'Ich kann nur mit Männern, weil...' / Frauen- und Männerbilder

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Mondin
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Beitrag Fr., 13.01.2017, 13:56

Was soll ich dazu schreiben? "Ich habs doch gesagt!" ?

KEIN Gesetz dieser Welt kann den Leuten vorschreiben was sie zu denken und zu fühlen haben. Ein Gesetz kann die Oberfläche glätten und Haltungen ins Verborgene verdrängen. So wie die frühere Kriminalisierung, die Homosexualität lediglich aus dem öffentlichen Raum verdrängen, jedoch nicht ausrotten konnte. So kann die Kriminalisierung von (angstgesteuerten) Feindseligkeiten (wogegen auch immer) diese lediglich in den Untergrund verdrängen, jedoch niemals ausrotten.

Das vermag nur das aufeinander Zugehen. Gesetze und Vorschriften schaffen kein Zugehen, sondern verhärtete Fronten.

Ist halt so. Egal wieviel Lamenti und/oder Nachbesserung.

....

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stern
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Beitrag Sa., 14.01.2017, 12:12

Nun... ich sehe das ähnlich wie es im Artikel steht: Das sind auch noch zum Teil Nachwirkungen des 175er... und es gab ja seit Abschaffung dieses §§ eine Verbesserung. Dieser § wurde erst 1994 abgeschafft... so lange ist das noch nicht her. Oder wenn man bedenkt, was für eine Sensation der erste schwule Kuss in der Lindenstraße gewesen ist...

Und in jeder Gesellschaft gibt es einen Rahmen, was gebilligt wird und was nicht. Und übertritt jemand den Rahmen, so so braucht es auch Regeln, wie dann zu verfahren ist. Es funktioniert noch nicht einmal der Mikrokosmos des Forum ohne Moderation... Ich sehe das genau anders herum: Würde man es legal zulassen, dass sich verschiedene Personen bzw. Personengruppen die Köpfe einschlagen bzw. munter abwerten und beleidigen können, gäbe es erst recht gehörige Unruhen und verhärtete Fronten. Heißt noch nicht immer, dass man das gut finden muss... aber ohne bestimme Rahmenordnungen funktioniert eine Gesellschaft nicht (noch nicht einmal ein Forum). Fühlen kann jeder, was er mag... nur Tun kann nicht jeder alles, wie er/sie lustig ist. Und wie gesagt: Das niemand wegen seiner sexuellen Orientierung zu benachteiligen ist, gilt für alle Menschen... das ist kein Vorrecht von Homos. Aber bei diesen kann es vielmehr dazu kommen, dass sich auch jemand mal gegen Diskriminierung zur Wehr setzen muss (könnte der Hetero auch... nur betrifft es diese WEGEN ihre sexuellen Orientierung hierzulande eher selten, wenn überhaupt. Oder dass jemand mit einem flotten Spruch ausgelacht und so beleidigt wird, kann jeden treffen... und so gibt es dann auch eine Handhabe). Und selbstverständlich ist das nicht nur Aufgabe von Lobbys... sondern auch des Staates, wenn verhindert werden soll, dass verschiedene Lobbys aufeinander losgehen. Und es nimmt ja niemanden etwas, wenn auch Homos eine Daseinsberechtigung haben... und sich nicht (legal abgesegnet) alles Gefallen lassen müssen.
Zuletzt geändert von stern am Sa., 14.01.2017, 12:53, insgesamt 2-mal geändert.
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stern
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Beitrag Sa., 14.01.2017, 12:39

Subtile Stereotype statt offene Homophobie

Obwohl eine grundsätzliche Abwertung von Homosexualität seltener geworden ist, sagte jeder zehnte Befragte, Homosexualität sei unmoralisch. Rund 90 Prozent stimmen dieser Aussage dagegen eher nicht zu. In der bereits erwähnten Umfrage aus dem Jahr 2006 hatten noch 21,8 Prozent der Befragten Homosexualität als unmoralisch beurteilt. Etwas verbreiteter ist dagegen die Abwertung von Homosexualität als "unnatürlich".
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... iminierung
Was zeigt, dass die meisten Menschen bestimmte Einstellungen, wie sie hier (überpropotional) vertreten wurden nicht teilen... von wegen Unnatürlichkeit. Sondern höchstens 18,3 % lt. des Links von isabe. Das Forum ist eben in mancherlei Hinsicht auch eine Filterbubble. *g*. Und jepp... genau das meinte ich. Homophobie zeigt sich nicht immer offen, sondern es sind mitunter subtile Stereotype, die dafür den Weg bahnen können.

