Psychotherapeutenwechsel kurz nach Probestunden

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland

isabe
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Beitrag So., 09.10.2016, 09:43

Ich hatte heute eine Therapeutin kennengelernt, die sich mit meiner Problematik besser auskennt und ich hatte sofort ein gutes Gefühl bei ihr
Vor einiger Zeit habe ich diese Psychologin dann auf einer Tagung kennengelernt
Auf der Tagung waren sie und ich Teilnehmer.
Ich weiß nicht, wie ich das jetzt verständlich erklären soll?
Vorher war ich bei einem Arbeitskreis der sich mit ritueller Gewalt beschäftigt um ein paar Fragen der Teilnehmer zu beantworten. Dort war sie auch, aber ich habe sie damals nicht wirklich wahrgenommen.
Auf der Tagung dann aber wieder getroffen, bei der es auch um das Thema ging.
Ein wirkliches Gespräch hatten wir nicht. Sie hat mir ihre Telefonnummer gegeben, weil sie von damals (Arbeitskreis) noch die Info hatte, dass ich eine Therapie suche.
Eigentlich wollte ich es auch dabei belassen und mich nicht melden
Es war alles ein wenig durcheinander, jeder wollt ein den Pausen Gespräche führen, zig Menschen um einen herum, man trifft sich also kurz sie sagte, wie sie wüsste, suche ich eine Therapeutin, wenn ich möchte könnte ich sie anrufen
Ich habe sie in diesem ersten Gespräch letzte Woche "kennengelernt".
Alles was davor war verbuche ich unter "schonmal gesehen", da wir bis vor dem Gespräch letzte Woche nicht wirklich miteinander gesprochen haben.
Und trotzdem, obwohl du sie nur "gesehen" hast, wusste sie, dass du einen Therapieplatz suchst? Und das erste (!) Gespräch, das du mit ihr führst, besteht ausschließlich und sofort darin, dass sie dir sagt: "Hier ist meine Nummer"?

Entschuldige, aber das wird für mich immer seltsamer. Wenn es für dich O.K. ist, so verschleiert und unklar zu bleiben, dann mach das so. Für mich bindet das zu viel Energie, dem WIRKLICH folgen zu wollen. Und Kommunikation à la: "Alles super, solange niemand was merkt" ist für mich keine wahrhaftige Kommunikation.

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leviathan
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Beitrag So., 09.10.2016, 09:50

Ok, dann hätte ich das Wort "kenneglernt" im zweiten Zitat mit dem Wort "gesehen" austauschen sollen.

Ja, das wusste sie, weil ich wie ich schonmal beschrieben habe, auf einem Arbeitskreis zum Thema rituelle Gewalt war und dort Fragen beantwortet habe. Sie saß mit in der Runde der Teilnehmer und es ging auch um das Thema Therapie und ich habe gesagt, dass ich keine mache, da es schwer ist einen passenden Therapieplatz zu bekommen (damals war das auch die aktuelle Situation). Es wurde dann auf dem Arbeitskreis auch besprochen, wieso es so schwierig ist einen geeigneten Platz zu finden. Eben, weil sich nur wenige Tehrapeuten mit dem Thema auskennen.
Wenn sie dann später, auf der Tagung auf mich zu kommt. sie mir ihre Nummer gibt und mir sagt, das sich mich melden könnte, da sie am Januar wieder einen Platz frei hat, damm empfinde ich dies schon als nett.

Ich sehe da gerade keine Unstimmigkeit und weiß auch ehrlich gesagt jetzt gerade nicht, wo Du da ein Problem siehst oder dass ich nur halb kommunizieren würde. Natürlich hätte ich dies alles ausführlicher und bis ins kleinste Detail beschreiben können, aber es hatte ja mt meiner Eingangsfrage nicht wirklich was zu tun.


isabe
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Beitrag So., 09.10.2016, 11:08

Ich denke, die Überschrift zu diesen acht Seiten lautet "Verantwortung". Auf mich wirkt es so, als würdest du es ein bisschen so darstellen wollen, als sei dein Wunsch zu wechseln (der an sich natürlich legitim ist!), die Folge eines Zufalls oder des Intervenierens der anderen Therapeutin. So, als hättest du selbst damit nicht viel zu tun. Die Tatsache, dass du es warst, der sie angerufen hat, schreibst du so nebenbei ("eigentlich wollte ich mich erst gar nicht melden"), während die Kontaktaufnahme durch die Therapeutin viel mehr Raum in der Darstellung einnimmt.

