stadt beantragen kann, nur ist es dafür schon zu spät wegen Bearbeitungszeit etc. Nun meine Frage: Wie läuft sowas normalerweise ab? Ist es wirklich die Regel, dass Menschen bei größeren Möbellieferungen Halteverbotszonen beantragen? Habt ihr sowas gemacht bei Umzügen? Das scheint mir eher etwas für Leute zu sein, die es sehr genau nehmen mit Vorschriften etc. Was für Optionen habe ich jetzt noch? Muss ich damit rechnen, dass die Spedition wieder fährt ohne die Möbel abzuladen und kostenpflichtig einen zweiten Termin vereinbart?

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Sydney-b
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Beitrag Di., 12.12.2023, 12:51

Mit den Nachbarn sprechen. Damit sie am Abend vor der Lieferung die Parkplätze räumen.
Die Parkplätze kannst du dann selber sichern. Paletten hinstellen oder mit einem Band aus dem Baumarkt abtrennen.
Du kannst auch noch eine Erklärung ausdrucken und dort befestigen.
Warum die Parkplätze kurzfristig gesperrt sind.
So handhaben wir das hier in der Nachbarschaft und es klappt problemlos.

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stern
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Beitrag Di., 12.12.2023, 13:04

Also hier ist es schon so, dass die Stadt in meiner Straße hin und wieder Parkplätze sperrt. Die Gegenseite ist aber auch zum Be- und Entladen freigegeben. Da hat auch schon manchmal schon ein Möbelwagen gehalten. Wenn eine Politesse vorbeikommt, kann es aber Gemecker geben, wenn niemand mehr gut durchkommt. So hat sie auch schon mal einen Paketdienst weiter geschickt.
Eigenmächtig zu sperren machen auch manche. Wenn jemand von der Stadt (Politesse) das sieht, weiß ich nicht, wie das geahndet werden würde. Die laufen hier schon öfters durch, um Knöllchen zu verteilen.
Mit Nachbarn reden würde hier nur bedingt helfen, weil zeitweise jeder halten kann, meine ich

Wenn es nicht ewig dauert, kann vllt. auch jemand die Autofahrer beschwichtigen, wenn der LKW in der Straße hält
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ENA
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Beitrag Mi., 13.12.2023, 05:21

Eine kurze Frage (bzw. zwei):

Schmeckt reine Avocado-Creme anders als Guacamole?...und woher bekomme ich wohlschmeckende Guacamole und Hommus?
Ich frage deshalb, weil ich mir gestern im Supermarkt zwei Packungen zum Dippen geholt hab. Beides schmeckt relativ "scharf" und die Guacamole nicht richtig nach Avocado. Liegt das einfach an diesem "Supermarktzeugs" (in dem ja oft auch Brandweinessig ist) oder gibt es auch im Supermarkt eine Marke mit diesen Creme´s, die dann "normal mild und aromatisch" schmecken?

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Leyndin
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Beitrag Mi., 13.12.2023, 05:51

Beides ist super einfach selbst zu machen. Dann kannst du nach Belieben würzen. Was wohlschmeckend ist, ist ja sehr subjektiv. Beides kommt aus Kulturkreisen wo eher schärfer gegessen wird. Für Guacamole brauchst du eigentlich nur ein scharfes Küchenmesser und eine Gabel zum zerdrücken, beim Hummus ist ein Pürierstab praktisch. Guacamole würde ich relativ bald verzehren, Hummus hält sich auch ein paar Tage. Hineintun kann man praktisch alles. Klassisch sind Kreuzkümmel, Sesamöl, Peterli, Zitronensaft und Chili. Zusammen mit Dosenkichererbsen pürieren, fertig. Schmeckt aber auch gut mit Frischkäse statt Öl und anderen Gewürzen.
Bei Fertigprodukten hilft wohl nur durchprobieren.

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ENA
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Beiträge: 9840

Beitrag Mi., 13.12.2023, 18:28

Ja, danke. Ich wollte halt nicht meinen Pürierstab raussuchen und eine ansprechend weiche Avocado im Laden zu finden, ist auch nicht so einfach. Meist sind die ja noch etwas zu hart. Naja, ich wollte halt einfach schnell 2 Dips für das Brot holen. Naja, entweder merke ich mir jetzt die Marken, dass ich sie mir nicht mehr hole oder...ich weiß es noch nicht. So oft esse ich beides nicht.

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