Vormundschaft übernehmen

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Thusnelda
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Vormundschaft übernehmen

Beitrag Do., 13.01.2011, 21:03

hallo zusammen

ich habe eine schizophrene Schwester (52), die in eigener Wohnung lebt, und bis auf zeitweise Angstzustände ganz gut zurecht gekommen ist.
Leider ist im letzten Jahr unsere Mutter gestorben und damit ein Dreh- und Angelpunkt im Leben meiner Schwester weggefallen, denn sie ging jeden Morgen zu ihr, wenn sie krank war, half sie ihr, machte Frühstück, kaufte ein und half ihr. Das gab ihr (meiner Schwester) sicher auch viel Halt.

Wenn es meiner Schwester nicht gut ging, ging sie immer ins LKH, so auch im Dezember bis Anfang Januar. Jetzt war sie ein paar Tage zu Hause und ist vorgestern wieder ganz plötzlich dahin zurückgegangen. Ich nehme an, dass ihr immer deutlicher bewußt wird, welchen Verlust sie erlitten hat.
Wir sind insgesamt 7 Geschwister und die meisten wohnen bei ihr im Ort. Einer meiner Brüder, der ebenfalls alleinstehend ist, kümmert sich auch um sie, zu den anderen könnte sie jederzeit gehen.
Aber wie das so ist, ist es doch anders als vorher, als sie zur Mutter ging.

Jetzt haben wir überlegt, dass eventuell einer oder zwei von uns sozusagen offiziell als Betreuungsperson oder wie das heisst, ernannt wird. Wenn meine Schwester vielleicht so krank oder so eingestuft wird, dass sie einen Vormund bekommen soll, wäre es uns lieber, es wäre jemand von uns.

Meine Frage: was bedeutet das für den-/die-jenige, die dieses Amt übernimmt?
Welche Aufgaben und Pflichten kommen auf einen zu ?
Und wie geht man am besten vor ?

Wie ist das bei betreutem Wohnen? Ist das nur unter gesetzlicher Vormundschaft möglich ?

Geschwisterlich ist sie wie wir alle, d.h. sie kann sich an jede-n wenden und wir kümmern uns auch um sie. Aber es ist sicher wichtig, dass bei gesundheitlichen Problemen oder sonstigen Schwierigkeiten auch rechtlich die Möglichkeit besteht, ihr in ihrem Sinne zu helfen.

Vielen Dank im voraus
und freundliche Grüße

(Hinweis Admin: Betreffzeile präzisiert)
frdl. Grüße
Thusnelda

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Das wünsch ich sehr, dass immer einer bei dir wär, d. lacht und spricht: fürchte dich nicht.

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Thread-EröffnerIn
Thusnelda
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Beitrag Fr., 14.01.2011, 14:51

@ Admin
die Überschrift ist m.E. so nicht richtig.
'Was bedeutet Vormundschaft übernehmen' wäre vllt. richtiger
Ich möchte gerne wissen was es bedeutet, wenn man die Vormundschaft übernimmt und habe über meine Schwester nur berichtet, um die Zusammenhänge zu erklären.

Vielleicht ist auch die Rubrik nicht richtig, dann bitte dahin verschieben.

Vielen Dank
frdl. Grüße
Thusnelda

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geronimos secret
Forums-Gruftie
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Beiträge: 917

Beitrag Fr., 14.01.2011, 16:02

Liebe Thusnelda,

was die Möglichkeit und die darin beinhalteten Pflichten einer Vormundschaft anbelangt, kann ich dir leider keine große Hilfe sein. In meiner näheren Verwandschaft ist auch jemand von dieser Krankheit betroffen und daher weiß ich, wie heimtückisch diese Krankheit ist. Ganz wichtig ist die regelmäßige und absolut gewissenhafte Einnahme der Medikamente!!! Darauf solltet ihr - neben aller anderen Fürsorge - unbedingt achten.

Liebe Grüße und alles gute für euch!
Eat Pray Love

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Fiasei
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Beiträge: 230

Beitrag Sa., 15.01.2011, 14:26

@ Thusnelda!