Man kann den Artikel auch positiv lesen. ca. 80% haben nichts gegen die Homo-Ehe... wenn es allerdings den persönlichen Lebensbereich betrifft, relativiert sich die Zustimmung wieder:
Je näher, desto skeptischer

Wer die Studie etwas genauer ansieht, der erkennt, dass ablehnende Einstellungen in der Bevölkerung durchaus noch weit verbreitet sind. So bezeichneten es 38 Prozent der Befragten als "sehr" oder "eher unangenehm", wenn zwei Männer in der Öffentlichkeit ihre Zuneigung zeigten. Immerhin 18 Prozent halten Homosexualität sogar für "unnatürlich".

Je mehr das Thema Homo- und Bisexualität ihren privaten Lebensbereich berührt, desto skeptischer äußern sich die Befragten: Relativ wenige empfänden es als "sehr" oder "eher" unangenehm, wenn Arbeitskollegen homosexuell sind (11,8 Prozent bei einer lesbischen Kollegin, 12,6 Prozent bei einem schwulen Kollegen). Hingegen sagen 39,8 Prozent der Befragten, es wäre ihnen "sehr" oder "eher unangenehm" zu erfahren, dass die eigene Tochter lesbisch ist; 40,8 Prozent, wenn der eigene Sohn schwul ist.
https://www.tagesschau.de/inland/homose ... z-101.html
Auch folgendes waren Argumente, die im Faden bedient wurden.
Machen Homosexuelle "zu viel Wirbel" um ihre Identität?

Sprechendes Beispiel für diese Form versteckterer Homophobie: Die Zustimmung der Befragten zur Aussage "Homosexuelle sollten aufhören, so einen Wirbel um ihre Sexualität zu machen" Das fanden 43,8 Prozent voll und ganz oder mindestens tendenziell richtig. Küpper sieht darin einen starken Hinweis auf die Wirksamkeit von Heteronormativität, also der fraglosen Selbstverständlichkeit von frau-männlicher Sexualität. Während eine Frau, die von "meinem Mann" spricht, nicht als jemand empfunden wird, die über Sexualität spricht oder Aufhebens darum macht, produziert der schwule Mann, der "mein Mann" sagt, nach herrschender Vorstellung "Wirbel" um seine sexuelle Orientierung.
Quelle: vgl. Link isabe: http://www.tagesspiegel.de/berlin/queer ... 43590.html
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Mondin
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Beitrag Sa., 14.01.2017, 13:38

....

Wir schreiben aneinander vorbei, stern. Ich habe nichts gegen Regulation. Ich bin jedoch gegen Überregulation und diese ist mAn gegeben, wenn es z. B. strafbar wird, sich seine Mieter aussuchen zu dürfen. Denn wenn ich vermiete, dann werde ich Mittel und Wege finden, dass ich mir ins Haus hole, wen ich für richtig halte.

Man könnte differenzieren und sagen, dass gewerbliche Vermieter niemanden benachteiligen dürfen, was vermutlich auch gut funktionieren dürfte. Aber einen kleinen Häuslebauer vorschreiben zu wollen, wem er seine Einliegerwohnung zu vermieten hätte, das finde ich unverschämt. Es ist sein Haus, er hat dafür bezahlt, da kann er auch entscheiden, an wen er vermietet.

Alles andere grenzt an Entmündigung und genau da hört es für mich auf. Zumal dann eben am Gesetz vorbei agiert wird, was ich ggf. ebenfalls tun würde, schlicht indem ich dem Makler klare Vorgaben liefern würde. Und genau diese Art Knebelgesetze, die Privatleuten diktieren wollen, was sie in ihrem Privatleben zu tun haben, z. B. mit IHREM Eigentum, diese moniere ich. Das bezieht sich nicht nur auf Gleichstellungsgesetze, sondern auch auf diese unsäglichen Ökosanierungsauflagen, die sehr viele kleine Privatleute in den Ruin treiben.

...

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isabe
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Beitrag Sa., 14.01.2017, 13:52

Stern :
Ich bin der Ansicht, dass subtile Verletzungen schlimmer sind als offene.

