Aktualisierung Rechtshinweise

.. und sonstiges Wissenswertes rund um diese Ecke des Internets.
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stern
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weiblich/female, 99
Beiträge: 25012

Beitrag Do., 16.05.2013, 12:34

Ist immer noch offen, ob die Einbindung von Youtube@co-Videos fremde Rechte verletzt... der BGH legt die Frage jetzt dem EUGH (europäischen Gerichtshof) vor, vgl. z.B.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/bgh- ... 00145.html
Bis wann eine Entscheidung zu erwarten ist, habe ich auf die Schnelle nicht ausmachen können.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

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TwoFace
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männlich/male, 45
Beiträge: 1859

Beitrag Fr., 17.05.2013, 05:06

Also, wenn schnelles Geld zu wittern ist, bezeichnet der Autor o.Ä. es als Urheberrecht ?
Wenn der Verfasser o.Ä. Promotion benötigt, ist es eine erlaubte Verlinkung ?
Internet-user die "Vervielfältigungen" oder anderweitige nebulösen Internetaktivitäten
auf kriminelle Art und Weise benutzen um ihren eigenen Kommerz zu erhöhen, haben ihre
Server/IP´s so oder so eher im Ausland ( speziell Ostblock ).
Nur die "Dummen" werden zur Kasse gebeten oder ab-/angemahnt. Bild
Ich verlass´ mich auf meine Sinne!
Irrsinn
Blödsinn
Wahnsinn


Jenny Doe
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weiblich/female, 56
Beiträge: 5037

Beitrag Fr., 17.05.2013, 06:57

Stern schrieb; Bis wann eine Entscheidung zu erwarten ist, habe ich auf die Schnelle nicht ausmachen können.
(...)
Beim Verwenden fremder Videos für die eigene Homepage ist weiter Vorsicht geboten. Ob das sogenannte Framing urheberrechtlich zulässig ist, wird frühestens 2014 der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden.
(...)
Unklarheit bei eingebundenen Videos bleibt
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... 17-_-Recht
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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hawi
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männlich/male, 61
Beiträge: 2679

Beitrag Fr., 17.05.2013, 07:13

TwoFace,

so sehr ich deinen Betrachtungswinkel, deine Schreibintention verstehen kann, aber im Grunde geht es darum bei dem, was Stern gepostet hat, was nun als Frage dem EuGH vorliegt, nicht!
Es geht „nur“ darum, ob „Einbetten“ eine andere (rechtliche) Relevanz, Bedeutung hat, als das „Setzen von Links“. Natürlich hat die Antwort auf diese Frage Auswirkungen.
Vor allem dann, wenn „Einbetten“ wirklich anders als „Verlinken“ beurteilt würde.
Aber für die Suche nach einer Antwort sollten die Aspekte, die dich grad nerven, eher keine Rolle spielen. Sonst wäre die Antwort zu sehr vom Ergebnis, von den zu erwartenden Auswirkungen beeinflusst, zu wenig von dem, was Kern der Frage ist.
Wie ähnlich, vergleichbar ist „Verlinken“ mit „Einbetten“? Gibt es gute Gründe, bessere, dafür, beide Varianten rechtlich gleich zu stellen oder unterschiedlich zu beurteilen, behandeln, bewerten? Das muss nun der EUGH beurteilen. Sicherlich nicht ohne auch Rücksicht auf die voraussichtlichen Auswirkungen so eines Urteils zu nehmen. Allein schon, weil die Streitparteien natürlich immer aus ihrer Sicht, zu ihrem jeweiligen Vorteil heraus zum Verlinken/Einbetten argumentieren werden.

Und wie mit solchen Urteilen später allgemein umgegangen wird, das schreiben Gerichte ja ohnehin niemandem vor. Zumal Urteilsgrundlage immer nur die aktuelle Gesetzeslage ist. Kommt zu vielen später Urteile, bzw. deren Konsequenzen verkehrt vor, dann liegt das oft ja nicht fehlerhaft handelnden Richtern. Falsch, bzw. nicht passend können auch die einschlägigen Gesetze sein oder das, was einige, viele mit ihrem Handeln draus machen.

Den Spiegel Artikel, den stern dankenswerter Weise hier grad verlinkt, zitiert hat, finde ich selber (ausnahmsweise) mal sehr gut geschrieben, weil eher berichtet wird, nicht gleich dramatisiert, bewertet.

Dass nur die Dummen zur Kasse gebeten werden? Klar, ist aber doch ein Zirkelschluss, oder?

LG hawi
„Das Ärgerlichste in dieser Welt ist, daß die Dummen todsicher
und die Intelligenten voller Zweifel sind.“
Bertrand Russell

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