Ja, ich glaub, die Entwicklung der Rechtsprechung ging mit der Zeit immer mehr in die Richtung, dass man berücksichtigt, wie weit jemand überhaupt in der Lage war, sein Verbrechen zu vermeiden. Jemand, der eine geistige Behinderung hat oder unter einer schlimmen psychischen Krankheit leidet (z.B. eine starke Form von Schizophrenie) wird heutzutage nicht mehr mit gleichem Maß gemessen wie jemand, der mehr "Herr seiner Sinne" ist. Oder eine Straftat im Affekt wird nicht mehr so hart bestraft wie ein perfide geplantes Verbrechen.
Du hörst dich aber so an, als würdest du so eine Rechtsprechung nicht gut heißen? Ich find es grundsätzlich richtig, die Zurechnungsfähigkeit einer Person zu berücksichtigen (dass damit Missbrauch betrieben wird, ist natürlich nicht ok.). Denn z.B. jemand, der aufgrund einer psych. Krankheit Stimmen hört, die ihm befehlen, dieses oder jenes zu tun, ist im Beherrschen seiner destruktiven Impulse halt sehr viel eingeschränkter als jemand, der psychisch in Ordnung ist.
Ansonsten find ich auch das, was Affenzahn in seinem letzten post dazu geschrieben hat, sehr zutreffend. Vor allem:
damit erklärt sich auch, warum ein Rechtssystem trotz der Unfreiheit des Willens Sinn hat.Während der Wille sich selbst nicht wirklich beeinflussen kann, kann ihn die Aussenwelt oft schon beeinflussen.
@comus
Tolle Theorie
Und dem Ego geht’s doch gleich viel besser, wenn der unfreie Wille beruhigt ist, nicht wahr
Aber abgesehen davon: Klar, kommt es von dir, zu was du dich entscheidest. Jeder trifft seine Entscheidungen selbst. Nur kann er sie nur so treffen, wie seine Erfahrungen und seine Umwelt es ihm gerade gestatten. Für eine wirklich freie Wahl ist da mMn kein Platz.
@Anastasius
Freut mich, dass du dir die Mühe machst Bin gespannt...
lg
maybe