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diesoderdas
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Beitrag Mi., 06.12.2023, 17:58

Ich würde echt probieren, das über die Hausverwaltung zu klären.

Oder doch dem Vertrag beitreten und dann auch eigene Unterlagen haben.

Oder Schriftliches vom Winterdienst verlangen. Das muss ja nicht Einsicht in den Vertrag der anderen Person sein.
Einfach die Anfrage an den Dienst, inwiefern euer Wohnblock insgesamt versorgt ist und das bestätigen lassen.

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stern
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Beitrag Mi., 06.12.2023, 18:02

Grundsätzlich hast du Recht. Ich trage aber die Haftung für das, was andere ohne meine Einwilligung tun. Das missfällt mir.
Nee, die brauchten deine Einwilligung nicht. Du selbst haftest, wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst. Mit den anderen Parteien hast du nichts zu tun.

Also z B. wenn die auf die Idee kämen, zu sagen, an Tagen xy (an denen du Dienst hast), braucht ihr gar nicht mehr zu kommen. Und dann wäre bei dir nicht geräumt und es passiert etwas. Dann wäre das deine Verantwortung.
Sehe ich aber wie Sydney: Davon profitieren die anderen auch nicht, weil das irgendein Pauschalangebot sein wird und dadurch der Preis nicht sinkt

Oder wenn der Dienst aus welchen Gründen auch immer nicht kommt, kommen kann: Du hast keinen Vertrag, so dass er dir gegenüber auch keine Verpflichtung zu erfüllen hat, auf die du dich dann berufen hättest könntest. Bzw. du könntest den Dienst dann kaum in Regress nehmen.

Ich würde dazu tendieren, einen Anteil zu zahlen und dann wie die anderen inbegriffen zu sein. Aber wenn schon so viel vorgefallen ist... muss man halt sehen.
Zuletzt geändert von stern am Mi., 06.12.2023, 18:17, insgesamt 2-mal geändert.
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Sydney-b
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Beitrag Mi., 06.12.2023, 18:08

Die haben einfach einen Vertrag über einen gewissen Zeitraum abgeschlossen.
Wahrscheinlich für 4-5 Monate.
Für diese Zeit wird eine bestimmte Summe bezahlt.
Egal, ob es schneit, oder auch nicht.
Wenn es in diesen Monaten nur dreimal schneit, bekommt der Winterdienst sein Gehalt trotzdem.
Klar, die anderen Mieter könnten jetzt sagen: in der Kalenderwoche soundso und soundso braucht ihr überhaupt nicht kommen. Da hat nämlich die Jenny Kehrwoche…
Ergibt nur keinen Sinn, dadurch wird der Winterdienst für die anderen nicht günstiger.
Weil die Summe pro Monat immer die gleiche sein wird.

Von daher kannst du diese Geste auch einfach als Friedensangebot ansehen.
Wenn es dir damit aber nicht gutgehen sollte, dann kannst du dich anteilig an der Gesamtsumme beteiligen.
Dann ist das Problem mit der Kehrwoche endlich vom Tisch und du kannst dich angenehmeren Dingen zuwenden.
Ich denke, du brauchst genug Kraft für deine Gesundung.

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Sydney-b
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Beitrag Mi., 06.12.2023, 18:11

Mist, mein neuer Beitrag ging nicht durch, dafür kam noch mal der alte…

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Jenny Doe
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Beitrag Mi., 06.12.2023, 18:20

@ diesoderdas: Ich würde echt probieren, das über die Hausverwaltung zu klären.
Ach, hatte ich vergessen drauf zu antworten.
Ich hatte mit meinem Vermieter gesprochen. Der hat mir klar gesagt: Im Schadensfall wendet sich dieser an mich. Wenn ich keinen Vertrag mit einem Winterdienst vorlegen kann, dann hafte ich.
Oder Schriftliches vom Winterdienst verlangen
Schriftliches verweigert der Winterdienst aus Datenschutzgründen. Da ich den Vertrag ja nicht abgeschlossen habe, dürfen die mir auch keinen Vertrag aushändigen und mir auch keine sonstigen Auskünfte über "meinen" Vertrag erteilen, sagten die.
Ich bekäme nur Zugang zu "meinem" Vertrag, wenn ich eine Zivilklage gegen J. anstrebe.
Dasselbe sagte auch mein Vermieter. Im Schadensfall würde es zu einem Zivilprozess kommen, in dem Vertragliches juristisch geklärt werden müsste.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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Sydney-b
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Beitrag Mi., 06.12.2023, 18:28