Analog ist es mit der ursprünglichen Zusage an den ersten Therapeuten: Du schreibst so, als seiest du da irgendwie so reingerutscht in diese Bitte an ihn, den Antrag zu schreiben. Halb(schon wieder "halb")herzig, halt.

Und drittens weist du die Verantwortung für die möglichen Konsequenzen von dir, indem du sagst: "Ich könnte sowieso nicht zahlen". Die Frage, ob du zahlen könntest, hat mit der Frage, ob der Therapeut einen Anspruch an dich hat, ja gar nichts zu tun. Es könnte festgestellt werden: "Ja, du musst den Antrag zahlen" (die Kasse tut es jedenfalls nicht, da du nichts unterschrieben hast), und dann könnte es sein, dass du mal zu Geld kommst und er dann auf der Matte steht. Das ist natürlich konstruiert (aber darum ging es ja in deiner Frage, um MÖGLICHE Folgen): Vielleicht hat er das Ding noch nicht geschrieben; vielleicht hat er es so schlampig verfasst, dass er sich selbst schämen würde, dafür von dir Geld zu nehmen; vielleicht ist ihm das auch egal - das alles ist nicht unwahrscheinlich. Es sind aber auch schon wegen ähnlicher Fragen (Ausfallhonorar) Prozesse geführt worden. Und "kein Geld" ist niemals die Entscheidungsgrundlage, wenn es darum geht, einen Anspruch festzustellen (und NUR den Anspruch).

Und: Ein Therapeut ist nicht nur ein edler Mensch; er ist auch ein Geschäftsmann, und das muss er sein, wenn er nicht verhungern will. Und als solcher wird er natürlich nicht zu allem, was die bedürftigen Patienten mit ihm tun, sagen: "Hauptsache, es geht Ihnen gut".


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leviathan
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Beitrag So., 09.10.2016, 11:25

Du intepretierst aber ganz schön viele Sachen da jetzt hinein.
Angefangen von, dass ich keine Verantwortung übernehmen kann bis zu, dass mein Therapiebeginn nur halbherzig war.

Du kennst mich überhaupt nicht und ich mag solche Unterstellungen nicht.
Es stimmt so auch nicht.
Dass ich es nicht bezahlen kann habe ich geschrieben, weil hier die Möglichkeit geschrieben wurde, es selbst zu bezahlen und das kann ich nicht. Was soll ich machen? Soll ich schreiben, ich werde es bezahlen, wenn ich irgendwann mal zu Geld kommen sollte? Wahrscheinlich wird dies nicht der Fall sein, da ich bis 2046 EU-Rente bekomme. Wie hätte ich es Deiner Meinung nach dann schreiben sollen?

Ich habe den Beitrag hier eröffnet UNTER ANDEREM, weil ich es ja auch nicht möchte, dass er 2-3 Stunden nicht bezahlt bekommen würde.

Natürlich habe ich mit dem Wechsel was zu tun, das habe ich auch nie bestritten. Wenn ich nicht angerufen und einen Termin vereinbart hätte, dann sähe die Situation jetzt anders aus.

Interpretiere bitte einfach nicht so viel. Wie oben schon geschrieben, Du kennst mich überhaupt nicht...

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isabe
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Beitrag So., 09.10.2016, 11:37

Ob du grundsätzlich keine Verantwortung übernehmen kannst, weiß ich nicht. Habe ich auch nicht behauptet (hier unterstellst du). Ich sehe nur, dass du in diesem Fall keine Verantwortung für die Entstehung des Problems übernimmst. Würdest du Verantwortung übernehmen, würdest du ergebnisoffen das morgige Gespräch abwarten (und hättest hier vorher nicht den Fall so dargestellt, als sei das eben alles Zufall, dass die Dinge so gekommen sind).

Noch mal: Kein Geld zu haben, entbindet nicht von einer eventuellen (!) Schuld (nicht moralisch, sondern vertragsrechtlich).

Verantwortung zu übernehmen, heißt, klar und deutlich zu sagen: "Ich bin nicht ganz zufrieden und habe deshalb einen anderen Therapeuten kontaktiert" (ist unangenehm, überlebt man aber). Verantwortung zu übernehmen, heißt, sich dem zu stellen, was dann kommt: "Kein Geld" ist kein Argument. Und dann kannst du immer noch überlegen, was du tun kannst, um deine Interessen zu vertreten. Wie gesagt: Wahrscheinlich passiert GAR NICHTS. Aber deine Frage hatte ja einen Grund, und der wird darin bestanden haben, Beruhigung zu suchen vor der eigenen Verantwortung.

