Hallo, die Frage steht ja oben schon.
Ich würde gerne wissen, ob es in Deutschland Wohnheime oder Pflegeheime gibt, in denen man wirklich so lange bleiben kann, bis man in ein Altenheim umziehen muss und unter welchem Paragraphen dass dann läuft bzw. welches Amt dafür zuständig ist.
Es geht um jemanden, der schon seit gut 15 Jahren nichts mehr mit seinem Leben anzufangen weiß, der sozusagen aufgegeben hat, allerdings ohne das Vorhaben sich das Leben zu nehmen.
Er sitzt sein Leben ab und will / kann nichts mehr ändern, weil es zuviel Stress wäre.
Körperlich liegen einige deutliche Schwierigkeiten vor, allerdings nichts was körperliche Pflege im engeren Sinne erfordert, eher Hilfe bei der Haushaltsführung.
Maßnahmen der Eingliederungshilfe wurden nicht richtig angenommen, obwohl Außenstehende der Meinung sind, derjenige könnte mehr leisten.
Ihm selber ist es zwar nicht egal wo er lebt, er schafft es aber trotzdem nicht etwas zum Positiven zu verändern.
Würde ein Pflegeheim einen solchen Menschen aufnehmen, wenn derjenige schon von sich aus sagt, dass es keine Veränderungen geben wird und er sein Leben aufgegeben hat?
Bezahlt der Staat sowas?
Wie gesagt, vom körperlichen her müsste er nicht unbedingt in eine solche Einrichtung, er ist zwar sehr eingeschränkt, aber nicht schwer pflegebedürftig.
Es liegt hauptsächlich daran, dass er aufgegeben hat.
Medikamente hat er schon einige ausprobiert, aber es gab keine, die dagegen geholfen haben.
Psychotherapie ändert auch nichts, er ist einfach zu sehr in seiner "Einstellung" gefangen.
Bei der Erkrankung handelt es sich um eine Persönlichkeitsstörung sowie eine depressive Reaktion auf eine Schmerzerkrankung, die sich allerdings chronifiziert hat.
Liebe Grüße, Kimba & Blacky
Gibt es Wohnheime, in denen man bis ins hohe Alter leben kann?
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Thread-EröffnerIn - Forums-Gruftie
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Wie alt ist er denn?
Ich denke er kann in ein Heim dauerhaft, wenn er schwere psychische Störungen hat, wie Psychose, Schizophrenie.
Ansonsten wird man immer versuchen ihn zu therapieren und ihn zur Selbständigkeit zu verhelfen . Es gibt übrigens durchaus einige psychisch kranke die sich damit zufrieden geben würden, irgendwo abgeliefert zu werden und rund um versorgt, und allen Mühen des Lebens abgenommen zu bekommen, aber der Staat finanziert so etwas nicht. Er zahlt nicht für Selbstaufgabe.
Ich denke er kann in ein Heim dauerhaft, wenn er schwere psychische Störungen hat, wie Psychose, Schizophrenie.
Ansonsten wird man immer versuchen ihn zu therapieren und ihn zur Selbständigkeit zu verhelfen . Es gibt übrigens durchaus einige psychisch kranke die sich damit zufrieden geben würden, irgendwo abgeliefert zu werden und rund um versorgt, und allen Mühen des Lebens abgenommen zu bekommen, aber der Staat finanziert so etwas nicht. Er zahlt nicht für Selbstaufgabe.
Kommt drauf an. Wenn jemand sonst völlig verwahrlosen würde, dann zahlt der Staat das schon.simonius hat geschrieben:aber der Staat finanziert so etwas nicht. Er zahlt nicht für Selbstaufgabe. -- Quelle: viewtopic.php?f=60&p=889298
Manche Einrichtungen der Eingliederungshilfe nehmen auch solche "schwächeren" Leute auf, die sich zu nichts motivieren können. Aber eher passt so jemand vielleicht in ein psychiatrisches Pflegeheim. Das läuft dann kostentechnisch über die "Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt. Pflegebedürftig muss jemand dafür nicht unbedingt sein, nur muss der MDK feststellen, dass stationäre Unterbringung notwendig ist. Wie es mit diesen Einrichtungen im höheren Alter ist, weiß ich nicht genau, vielleicht ist das auch je nach Heim verschieden. Aber ich könnte mir vorstellen, dass die Leute dort auch bleiben können, wenn sie älter und pflegebedürftig werden.
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Thread-EröffnerIn - Forums-Gruftie
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Hallo simonius und kaonashi,
Danke erstmal für eure Antworten.
Liebe Grüße, Kimba&Blacky
Ca. 35 Jahresimonius hat geschrieben:Wie alt ist er denn?
Danke erstmal für eure Antworten.
Liebe Grüße, Kimba&Blacky
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War er schon mal irgendwo, wo man sich richtig um die Einstellung mit Schmerzmitteln gekümmert hat, also einem Arzt oder einer Klinik speziell für Schmerztherapie?
Diese Möglichkeit gibt es. Es gibt schon 20jährige, die in einem solchen Wohnheim wohnen und dort auch evtl. bleiben können bis sie sterben können. Es sind dann Heime für Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen. Ich kenne das so, dass sie an eine Psychiatrie angeschlossen sind, manche Wohnbereiche sind offen und manche geschlossen. Was diesen Menschen gemeinsam ist, dass sie meist einen Betreuer haben, die Erkrankung nicht ausreichend therapiebar ist und sie als austherapiert gelten. Es ist schon gut zu überlegen, ob dies angestrebt werden soll oder ob es nicht reicht, wenn jemand beispielsweise von der Nachbarschaftshilfe kommt und unterstützt bei den alltäglichen Tätigkeiten im Haushalt.
