Ich habe mir vor kurzem bei der bekannten Videoplattform ein paar videos heruntergeladen. Es handelt sich dabei um die Ausschnitte einer TV-Serie die vor einigen Jahren im Fernsehen lief. Ich hatte zuvor gelesen, dass es erlaubt sei, Videos herunterzuladen. Aber gilt das nur für Musikvideos? Ich bin jetzt total verunsichert und habe Angst, Ärger zu bekommen. Ich habe die betreffenden Videos nur für mich auf meine Festplatte geladen. Habe nicht vor, sie irgendwie zu verwenden oder sonst irgendetwas damit zu machen. Es wäre schön, wenn mir jemand sagen könnte, ob ich nun ein Urheberrecht verletzt haben könnte.
Danke im voraus und liebe Grüße.
Youtube-Videos herunterladen erlaubt?
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Nicht ganz einfach zu beantworten; wenn es sich um nicht erlaubtes Hochladen handelte, ist auch das herunterladen nicht erlaubt. Was bei deinem Fall wahrscheinlich der Fall ist. (Was keine juristische Auskunft meinerseits darstellt.)
Was 'Mitschnitte' anbelangt - so hat(te) man ja durchaus die Möglichkeit im Fernsehen ausgestrahlte Sendungen für das private Späterschauen aufzuzeichnen, ist die Gesetzeslage offenbar im Netz nicht geklärt:
https://www.internet-abc.de/eltern/fami ... ik-videos/
Was 'Mitschnitte' anbelangt - so hat(te) man ja durchaus die Möglichkeit im Fernsehen ausgestrahlte Sendungen für das private Späterschauen aufzuzeichnen, ist die Gesetzeslage offenbar im Netz nicht geklärt:
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Ich denke in manchen Fällen stört es die Urheber von Videos nicht, wenn diese heruntergeladen werden, etwa durch Real Player. Denn bestimmte Videos werden ja gerade deshalb auf Youtube gestellt, damit sie öffentliche Verbreitung finden.
Es kommt wohl auf das Video drauf an, denke ich.
TV-Serien unterliegen glaub ich meist dem Urheberrecht der Produktionsfirma, da ist es wohl eher nicht erlaubt was runterzuladen.
Es kommt wohl auf das Video drauf an, denke ich.
TV-Serien unterliegen glaub ich meist dem Urheberrecht der Produktionsfirma, da ist es wohl eher nicht erlaubt was runterzuladen.
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Ich bin mir sicher, dass jedes Video geistiges Eigentum desjenigen ist, der es erstellun und hochlädt und deshalb denke ich nicht, dass den legal ist. (Trotzdem machte s fast jeder)
Urheberrecht, Kopierrecht und Nutzungsrecht sind verschiedene Dinge, das sollte man nicht miteinander verwechseln.
Wenn der Uploader das Kopierrecht und Nutzungsrecht hat, ist es völlig unbedenklich, sich das jeweilige Video runterzuladen, da es keine Rechtsgrundlage gibt, nach der ein Video nur gestreamt, aber nicht auf sonstige Art heruntergladen werden darf (Streamen ist auch nur eine Form des Runterladens). Es sei denn, elektronische Sicherheitsmaßnahmen werden dabei umgangen bzw. geknackt, bei YouTube gibt es solche meines Wissens nach nur bei kaufbaren Videos.
Im vorliegenden Fall (Eingangsbeitrag) ist erstmal zu klären, ob ein Rechteinhaber (Nutzungsrecht, Kopierrecht – nicht Urheberrecht) für den Upload auf YouTube verantwortlich ist. Ist er das nicht, ist das Video so zu behandeln, als hätte man selbst widerrechtlich eine Kopie angefertigt. Es geht in Wahrheit gar nicht um das Runterladen, sondern um das Umgehen von Kopierschutz und den Besitz von Material, von welchem der Kopierschutz widerrechtlich entfernt wurde.
Wenn der Uploader das Kopierrecht und Nutzungsrecht hat, ist es völlig unbedenklich, sich das jeweilige Video runterzuladen, da es keine Rechtsgrundlage gibt, nach der ein Video nur gestreamt, aber nicht auf sonstige Art heruntergladen werden darf (Streamen ist auch nur eine Form des Runterladens). Es sei denn, elektronische Sicherheitsmaßnahmen werden dabei umgangen bzw. geknackt, bei YouTube gibt es solche meines Wissens nach nur bei kaufbaren Videos.
Im vorliegenden Fall (Eingangsbeitrag) ist erstmal zu klären, ob ein Rechteinhaber (Nutzungsrecht, Kopierrecht – nicht Urheberrecht) für den Upload auf YouTube verantwortlich ist. Ist er das nicht, ist das Video so zu behandeln, als hätte man selbst widerrechtlich eine Kopie angefertigt. Es geht in Wahrheit gar nicht um das Runterladen, sondern um das Umgehen von Kopierschutz und den Besitz von Material, von welchem der Kopierschutz widerrechtlich entfernt wurde.
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Von deutschen Gesetz aus darfst Du das runterladen, also aufnehmen. Aber youtube verbietet es m.E. was die Löschung des accounts nach sich ziehen kann. Ich nutzte dafür das Firefox-Plugin "Downloadhelper".
Die Psychoanalyse ist jene Geisteskrankheit, für deren Therapie sie sich hält --- Karl Kraus
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Hier noch mal Chritian Solmecke dazu:
Wenn ihr keinen Kopierschutue knackt ist das legal! Sollte dann auch für komplette Videos gelten.
Leute. macht auch da mal keine Sorgen, sehr oft sieht man ReUplodes von Youtbue-Videos von anderen Usern, obwohl damit klar ist, dass diese uploader die Videos vorher aufhezeichnet haben müssen, sperrt youtube denen nicht den account. Ansonsten müssen auch beim streaming technisch die Filme eh runtergeladen werden, zumindet in den Arbeitsspeicher, früher hat youtube die sogar auf Festplatte gepuffert. Wenn ihr die Daten mit einer Software abgreift und dauerhaft auf Platte speichert sollte das von aussen auch nicht zu sehen sein ohne Trojane et.
P.S.: Ich habe noch mal geantwortet weil ich eine Nachricht heute in meiner e-mail bekam, obwohl nichts neues drin ist, komisch!
Wenn ihr keinen Kopierschutue knackt ist das legal! Sollte dann auch für komplette Videos gelten.
Leute. macht auch da mal keine Sorgen, sehr oft sieht man ReUplodes von Youtbue-Videos von anderen Usern, obwohl damit klar ist, dass diese uploader die Videos vorher aufhezeichnet haben müssen, sperrt youtube denen nicht den account. Ansonsten müssen auch beim streaming technisch die Filme eh runtergeladen werden, zumindet in den Arbeitsspeicher, früher hat youtube die sogar auf Festplatte gepuffert. Wenn ihr die Daten mit einer Software abgreift und dauerhaft auf Platte speichert sollte das von aussen auch nicht zu sehen sein ohne Trojane et.
P.S.: Ich habe noch mal geantwortet weil ich eine Nachricht heute in meiner e-mail bekam, obwohl nichts neues drin ist, komisch!
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