Der Großangriff auf die Verschwiegenheitspflicht
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Thread-EröffnerIn - Psychotherapeut
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Der Großangriff auf die Verschwiegenheitspflicht
"Kein geschützter Raum mehr für offene Worte? Das neue 'Hinweisgeberschutzgesetz' (HinSchG) hebt die berufliche Verschwiegenheitspflicht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Berufspsychologen, Ehe-, Familie-, Jugend-, Erziehungs- oder Suchtberater de facto auf."
https://www.achgut.com/artikel/der_gros ... itspflicht
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Z.B. dass du zum Beispiel als Ärztin oder Krankenschwester besser vor Repressalien oder Kündigung geschützt bist, wenn du meldest, dass den Chef als Psychotherapeut und Oberarzt sich (in strafbarer Weise *) an Patienten vergeht. Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtline.
Ein Kritikpunkt ist, dass nicht strafbare sexuelle Belästigung trotz zunehmender Bedeutung nicht in den sachlichen Anwendungsbereich fällt.
Und dass Ö ein Vetragsverletzungsverfahren an der Backe hat, weil sie noch nicht umsetzte.
Ein Kritikpunkt ist, dass nicht strafbare sexuelle Belästigung trotz zunehmender Bedeutung nicht in den sachlichen Anwendungsbereich fällt.
Und dass Ö ein Vetragsverletzungsverfahren an der Backe hat, weil sie noch nicht umsetzte.
Liebe Grüße
stern
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»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
https://www.bhwsr.de/de/hinweisgebersch ... abschiedetDie Wahrung der Verschwiegenheit durch Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe soll bestehen bleiben. Eine Ausnahme wurde aber für Tierärzte vorgesehen, wenn es sich um Verstöße gegen Rechtsvorschriften zum Schutz von gewerblich gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztieren handelt.
(Edit: Link korrigiert)
Müsste man bei Interesse dann am besten in der Endfassung nachlesen, was in den Anwendungsbereich fällt. Die Deutschen im dt. Gesetz. Die Österreicher in ihrem, wenn es soweit ist.
Von der Schweigepflicht oder auch dem Bankgeheimnis gab es btw. schon immer ein paar Ausnahmen. Insbes. Eigen- oder Fremdgefährdung. Oder evtl. Strafverfahren.
Liebe Grüße
stern
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Thread-EröffnerIn - Psychotherapeut
- Beiträge: 827
Hallo stern,
Das von Ihnen vorgebrachte Beispiel gehört wohl zu den im realen Leben am wenigsten relevanten der Auswirkungen dieses Gesetzes... Schon bisher gab es Meldungsmöglichkeiten bei sexuellen Übergriffen, und die betr. Meldungen werden meinem Kenntnisstand auch ernsthaft verfolgt. Dafür war dieses Gesetz also sicher nicht nötig.
Das HinSchG ist ein Angriff auf den Rechtsstaat, weil es wichtige Schutzräume zu Nichtschutz-Räumen macht. Derartige Gesetzesgebarungen findet man, wie die ja ebenso geplante Beweislastumkehr bei Beamten auch, sonst eigentlich nur bei totalitären Staaten vor.
Wir sind hier in einem Forum zur Psychotherapie. Als Therapeut kann ich für meinen Bereich sagen: wenn KlientInnen in einer Praxis ständig Angst haben müssten, dass sich in ihrem/r "privaten Therapeuten/in" ein kleiner Blockwart versteckt, wäre das für einen konstruktiven therapeutischen Prozess eines Großteils der Therapien und darin berührten Themen und Lebenserfahrungen hochproblematisch. Mitunter befinden sich KlientInnen ja genau wegen problematischen Verhaltens in Therapie und wollen dieses ja auch verändern - so aber würden sie vielleicht gar nicht erst eine Therapie beginnen - wer kann den Blockwart-Quotienten einer Therapeutenperson denn schon während der telefonischen Kontaktaufnahme erahnen?
Dies nur ein Punkt von vielen, ich will hier keine Abhandlung schreiben und überlasse es jedem von Ihnen lieber selbst, zu imaginieren, welch problematische Konstellationen und Sekundärfolgen sich allein in diesem Gesundheitsberuf durch das Gesetz ergeben könnten. Der o.a. Artikel liefert ja noch weitere Erklärungen und Hinweise, und ist m.E. durchaus verständlich geschrieben.
