Was gerade sch*** und was gerade gut ist... 2

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(e)
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Beitrag Di., 02.04.2013, 00:20

Liebe EoG

Ja, ich bin sicher, eben weil ich selbst Beiständin bin. Hier ein Link dazu, wo es erklärt wird, gilt für die ganze Schweiz:
http://www.felben-wellhausen.ch/xml_1/i ... 0/f143.cfm

Hast Du irgendetwas unterschrieben, eine Generalvollmacht? Ein Beistand kann ohne Deine Vollmacht rein gar nichts machen, er muss etwas von Dir haben. Ich würde nur Einzelvollmachten geben für bestimmte vereinbarte Handlungen.
Lieben Gruß
elana

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ExtraordinaryGirl
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Beitrag Di., 02.04.2013, 00:33

Nein. Ich habe eben noch einmal nachgeschaut ... Ich habe Vollmachten erteilt, die sich vor Allem auf die Einkommens- und Vermögensverwaltung bezogen. Das wurde auch noch näher beschrieben - aber von Mietsachen war keine Rede ...

Damit nimmst du mir eine grosse Last von den Schultern.
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Beitrag Di., 02.04.2013, 00:38

@EoG: Also die Miete hat aber schon was mit der Vermögensverwaltung zu tun, da würde ich den Beistand noch eingehender befragen. Er kann jedenfalls nichts gegen Deinen Willen tun. Ich würde das sicherheitshalber abklären. Aber für eine Kündigung oder neue Wohnung bräuchte er sowieso Deine Unterschrift. Von daher brauchst Du da sicher keine Angst zu haben. Ich würde schon regelmäßig absprechen, was so gemacht wird. Du bleibst der Boss. Er hilft Dir bloß, das ist alles.
Lieben Gruß
elana

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Hamna
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Beitrag Di., 02.04.2013, 00:42

EoG, warum sollte denn der Beistand überhaupt bewirken, dass du deine Wohnung verlierst - also, wie kommst du zu der Befürchtung? Ist ja irgendwie nicht Aufgabe eines Beistands, dass er einen obdachlos macht. Ich verstehe mal wieder gar nichts.

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Beitrag Di., 02.04.2013, 00:46

Ein Beistand hat auf alle Fälle Verantwortung und natürlich Aufklärungspflicht. Er dürfte sicher nicht ohne das Wissen und die Zustimmung des Klienten die Wohnung kündigen.
Lieben Gruß
elana

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ExtraordinaryGirl
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Beitrag Di., 02.04.2013, 00:54

Ja, und wenn ich die Unterschrift nicht freiwillig 'rausrücke, hält man mich für unkooperativ und drückt mir 'nen Vormund aufs Auge ...

... .

Na ja, Rilke, der Beistand ist eben der Meinung, ich sei mit dem Alltag überfordert (er sieht den Grund in den Auswirkungen der Vergewaltigung, ich, ganz klar, in der Retraumatisierung aus einem anderen Erlebnis. Darüber habe ich aber nicht mit ihm gesprochen. Wenn ich schon von meiner Thera. kein Verständnis bekomme ... Von wem denn sonst?).

Und er meint, ich bräuchte engmaschigere Betreuung. Aber selbst wenn ich überfordert bin ... Ich bin mir sicher, dass ich da wieder 'raus komme. Wenn mir endlich 'mal jemand dabei hilft, mit den Folgen der Retraumatisierung fertig zu werden. Aber es wäre höchst kontraproduktiv, jetzt an einen Ort zu kommen, wo ich keine Intimsphäre hätte und nicht selbst bestimmen könnte - wenigstens innerhalb der eigenen vier Wände. Wenigstens das.
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Beitrag Di., 02.04.2013, 00:58

Elana, ich hab' das ihm gegenüber nicht mehr erwähnt, weil ich ihn nicht "auf dumme Gedanken" bringen wollte.

War kindisch, das ist mir schon klar. Aber seit diesem speziellen Ereignis vertraue ich fast niemandem mehr ... Obwohl ich es bei ihm wirklich versuche.

Aber selbst wenn mir der Schritt gelingen sollte: Ende April geht mein Beistand in Rente und ich kriege einen Neuen. So schnell kann's gehen ...
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Hamna
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Beitrag Di., 02.04.2013, 00:59

Ach so, der Beistand würde dich lieber in einer betreuten Wohngruppe oder sowas sehen, statt in deiner eigenen Wohnung? Naja, wie Elana schon sagt, ohne deine Zustimmung geht da ja nichts. Geht ihn das überhaupt was an, was die Hintergründe betrifft? Ich wundere mich nur gerade, dass er von einer Vergewaltigung weiß. Ich meine, er ist ein Beistand, kein Thera. Aber dann hast du ja offensichtlich viel Vertrauen zu ihm, wenn er so gut informiert ist.