Ich würde mal Vorschlagen du oder ihr erkundigt euch bei Gericht oder bei div. Sachwalterkanzlein und Sozialen Einrichtungen die mit dem vertraut sind. Die können euch sicherlich genau weiterhelfen bzw. die Fragen die ihr habt besser beantworten.

LG
Fiasei
Manchmal vermögen 1000 Worte es nicht wieder gut zu machen, was ein einziges unbedachtes Wort zerstört hat

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montagne
[nicht mehr wegzudenken]
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Beiträge: 4600

Beitrag Mo., 21.02.2011, 17:14

@ Thusnelda:
Vormundschaft heißt es seit fast 20 Jahren nicht mehr, aus gutem Grund.

Was deine Aufgaben wäre, hängt davon ab für welche Bereiche (Gesundheit, Finanzen, Unterbringung) eine Betreuung errichtet wird. Faktische Pflichten wären bei Einrichtung der Betreuung einen Eingangsbericht zu verfassen, ggf einen "Entwicklungsplan", weiß aber nicht ob das auch auf ehrenamtliche Betreuer zutrifft, bzw. wie weit da die Ideen der gerichte sind. Weiß nur das ist im Kommen.
Sollte es größere Bermögenswerte geben muss darüber in Abständen, meist jährlich berichtet werden. Ansonsten müssen dem gericht veränderungen gemeldet werden und bei Beendigung der Betreeuung ein Abschlussbericht. Natürlich nur über die relevanten Bereiche.

Finanzen KANN haarig werden, muss aber nicht. Da du eigentlich die Ausgabe jedes Cents nachweisen musst. Es sei denn 1. alle Erben entbinden dich von der Nachweispflicht, dies kann aber erst im Todesfall des Betreuten geschehen und bis dahin ist bei euch ja noch zeit, da weiß man nicht was noch passieren wird.
oder 2. Kann einiges als Taschengeld/Selbstversorgung der Schwester abgerechnet werden. Da ist es meine Erfahrung das es sehr auf die zuständige Sachbearbeiterin ankommt, wie genau sie da hinguckt.
Auf jeden Fall muss aber Buch geführt werden, mit gesammelten Kontoauszügen über die üblichen Ausgaben und Einnahmen.
Solltest du den bereich Gesundheit/Unterbringung bekommen ist es wahrscheinlich, das Ärzte an dich herantreten und Entscheidungen wollen, bezüglich Zangseinweisung, Medikation usw. dabei hast du das primär gar nicht zu entscheiden, solange deine schwester "Einwilligungsfähig" ist. das ist nämlich der Unterschied zur Vormundschaft, den aber gerade Ärzte manchmal noch nicht gecheckt haben. Nicht du entscheidest, sondern du unterstützt deine Schwester dabei ihre Entscheidungen zu treffen. Im Grunde darf sie weiter zum bsp. OP-Vorhaben rechtsgültig unterzeichnen. Ärzte sträuben sich gerne und ein Kompromiss wäre das ihr beide unterschreibt, was bedeutet, du musst auch jedes mal mitgehen.
Weiterhin sprren banken manchmalm erstmal das Girokonto, obwohl sie das eigentlich nicht dürfen und und der betreute ja weiter Geschäftsfähig ist. Auch da kommen dann Rennereien auf dich zu.

Und dann ist auch die Frage ob deine schwester überhaupt eine Betreuung bekommt, bei ihrem Zustandsbild, aber das würde ja dann das psychiatrische Gutachten und der Richter klären.