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Ja, für Menschen mit psychischen Störungen gibt es Heime der Behinderten Einrichtungen wie Haus Hall
http://www.haushall.de/
oder Betel.
http://www.bethel.de/angebote/behindertenhilfe.html
http://www.haushall.de/
oder Betel.
http://www.bethel.de/angebote/behindertenhilfe.html
Liebe Grüße
Lockenkopf
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Diese Wohnheime für psychisch Kranke/Behinderte wurde vor Jahrzehnten bereits von den Psychiatrischen Krankenhäusern getrennt. Psychiatrische Krankenhäuser sind seit dem nur noch für die Akutversorgung zuständig.Fify hat geschrieben:Diese Möglichkeit gibt es. Es gibt schon 20jährige, die in einem solchen Wohnheim wohnen und dort auch evtl. bleiben können bis sie sterben können. Es sind dann Heime für Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen. Ich kenne das so, dass sie an eine Psychiatrie angeschlossen sind, manche Wohnbereiche sind offen und manche geschlossen. Was diesen Menschen gemeinsam ist, dass sie meist einen Betreuer haben, die Erkrankung nicht ausreichend therapiebar ist und sie als austherapiert gelten. Es ist schon gut zu überlegen, ob dies angestrebt werden soll oder ob es nicht reicht, wenn jemand beispielsweise von der Nachbarschaftshilfe kommt und unterstützt bei den alltäglichen Tätigkeiten im Haushalt.
Liebe Grüße
Lockenkopf
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Würde ein Pflegeheim einen solchen Menschen aufnehmen, wenn derjenige schon von sich aus sagt, dass es keine Veränderungen geben wird und er sein Leben aufgegeben hat?
Bezahlt der Staat sowas?
Wie gesagt, vom körperlichen her müsste er nicht unbedingt in eine solche Einrichtung, er ist zwar sehr eingeschränkt, aber nicht schwer pflegebedürftig.
Es liegt hauptsächlich daran, dass er aufgegeben hat. -- Quelle: viewtopic.php?f=60&t=37666
Als Grund würde das sicher (noch) nicht ausreichen. Es kommt (wie bei anderen alten Menschen) darauf an, ob eine Betreuung/Versorgung im familiären/häuslichen Umfeld möglich ist. Wenn ihr als Familie sagt, wir sind mit der Situation einfach überfordert und können ihm nicht mehr helfen, haben Angst daß er verwahrlost usw. Dann kann man die betr. Person unter Betreuung stellen und eine Heimunterbringung anordnen, zur Not auch bis ans Lebensende. Da werden dann aber auch Unterhaltsansprüche geprüft, d.h. die Geschwister/Eltern müssen sich dann evtl. an den Kosten beteiligen.
Als Beispiel wurde Bethel genannt, da habe ich vor vielen Jahren mal ein Praktikum gemacht. In dem betr. Haus waren Männer untergebracht, die obdachlos waren und keine Chance mehr auf eine eigene Wohnung haben. Die dürfen dort auch bis ans Lebensende bleiben. Es kommt halt auf die Umstände an, ob der Staat dafür aufkommt oder nicht.
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Du vermischst da zwei Dinge die nicht zwingend zusammen gehören.
Die Familie muss sich rein garnichts dazu äußern. Ein jeder kann sich selber schriftlich an das Amtsgericht/Familiengericht wenden und einen gerichtlich bestellten Betreuer beantragen.
Es darf aber auch jeder seine Sachen ohne Gericht regeln und jemanden beauftragen die persönlichen Dinge zu regeln, mit einer Vollmacht.
Wenn jemand hilflos ist und seine Sachen nicht mehr regeln kann, darf jeder andere Mensch der davon erfährt einen Antrag an Gericht auf Betreuung dieses Menschen durch einen gerichtlich bestellten Betreuer stellen. In Österreich spricht man von einer Sachwalterschaft, wenn ich das richtig verstanden habe.
Aber, all das hat rein garnichts mit einer Betreuung in einem Behindertenwohnheim zutun. Denn dort werden Menschen mit einer geistigen oder und psychischen oder und körperlichen Behinderung aufgenommen.
Die meisten Menschen dort (aber nicht alle) haben einen gerichtlich bestellten Betreuer, aber das ist keine Voraussetzung.
Die Familie muss sich rein garnichts dazu äußern. Ein jeder kann sich selber schriftlich an das Amtsgericht/Familiengericht wenden und einen gerichtlich bestellten Betreuer beantragen.
Es darf aber auch jeder seine Sachen ohne Gericht regeln und jemanden beauftragen die persönlichen Dinge zu regeln, mit einer Vollmacht.
Wenn jemand hilflos ist und seine Sachen nicht mehr regeln kann, darf jeder andere Mensch der davon erfährt einen Antrag an Gericht auf Betreuung dieses Menschen durch einen gerichtlich bestellten Betreuer stellen. In Österreich spricht man von einer Sachwalterschaft, wenn ich das richtig verstanden habe.
Aber, all das hat rein garnichts mit einer Betreuung in einem Behindertenwohnheim zutun. Denn dort werden Menschen mit einer geistigen oder und psychischen oder und körperlichen Behinderung aufgenommen.
Die meisten Menschen dort (aber nicht alle) haben einen gerichtlich bestellten Betreuer, aber das ist keine Voraussetzung.
Liebe Grüße
Lockenkopf
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