Freundliche Grüße,
R.L.Fellner
Das von Ihnen vorgebrachte Beispiel gehört wohl zu den im realen Leben am wenigsten relevanten der Auswirkungen dieses Gesetzes... Schon bisher gab es Meldungsmöglichkeiten bei sexuellen Übergriffen, und die betr. Meldungen werden meinem Kenntnisstand auch ernsthaft verfolgt. Dafür war dieses Gesetz also sicher nicht nötig.
Das HinSchG ist ein Angriff auf den Rechtsstaat, weil es wichtige Schutzräume zu Nichtschutz-Räumen macht. Derartige Gesetzesgebarungen findet man, wie die ja ebenso geplante Beweislastumkehr bei Beamten auch, sonst eigentlich nur bei totalitären Staaten vor.
Wir sind hier in einem Forum zur Psychotherapie. Als Therapeut kann ich für meinen Bereich sagen: wenn KlientInnen in einer Praxis ständig Angst haben müssten, dass sich in ihrem/r "privaten Therapeuten/in" ein kleiner Blockwart versteckt, wäre das für einen konstruktiven therapeutischen Prozess eines Großteils der Therapien und darin berührten Themen und Lebenserfahrungen hochproblematisch. Mitunter befinden sich KlientInnen ja genau wegen problematischen Verhaltens in Therapie und wollen dieses ja auch verändern - so aber würden sie vielleicht gar nicht erst eine Therapie beginnen - wer kann den Blockwart-Quotienten einer Therapeutenperson denn schon während der telefonischen Kontaktaufnahme erahnen?
Dies nur ein Punkt von vielen, ich will hier keine Abhandlung schreiben und überlasse es jedem von Ihnen lieber selbst, zu imaginieren, welch problematische Konstellationen und Sekundärfolgen sich allein in diesem Gesundheitsberuf durch das Gesetz ergeben könnten. Der o.a. Artikel liefert ja noch weitere Erklärungen und Hinweise, und ist m.E. durchaus verständlich geschrieben.
Freundliche Grüße,
R.L.Fellner
Website | Kontakt | Artikel | PT-Blog | Online-Beratung
Sie haben aus dem Blogbeitrag (!) doch extra Berufspsychologen hervorgehoben?!
Ich finde schon, dass in einem PT-Forum schon relevant ist, dass die Schwiegepflicht eines Arzts ("ärztlicher" Psychotherapeut) bzw. "psychologischen Psychotherapeuten" (anderer Heilberuf) genauso wenig durch dieses Gesetz betroffen ist wie eine etwaige Verschwiegenheitspflicht anderer Heilberufe. Weil sie sie nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen.
In D sind Psychotherapeuten Ärzte oder Dipl.-Psych. (mit extra Psychotherapeutenausbildung)
Heilberufe: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Heilberuf
(Also selbst der Heilpraktiker wäre ausgenommen. Bei einem selbsternannten Therapeuten kann es anders aussehen. Und wie bereits geschrieben: Kurzfristig gab es noch eine Änderung für Tierärzte.
Und ansonsten: Ja mei, wer jemanden anschwärzen wollte, hat schon immer Mittel und Wege gefunden.
Sie lassen aber nichts aus, um D als totalitären Staat dastehen lassen zu wollen.
Totalitäre Staaten zeichnen sich m.W. dadurch aus, dass sie gar keine unabhängige Justiz haben. Die Beweislastumkehr kenne ich in D insbes. aus dem Gewährleistungsrecht in best. Fällen zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Bzw. auch im Arzthaftungsrecht (Stärkung des Patientenschutzes).
Ich finde schon, dass in einem PT-Forum schon relevant ist, dass die Schwiegepflicht eines Arzts ("ärztlicher" Psychotherapeut) bzw. "psychologischen Psychotherapeuten" (anderer Heilberuf) genauso wenig durch dieses Gesetz betroffen ist wie eine etwaige Verschwiegenheitspflicht anderer Heilberufe. Weil sie sie nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen.
In D sind Psychotherapeuten Ärzte oder Dipl.-Psych. (mit extra Psychotherapeutenausbildung)
Heilberufe: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Heilberuf
(Also selbst der Heilpraktiker wäre ausgenommen. Bei einem selbsternannten Therapeuten kann es anders aussehen. Und wie bereits geschrieben: Kurzfristig gab es noch eine Änderung für Tierärzte.
Und ansonsten: Ja mei, wer jemanden anschwärzen wollte, hat schon immer Mittel und Wege gefunden.
Sie lassen aber nichts aus, um D als totalitären Staat dastehen lassen zu wollen.
