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Beschwerde Psychotherapeutenkammer
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Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
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Auch in deinen weiteren Links ist von einer Anklageerhebung gegen eine vergewaltigte Frau nicht die Rede.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
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Um was geht es dir eigentlich?
Du willst meiner Meinung nach nicht verstehen!
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Es geht mir, wie bereits geschrieben, nicht um deine Meinung, sondern um Fakten.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
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Dann begebe Dich selbst auf die Suche nach für Dich brauchbaren Fakten!
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Habe ich schon gefunden!
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
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Solage, es gibt eine Grundregel in Diskussionen:
Der mit den besseren Argumenten gewinnt. Nicht der, der am lautesten oder häufigsten schreit.
So sehr mich persönlich dieses "kleingeistige Art" auch nervt, faktisch stimmt die Argumentation in dem Fall. Die Frau wurde nicht angeklagt, vielmehr wurde ihre Klage zurückgewiesen. Das ist ein UNTERSCHIED.
Wenn Aussage gegen Aussage steht sieht es nicht sonderlich rosig aus, vor Gericht zählen nunmal Beweise. Und das ist schon auch gut so, denn würde man dieses Prinzip ändern, dann könnte jeder jeden anklagen, unabhängig davon ob der wirklich was verbrochen hat. So Fälle gab es ja auch schon.
Die "Unterwäsche-Argumentation"? Geschenkt. Da hat ein Anwalt versucht seinen Job zu machen, mehr nicht. Das eigentliche Problem dürfte die unklare Faktenlage gewesen sein. Wie gesagt: Aussage gegen Aussage. Immer schlecht, da gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. Dieses Prinzip ist allerdings durchaus gut, denn wenn ich jedem Kläger Recht geben würde, ohne passende Beweislage, dann würde das der Willkür Tür und Tor öffnen.
Natürlich ist es eine versuchte "Schuldumkehr" wenn der Frau unterstellt wird, dass ihre Unterwäsche etwas über ihre sexuelle Bereitschaft aussagt, das ist Quatsch. Aber wenn die Frau nicht eindeutig beweisen kann, dass es sich um eine Vergewaltigung gehandelt hat, dann hat sie schlechte Karten. Ist einfach so und ist schon auch GUT so, denn behaupten kann jeder viel. Und auch das kann Existenzen vernichten.
Der mit den besseren Argumenten gewinnt. Nicht der, der am lautesten oder häufigsten schreit.
So sehr mich persönlich dieses "kleingeistige Art" auch nervt, faktisch stimmt die Argumentation in dem Fall. Die Frau wurde nicht angeklagt, vielmehr wurde ihre Klage zurückgewiesen. Das ist ein UNTERSCHIED.
Wenn Aussage gegen Aussage steht sieht es nicht sonderlich rosig aus, vor Gericht zählen nunmal Beweise. Und das ist schon auch gut so, denn würde man dieses Prinzip ändern, dann könnte jeder jeden anklagen, unabhängig davon ob der wirklich was verbrochen hat. So Fälle gab es ja auch schon.
Die "Unterwäsche-Argumentation"? Geschenkt. Da hat ein Anwalt versucht seinen Job zu machen, mehr nicht. Das eigentliche Problem dürfte die unklare Faktenlage gewesen sein. Wie gesagt: Aussage gegen Aussage. Immer schlecht, da gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. Dieses Prinzip ist allerdings durchaus gut, denn wenn ich jedem Kläger Recht geben würde, ohne passende Beweislage, dann würde das der Willkür Tür und Tor öffnen.
Natürlich ist es eine versuchte "Schuldumkehr" wenn der Frau unterstellt wird, dass ihre Unterwäsche etwas über ihre sexuelle Bereitschaft aussagt, das ist Quatsch. Aber wenn die Frau nicht eindeutig beweisen kann, dass es sich um eine Vergewaltigung gehandelt hat, dann hat sie schlechte Karten. Ist einfach so und ist schon auch GUT so, denn behaupten kann jeder viel. Und auch das kann Existenzen vernichten.
Indem einer Frau die Mitschuld an einer Vergewaltigung gegeben wird aufgrund ihrer Kleidung oder Nettigkeit, dann ist sie angeklagt. Sie wird dafür verantwortlich gemacht.
Es wird ihr nicht geglaubt Solage. Das ist etwas anderes als sie verantwortlich zu machen. Ob ihr zu Recht oder zu Unrecht nicht geglaubt wird vermag ich nicht zu beurteilen, dafür kenne ich die Sachlage zu wenig. Und es dürfte den Richtern ähnlich ergangen sein.
Die haben ihr Urteil sicher nicht aufgrund der verdrehten Argumentation des Anwalts gefällt sondern indem sie die Sachlage beurteilt haben. Zumindest wäre das ihr Job.
Meint: Ist eine Vergewaltigung KLAR und EINDEUTIG nachweisbar oder nicht?
Die Möglichkeit das die Frau einfach auch nur was behauptet haben könnte kommt Dir wohl nicht in den Sinn?
Noch heißt es: Im Zweifel für den Angeklagten. Und das ist wie gesagt auch grundsätzlich gut so.
Sonst könnte ich auch behaupten dass Du mir etwas getan hast obwohl das gar nicht stimmt und Du würdest dafür bestraft werden. Würde Dir das schmecken?
Die haben ihr Urteil sicher nicht aufgrund der verdrehten Argumentation des Anwalts gefällt sondern indem sie die Sachlage beurteilt haben. Zumindest wäre das ihr Job.
Meint: Ist eine Vergewaltigung KLAR und EINDEUTIG nachweisbar oder nicht?
Die Möglichkeit das die Frau einfach auch nur was behauptet haben könnte kommt Dir wohl nicht in den Sinn?
Noch heißt es: Im Zweifel für den Angeklagten. Und das ist wie gesagt auch grundsätzlich gut so.
Sonst könnte ich auch behaupten dass Du mir etwas getan hast obwohl das gar nicht stimmt und Du würdest dafür bestraft werden. Würde Dir das schmecken?
mio, Du hast nicht verstanden. Ich schreibe nicht von einer falschen Anklage, weil nicht geglaubt wurde. Ich schreibe von einer Mitschuld des Opfers an einer Vergewaltigung, weil dieses z. B. einen kurzen Rock trug. Dies benutzt der gegnerische Anwalt im Verfahren. Und leider ist es so, dass der gegnerische Anwalt das Opfer in die Zange nimmt und demontiert. Ist sein Job! Es gibt Opfer-und Täteranwälte. Die kämpfen dann gegeneinander im Prozess.
Es geht doch nicht um eine falsche Anklage!
Es geht doch nicht um eine falsche Anklage!
Doch, ich habe Dich verstanden. Aber Deine Argumentation wird dadurch nicht logischer.
Es geht auch nicht um eine "falsche Anklage" sondern darum dass die Anklage zurückgewiesen wurde und das geschieht in der Regel wenn es nicht genug Beweise für die beklagte Tat gibt. Ohne Beweise (oder zumindest handfeste und ausreichende Indizien, aber Indizienprozesse sind per se kritisch zu beurteilen) kein Schuldiger. So einfach ist das.
Es geht auch nicht um eine "falsche Anklage" sondern darum dass die Anklage zurückgewiesen wurde und das geschieht in der Regel wenn es nicht genug Beweise für die beklagte Tat gibt. Ohne Beweise (oder zumindest handfeste und ausreichende Indizien, aber Indizienprozesse sind per se kritisch zu beurteilen) kein Schuldiger. So einfach ist das.
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