Das ist ganz einfach. Ich habe ja mit meinem Vermieter gesprochen. Meinem Vermieter ist es egal, welche Verträge J. abschließt. In den vier Wochen, in denen ich mit dem Winterdienst dran bin, tritt mein Vermieter im Haftungsfall an mich heran und nicht an J. J. hat ihre eigenen vier Wochen Winterdienst. In ihren vier Wochen haftet sie.@ stern: Ich verstehe daher nicht, warum du das Fass aufmachst.
Ich wiedrum kann aber im Haftungsfall nicht an den Winterdienst rantreten. Denn ich habe mit dem Winterdienst keinen Vertrag.
Mehr noch: J. hatte ja im Sommer alle aufgefordert den Vertrag zu unterschreiben. Ich habe diesem Vertrag explizit widersprochen. Mein Widerspruch liegt meinem Vermieter seit dem Sommer vor.
Mein Vermieter sagte deutlich, dass ich vom Winterdienst eine vertragliche Bescheinigung benötige. Der Winterdienst stellt mir aber keine aus, da ich ja kein Vertrag mit denen habe. Sie haften in meinem Fall nicht.
Mir geht es nicht nur darum, was schön daran ist, dass andere für mich zahlen. Ich möchte die Haftungsfrage geklärt sehen.
Denn ich kann mich auch nicht an meine eigene Haftpflichtversicherung wenden. Ich habe mit denen gesprochen. Wenn andere einen Schaden verursachen, dann haften die. Der Winterdienst sagt aber klar: Ne, für sie haften wir nicht, wir haben von ihnen keinen Auftrag für einen Winterdienst erhalten, sie haben keinen Vertrag mit uns.
Sowohl mein Vermieter als auch inzwischen der Winterdienst sehen diese Probleme auch.
Der Winterdienst bemüht sich jetzt um eine rechtiche Abklärung.