Gesetzentwurf: 'Zuweisung' von Therapieform und Therapeut geplant

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stern
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Beitrag Mo., 03.12.2018, 12:44

Individuell ist die Behandlung jetzt auch schon, auch gestuft.

Das ist auch übrigens auch nicht pure Gesetzestext, wie er ins Gesetz einfließen soll und über den Gerichte dann entscheiden zunhaben. Sondern es handelt sich um eine pure Begründung des Gesetzesentwurfs, also was Herr Spahn sich erhofft... was natürlich euphemistisch verkauft wird. Wunschdenken von Herrn Spahn also. Natürlich begründet er seine Vorhaben nicht mit Nachteilen, die absehbar sind.

Es spricht NIEMAND der Gruppentherapie eine Berechtigung ab (allerdings passt es nicht für allle... die Zahlen schwanken jedoch erheblich). Sondern ein Kritikpunkt ist u.a. die Steuerung (Zuweisung) durch einen Gutachterguru, was oben sicherheitshalber nicht erwähnt wird. :lol: Bedeutet faktisch: Verlust des Erstzugangs und Aushöhlung der Mitentscheidung bei der Behandlung. Natürlich kann man das euphemistisch auch auch als "individuellen Behandlungsbedarf bezeichnen. :lol:

DAS wird dann u.a. im Gesetz stehen, wenn der Entwurf durchkommt:
Dem Absatz 6a wird folgender Satz angefügt:
„Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt in den Richtlinien Regelungen für
eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behand-
lung
einschließlich der Anforderungen an die Qualifikation der für die Behand-
lungssteuerung verantwortlichen
Vertragsärzte und psychologischen Psychothe-
rapeuten.“
Der Passus oben zum individuellen Behandlungsbedarf ist lediglich aus der Gesetzesbegründung zitiert und natürlich führt hier ein Gesetzgeber nicht Kritikpunkte auf, die absehbar sind.

Ich kenne keine Behandlung, die man nicht als individuell bezeichnen könnte. Hohlphrase also.
Zuletzt geändert von stern am Mo., 03.12.2018, 13:21, insgesamt 4-mal geändert.
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stern
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Beitrag Mo., 03.12.2018, 12:47

Man kann sich auch eine Liste ausdrucken und diese wegschicken. So werde ich das machen, siehe Beitrag vom 2.12., 22:47 Uhr. Oder eben online.

Bedenklich finde ich persönlich insbes. den Punkt, falls Mitentscheidungsbefugnisse bei der eigenen Behandlung ausgehölt werden (und zwar egal, ob es sich um körperliche oder psychische Behandlung handelt), indem man nicht mehr direkt zu einem Therapeuten seiner Wahl gehen kann, sondern zu einem Gutachterguru muss, der dann kraft seiner Autorität etwas festlegt ("steuert). Von einer "gesteuerten Versorgung" ist explizit die Rede. Es gibt jedoch eine Reihe weiterer Kritikpunkt: Siehe dazu, was die Verbände schreiben.

Falls man seinem eigenen Therapeuten vertraut, kann dieser sicherlich auch etwas dazu sagen. Das hat sich bei mir ("zufällig") ergeben - und zwar nicht, wie im Thread gewitzelt wurde, dass man so ein seichtes Thema finden kann. Sondern der Anlaß, wie ich darauf kam, war/ist für mich alles andere als seicht... tut hier aber nichts zur Sache.

Schlechte Erfahrungen sollte man auch nicht verallgemeinern und damit einen ganzen Berufstand diskreditieren (Therapeuten...).
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Beitrag Mo., 03.12.2018, 19:51

