Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Fr., 16.11.2018, 16:49
Gibt es Mitarbeiter von Krankenkassen oder sozialen Diensten, die Patienten bei Problemgesprächen unterstützen, wenn diese es wünschen?
An was für "Problemgespräche" denkst du denn da? Wenn ein Patient seinem Therapeuten so sehr misstraut, dass er seine Bedenken ihm/ihr gegenüber nicht offen äußern kann, dürfte eine weitere Therapie ohnehin keinen weiteren Sinn machen, wozu sollte also ein solches Gespräch und eine solche Unterstützung gut sein? Wenn es um rechtliche Konsequenzen geht, gibt es Beschwerdestellen der Kammern und anwaltliche Vertretung.
Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Fr., 16.11.2018, 16:49
Ich meine speziell dort, wo Patienten fürchten, ihr Therapeut nutzt seine Position aus und erklärt übergriffige Äußerungen zur Spiegelung, zur "therapeutischen" Provokation oder ähnliches.
Da ist wiederum die Frage, was du als "übergriffige Äußerung" betrachtest. Wenn es um rechtlich relevante, z.B. sexistische Äußerungen geht, gibt es wie gesagt die Beschwerdestellen, auch wenn es immer schwierig sein dürfte, solche Dinge, die unter 4 Augen gesagt wurden, nachzuweisen. Wenn sich der Patient lediglich "auf den Schlips getreten oder nicht richtig gesehen oder verstanden fühlt, kann er es nur ansprechen oder den Therapeuten wechseln. Konfrontation ist nicht nur nicht strafbar, sondern ist explizit Inhalt von Therapie. Über den Stil lässt sich sicherlich wie über vieles in der Therapie streiten. Aber es ist ja niemand gezwungen mit einem bestimmten Therapeuten zu arbeiten.
Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Fr., 16.11.2018, 16:49
Auch wenn ein Patient befürchtet, nur eine Geldquelle für seinen Therapeuten darzustellen, da die Therapie sich auch nach etlichen Jahren nicht dem Ende neigt, wird dieser in dem oft empfohlenen Gespräch wohl kaum sagen:
"Mit dieser Vermutung liegen Sie richtig, ich brauche dringend (Ihr) Geld!"
Therapien innerhalb der kassenärztlichen Versorgung sind schon rein formal durch Genehmigungsverfahren und Höchstkontingente Grenzen gesetzt, Endlostherapien somit nicht möglich. Wer Selbstzahler ist, ist auch selbst verantwortlich dafür, wofür er sein Geld ausgibt und entscheidet ja mit jeder Stunde neu, ob er die therapeutische Leistung in Anspruch nehmen will oder nicht. Das unterliegt der individuellen Freiheit. Man ist genauso frei, eine nicht enden wollende ineffektive Therapie zu machen und zu zahlen, wie man auch frei ist, sein Geld regelmäßig zum Heilpraktiker oder zum Astrologen zu tragen. Wenn man einen Verstoß gegen Standesrecht des Therapeuten vermutet, hat man auch hier wieder die Möglichkeit der Beschwerde, ansonsten kann man die Leute schwer vor sich selbst schützen.
Davon abgesehen gibt es aber auch tatsächlich Patienten, die so schwer beeinträchtigt sind, dass sie langfristig auf therapeutische Begleitung angewiesen sind. Das sind dann aber meist keine Therapien im klassischen Setting 1-2 mal die Woche, sondern sogenannte langfristig haltgebende, stabilisierende Therapien mit 14-tägigen bis monatlichen Terminen. Und es gibt auch Patienten, die sagen, mir ist die therapeutische Begleitung so wichtig, dass ich darauf nicht verzichten will und dafür auch bereit bin, langfristig Geld auszugeben. Wer das Geld dafür hat und wem es das Wert ist, warum nicht? Für's Rauchen ist z.B. das Geld sicherlich gesundheitsschädlicher angelegt als für Therapie und wenn Menschen für Fingernägel, Extensions oder Tattoos hunderte von Euro ausgeben, um ihr Ego aufzupolieren(wo man über die Sinnhaftigkeit sicher auch streiten kann), warum nicht das Geld statt dessen in Therapie inverstieren? Was man selbst als Außenstehender davon hält, spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Des Menschen Wille ist sein Himmelreich und sein Portemonnaie gehört ihm - dafür ist er aber auch selbst verantwortlich...