Versäumte Therapiestunden bei Psychoanalyse
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ja, hab ich, war sehr hilfreich
Danke
Ein paar Abschnitte dieses Merkblatt sind allerdings nur für Mitglieder dieser Psychotherapeutenkammer bindend.
Die gesetzlich verankerten Passagen haben mir aber sehr weitergeholfen.
Nicht wirklich eindeutig finde ich eben die Absagefrist, die 48 Stunden nicht übersteigen SOLLTE und einen Berufsverstoß (was auch immer das ist) darstellt.
LG
metro
Danke
Ein paar Abschnitte dieses Merkblatt sind allerdings nur für Mitglieder dieser Psychotherapeutenkammer bindend.
Die gesetzlich verankerten Passagen haben mir aber sehr weitergeholfen.
Nicht wirklich eindeutig finde ich eben die Absagefrist, die 48 Stunden nicht übersteigen SOLLTE und einen Berufsverstoß (was auch immer das ist) darstellt.
LG
metro
Zuletzt geändert von metropolis am Mo., 14.12.2009, 12:22, insgesamt 1-mal geändert.
"Ja und dann? Weißt du nicht mehr? Wenn ich und du nicht gekommen wären und den kleinen Häwelmann in unser Boot genommen hätten, so hätte er doch leicht ertrinken können!"
Theodor Storm
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Hat doch Moni bereits gepostet. Die Richtlinien der Therapeutenkammer. Druck es dir aus, oder besorge dir von der Kammer (deines Bundeslands) ein Papierexemplar und halte es ihm unter die Nase.Moni. hat geschrieben:
Beispiel: http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cac ... wZejPGvBvQ
Dann kann er sich ja wohl nicht mehr rausreden, wenn du dich auf Richtlinien seines eigenen Berufsverbandes berufst.
Zuletzt geändert von münchnerkindl am Mo., 14.12.2009, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Mein Thera ist doch aber nicht Mitglied dieser Kammer. Da wird er zurecht behaupten, dass das jede Kammer anders regelt. Die für ihn zuständige Kammer, sieht solche Empfehlungen und Regelungen nämlich nicht vor.
Die Argumente, die ich anführe, müssen also gesetzlich begründbar sein. Sonst kann ich mir die Diskussion gleich mit ihm schenken. Was andere Therapeuten (ethischerweise) machen oder nicht, interessiert ihn nicht.
Die Argumente, die ich anführe, müssen also gesetzlich begründbar sein. Sonst kann ich mir die Diskussion gleich mit ihm schenken. Was andere Therapeuten (ethischerweise) machen oder nicht, interessiert ihn nicht.
"Ja und dann? Weißt du nicht mehr? Wenn ich und du nicht gekommen wären und den kleinen Häwelmann in unser Boot genommen hätten, so hätte er doch leicht ertrinken können!"
Theodor Storm
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Welche ist denn für ihn zuständig? So weit ich weiß sind alle kassenzugelassenen Ärzte und Therapeuten Mitglieder ihrer jeweiligen Kammern, so wie jeder Handwerksbetrieb einer Innung angehören muss.
Gibt es da für Analytiker eine andere Kammer als für andere Therapeuten? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, da zB ja auch alle Ärzte, gleich welcher Fachrichtung in einer Kammer organisiert sind.
Ich würde mal bei der Psychotherapeutenkammer anrufen und mich da genau erkundigen. Evtl kann ein Anruf bei denen ja was klären.
Gibt es da für Analytiker eine andere Kammer als für andere Therapeuten? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, da zB ja auch alle Ärzte, gleich welcher Fachrichtung in einer Kammer organisiert sind.
Ich würde mal bei der Psychotherapeutenkammer anrufen und mich da genau erkundigen. Evtl kann ein Anruf bei denen ja was klären.
Zuletzt geändert von münchnerkindl am Mo., 14.12.2009, 12:33, insgesamt 2-mal geändert.
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Nein, es gibt doch in jedem Bundesland eine andere Psychotherapeutenkammer. Ich lebe nun mal nicht im Bundesland Berlin. Also muss ich schauen, was mein Bundesland vorsieht.
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unglaublich mit welchen Geschützen ich bei meinem Thera auffahren muss. Jetzt ruf ich noch diese scheiß Kammer an.
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Ich hab gegoogelt, um zu sehen ob es auch eine eigene Psychoanalytikerkammer gibt und keine gefunden. Nur einen Berufsverband. Ich würde das mal mit der Kammer deines Bundeslandes klären, ob die auch die Oberhoheit über analytische Psychotherapeuten haben. Normalerweise ist eine Kammer ja was anderes als ein Berufsverband.
