Das ist auch übrigens auch nicht pure Gesetzestext, wie er ins Gesetz einfließen soll und über den Gerichte dann entscheiden zunhaben. Sondern es handelt sich um eine pure Begründung des Gesetzesentwurfs, also was Herr Spahn sich erhofft... was natürlich euphemistisch verkauft wird. Wunschdenken von Herrn Spahn also. Natürlich begründet er seine Vorhaben nicht mit Nachteilen, die absehbar sind.
Es spricht NIEMAND der Gruppentherapie eine Berechtigung ab (allerdings passt es nicht für allle... die Zahlen schwanken jedoch erheblich). Sondern ein Kritikpunkt ist u.a. die Steuerung (Zuweisung) durch einen Gutachterguru, was oben sicherheitshalber nicht erwähnt wird. Bedeutet faktisch: Verlust des Erstzugangs und Aushöhlung der Mitentscheidung bei der Behandlung. Natürlich kann man das euphemistisch auch auch als "individuellen Behandlungsbedarf bezeichnen.
DAS wird dann u.a. im Gesetz stehen, wenn der Entwurf durchkommt:
Der Passus oben zum individuellen Behandlungsbedarf ist lediglich aus der Gesetzesbegründung zitiert und natürlich führt hier ein Gesetzgeber nicht Kritikpunkte auf, die absehbar sind.Dem Absatz 6a wird folgender Satz angefügt:
„Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt in den Richtlinien Regelungen für
eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behand-
lung einschließlich der Anforderungen an die Qualifikation der für die Behand-
lungssteuerung verantwortlichen Vertragsärzte und psychologischen Psychothe-
rapeuten.“
Ich kenne keine Behandlung, die man nicht als individuell bezeichnen könnte. Hohlphrase also.