Ich möchte dich nicht entmutigen. Ich habe nur aufgezählt was so übliche Tätigkeiten sind. Manchmal bringt es angehörige Näher, manchmal führt es aber auch zu viel Streit und Zorn in der Familie. deshalb will es wohl überlegt sein, ob es ein Angehöriger macht, wenn es nötig ist.
Denn du steckst da in einer Doppelrolle. Das Gericht verpflichtet dich für das Wohl des Betreuten zu sorgen und nur für sein/ihr Wohl. Aber als Angehörige hast du auch noch eigene Interessen und andere Angehörige werden ihre Interessen anmelden. du sitzt da zwangsläufig zwischen den Stühlen. Manchmal lässt es sich ausbalancieren, nicht immer.
amor fati

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Thread-EröffnerIn
Thusnelda
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Beiträge: 54

Beitrag Mi., 09.03.2011, 19:35

liebe Vallêe

habe eben erst deine ausfuehrliche Antwort gelesen und moechte mich recht herzlich bedanken.

Es geht mir mir hauptsaechlich um eine Unterstuetzung meiner Schwester, mehr so im Sinne einer Vollmacht, wenn sie selbst nicht handeln kann. Bis dahin kann und soll sie natuerlich ihre Angelegenheiten selbst regeln.
Wir werden das Thema im Kreise der Familie noch besprechen und natuerlich so helfen - und wann und wie - wie meine Schwester es gerne moechte.
Deine Ausfuehrungen haben mir deutlich gemacht, wie schnell man durch falsche Wortwahl missverstanden werden kann.

Der Ausdruck ´Vormundschaft´ ist etwas ungluecklich gewaehlt.

Frdl. Gruesse
frdl. Grüße
Thusnelda

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stern
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Beitrag Mi., 09.03.2011, 20:05

Es geht mir mir hauptsaechlich um eine Unterstuetzung meiner Schwester, mehr so im Sinne einer Vollmacht, wenn sie selbst nicht handeln kann.
Hm, ich denke, du meinst schon sowas wie eine Betreuung (die btw. gesetzlich dezidiert geregelt ist)? Einzelne Vollmachten für Verfügungsberechtigungen ließen sich evtl. für z.B. Bankgeschäfte einrichten (unabhängig davon). Was evtl. (Zwangs)unterbringungsmaßen angeht, könnte deine Schwester evtl. eine sog. Patientenverfügung erlassen (wobei ich nicht sicher bin, inwieweit eine solche Verfügung eine Einweisung regeln kann... aber im Rahmen solcher Verfügungen kann sie in verschiedener Hinsicht ihren Willen kund geben. Hier mal manches zum Einlesen... iss eh relativ komplex, dass das hier kaum jemand zusammenfassen könnte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_%28Recht%29
http://de.wikipedia.org/wiki/Bankvollmacht
http://de.wikipedia.org/wiki/Patientenverf%C3%BCgung

Aber das wichtigste ist: Wie steht denn deine Schwester selbst dazu? Denn die eigene Selbstbestimmung ist etwas, was rechtlich sehr hochgeschrieben wird. Ich sehe diese jedenfalls nicht alleine dadurch beeinträchtigt, dass deine Schwester an einer Schizophrenie leidet (soweit sie nicht aktuell in eine akuten Phase steckt, z.B. einer psychotischen) oder unter zeitweisen Angstzuständen leidet. Und ich meine, die Betreuung ist auch keine Dauereinrichtung, sondern wird wieder aufgehoben, wenn der Betreute wieder für sich selbst sorgen kann. Pflichten kommen natürlich auf den Betreuer zu (ist auch gesetzlich geregelt), die hängen aauch davon ab, worauf sich die Betreuung erstreckt (vallée nannte schon einige Bereiche)... und allgemein hängt auch da der Wille des Betreuten hoch (vallée deutete das auch an, Stichwort: Einwilligungsfähigkeit. Vgl. Auch Link oben). Für welche Bereiche wollt ihr denn die Betreuung überhaupt einrichten lassen?
Wenn meine Schwester vielleicht so krank oder so eingestuft wird...
Steht da dzt. zur Debatte? Ob das bereits rein prophylaktisch geht, kann ich mir nicht so recht vorstellen, vgl. auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_ ... _Betreuers
Zuletzt geändert von stern am Mi., 09.03.2011, 20:07, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
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(alte Weisheit)

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