Kürzlich las ich, dass ungefähr die Hälfte an Patienten keine Gruppentherapie machen würden. Andere zweifelten, und einige würden sie bevorzugen.
Ich verstehe nicht, warum man sich hier so auf die Gruppentherapie versteift. Im aktuellen Gesetzentwurf findet sich zu Gruppentherapie rein gar nichts. Sondern einen Förderung ist bereits seit der letzten Novellierung der Richtlinien vorgesehen. Dh, das ist bekannt und im Anlaufen. Es könnte genauso gut bedeuten, dass man zum Psychiater (genauer: Facharzt für Psychiatrie und Pschotherapie) geschickt wird. DIE stockt man ja auf, die knappen Psychotherapeuten nicht und wenn eh nichts frei ist, wohin will man die Leute dann schicken... hmm...
Befristete Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen bei bestimmten Fachgruppen
Befristete Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen für die Neuniederlassungen von Rheumatologen, Psychiater und Pädiater bis der gesetzliche Auftrag an den G-BA zur Überprüfung der Bedarfsplanungs-Richtlinie umgesetzt ist

ABER: für Psychiater wird festgelegt, dass diese sich verpflichten müssen, mindestens 80 % der Leistungen aus dem Bereich der Psychiatrie zu erbringen
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
https://www.google.com/url?q=http://www ... C-078LGqbO

... aha, was zu leisten ist, wird auch sicherheitshalber festgelegt.

Den Entwurf ist auf jeden Fall eine gesteuerte Versorgung zu entnehmen... siehe oben... aber sonst, hm.
Und auch ein zuweisender Gutachterguru kann nicht mehr PT aus dem Boden stampfen als es gibt.

Und sonst heißt es so oft, dass die Passung so wichtig ist (Wirkprinzip)... und das wird durch Zuweisungen auch ausgehöhlt.
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Beitrag Di., 04.12.2018, 07:10

Liste der teilnehmenden Verbände:

AGHPT – Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie
AVM – Arbeitsgemeinschaft für VerhaltensModifikation
BKJ – Berufsverband der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –
therapeuten
BDP – Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
BVKJ – Berufsverband der Kinder- und Jugenärzte
bvvp – Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten
DFP – Deutscher Fachverband für Psychodrama
D3G – Deutsche Gesellschaft für Gruppenanalyse und Gruppenpsychotherapie
DFT – Deutsche Fachgesellschaft für tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie/Psychodynamische Psychotherapie
DGAP – Deutsche Gesellschaft für Analytische Psychologie
DGIP – Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie
DGK – Deutsche Gesellschaft für Körperpsychotherapie
DGPT – Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie,
Psychosomatik und Tiefenpsychologie
DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und
Familientherapie
DGVT – Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie
DPtV – Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
DPV - Deutsche Psychoanalytische Vereinigung, Zweig der IPA
DPG – Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft
DPGG – Deutsche Psychologische Gesellschaft für Gesprächspsychotherapie
DVT – Deutscher Fachverband für Verhaltenstherapie
GNP – Gesellschaft für Neuropsychologie
GwG – Gesellschaft für personenzentrierte Psychotherapie und Beratung
SG – Systemische Gesellschaft
VAKJP – Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
VPP – Verband Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

... also die den neuen Gesetzesentwurf auch im Interesse von Patienten ablehnen.
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 13:05

Die Bundestags-Petition gegen den neuen, geplanten Gesetzentwurf (TSGV) nimmt Fahrt auf. :thumbsup:

Wenn man erst zu einem Gutachter muss, der dann die Behandlungssteuerung übernimmt ("Zuweisung"), ist auch die freie Arztwahl dahin (da dann evtl. manche Möglichkeiten in einem? kurzen? Gespräch von vorneherein ausgeschlossen werden).

https://www.dgsf.org/aktuell/news/erstz ... e-erhalten

(Die Förderung von Gruppentherapien IST seit der letzten Novellierung der Richtlinien bereits vorgesehen.)
Zuletzt geändert von stern am Mi., 05.12.2018, 13:37, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 13:19

