Oje, das höre ich zum ersten Mal... nachdem mir eigentlich eher faschistoide Tendenzen zugeschrieben werden.
Mit ging es darum: Da auch hier die Leier ausgegraben wurde, dass man angeblich so viel nicht kritisieren darf, ging es mir darum aufzuzeigen, dass der Raum des Sagbaren vielmehr SEHR weit ist. Nur besonders wenn man selbst nicht zimperlicn ist, ist es gängige Rechtsprechung, dass man dann auch manches einstecken können sollte. Siehe Urteil oben.
Im Fall effektiven Hasses oder Hetze empfehle ich eher die Anzeige. Die Bezeichnung als "sonstwie-feindlich" wird dem aber in aller Regel nicht genügen, insbes. wenn das auch schlich begründbar ist... und ist daher i.d.R. legitime Kritik, auch wenn manche (die in Social Media oft selbst nicht zimperlich sind), dann erbost sind, wenn das jemand äußert.
Und ich lege meine Hand ins Feuer, dass "turd talking points" so wie es im Rahmen dieser Satire geäußert wurrde, ebenfalls sagbar ist. Dass es auch guter Stil ist, habe ich nie behauptet oder behaupten wollen. Es entspräche auch nicht meiner Ausdrucksweise.
Schau' mal, was Böhmermann für Shotstorms abbekommt bzw. zerrissen wird. Wenn der Bogen überspannt wird, lässt er das evtl. seinen Anwälten regeln und hält ansonsten den Ball flach. Was sein Erdogan-Gedicht angeht, bekam er Grenze aufgezeigt.
Jetzt aber echt mal Vorsicht!Allerdings, weil du hier falsche Informationen zu Marie-Luise Vollbrecht verbreitest: beschäftige dich mal mit dem Urteil
Solche Quellen wie die NZZ, die noch nicht einmal BILD-Zeitungsniveau haben und bekanntlich sehr tendenziöse sind, lese ich nicht. Gerne zitiere ich nochmals direkt aus dem Urteil, wenn ich es finde.