Totalitäre Staaten zeichnen sich m.W. dadurch aus, dass sie gar keine unabhängige Justiz haben. Die Beweislastumkehr kenne ich in D insbes. aus dem Gewährleistungsrecht in best. Fällen zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Bzw. auch im Arzthaftungsrecht (Stärkung des Patientenschutzes).
Zuletzt geändert von stern am Fr., 30.12.2022, 13:12, insgesamt 2-mal geändert.
Liebe Grüße
stern
stern
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"Daumen hoch an stern"
(Auch fein, wie das Wort Blockwart hier gewählt wurde. *Zuständigkeitspersonal im Bereich eines Häuserblocks zur NS-Zeit in Deutschland.)
Und bei dieser Seite kann ich einem Kommentar nur zustimmen:
(Auch fein, wie das Wort Blockwart hier gewählt wurde. *Zuständigkeitspersonal im Bereich eines Häuserblocks zur NS-Zeit in Deutschland.)
Und bei dieser Seite kann ich einem Kommentar nur zustimmen:
"Diese Seite ist etwas für Realitätsverweigerer, die sich in ihrer rechtspopulistischen Meinung durch fake-news und aus dem Kontext gezogen Daten frei nach Langstrumpf-Manier ihre Welt bauen. Zum Glück sind das alles nur Phantasien, deren Inhalte zu meist so unsäglich dumm sind, dass sie einer Diskussion nicht würdig sind.
Mit freiem Journalismus hat diese Seite nichts zu tun und verstößt praktisch auch gegen jede -wäre sie journalistisch tätig-journalistische Sorgfaltspflicht."
..:..
Mal schauen ob die Mods, wie damals bei mir, für den „Blockwart“ eine Verwarnung aussprechen…
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich
Quod licet Iovi, non licet bovi.
Das sollte dir doch mittlerweile klar geworden sein, Nico
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott
― Anne Lamott
So ist der Wortlaut der letzten vorgesehen Änderungen (Dezember, Ausschnitt):
Beim Heilpraktiker mit Hang zur Denunzierung sollte man evtl. doch etwas vorsichtiger sein (ich meine es gibt keinen staatlich geregelte Ausbildung, aber staatliche Prüfung). Der psychologische Psychotherapeut übt hingegen einen Heilberuf aus.
Bzw.:
Ich lese ja immer gerne direkt im Gesetz nach: https://www.bundestag.de/dokumente/text ... ber-926806Eine Meldung oder Offenlegung fällt
auch nicht in den Anwendungsbereich dieses Ge-
setzes, wenn ihr entgegenstehen: (...)
4. die Pflichten zur Wahrung der Verschwiegen-
heit durch Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und
Angehörige eines anderen Heilberufs, der für
die Berufsausübung oder die Führung der Be-
rufsbezeichnung eine staatlich geregelte Aus-
bildung erfordert, mit Ausnahme von Tier-
ärzten, soweit es um Verstöße gegen von
§ 2 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe k er-
fasste Rechtsvorschriften zum Schutz von
gewerblich gehaltenen landwirtschaftli-
chen Nutztieren geht, oder
Beim Heilpraktiker mit Hang zur Denunzierung sollte man evtl. doch etwas vorsichtiger sein (ich meine es gibt keinen staatlich geregelte Ausbildung, aber staatliche Prüfung). Der psychologische Psychotherapeut übt hingegen einen Heilberuf aus.
Bzw.:
https://www.google.com/url?q=https://ds ... jsa-Yh472u (September)Zu Nummer 4
Nach Nummer 4 wird die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Erbringern von Gesundheitsleistungen
und Patientinnen beziehungsweise Patienten einschließlich des Inhalts von Patientenakten gewahrt.
Für die Berufsgruppen, die unter die ärztliche Verschwiegenheitspflicht fallen, führt Erwägungsgrund 26 der Hin-
Sch-RL aus, dass nicht nur Ärzte, sondern auch beispielsweise Therapeuten hierunter fallen. Erfasst werden alle
Berufsgruppen, die Gesundheitsleistungen erbringen. Hierzu zählen gleichlaufend mit § 203 Absatz 1 Nummer 1
StGB Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe, die für die Berufsausübung
oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern. Hierzu zählen beispiels-
weise Krankenschwestern oder -pfleger, Hebammen, Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeis-
ter, nicht aber Heilpraktiker oder Zahnlabore und deren Inhaber. Soweit Meldungen etwa über Missstände in der
Pflege nicht Teil der Patientenakten oder der Kommunikation zwischen dem Erbringer von Gesundheitsleistungen
und Patienten sind, bleibt der Anwendungsbereich dieses Gesetzes eröffnet.