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stern
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Beitrag So., 09.10.2016, 11:39

Die Frage nach dem Ausfallhonorar ist etwas komplett anderes. Das Ausfallhonorar betrifft Ausfälle innerhalb einer laufenden Therapie. Beim Antrag geht es darum, dass zunächst die Leistungspflicht der Krankenkasse festzustellen ist. Hier hat man als einen Anspruch gegenüber der KK, dass diese prüft, ob sie für Leistungen aufkommt. D.h. der Patient ist der Antragsteller gegenüber der KK. Der Therapeut kann diese Verwaltungstätigkeiten übernehmen. Und wenn er diese Leistung erbracht hat, so kann er das meines Erachtens auch abrechnen. Ich sehe keinen Ausschluss, dass das nur 1x abrechenbar ist... gehört zu den nichtantragspflichtigen Leistungen... und wenn diese erbracht worden ist, sehe ich keinen Grund, warum der Therapeut hierfür keine Geld erhalten sollte. Trotzdem würde ich das abstimmen, dass es keine Probleme gibt.

Außerdem sind das eh ungelegte Eier. Evtl. hat er eh noch nichts gemacht bis er die Unterlagen alle hat. Der Arzt könnte ja auch noch eine Nein geben, etc.
Liebe Grüße
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leviathan
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Beitrag So., 09.10.2016, 11:43

Das stimmt nicht, dass ich Beruhigung vor der Verantwortung gesucht habe.
Ich wollte lediglich wissen, wie man die Situation für "beide Seiten" vernünftig und gerecht regeln könnte und ob ein Wechsel möglich ist.
Mehr wollte ich nicht.
Was meinst Du denn, warum ich morgen mit dem Therapeuten telefonieren und sagen möchte, dass ich eine andere Therapeutin gefunden habe?
Was ist so schlimm daran, sich vorher informieren zu wollen, wie ein Wechsel aussehen kann und ob jemand weiß, wie so etwas staffindet.
Verstehe gerade den Zusammenhang nicht, aber ok...
Ich bin, als ich die Frage hier gestellt habe auch noch davon ausgegangen, dass er evtl. den Antrag schon losgeschickt hat.
Ich wusste nicht, dass er dafür diese Formulare und eine Unterschrift benötigt. Was ist also falsch daran vorher einmal zu fragen?


isabe
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Beitrag So., 09.10.2016, 11:47

stern hat geschrieben:der Patient ist der Antragsteller gegenüber der KK. Der Therapeut kann diese Verwaltungstätigkeiten übernehmen. Und wenn er diese Leistung erbracht hat, so kann er das meines Erachtens auch abrechnen.
Um das abrechnen zu können, wird er die Unterschrift des Patienten benötigen, die der KK bescheinigt, dass ein solcher Auftrag, den Antrag zu schreiben, erteilt wurde. Ansonsten wäre die Unterschrift ja in jedem Falle hinfällig.

Bei fehlender Unterschrift signalsiert der Patient der KK: "Ich möchte nicht, dass der Therapeut für mich diese Feststellung beantragt". Dann bleibt es bei der Vereinbarung zwischen Th. und Pat., da dieser Auftrag sozusagen auf halbem Wege steckenbleiben sollte: Die Leistung wurde vollbracht; sie soll nur nicht vom Dritten honoriert werden (ansonsten würde man den Antrag ja unterschreiben).

Leviathan:
Es geht nicht um "falsch". Ich sehe aber ein, dass du mit meinen Gedanken nichts anfangen kannst und werde daher nicht mehr darauf rumreiten.

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stern
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Beitrag So., 09.10.2016, 11:53

leviathan hat geschrieben:Ich habe den Beitrag hier eröffnet UNTER ANDEREM, weil ich es ja auch nicht möchte, dass er 2-3 Stunden nicht bezahlt bekommen würde.
Die Sitzungen kann er höchstwahrscheinlich abrechnen. Etwas grenzwertiger ist der Antrag... aber auch das erachte ich als recht wahrscheinlich, WENN er überhaupt schon tätig wurde... bei der Kasse kann noch nichts sein. Und bevor er nicht alles hat, kann er auch nicht sicher davon ausgehen, dass es dabei bleibt. Insofern ist es sehr unwahrscheinlich, dass er bereits alles vorbereitet hat... denn es könnten sich ja noch Änderungen ergeben (z.B. auch durch den Konsiliarbericht).

Ich denke, für dich ist es damit erledigt, dass du ihm mitteilst, dass dich umentschieden zu hast. Und du kannst ja noch fragen, ob das auch abrechnungstechnisch für ihn o.k. ist, wenn du dir darüber Gedanken machst.

