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Jenny Doe
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Beitrag Sa., 09.12.2023, 07:41

@ stern: Ich verstehe daher nicht, warum du das Fass aufmachst.
Das ist ganz einfach. Ich habe ja mit meinem Vermieter gesprochen. Meinem Vermieter ist es egal, welche Verträge J. abschließt. In den vier Wochen, in denen ich mit dem Winterdienst dran bin, tritt mein Vermieter im Haftungsfall an mich heran und nicht an J. J. hat ihre eigenen vier Wochen Winterdienst. In ihren vier Wochen haftet sie.
Ich wiedrum kann aber im Haftungsfall nicht an den Winterdienst rantreten. Denn ich habe mit dem Winterdienst keinen Vertrag.
Mehr noch: J. hatte ja im Sommer alle aufgefordert den Vertrag zu unterschreiben. Ich habe diesem Vertrag explizit widersprochen. Mein Widerspruch liegt meinem Vermieter seit dem Sommer vor.
Mein Vermieter sagte deutlich, dass ich vom Winterdienst eine vertragliche Bescheinigung benötige. Der Winterdienst stellt mir aber keine aus, da ich ja kein Vertrag mit denen habe. Sie haften in meinem Fall nicht.

Mir geht es nicht nur darum, was schön daran ist, dass andere für mich zahlen. Ich möchte die Haftungsfrage geklärt sehen.
Denn ich kann mich auch nicht an meine eigene Haftpflichtversicherung wenden. Ich habe mit denen gesprochen. Wenn andere einen Schaden verursachen, dann haften die. Der Winterdienst sagt aber klar: Ne, für sie haften wir nicht, wir haben von ihnen keinen Auftrag für einen Winterdienst erhalten, sie haben keinen Vertrag mit uns.

Sowohl mein Vermieter als auch inzwischen der Winterdienst sehen diese Probleme auch.
Der Winterdienst bemüht sich jetzt um eine rechtiche Abklärung.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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stern
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Beitrag Sa., 09.12.2023, 08:22

Aber du hättest ja, wie Sydney bereits schrieb, fröhlich pfeifend schauen können, ob der von J bezahlte Dienst sauber arbeitete. Damit wärst du save gewesen, auch wenn es korrekt ist, dass du keine Ansprüche gegen den Dienst hast. Schlimmstenfalls noch etwas nachearbeitet oder selbst erledigt oder den Studenten aufgetrieben, wenn sie mal nicht kommen.

Wenn sie dich nun aussparen, musst du immer jemanden an der Hand haben. Bei Blitzeis hättest du vllt. Glück gehabt, dass der Dienst es mit-erledigen würden

Aber mach' wie du denkst. An J Stelle würde ich, so wie ihr zerstritten seit, wohl auch keinen gemeinsamen Vertrag haben wollen.

Der Vermieter hat delegiert. Der ist vor Gericht raus, wenn er das korrekt machte und ab un an mal vorbeischaut. Der muss auch nichts abklären, was über seine Verantwortung hinausgeht.
Deine Tage, deine Sache... bzw. was er MIT DIR vereinbarte

Und den Dienst interessiert sein Vertrag. Der braucht einen Auftrageber. Und nur der ist für ihn relevant. Was ihr untereinander ausgemacht habt, müsst ihr klären. Wenn jemand unbefugt für andere handelte, tangiert das den Dienst nicht mehr, wenn der Vertrag mit J wirksam ist.

Du machst es dir hier insbes. auch selbst unnötig schwer.

Wenn deine Tage ausgespart werden, beschwert sich der Dienst sicherlich nicht, solange J wie vereinbart zahlt.
Dann müsstest du selbst jemanden engagieren.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
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stern
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Beitrag Sa., 09.12.2023, 08:42

Wenn der Student unsauber arbeitet, wärst du btw. auch nicht automatisch aus der Haftung draußen, wenn du dich nicht weiter kümmerst und sagst der hat's aber gemacht oder tun müssen

Aber mach's wie du denkst.
Im Streitfall ist nicht relevant, was wir/ich (Forum) sagen oder der Dienst oder Vermieter, sondern dann geht es evtl. vor Gericht. Geschädigte können, meine ich, zunächst Ansprüche gegen verschiedene Parteien anmelden und dann hoffen, dass jemand haften muss.
Liebe Grüße
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diesoderdas
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Beitrag Sa., 09.12.2023, 09:36

Jenny Doe hat geschrieben: Sa., 09.12.2023, 07:41
Der Winterdienst bemüht sich jetzt um eine rechtiche Abklärung.
Genau so hätte ich das auch probiert.
Sehe es auch so - dass es dir nix bringt dich zu freuen, dass andere zahlen und du aber nie Garantie hast, dass der Winterdienst immer gut arbeitet, es nie zu einem Vorfall kommt und dann nie jemand an dich ran treten würde...