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Mondin
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Beitrag Sa., 14.01.2017, 14:04

isabe hat geschrieben:Stern :
Ich bin der Ansicht, dass subtile Verletzungen schlimmer sind als offene.
Aber genau das wird doch durch eine gesetzliche Überregulation befördert. Man darf nicht mehr offen sagen, dass man mit jemandem keinen Umgang pflegen oder ihn im Haus nicht haben möchte, weil er z. B. Ausländer ist, viele Kinder hat oder homosexuell ist, denn dann diskriminiert man und ist ggf. belangbar. Stattdessen muss man irgendwelche Gründe vorschieben, die teilweise derartig fadenscheinig sind, dass derjenige, den es trifft, sich dann erst recht vera*scht und somit verletzt fühlt.

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stern
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Beitrag Sa., 14.01.2017, 14:51

Mondin hat geschrieben:Wir schreiben aneinander vorbei, stern. Ich habe nichts gegen Regulation. Ich bin jedoch gegen Überregulation und diese ist mAn gegeben, wenn es z. B. strafbar wird, sich seine Mieter aussuchen zu dürfen. Denn wenn ich vermiete, dann werde ich Mittel und Wege finden, dass ich mir ins Haus hole, wen ich für richtig halte.
Ich glaube nicht, dass wir aneinander vorbei schreiben... sondern wir haben eine unterschiedliche Meinung.

Eine Straftat im Sinne des StgB ist das nicht. Gleichwohl aber gesetzeswidrig, wenn man jemanden wegen seiner sexuellen Orientierung, Rasse, etc. eine Wohnung nicht vermietet.

Es wäre ja witzlos, wenn einerseits eine Gleichbehandlung (unabhängig von z.B. Rasse, sexuelle Orientierung, Geschlecht...) erreicht werden soll, man aber andererseits sagt: Praktisch billigen wir aber verschiedene Diskriminierung (indem man keinen gesetzlichen Rahmen schafft).
Denn wenn ich vermiete, dann werde ich Mittel und Wege finden, dass ich mir ins Haus hole, wen ich für richtig halte.
Eben genau deswegen braucht es Regelungen... weil es doch eh schwer ist, das zu fassen... insbes. die subtile Diskriminierung (die offene ist leichter fassbar).
Will man Diskriminierung am Wohnungsmarkt nachweisen, stellen sich einige Pro-
bleme. Das liegt nicht zuletzt daran, dass ein Großteil der Diskriminierung nicht offen,
sondern verdeckt abläuft. Der wirkliche Entscheidungsprozess bleibt den Wohnungs-
suchenden zumeist verborgen. Betroffene berichten von Erlebnissen, in denen der oder
die Vermieter_in überraschend, aber freundlich verkündet, die Wohnung sei bereits
vergeben. Unter Expert_innen hat sich für diese subtile und freundlich auftretende
Form der Diskriminierung der Ausdruck „Diskriminierung mit einem Lächeln“
(„discrimination with a smile“) etabliert (vgl. Brooks 1992: 73; Chochran 1999: 56; Yiğit
et al. 2010; zu „similing racism“ siehe Codjoe 2001). Diskriminierung u. a. aufgrund
rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltan-
schauung ist in Deutschland nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
unzulässig.
http://www.antidiskriminierungsstelle.d ... cationFile
Und es macht auch keinen Sinne, dass man sagt, private dürfen diskriminieren, gewerbliche nicht... (zumal gewerbliche auch Private sind - im Gegensatz zu öffentlichen Einrichtungen). Dann kann man sich das gleich sparen, wenn man sagt: Der Staat darf nicht diskriminieren, aber ansonsten jeder wie es ihm beliebt.
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mio
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Beitrag Sa., 14.01.2017, 14:58

stern hat geschrieben:Und es macht auch keinen Sinne, dass man sagt, private dürfen diskriminieren, gewerbliche nicht... (zumal gewerbliche auch Private sind - im Gegensatz zu öffentlichen Einrichtungen). Dann kann man sich das gleich sparen, wenn man sagt: Der Staat darf nicht diskriminieren, aber ansonsten jeder wie es ihm beliebt.
In Bezug auf den Wohnungsmarkt ist es aber offen so, dass Bevorzugungen ausgesprochen werden. Bevorzugt an Paar, Frau, Mann, jünger, älter, Studenten, Wochenendheimfahrer, Gehbehinderte, Familie mit Kindern, Tierhalter etc.. Und ich glaube kaum, dass es möglich ist dagegen zu klagen da das noch lange keine Diskriminierung darstellt.