Jenny, wenn ich aus Lust und Laune für meinen Nachbarn den Weg frei Schippe und dabei versehentlich ein Auto zerkratze, dann hafte ich für den Schaden.
Schließlich bin ich der Verursacher.
Zuletzt geändert von Sydney-b am Mi., 06.12.2023, 18:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Sydney-b
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Beitrag Mi., 06.12.2023, 18:43

Jenny, du musst nur haften, wenn zweifellos nachgewiesen werden kann, dass eine eventuell geschädigte Person dadurch geschädigt wurde, weil der Winterdienst nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde!

Wenn du aber die ausgeführte Arbeit des Winterdienstes überprüft hast, eventuell nachbesserst, wo es dir nicht gut genug erscheint…
Dann kannst du vor Gericht bezeugen, dass alles ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Außerdem ist eine Zeugenaussage eine Bürgerpflicht.
Also muss auch der Winterdienstler vor Gericht aussagen, da ist es völlig egal, ob er einen Vertrag mit dir hat, oder nicht.
Du kannst sogar sämtliche Bewohner des Hauses als Zeugen aufrufen lassen, jeder der am Tag deiner Kehrwoche das Haus verlassen hat oder aus dem Fenster gesehen hat, kann bezeugen, dass der Gehweg ordnungsgemäß geräumt war.

Oder was denkst du, wie Menschen ohne Winterdienst im Falle eines Schadens ihre Unschuld beweisen?

Die geschädigte Person hat bei so vielen Zeugen also enorme Schwierigkeiten.

Vielleicht magst du morgen oder übermorgen nochmals in Ruhe alles hier Geschriebene erneut lesen.
Wenn ich sehr unkonzentriert und erschöpft bin, kann ich manchmal nicht alle Informationen richtig erfassen und denke in eine völlig falsche Richtung.
Ein oder zwei Tage später fällt es mir dann plötzlich wie Schuppen von den Augen und sehe die Angelegenheit mit anderen Augen.
Vielleicht geht es dir durch den ganzen Stress und die Aufregung gerade ähnlich?

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stern
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Beitrag Mi., 06.12.2023, 18:46

Jenny Doe hat geschrieben: Mi., 06.12.2023, 18:20 Wenn ich keinen Vertrag mit einem Winterdienst vorlegen kann, dann hafte ich.

ja, ... aber es sei denn, du hast deine Pflicht nicht anderweitig erfüllt.

Klar wird ein Vermieter auf die Pflichten der Mieter verweisen, wenn von ihm jemand Geld will. Wenn er hier schludert, könnte ansonsten auch er dran sein. Das wird jeder Vermieter abwenden wollen.



Schriftliches verweigert der Winterdienst aus Datenschutzgründen.

Korrekt.
Ich bekäme nur Zugang zu "meinem" Vertrag, wenn ich eine Zivilklage gegen J. anstrebe.
Wenn die anderen Mieter nicht vorgetäuscht haben , dass du Vertragspartner bist (was so zu sein scheint, weil du ja kein Vertragspartner für den Dienst bist), sehe ich keinen Klagegrund.

Dasselbe sagte auch mein Vermieter. Im Schadensfall würde es zu einem Zivilprozess kommen, in dem Vertragliches juristisch geklärt werden müsste.
Ja klar, insbesondere wenn es um viel Geld geht, schaut man wer evtl. Ansprüche gegen wen hat. So kann der Geschädigte auch den Vermieter in Haftung nehmen wollen. Der Vermieter wird dann die Mietverträge aufrollen, usw . Die Mieter dann ihrerseits darlegen (ggf. mit Zeugen), was getan wurde, usw.