Ich hätte gar nicht gedacht, dass es so schwierig ist, von dem Dienst etwas schriftlich zu bekommen. Denn du bräuchtest ja keine Einsicht in den Vertrag der anderen Dame. Es würde ja ausreichen, wenn der Dienst dir bestätigt, dass durchgehend für euer Haus ein Winterdienst tätig ist (egal, durch wen beauftragt).

Denn was würde der Winterdienst denn machen, wenn DU den gleichen Winterdienst nun offiziell beauftragen würdest für die Wochen, in denen du bei euch dran bist? Dann müssten sie dir doch auch etwas sagen, wie "Nee, das geht nicht, denn Ihr Haus ist da schon versorgt und wir kommen ja nicht 2 mal." Oder?

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Jenny Doe
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Beitrag Sa., 09.12.2023, 09:37

@ Stern: Aber du hättest ja, wie Sydney bereits schrieb, fröhlich pfeifend schauen können, ob der von J bezahlte Dienst sauber arbeitete.
Diese Option habe ich ja nach wie vor.
Wenn der Winterdienst sagt "Wir haben einen Auftraggeber, machen den Winterdienst für sie mit, haften aber nicht", okay, dann gucke ich zu, bessere nach, mache Fotos, sammle Beweise, ...
Wenn der Winterdienst hingegen meiner Bitte nachkommt und mir eine Bescheinigung ausstellt, dass er den Winterdienst für mich macht, ... noch besser. Dann muss ich nicht kontrollieren, keine Fotos machen, nicht nachbessern, ... Dann liegt die Verantwortung und Haftung nachweislich bei ihm.
Ich mache es mir nicht unnötig schwer, ich versuche mir zukünftige Erleichterung zu verschaffen, indem ich eventuell etwas Schriftliches in der Hand halten kann und mich um nichts mehr kümmern muss.
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diesoderdas
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Beitrag Sa., 09.12.2023, 09:42

Jenny Doe hat geschrieben: Sa., 09.12.2023, 09:37
@ Stern: Aber du hättest ja, wie Sydney bereits schrieb, fröhlich pfeifend schauen können, ob der von J bezahlte Dienst sauber arbeitete.
Diese Option habe ich ja nach wie vor.
Wenn der Winterdienst sagt "Wir haben einen Auftraggeber, machen den Winterdienst für sie mit, haften aber nicht", okay, dann gucke ich zu, bessere nach, mache Fotos, sammle Beweise, ...
Was du aber z.B. bei Krankenhausaufenthalt nicht könntest.

Mir wäre das alles auch etwas mulmig zumute, verstehe, dass du es klar haben willst.


Jenny Doe
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Beitrag Sa., 09.12.2023, 09:47

@ diesoderdas: Denn was würde der Winterdienst denn machen, wenn DU den gleichen Winterdienst nun offiziell beauftragen würdest für die Wochen, in denen du bei euch dran bist?
Dann wäre ich Auftraggeber. Dann bekäme ich einen Vertrag. Dann könnte ich mich zwecks Haftung an die Firma wenden.

Genau das ist der Knackpunkt an der ganzen Geschichte. Selbst wenn ich J. das Geld überwiesen hätte, J. ist der Auftraggeber, nicht ich. Ich würde trotz Zahlung vor denselben Problemen stehen wie jetzt.

Ich möchte schlicht und einfach das Rechtliche geklärt wissen.
Was du aber z.B. bei Krankenhausaufenthalt nicht könntest.
Das Problem hat man ja auch, wenn man den Winterdienst selber macht.
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stern
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Beitrag Sa., 09.12.2023, 10:46

diesoderdas hat geschrieben: Sa., 09.12.2023, 09:42
Was du aber z.B. bei Krankenhausaufenthalt nicht könntest.
Muss man sich dann halt kümmern.
Genauso wenn man stattdessen den Studenten engagiert hätte.

Es ist auch nicht Aufgabe des Vermieters oder Dienstes fremde Haftungsangelegenheiten zu klären. Bei dem Gerangel wollen die sich aber natürlich selbst absichern. Logisch

Man könnte einfach die Tage streichen, an denen Jenny Dienst hätte. Das Tür niemanden weg - außer Jenny, die sich dann selbst kümmern kann und ggf. haftet (je nach dem).