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Beitrag Di., 02.04.2013, 01:05

Du wirst lachen, Rilke (wobei es, um ehrlich zu sein, eher zum Heulen ist) ... Meine Thera. hat darauf bestanden, ihn einzuweihen, obwohl ich das nicht wollte.

Weil die mich hinterher erpresst haben, und sie die Verantwortung nicht alleine tragen wollte.
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Beitrag Di., 02.04.2013, 01:19

Liebe EoG

Einem selbstgewählten, privaten Beistand, zu dem Du wirklich Vertrauen haben kannst, ist das sicher möglich, aber bei einem amtlichen Beistand würde ich nicht zu viel erzählen. Auch bei der IV musst Du unbedingt klar durchgeben, dass sie keine Infos über Dich und Deine Diagnose weitergeben dürfen ohne Deine ausdrückliche Einwilligung. Das habe ich auch gemacht, am besten schriftlich per Einschreiben. Sonst bekommen nämlich alle Ämter, mit denen Du zu tun hast, irgendwelche Auszüge von Verfügungen, wo etwas über Deine Psyche steht. Hab ich selbst erlebt bei einem Klienten, deshalb schrieb ich bei meiner eigenen IV-Abklärung dann gleich diese Einschränkung der Auskunftsvollmacht. Bei mir waren dann die Verfügungen entsprechend neutral. Wichtig wäre auch, dass Du noch irgendwo einen Anwalt hast und diesen den Ämtern gegenüber erwähnst, auch gegenüber dem Beistand. Das ist am sichersten, damit niemand gegen Deine Rechte verstößt.
Lieben Gruß
elana

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Beitrag Di., 02.04.2013, 01:20

Nun ja, ich will niemandem die Laune verderben.

Hoffentlich kann man mir die Wohnung wirklich nicht entziehen (wobei das schon stimmt: Ein Beistand wird für mich nicht den Vertrag kündigen können, und hoffentlich setzt er mich, wenn ich nicht kusche, nicht mit der Androhung eines Vormunds unter Druck ... Oder legt der Verwaltung nahe, mir zu kündigen ... Aber traue ich ihm das ernsthaft zu?).

Und dass ich mit der Thera. Klartext "geredet" habe, war gut. Entweder hilft sie mir, wo ich es brauche, oder es wird Zeit, die Therapie abzubrechen. Auch wenn es noch so schwer wird. Aber (und zwar eher mittel- bis langfristig) geht es um nichts Geringeres als um meine Existenz ... Und da kann ich mich nicht mehr ihr unterordnen. Zumal ich das schon (von früher) kannte ...
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Beitrag Di., 02.04.2013, 01:29

Liebe EoG

Wenn Dein Beistand Dir "droht", würde ich mit Deinem Anwalt drohen wegen Amtsmissbrauch. Solche Erpressungen sind nicht erlaubt. Das wäre Nötigung und sogar strafbar.

Nur keine Angst, in einem Monat ist er weg, da wird er sich jetzt sicher nicht noch diese Mühe machen. Mal sehen, wer der neue Beistand ist. Vielleicht hast Du Glück. Erzähl nur nicht mehr so viel. Deine Thera darf Dich auch nicht unter Druck setzen.
Lieben Gruß
elana

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Beitrag Di., 02.04.2013, 01:31

Danke, elana.

Ich werde morgen (oder vielmehr heute) gleich schauen, welche Vollmachten ich dem Beistand der IV gegenüber erteilt habe. Wobei man die ja jederzeit widerrufen (und ich nehme doch an, einschränken) darf.

Daran, wieder mit dem Anwalt Komtakt aufzunehmen, dachte ich auch schon. Ich kann es mir gut leisten und wäre auch froh, wüsste ich, dass es zumindest jemanden gibt, der genau darauf achtet, dass meine Rechte gewahrt werden.

Wobei das, theoretisch, wohl auch auf den Beistand zutreffen würde. Zumindest teilweise.
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Beitrag Di., 02.04.2013, 01:34

Ach, elana ... Wenn ich zurzeit nur halb so resolut wäre wie du.

Wobei das früher auch 'mal anders war ... Und ich merke schon, wenn ich nicht damit anfange, mich für mich einzusetzen, gehe ich vor die Hunde. Da nützen all meine Liebsten nichts mehr.
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Beitrag Di., 02.04.2013, 01:38

Ja klar kannst Du Vollmachten jederzeit widerrufen und/oder einschränken.

Ein Anwalt im Rücken ist immer gut, wenn irgendwie möglich, allein schon als wirksame Drohkulisse.

Wird schon. Aber ich verstehe Dich. Musste mich auch für mich selbst wehren, nicht nur für andere.

Ein Beistand ist kein Anwalt. Natürlich hätte er Fürsorgepflicht, aber das kommt auf den Beistand an.
Lieben Gruß
elana

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