Aber wenn du nicht Vertragspartner geworden sein solltest, kannst du auch niemandem vorwerfen, er hätte Urkunden gefälscht und dich zum Vertragspartner gemacht

Dass die dich nach deiner Ablehnung einfach außen vor ließen, nachdem du ablehntest, dafür spricht auch, dass du nicht zahlen musst. Macht doch keinen Sinn, dass die vortäuschen, dass du Vertragsinhaber bist und davon profitierst, aber nichts zu zahlen brauchst.


Wenn du Dienst hast, braucht du halt etwas, das du notfalls vorlegen könnst, dass dafür gesorgt war. Und wenn es das besagte Foto ist.

Eigene Ansprüche gegen den Winterdienst anzumelden, könnte schwer sein, weil er dir gegenüber keine Pflichten hat und nicht einmal Auskunft geben darf. Dafür bräuchtest du dann wahrscheinlich wieder die anderen, die den Vertrag haben.
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stern
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Beitrag Mi., 06.12.2023, 19:27

Jenny Doe hat geschrieben: Mi., 06.12.2023, 17:54
Ich denke halt nicht nur "Toll, da wird der Winterdienst für mich gemacht", ich denke halt auch weiter. Es kann ja alles Mögliche passieren, nicht ordentlich gemacht, Auto mit der Schneeschaufel beschädigt, ... Die Haftung läge bei mir.
Nee, wenn ein von mir nicht beauftragter Winterdienst seinerseits etwas beschädigt, würde ich die Augenbraue hochziehen, wenn ich dafür gerade stehen soll.

Was die Mieter untereinander ausmachten, weiß evtl weder der Vermieter noch Winterdienst. Kann aber evtl. auch relevant sein, wenn z.B jemand stellvertretend für eine Mietergemeinschaft handelte und noch Vereinbarungen untereinander existieren.
Oder was sieht der Mietvertrag genau vor, whatever.

Aber wenn du ablehntest, bist du normal außen vor. Sowohl in Bezug auf den Winterdienst, als auch in Bezug auf Vereinbarungen der Mieter untereinander (jemand wollte ja eine Unterschrift)

Für dich ist mMn "nur" wichtig, dass dir niemand vorwerfen kann, dass dir an den Tagen, an denen du Dienst hast, niemand vorwerfen kann, dass nichts getan wurde, wenn etwas passiert
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Jenny Doe
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Beitrag Mi., 06.12.2023, 19:41

@ Stern: Aber wenn du ablehntest, bist du normal außen vor.
Stimmt. Ich habe noch mein Schreiben, in dem ich J. mitgeteilt habe, dass ich den Vertrag nicht unterschreiben möchte. Außerdem liegt ja tatsächlich keine Unterschrift von mir vor.
...
@ Sydney-b: Wenn ich sehr unkonzentriert und erschöpft bin
Hab grad eine lange Schlafpause hiner mir :-)

Ich sage an dieser Stelle mal danke. Ihr habt mir viele Möglichkeiten genannt, wie ich im Schadenfall agieren könnte.

Ich muss mir jetzt Gedanken machen, wie ich das mit den Fotos mache. Ich habe ja kein Smartphone. Bei einer Digi könnte man mir vielleicht vorwerfen, dass ich das Datum gefälscht hätte.
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Leyndin
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Beitrag Mi., 06.12.2023, 20:41

Und zu welchem Promille Wahrscheinlichkeit muss etwas in welchem Ausmass passieren, damit jemand in die Exifs einer Digitalkamera ausliest um zu gucken ob das angegebene Datum mit dem Aufnahmedatum übereinstimmt? Und natürlich muss man für die korrekten Exifs den Kalender der Kamera korrekt einstellen, aber mal ehrlich, selbst wenn nicht - wie relevant ist das wohl? Das steht ja nicht auf dem Bild.