Vor Gericht zählt nicht, was die jetzt sagen, sondern dann würde eh geschaut werden. Wen die Fragen, weiß man nicht.
Also wenn man etwas verlässliches braucht

Am praktikabelsten wäre die Lösung von Sydney
Zuletzt geändert von stern am Sa., 09.12.2023, 10:57, insgesamt 1-mal geändert.
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stern
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Beitrag Sa., 09.12.2023, 10:51

.
Dann wäre ich Auftraggeber. Dann bekäme ich einen Vertrag. Dann könnte ich mich zwecks Haftung an die Firma wenden.
Klasse Idee. Wenn J schon einen Vertrag hat, dann habt ihr halt zwei Verträge, die zu bezahlen sind, wenn der nur so Pauschalangebote anbietet, also nicht spezielle Tage, sondern immer wenn es schneit.
Liebe Grüße
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Beitrag Sa., 09.12.2023, 11:31

tritt mein Vermieter im Haftungsfall an mich heran
Klar, aber dazu braucht es keinen Vertrag, sondern man muss irgendwie darlegen können, das geräumt war. Sonst bräuchte es ja immer einen Dienst.

Haftpflicht.. bei Verschulden, whatever, gibt es auch oft Klauseln, wo sie dann doch nicht leisten müssen.
Am Ende wird jeder abwälzen wollen.
Erst neulich gehört: Hund beißt Nachbarn (selbst. Handwerker) Finger ab. Hundehaftpflicht zählt nicht, völlig unverständlicher Weise.

Einen geneinsamen Vertrag hattest du abgelehnt. Dann bleibt eigentlich nur ein eigener.
Nur muss man auch dann schauen, ob die Beauftragte ausreichend arbeiten. Versteht sich von selbst, dass auch ein Winterdienst im Fall des Falles versuchen wird, sich nicht eigene Versäumnisse anrechnen zu lassen.
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Jenny Doe
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Beitrag Sa., 09.12.2023, 11:40

@ stern: Ich hatte mich ja in den letzten Jahren um ein Winterdienstangebot für das ganze Haus gekümmert und dem Haus drei präsentiert.
Ein Winterdienst kam in diesem Herbst vorbei, guckte sich das Haus an und unterbreitete uns das Angebot 20 Euro / Wintermonat pro Mieter, wenn das ganze Haus einwilligt. Er suchte nicht nur das Gespräch mit jedem einzelnen Mietern im Haus. Er hatte zudem Einzelverträge in der Tasche. Er hätte mit jedem einzelnen Mieter einen Vertrag abgeschlossen.
Darin unertscheidet sich J.s Winterdienst. Diesem reicht ein Auftraggeber, die einzelnen Mieter sind ihm egal.
Aber wie das hier im Haus seit zwei Jahrne nun mal so ist, die haben mich und den Winterdienst sowas von zusammengeschissen und rumgeschrien, "Wir wollen keinen Winterdienst".
Und was passiert? Die machen es hinter meinem Rücken.
Wie dem auch sei. Was ich sagen möchte ist: Es gibt Winterdienste, die zwar ein ganzes Objekt übernehmen und dennoch mit jedem einzelnen einen Vertrag abschließen. Alle hätten unterschreiben müssen, sonst wäre der Vertrag nicht zustande gekommen.
Nichts anderes erwarte ich von J.s Winterdienst. Wenn dieser den einzelnen Mieter im Haus keine Haftpflichtgarantie geben mag, dann soll J. den kündigen. Ich möchte ein Mitspracherecht bei der Wahl der Winterdienstes haben und nicht einen präsentiert bekommen, der die Haftpflicht nicht übernimmt.
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Beitrag Sa., 09.12.2023, 12:00

Was hätten die anderen Mieter den machen sollen, wenn du ablehntest? Bzw Widerspruch einlegtest.

O.k., du bist stinkig, weil die damals dein Angebot ablehnten. Verständlich.
Vielleicht kann man auch dieses Jahr rumkriegen und dann nochmals neu schauen, wenn man engagiert.

Der Winterdienst haftet für eigenes Verschulden... dem kann der Auftraggeber egal sein. Also dadurch haftet er nicht mehr oder weniger.
Der Auftraggeber dürfte ihn dann in der Tat in Regress nehmen kônnen, wenn er zB unzureichend arbeitete. Aber er wird sicher auch argumenrieen, dass das doch der Fall war.