Auch bei den hier genannten Berufsgruppen bleiben die Strafandrohungen des § 203 Absatz 1 und 4 StGB beste-
hen.
Zuletzt geändert von stern am Fr., 30.12.2022, 14:15, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
stern
stern
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(alte Weisheit)
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Stimmt
Aber vielleicht haben es die Mods ja nur noch nicht gelesen
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich
Als Admin-Mod-Superuser kann man auch die 'normalen' Mods ganz leicht überstimmen bzw ignorieren...
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott
― Anne Lamott
Ja Weisungen von oben haben in Österreich eine sehr lange Tradition.
Aber Schluß jetzt, Herr Fellner hat mich vermutlich eh schon auf der Abschußliste
Aber Schluß jetzt, Herr Fellner hat mich vermutlich eh schon auf der Abschußliste
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich
Hat es in Ö auch Tradition sich mehr mit deutschen Gesetzesvorhaben zu beschäftigen als mit denen im eigenen Land? Ich meine, es geht ja um eine EU-Richtlinie, die Wien auch umsetzen wird (nicht exakt identisch). Aber zu dem Gesetzentwurf kein Wort?
Aber man kann auch in Wien aufatmen. Ähnlich wie in D heißt es (lt. Entwurf), dass dieses Bundesgesetz nicht für die Verschwiegenheitspflichten der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe gilt.
Man könnte zig Beispiele nennen. Der Name des Gesetzes ist im Grunde Programm. Im Gegensatz zu bisher soll nun bestimmten Fällen soll der Whistleblower geschützt werden, der praktisch eben doch häufiger mit einer Kündigung (aufgrund vetraglicher Pflichtverletzung, Annahme einer Schädigungsabsicht z.B.) oder Repressalien rechnen muss oder als Kameradenschw*** dasteht, wenn er im beruflichen Umfeld gegen best. Misstände etwas unternimmt. Und im Gegensatz zu bisher soll es für Meldungen ein geordnetes Verfahren gegen (was größere Betriebe) evtl. einrichten müssen.
Z.B. der Privatdektiv, der die Ibiza-Affäre aufdeckte, sitzt im Gefàngnis, meine ich.
Was wäre ein angemessener Umgang?
Oder fur die Pflegerin, die einen Pflegemissstand aufdecken will und eine fristlose Kündigung erhält oder lieber wegschaut, weil sie eine Kündigung nicht riskieren will.
Aber man kann auch in Wien aufatmen. Ähnlich wie in D heißt es (lt. Entwurf), dass dieses Bundesgesetz nicht für die Verschwiegenheitspflichten der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe gilt.
Man könnte zig Beispiele nennen. Der Name des Gesetzes ist im Grunde Programm. Im Gegensatz zu bisher soll nun bestimmten Fällen soll der Whistleblower geschützt werden, der praktisch eben doch häufiger mit einer Kündigung (aufgrund vetraglicher Pflichtverletzung, Annahme einer Schädigungsabsicht z.B.) oder Repressalien rechnen muss oder als Kameradenschw*** dasteht, wenn er im beruflichen Umfeld gegen best. Misstände etwas unternimmt. Und im Gegensatz zu bisher soll es für Meldungen ein geordnetes Verfahren gegen (was größere Betriebe) evtl. einrichten müssen.
Vielleicht auch dann nicht, wenn man ihnen mit solchen Blogbeiträgen Angst macht bzw. Therapeuten als Blochwarte oder autoritätshörig dastehen lässt?... so aber würden sie vielleicht gar nicht erst eine Therapie beginnen - wer kann den Blockwart-Quotienten einer Therapeutenperson denn schon während der telefonischen Kontaktaufnahme erahnen?
Z.B. der Privatdektiv, der die Ibiza-Affäre aufdeckte, sitzt im Gefàngnis, meine ich.
Was wäre ein angemessener Umgang?
Oder fur die Pflegerin, die einen Pflegemissstand aufdecken will und eine fristlose Kündigung erhält oder lieber wegschaut, weil sie eine Kündigung nicht riskieren will.
Liebe Grüße
stern
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»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
Auch von mir ein großes Danke Stern, für die Richtigstellung!
Mir fällt ebenfalls das Geschreibe gegen Deutschland und die Regierung hier neg auf. Bitte doch erst mal vor der eigenen Tür kehren.
Mir fällt ebenfalls das Geschreibe gegen Deutschland und die Regierung hier neg auf. Bitte doch erst mal vor der eigenen Tür kehren.
never know better than the natives. Kofi Annan
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