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stern
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Beitrag Sa., 14.01.2017, 15:11

Hmmmmmm
Verstöße gegen das AGG

Verstöße gegen die Bestimmungen des AGG können insbesondere bereits bei der Auswahl der Bewerber für eine Wohnung eintreten. Vermieter sollten bereits bei der Vermietungsanzeige, z. B. in einer Tageszeitung vermeiden, den Kreis der Bewerber für die angebotene Wohnung zu beschränken.
Beispiel: Aus einem Inserat, mit der für eine Wohnung eine "ältere, allein stehende Dame" gesucht wird, könnte sich der Vorwurf der Diskriminierung sowohl von jüngeren (Merkmal "Alter") als auch von männlichen Bewerbern (Merkmal "Geschlecht") herleiten lassen.
http://www.haus-und-grund-muenchen.de/m ... e/agg.html
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Beitrag Sa., 14.01.2017, 15:22

Stern, Dein Link zeigt exakt wozu solche "Gesetze" führen.

Zu einer Aufforderung lieber subtil zu "diskriminieren".

Das Vermieter solche "Bevorzugungen" meist "aus Gründen" aussprechen, die auch in der Art der Wohnung oder der Hausgemeinschaft liegen können fällt dabei hinten über zu Gunsten der "Gleichstellung". Das widerspricht jeglichem gesunden Menschenverstand, weshalb wohl auch die wenigsten Menschen in einem solchen Falle klagen würden. Denn wer hat schon Lust in einer Hausgemeinschaft zu wohnen in der er nicht willkommen ist oder in die er nicht reinpasst? Ein Korinthenkacker vielleicht der Spass am Streit hat, aber ansonsten wohl keiner.

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stern
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Beitrag Sa., 14.01.2017, 15:36

Nun, zum einen muss man das AGG genau lesen... es gibt diverse Einschränkungen.

Und solche Gesetze gibt es, WEIL es (subtile) Diskriminierung gibt.

Es wäre absurd und würde dem gesunden Menschenverstand, wenn man so tut als solle es Gleichbehandlung geben... dann aber reihenweise Bereiche zulassen würde, in denen munter diskriminiert werden darf. A la: Wir sind für die Gleichstellung von Männern und Frauen... aber die Privaten (wie auf dem Wohnungsmarkt und Arbeitsmarkt) nehmen wir aus.

Und Klagen sind deswegen erschwert, weil der Nachweis der Diskriminierung nicht immer leicht ist.
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Beitrag Sa., 14.01.2017, 15:40

stern hat geschrieben: Und Klagen sind deswegen erschwert, weil der Nachweis der Diskriminierung nicht immer leicht ist.
Durchaus zu Recht. Denn nicht alles was nach Diskriminierung aussieht ist auch Diskriminierung. Manchmal liegt das Übel auch nur im Auge des Betrachters der überall das Übel sieht.


nudels
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Beitrag Sa., 14.01.2017, 15:44

ich hasse mich selber weil mänlich bi nund kontne schon seit schulzeit bessa mit mädchen udn fraun al wiem it mänenr und jungs
Bitte um Nachsicht wegen meiner Rechtschreibprobs. Habe Legasthenie, wenn man was nicht lesen kann, einfach nachfragen.

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stern
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Beitrag Sa., 14.01.2017, 15:51

Dafür gibt es Kriterien, die dir anscheinend nicht zu vertraut sind, wenn du wiederholt glasklare Diskriminierungen nicht erkennst à la: "Und ich glaube kaum, dass es möglich ist dagegen zu klagen da das noch lange keine Diskriminierung darstellt." Für solche Leute sieht das dann natürlich noch lange nicht nach Diskriminierung aus, obwohl es sehr wohl eine darstellt.
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Beitrag Sa., 14.01.2017, 16:00

Unterstellt, Stern, unterstellt, nicht darstellt. Eine Unterstellung ist aber noch lange keine Tatsache und das scheinst Du einfach nicht zu verstehen, wenn Du aus jeder Unterstellung (subjektiv gefärbt) eine Darstellung machst.

Die Diskriminierung ist erst mal als solche zu beweisen. Und das ist auch gut so für meine Begriffe. Denn sonst könntest Du aus allem eine Diskriminierung konstruieren die sich in Deinen Augen so darstellt. Es stellt sich für mich aber so dar! Bedeutet noch lange nicht: Es ist auch so.

Du unterstellst "böse Absichten", es können aber genauso gut vollkommen harmlose Absichten dahinterstecken. Und die "böse Absicht" muss glücklicherweise noch immer von dem bewiesen werden, der sie vermutet. Und nicht von dem, der sie unterstellt bekommt.

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