Und an der Stelle wirst du dich entscheiden müssen. Willst du *jetzt doch* einen Vertrag gemeinsam MIT den anderen. Es dürfte kein Problem sein mehrere Personen einzusetzen.

Oder soll das deren Vertrag zu deren Zeiten sein (deine Tage spart man zukünftig aus)... und du organisiert etwas eigenes.

Aber so oder so gilt: Im Schadensfall ist auch ein Winterdienst eine Vollkaskoversicherung. Da würde dann genau aufgerollt werden. Stöckelschuhe bei Blitzeis könnten dann auch dem Geschädigten abgerechnet werden.

Das eigentliche Problem ist, dass ihr spinnefeind seid. Und sich gemeinsam in einen Vertrag einsetzten zu lassen, ist dann evtl. auch nicht das Optimum.

Vllt. bietet deren Dienst ja an, o.k. jeder hat dann einen eigenen Vertrag. Kosten geteilt durch x. Und löst den anderen auf. Aber ohne Grund muss er das nicht
Wenn sich einige aufnehmen, ist das dann aber evtl. auch nicht mehr interessant für den Dienst
Zuletzt geändert von stern am Sa., 09.12.2023, 12:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag Sa., 09.12.2023, 12:15

@ Stern: Was hätten die anderen Mieter den machen sollen, wenn du ablehntest? Bzw Widerspruch einlegtest.
Das was alle Mieter dieser Welt machen müssen, wenn ein "Hausvertrag" nicht zustande kommt. Dann muss man sich eben selber um einen Winterdienst bemühen, so wie ich das gemacht habe, Nachbar fragen, Hilfseinrichtungen fragen, tauschen, ... Das machen alle hier in der Siedlung so. Ich kenne kein Haus in dieser Siedlung, das einen gemeinsamen Vertrag hat. In allen Häusern wird akzeptiert, dass jeder den Winterdienst so verrichtet, wie er das möchte. Nur dieses Haus hier versucht mit aller Gewalt Kontakte zu erzwingen, Gemeinschaftslösungen zu finden, Harmonie aufzubauen, die überhaupt nicht besteht, ...
Dasselbe gilt auch für die Trepprenreinigung, Speicherreinigung, .... hier im Haus. Es gibt hier Mieter, die sagen "ich putze die Treppe selber". Da hatten wir das gleiche Theater wie jetzt beim Winterdienst. Die wollten einen Hausvertrag erzwingen. Mit aller Gewalt. Hinter dem Rücken desjenigen der sagt "Ich mache das selber". Anstatt sich selber um eine eigene Putzfrau zu bemühen, wenn sie eine brauchen, werden andere genötigt.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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Beitrag Sa., 09.12.2023, 12:23

Jenny Doe hat geschrieben: Sa., 09.12.2023, 12:15
Das was alle Mieter dieser Welt machen müssen, wenn ein "Hausvertrag" nicht zustande kommt. Dann muss man sich eben selber um einen Winterdienst bemühen,
Haben sie. Du hast keinen Vertrag

Dann am besten sicherheitshalber noch deine Zeiträume ganz ausnehmen, damit du nicht versuchen kannst, jemandem Verschulden zur Last zu legen, was deren Vertragsverhältnisse angeht. Dann ist auch die Leistung nicht mehr vorhanden, somit alles sauber getrennt.

Haben die anderen keinen Nachteile von, der Dienst sogar Vorteile, so dass er evtl. bereit sein könnte, den alten ganz zu lösen und den geänderten mit denen zu schließen.
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Beitrag Sa., 09.12.2023, 12:55

@ Stern: Du hast keinen Vertrag
Die anderen, die bezahlt haben, auch nicht. Die einzige, die einen Vertrag hat ist J.
Haben die anderen keinen Nachteile von, der Dienst sogar Vorteile, so dass er evtl. bereit sein könnte, den alten ganz zu lösen und den geänderten mit denen zu schließen.
Ich kann dir echt nicht folgen, Stern. Vielleicht ist es auch einfach dein Unwissen über vertragliche Bedingungen beim Winterdienst. Wenn ein Mieter gegen einen Winterdienst ist, dann kann der Winterdienst keine 20 Euro / Mieter / Wintermonate Angebote machen. Hat wieder etwas mit der Haftungsfrage zu tun. Dann muss pro Einsatz ca. 50 Euro gezahlt werden.
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