Auch der Bundesrat spricht sich übrigens gegen den Entwurf aus mit folgender Begründung:
Die am 1. April 2017 in Kraft getretene Neufassung der PT-Richtlinie sieht bereits heute eine Steuerung des Versicherten in die für ihn geeignete Versorgungsebene durch die Durchführung einer verpflichtenden Sprechstunde vor. Die Wartezeiten auf ein erstes Gespräch und auf schnelle Erstinterventionen haben sich dadurch verkürzt. Eine systematische Evaluation sollte abgewartet werden, um gegebenenfalls gezielt weitere Anpassungen vorzunehmen. Erst Anfang 2017 erfolgte eine umfassende Strukturreform der Psychotherapie-Richtlinie, die in Teilen mit den Elementen Sprechstunde, Akutversorgung etcetera bereits eine gestufte Versorgung vorsieht. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierzu noch keine Evaluationsergebnisse vor. Daher erscheint eine erneute Umstrukturierung, ohne Ergebnisse der aktuellen Strukturreform zu kennen, nicht zielführend. Die vorgeschlagene Änderung kann nunmehr dazu führen, dass Patienten mit psychischen Erkrankungen insbesondere in ländlichen Regionen längere Versorgungswege zugemutet werden und der Zugang zur Versorgung für diese Patientengruppe damit nicht verbessert, sondern verschlechtert wird. Die Schaffung hierarchischer Zuweisungswege stellt außerdem die bestehende Qualifikation der Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Frage und spricht diesen die Fähigkeit zur indikationsgerechten Versorgung ab. Nicht zuletzt existiert mit dem Gutachterverfahren ein bewährtes Steuerungselement, um den Zugang zu einer längerfristigen psychotherapeutischen Versorgung zu regeln.

Mit der vorgesehenen Regelung besteht die Gefahr, dass zusätzliche Hürden für psychisch kranke Menschen aufgebaut werden und dadurch der Zugang zur Psychotherapie eher noch erschwert wird. So könnte die wichtige Niederschwelligkeit nicht mehr gegeben sein, wenn Patienten sich an mehreren Stellen offenbaren müssen.
Bundesrats-Drucksache 504/18 (Beschluss vom 23.11.2018)
https://www.dgvt-bv.de/news-details/?tx ... c287d48c79

Aber zB im Streit um Wahltarif für Komplementär­arzneimittel will Spahn entgegen solcher Empfehlungen handeln (vgl. Ärzteblatt).
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 14:39

Jenny Doe hat geschrieben:Jeder, der eigentlich keine ambulante Einzelpsychotherapie braucht, anders behandelt werden könnte als mittels ambulanter Einzelpsychotherapie (Z.B. Gruppentherapie, Beratungsgespräch, ...) besetzt logischerweise einen Platz, den derjenige gebrauchen könnte, für den nur eine ambulante Einzelpsychotherapie in Frage kommt oder der sofort einen Therapieplatz braucht.
Absolut. Ich schätze die Anzahl solcher "Platzbesetzer" auf mindestens 30-40%, die man genauso, wenn nicht sogar besser in anderen Therapieformen unterbringen könnte als in Einzeltherapien. Vielen solcher Patienten fehlt ohnehin der soziale Anschluß, da wäre eine Gruppentherapie gar nicht so schlecht, um zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen.

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Beitrag Mi., 05.12.2018, 15:01

:lol: Platzbesetzer.

Lt der BPtK-Studie, die Jenny verlinkte:
Etwa jeder zehnte Ratsuchende (9,3 %), der einen Termin in einer psychotherapeutischen 
Sprechstunde  erhält,  leidet  nicht  an  einer  psychischen  Erkrankung.
Therapeuten haben die Qualifikation Indikationen zu stellen. Auch in der Körpermedizin sind Ärzte dafür da, herauszufinden, ob eine krankheitswertige Störung vorhanden ist, welche und machen dann ein Therapieangebot oder schicken den Patienten weg.
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 15:06

Oft gibt es bei Patienten auch einen Mangel an sozialen Fähigkeiten. Insofern könnte man in Gruppentherapien dann auch entsprechendes Skill Training betreiben. Nötig wären auch mehr Angebote, die zwischen Coaching und Therapie angesiedelt sind, das würde besonders Patienten mit eher schmalem Geldbeutel entgegenkommen.