Ich glaube manchmal ist alles bis in die kleinste Wahrscheinlichkeit zerdenken auch nicht so hilfreich.

Wenn ein Schaden entstehen sollte, muss der ja auch erstmal etwas mit dir zu tun haben. Du lebst in D und nicht in den USA. Wenn die Firma bei ihrer Arbeit etwas kaputt macht ist das deren Sache. Wenn jemand stürzt muss erstmal bewiesen werden, dass es an Räumfehlern lag und nicht einfach Pech war. Und der Aufwand für alles muss auch noch im Verhältnis stehen.

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stern
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Beitrag Mi., 06.12.2023, 20:46

Bzw. evtl auch einen Plan B für den Fall, wenn der Dienst mal nicht kommt.

Habe gerade mal geschaut. Dann kann es auch so sein, dass der Vermieter bzw. der Mieter verantwortlich ist, wenn der Vermieter ordnungsgem. delegierte > Verkehrssicherungspflicht.

Am besten ist, ein Schadensfall tritt nicht ein. Ansonsten wird es diffizil und jeder wird nicht verantwortlich sein wollen. Daher würde ich das für meinen Teil lieber möglichst geregelt haben.
Auch ein delegierender Vermieter muss hin und wieder schauen.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/komm ... 45804.html


Habe mich neulich auch gefragt, was gewesen wäre, wenn die ordentlich Ladung Schnee (die wahrscheinlich auch etwas angeist war), die von einer Dachgaube runterknallte, jemand abbekommen und verletzt hätte. War auch richtig laut. Das Dach an sich hat Schneegitter, aber es rutschte von der Gaube ab.
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Jenny Doe
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Beitrag Mi., 06.12.2023, 21:23

Ich glaube manchmal ist alles bis in die kleinste Wahrscheinlichkeit zerdenken auch nicht so hilfreich.


@ Leyndin: Das stammt nicht von mir, sondern von meinem Vermieter. Datum / Uhr müssen stimmen. Sonst könnte ich ja auch ein Foto aus dem letzten Jahr nehmen und behaupten, dass ich das gestern geschossen hätte.

Ich muss mich mit solchen haftungstechnischen Fragen beschäftigen.
@ Stern: Daher würde ich das für meinen Teil lieber möglichst geregelt haben.
Das möchte ich auch. Ich möchte nicht eines Tages da stehen und erklären müssen, warum ich nicht früher aktiv wurde, obwohl ich Kenntnis davon hatte, das kein Vertrag besteht. Ich möchte die Dinge geklärt und geregelt sehen.
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Leyndin
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Beitrag Mi., 06.12.2023, 21:31

Dann stell das Datum richtig ein und gut. Auch bei einem Smartphone kann man Exifs ändern.

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stern
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Beitrag Mi., 06.12.2023, 21:46

Aus meiner Sicht ändert deren Vertrag gar nichts für dich... also an deinen Pflichten.
Vorher warst du für deine Tage verantwortlich.. so auch jetzt, weil der Vermieter das an euch delegierte.

Die haben für ihre Pflicht einen Vertrag abgeschlossen. Nur dass du Glück hast, dass der Dienst auch an deinen Tagen zu kommen scheint, so dass du nicht immer selbst zur Schaufel greifen zu musst.
Wenn das nicht zuverlässig läuft und etwas passiert, wird der Vermieter (der evtl. auch haftet) darlegen, dass er das auf die Mieter übertragen (um selbst nicht zu haften). Und dann müssen die Mieter darlegen können (bzw. der aktuell zuständige Mieter), dass alles erforderliche getan wurde. Und das war auch ohne deren Vertrag schon so.

Ob es den Hausfrieden zuträglich ist, dass du dich nicht beteiligt hast, ist eine andere Frage

Mich hätte es ums Haus rum, wo es dann auch etwas bergab ging beinahe mal übel erwischt. Der Schnee. Die Birkenstock. Die Treppe. Hurz!
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