Ich glaube ja nicht, daß die von Bundesland zu Bundesland in solchen Dingen so extrem verschiedene Grundsätze vertreten....
Naja, Geschütze, wenn man ein Recht durchsetzen will, dann muss man das auch begründen. Ich würde das jetzt nicht "Geschütze" nennen, sich bei einer Dachorganisation über Regelungen zu erkundigen.
Ich glaube ja nicht, daß die von Bundesland zu Bundesland in solchen Dingen so extrem verschiedene Grundsätze vertreten....
Naja, Geschütze, wenn man ein Recht durchsetzen will, dann muss man das auch begründen. Ich würde das jetzt nicht "Geschütze" nennen, sich bei einer Dachorganisation über Regelungen zu erkundigen.
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Bin gespannt, was die sagen ... Das ist ja eine grundsätzliche Sache, solche Geschichten wie deine hört man immer mal wieder, scheint kein Einzelfall zu sein bei Analytikern.metropolis hat geschrieben: Jetzt ruf ich noch diese sch*** Kammer an.
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Ja, weil die deutsche Rechtsprechung solchen Analytikern, erst nach und nach die Hände bindet. Z.B die Sache, dass man für unverschuldetes Versäumen des Termin aus erheblichen Gründen nicht zahlen braucht ist erst seit 2008 gerichtlich entschieden worden. Ich wette mal mein Thera ist noch auf dem alten Stand, wo ihm die Rechtsprechung durchaus zugesteht, unabhängig von den Gründen das Ausfallhonrar zu verlangen.
"Ja und dann? Weißt du nicht mehr? Wenn ich und du nicht gekommen wären und den kleinen Häwelmann in unser Boot genommen hätten, so hätte er doch leicht ertrinken können!"
Theodor Storm
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Das trifft hier nicht zu. Da geht es um die Formulierungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, z. B. von Handwerkern, die Dir einen Kostenvoranschlag schicken - wie lange sie daran gebunden sind. BGB ist zu allgemein, in Deinem Fall sind die spezielleren Regelungen anzuwenden. Guter Einfall, die zuständige Psychotherapeutenkammer anzurufen.metropolis hat geschrieben: Weiß jemand ob dieser § in meinem Fall anwendbar ist? Bin mir nämlich nicht sicher, ob ich das Juristendeutsch richtig verstehe.
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Auf der Seite der Bundestherapeutenkammer steht folgendes:
@Sir
ja, schade, dass das nicht gilt. Wäre ja zu schön gewesen.
Ist mein Analytiker ein aprobierter Psychotherapeut? Er hat ja eine anerkannte, abgeschlossene Ausbildung zum Psychoanalytiker. Aber wenn er eine Kassenzulassung hat wird dies wohl der Fall sein, oder?Approbierte Psychotherapeuten sind per Gesetz Pflichtmitglieder in einer Psychotherapeutenkammer. Jedes Bundesland hat eine Landespsychotherapeutenkammer. Die Kammern regeln unter anderem die beruflichen Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder. Diese Regeln legen sie in so genannten Berufsordnungen fest. Die Berufsordnung ist verpflichtend für alle Mitglieder (approbierte Psychotherapeuten) einer Kammer
@Sir
ja, schade, dass das nicht gilt. Wäre ja zu schön gewesen.
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Theodor Storm
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Ich vermute mal, daß wegen sowas auch nicht allzu oft geklagt wird. Ich meine, wenn jemand Gammelfleisch gekauft hat und das rauskommt geht das sofort vor Gericht, und es gibt ruck, zuck Präzedenzfälle, aber er verklagt schon seinen Psychotherapeuten...metropolis hat geschrieben:Z.B die Sache, dass man für unverschuldetes Versäumen des Termin aus erheblichen Gründen nicht zahlen braucht ist erst seit 2008 gerichtlich entschieden worden. .
Na ist er nun kassenzugelassen oder arbeitet er privat?
Da würde ich erstmal die Basics klären, bevor Du weiter machst.
candle
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Es ist besser ein Kerze anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen.
Sommer-Stumpenhorst
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Morgen kann ich mit der Rechtsabteilung der zuständigen Kammer telefonieren. Tja, wenn mein Analytiker nicht aprobierter Psychologischer Psychotherapeut ist, bin ich angeschmiert. Ach Mann, ich kenn mich da echt nicht aus.
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Theodor Storm
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Du mußt doch wissen mit wem er Deine Stunden abrechnet?
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Sommer-Stumpenhorst
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