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Beitrag Mi., 05.12.2018, 15:13

Das mag sein, hat aber mit dem aktuellen Gesetzentwurf nichts zu tun... die Förderung von Gruppentherapien IST BEREITS in die Novellierung der PT-Richtlinien eingearbeitet. Wie oft denn noch. Das ist nicht Gegenstand des aktuellen Gesetzentwurfs, um den es hier geht. ZB bei einer BL-Störung ist die Möglichkeit eines Skilltrainings in einer Gruppe längst gegeben (ambulant oder stationär). Und Choachings sind eh keine Krankenkassenleistung (sondern die Krankheitsbehandlung) und damit ebenfalls nicht Gegenstand DIESES Entwurfs. Was bei jeder Störung (körperlich wie psychisch) der Behandlungsstandard ist, dafür gibt es Behandlungsleitlinien. Teilweise sogar eine Begutachtung.
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Eremit
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 15:23

Und gerade an die Patienten mit schmalem Geldbeutel sollte man ganz besonders in Zukunft denken, denn diese werden immer mehr, schließlich sinken die Löhne bzw. werden immer mehr Lohnerwerbstätigkeiten wegrationalisiert.

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung in Bezug auf Kostenersparnis. Man denke nur an die Fahrtkosten allein, die Patienten eingespart werden könnten …

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Beitrag Mi., 05.12.2018, 17:49

Eremit hat geschrieben: Do., 25.10.2018, 19:44 Wie kommt man eigentlich zu solchen Therapeuten? Das billigste Angebot, das ich kenne, lag bei €60 – mit der Auflage, mindestens eine Therapieeinheit pro Woche zu absolvieren …
Ist das der Grund für deine Kommentare hier (weil du in Ö keinen finanzierbaren Therapeuten findest) - wobei die Lage in D eine andere als in Ö ist... und es sinnvoll sein könnte, dich mit deinen Anliegen an eure Regierung zu wenden?!

Leute mit kleinem 💰 Geldbeutel, profitieren von der Regelung sicherlich nicht, wenn sie als psychisch Kranker vom kassengeprüften ✔Gutachterguru aussortiert werden, vor dem sie sich zukünftig direkt rechtfertigen müssen... oder wenn die Erreichbarkeit denkbar schlecht ist. Therapeuten können auch ihre Zulassung ganz abgeben, wenn sie zu sehr von Spahnsinn gegängelt werden und behandeln dann zB Leute mit dicken 💰💰 💸 Geldbeuteln. ;) Der Kostenerstattung hat man btw. vorsorglich auch schon einen Riegel vorgeschoben.

Für kranke und gesunde Menschen gibt es in D auch Anlaufstellen außerhalb der Versorgung durch Krankenkassen. Das ist aber wiederum nicht das Thema dieses Threads bzw. DIESES Gesetzes, um das es aktuell geht.
Zuletzt geändert von stern am Mi., 05.12.2018, 18:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Eremit
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 18:00

Durch Beratung im Vorfeld hätte ich damals, als ich noch liquide genug war, schnell die richtige Therapieforum für mich gefunden und hätte nicht Jahre damit verschwendet, erstmal herauszufinden, welche Therapieformen es überhaupt gibt, wie diese funktionieren und welche davon die richtige für mich sein könnte. Für einen unbedarften Laien ist das System ja erstmal komplett undurchsichtig, man weiß nicht, welche Begriffe für was stehen …


Jenny Doe
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Beiträge: 5037

Beitrag Mi., 05.12.2018, 18:15

Eremit, ich sehe auch die Vorteile, nicht nur die Nachteile. Alles hat Vor- und Nachteile, auch dieser Beschluss. Ich denke nicht in Ja versus Nein, sondern sehe Ja und Nein. Ich kann mit einseitgem Schwarzdenken nichts anfangen. Bietet mir keine Diskussionsgrundlage, wenn es nur darum geht andere vom Schwarzdenken zu überzeugen.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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saffiatou
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Beitrag Mi., 05.12.2018, 18:18

Ich komme gerade von meiner Thera Stunde und mein Therapeut hat als erstes die Zuweisung angesprochen. Er ist super sauer, dass so ein gesetzt geplant ist und seine Kollegen,m sagt er, ebenfalls. Er hat mir einen Link für die online Petition gegeben und bat mich zu unterzeichnen und möglichst viele ebenfalls anzusprechen und zu unterzeichnen.

Saffia
never know better than the natives. Kofi Annan

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