Hattet Ihr Verwandte/Freunde im Maßnahmenvollzug?

In diesem Forumsbereich können Sie sich über Schwierigkeiten austauschen, die Sie als Angehörige(r) oder Freund(in) von psychisch Erkrankten bzw. leidenden Personen konfrontiert sind.
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Thread-EröffnerIn
Enot
Helferlein
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weiblich/female, 48
Beiträge: 95

Hattet Ihr Verwandte/Freunde im Maßnahmenvollzug?

Beitrag So., 23.05.2021, 13:11

ein gestriger 'Fernsehbeitrag im Bürgeranwalt rüttelte mich förmlich auf. Es wurde dokumentiert, wie schnell man in einem Maßnahmevollzug landen kann, da genügt schon eine seitens dritter herbeigerufene Polizei, wenn man überrumpelt wird und sich nicht vollends kooperativ verhält. :kopfschuettel:
In der Folge wird man vorsichtshalber weggesperrt und damit jeglicher Menschenrechte entzogen. 1300 Menschen sind auf diese Weise derzeit untergebracht. Es gibt da Fälle wie: ein fünfzehnjähriges Mädchen schildert der Therapeutin gewaltfantasien, die sie selbst und die Therapeutin mit einschließen. Das Mädchen durfte nicht mehr nach hause.
Eine Dame schrie anfang der Pandemie was am Balkon herum: es wurde als gefährliche Drohung ausgelegt, sie kam aus dem Vollzug nicht mehr heraus. Wer von denen niemanden draußen hat, der sich um alles - inkl Rechtsvertretung -kümmert, bleibt weggesperrt. Es gab Fälle von bis hzu 39 Jahren. Einiges konnte ich daraufhin per Massnahmenvollzug(.)net in Erfahrung bringen (Ich hoffe, der Admin erlaubt mir das Nennen der Wissensquelle.)
Dieses heiße Thema brachte Ö vor den Gerichtshof für Menschenrechte. Es liegt da einiges im 'Argen und es ist nötig, dass es mal hier einschlägig zur Sprache kommen darf.
Wiener SHG für Asperger Autist(inn)en & HSP

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Pianolullaby
[nicht mehr wegzudenken]
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Beiträge: 2246

Beitrag So., 23.05.2021, 19:41

Es gibt übrigens Patientenverfügungen dagegen
Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum

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Andreas P
sporadischer Gast
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Beiträge: 14

Beitrag Do., 26.08.2021, 11:14

Pianolullaby hat geschrieben: So., 23.05.2021, 19:41 Es gibt übrigens Patientenverfügungen dagegen
Hast Du nähere Informationen diesbezüglich?


pandas
[nicht mehr wegzudenken]
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weiblich/female, 77
Beiträge: 4613

Beitrag Do., 26.08.2021, 14:33

Wenn es um vermutete erhebliche Fremdgefährdung geht, kommt eine Patientenverfügung nicht dagegen an.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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Pianolullaby
[nicht mehr wegzudenken]
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weiblich/female, 38
Beiträge: 2246

Beitrag Do., 26.08.2021, 19:41

google hilft weiter. Patientenverfügungen.
Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum

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Charlie Foxtrott
Forums-Insider
Forums-Insider
weiblich/female, 45
Beiträge: 428

Beitrag Fr., 27.08.2021, 09:22

Ich habe eher die Erfahrung gemacht, dass mit Tätern viel zu spät, wenn überhaupt, gearbeitet wird und es die schwächsten Glieder am Ende der Kette dann trifft und denen die Schuld gegeben wird, auch von Therapeuten (Täter-Opfer-Umkehr).
Auch sagte mir eine dortige Angestellte, dass es auch hinter den Mauern viel zu wenig Therapieplätze gibt und die Leute so rauskommen wie sie reinkommen und bald wieder drin sind. Ambulante Täterarbeit steckt noch in den Kinderschuhen, kostet angeblich zu viel. Von daher kann ich es mir nicht vorstellen, dass jmd. nur wg. Bagatellen (mal Fluchen oder so) wegesperrt wird. Unser Alki-Nachbar brüllt fast täglich vom Balkon, ein anderer, den ich kenne, war 12 Jahre mit Fehldiagnose ambulant in Behandlung, Familie, Nachbarn, alle haben gefleht, endlich mal was zu machen, bis es zu spät war. "Mein" Täter war auch schon Jahre vorher auffällig und keiner hat was gemacht, nicht mal ne Gefährderansprache. Und dann muss ich mir von einer Therapeutin (mit Übergewicht) anhören, ich sei zu blöd, mich zu wehren.
Welche Quelle hast Du denn? Boulevardfernsehen? Einzelfälle bewusst reißerisch aufgemacht ohne Randbedingungen?
Vllt. kann man Dir hier helfen, wenn Du Angehöiger bist:

https://www.bapk.de/forensik.html
Gewaltphantasien können m.E. aus der Schweigepflicht herausfallen, wenn es im Rahmen der Führungsaufsicht passiert oder Paraphilien vorliegen. Allein ein Rachegedanke gegenüber einem Täter reicht dazu nicht.

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