Mondin hat geschrieben:Wir schreiben aneinander vorbei, stern. Ich habe nichts gegen Regulation. Ich bin jedoch gegen Überregulation und diese ist mAn gegeben, wenn es z. B. strafbar wird, sich seine Mieter aussuchen zu dürfen. Denn wenn ich vermiete, dann werde ich Mittel und Wege finden, dass ich mir ins Haus hole, wen ich für richtig halte.
Ich glaube nicht, dass wir aneinander vorbei schreiben... sondern wir haben eine unterschiedliche Meinung.
Eine Straftat im Sinne des StgB ist das nicht. Gleichwohl aber gesetzeswidrig, wenn man jemanden wegen seiner sexuellen Orientierung, Rasse, etc. eine Wohnung nicht vermietet.
Es wäre ja witzlos, wenn einerseits eine Gleichbehandlung (unabhängig von z.B. Rasse, sexuelle Orientierung, Geschlecht...) erreicht werden soll, man aber andererseits sagt: Praktisch billigen wir aber verschiedene Diskriminierung (indem man keinen gesetzlichen Rahmen schafft).
Denn wenn ich vermiete, dann werde ich Mittel und Wege finden, dass ich mir ins Haus hole, wen ich für richtig halte.
Eben genau deswegen braucht es Regelungen... weil es doch eh schwer ist, das zu fassen... insbes. die subtile Diskriminierung (die offene ist leichter fassbar).
Will man Diskriminierung am Wohnungsmarkt nachweisen, stellen sich einige Pro-
bleme. Das liegt nicht zuletzt daran, dass ein Großteil der Diskriminierung nicht offen,
sondern verdeckt abläuft. Der wirkliche Entscheidungsprozess bleibt den Wohnungs-
suchenden zumeist verborgen. Betroffene berichten von Erlebnissen, in denen der oder
die Vermieter_in überraschend, aber freundlich verkündet, die Wohnung sei bereits
vergeben. Unter Expert_innen hat sich für diese subtile und freundlich auftretende
Form der Diskriminierung der Ausdruck „Diskriminierung mit einem Lächeln“
(„discrimination with a smile“) etabliert (vgl. Brooks 1992: 73; Chochran 1999: 56; Yiğit
et al. 2010; zu „similing racism“ siehe Codjoe 2001). Diskriminierung u. a. aufgrund
rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltan-
schauung ist in Deutschland nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
unzulässig.
http://www.antidiskriminierungsstelle.d ... cationFile
Und es macht auch keinen Sinne, dass man sagt, private dürfen diskriminieren, gewerbliche nicht... (zumal gewerbliche auch Private sind - im Gegensatz zu öffentlichen Einrichtungen). Dann kann man sich das gleich sparen, wenn man sagt: Der Staat darf nicht diskriminieren, aber ansonsten jeder wie es ihm beliebt.