@ isabe: Wenn es so wäre, dass eine Unterschrift Voraussetzung für die Abrechnung wäre (das sehe ich aber zumindest nicht unter der betreffenden Abrechnungsziffer 35irgendetwas!), so wäre es erst recht sein Pech, wenn er den Antrag bereits vor der Unterschrift verfasst (die er ja noch nicht hat). Wenn er die Leistung erbracht hat, kann er, davon gehe ich aus, auch so abrechnen, sofern es kein Limit gibt wie "höchstens 1x pro xxx".
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isabe
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Beitrag So., 09.10.2016, 12:02

Stimmt, stern. Kann man sicher so sehen. Wobei das natürlich schwierig ist, wenn der Patient sagt: "Schreib mal" und er hinterher sagt: "Ich hab ja gar nicht unterschrieben, dass du schreiben sollst". Wenn man dann als Patient sagt: "Pech für dich", finde ich das schon mehr als grenzwertig.

Das eine ist also die Hoffnung darauf, dass er eh zu faul ist, um sich darum zu kümmern. Aber das andere ist die Frage, ob sich aus der Faulheit des Therapeuten ein Recht des Patienten ergibt, Aufträge zu erteilen, für die hinterher keiner aufkommen soll.


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leviathan
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Beitrag So., 09.10.2016, 12:12

So wie ich das verstanden habe, hat er ihn noch nicht geschrieben. Ich zitiere mal den Satz, den er mir aber erst am Freitag, nach meinem ersten Beitrag hier, geschrieben hat.
Ich habe ihm geschrieben bzw. gefragt, ob wir, falls er den Antrag schon geschrieben und noch nicht losgeschickt hat, wir vor unseren nächsten Termin einmal telefonieren könnten.

Dazu schrieb er den Satz:

"das ist kein Problem. So schnell bin ich aktuell nicht. Wir können am Montag zwischen 13 und 14 Uhr telefonieren."

Außerdem sagte er mir im letzten Gespräch, dass er für die nächste Stunde den Biografiefragebogen ausdrucken wird, den er für Angaben für den Antrag braucht.

Ich vermute (aber wirklich nur Vermutung), dass er ihn noch nicht oder wenn dann angefangen hat zu schreiben? Ich weiß nicht wie so ein Antrag aussieht und wieviel von diesem Fragebogen mit verwednet wird oder ob es nur um ein paar Angaben geht.

Morgen werde ich dann mehr wissen, nachdem ich mit ihm telefoniert habe.
Werde dann hier schreiben.

Viele Grüße
Leviathan

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Noenergetik
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Beitrag So., 09.10.2016, 12:12

leviathan, ich hatte erst etwas Bedenken das Du ob dieses Hickhacks hier von Deinem ursprünglichem Anliegen abkommst, das bist Du nicht und das finde ich gut.

Wie schon gesagt, ich würde ihn anrufen, ihm ehrlich mitteilen was Sache ist und gut.

Ich denke hier sind jetzt viele Baustellen und Szenarien und Interpretationen eröffnet worden ( warum auch immer), die mit Deinem ursprünglichen Anliegen nichts zu tun haben, ich hoffe Du lässt Dich davon nicht allzu sehr beeinflussen, denn ich denke schon, das einen so was verunsichern kann.


Nachtrag: Und ich vermute, wie gesagt, das wir alles recht unkompliziert ablaufen, ich glaube Du musst Dir da gar nicht so viele Gedanken machen.
Zuletzt geändert von Noenergetik am So., 09.10.2016, 12:15, insgesamt 1-mal geändert.


isabe
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Beitrag So., 09.10.2016, 12:14

Dann ist doch längst klar, dass noch nichts passiert ist. Finde nur seltsam, dass du ihm nicht deine Entscheidung mitgeteilt hast.

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Noenergetik
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Beitrag So., 09.10.2016, 12:16

@isabe: Sie hatte doch noch keine Gelegenheit, sie telefoniert doch am Montag mit ihm.


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leviathan
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Beitrag So., 09.10.2016, 12:55

Ich teile solche Entscheidungen ungern einfach so per Mail mit.
So etwas mache ich am liebsten persönlich, da ich die Mitteilung an ihn aber nicht unnötig verzögern wollte, war für mich ein Kompriss, es am Telefon mitzuteilen. Außerdem wollte ich auch nicht einfach so am Donnerstag zum nächsten Termin erscheinen um es ihm mitzuteilen. Dann wäre es ja noch eine Stunde mehr, die er nicht verrechnen könnte.
Da er aber erst morgen telefonieren kann, geht es auch erst Morgen.

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