Entlassung in die Obdachlosigkeit, geht das?

Kliniken u.a. in Deutschland (keine generellen Fragen)
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Santori
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Entlassung in die Obdachlosigkeit, geht das?

Beitrag So., 27.02.2011, 12:12

Hallo, ich bin 22 Jahre alt, seit 7 Wochen inder offenen Psychiatrie ( Soziale Phobie, Depressionen , suizidal) und soll nächste Woche entlassen werden.Ich habe vorher für kurze Zeit wieder bei meinen Eltern gewohnt, dort kann und will ich aber nicht wieder hin zurück (ein entsprechendes psychologisches Attest/Gutachten erhalte ich in den nächsten Tagen).
Nun bin ich auch in das Betreute Wohnen aufgenommen worden, dass Problem ist nur dass ein Wohnplatz für mich wahrscheinlich erst in 2 oder 3 Wochen frei wird.

Die Sozialberatung sagte mir dass ich in der Übergangszeit bis dahin in einem Obdachlosenheim oder in der Städtischen Notunterkunft unterkommen könnte, aber dieses Umfeld wird meine eh schon unstabile Psychische Lage mit Sicherheit nicht verbessern(einen Rehaantrag habe ich gestellt).

Ich bin mit Suizidgefahr hier eingewiesen worden und hatte seitdem immer wieder starke Stimmungsschwankungen.
Momentan geht es mir zwar einigermaßen gut und ich bin in der Hoffnung das ich diesen Zustand auch weiterhin halten kann, doch um das zu erreichen möchte ich gerne noch solange bis ich mit der Wiedereingliederung beginne(BeWo) in dem sicheren Umfeld bleiben in dem ich mich gerade befinde. Ich habe in Arzt- und Betreuergesprächen versucht das klarzumachen doch es kommt mir so vor wie als würde ich gegen eine Wand sprechen und es ginge nur darum mich schnellstmöglich loszuwerden.

Kann mich die Klinik also unter diesen Umständen und obwohl ich an sämtlichen Therapien teilnehme in die Obdachlosigkeit, also auf die Straße, entlassen?

LG Santori

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Ive
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Beitrag So., 27.02.2011, 14:52

Santori,

wahrscheinlich dem Gesetzesbuchstaben entsprechend ja. Aber kampflos brauchst Du das nicht hinzunehmen, meine ich. Wende Dich an Stellen, die für Dich in die Bresche springen können, wie z. B. die Caritas und was noch an Möglichkeiten besteht. Vielleicht gibt es auch noch andere Wohnstätten bestimmter Träger für den Übergang - erkundige Dich. .

Alles Gute,
Ive

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Santori
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Beitrag So., 27.02.2011, 18:07

@Ive:Kampflos werde ich bestimmt nicht aufgeben, aber wenn es hart auf hart kommt bleibt mir wohl nichts anderes übrig als mich wieder über die Notaufnahme neu einweisen zu lassen sobald ich hier draussen bin. Ich wär da nicht der erste, seit ich hier bin habe ich etliche Leute getroffen die ein par Tage draussen waren und dann wieder hier eingewiesen worden sind.
Es ist nur traurig das es soweit kommen muss(wenn sich jetzt nichts mehr ändern sollte).

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Santori
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Beitrag Di., 01.03.2011, 19:00

Ich habe mich mal an die Psychatrie-Beratungstelle Psychiatrienetz gewandt. Nachfolgend ein Schriftwechsel mit Dr.Matthias Albers von o.g. Stelle.
Auf die letzte Mail habe ich leider keine Antwort mehr erhalten, trotzdem kann ich nun den rechtlichen Standpunkt besser verstehen.
Sehr geehrter Herr Albers, ich bin 22 Jahre alt, seit 7 Wochen in der ******(offene Psychiatrie) (wegen Ängstliche Persönlichkeitsstörung, Depressionen , suizidal) und soll nächste Woche entlassen werden.Ich habe vorher für kurze Zeit wieder bei meinen Eltern gewohnt, dort kann und will ich aber nicht wieder hin zurück (ein entsprechendes psychologisches Attest/Gutachten erhalte ich hoffentlich in den nächsten Tagen). Nun bin ich auch in das Betreute Wohnen aufgenommen worden, dass Problem ist nur dass ein Wohnplatz für mich wahrscheinlich erst in 2 oder 3 Wochen frei wird. Die Sozialberatung sagte mir dass ich in der Übergangszeit bis dahin in einem Obdachlosenheim oder in der Städtischen Notunterkunft unterkommen könnte, aber dieses Umfeld wird meine eh schon unstabile psychische Lage mit Sicherheit nicht verbessern(einen Rehaantrag habe ich gestellt).Hab das auch schon versucht meiner Bezugspflege und den Ärzten zu erklären, doch es kommt mir so vor wie als würde ich gegen eine Wand reden und es ginge nur darum mich schnellstmöglich loszuwerden.Meine Frage an Sie ist also:Kann mich die Klinik obwohl ich an sämtlichen Therapien teilnehme in die Obdachlosigkeit, also auf die Straße, entlassen?Vielen Dank schon einmal im vorraus, viele Grüsse ****


Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Behandlungsdauer in der Klinik richtet sich ausschließlich danach, ob eine weitere stationäre Behandlung noch erforderlich ist oder eine ambulante ausreicht - unabhängig davon ob sie schon zur Verfügung steht oder nicht. Dazu gibt es mehrere höchstrichterliche Urteile, dass aus dem Nicht-Vorhandensein einer angemessenen ambulanten Nachsorge kein Leistungsanspruch an die Krankenkasse auf weitere stationäre Behandlung zur Überbrückung der Wartezeit resultiert. Das halte ich zwar für fachlich falsch, aber juristisch ist es die gängige Auffassung. Insofern vermute ich, dass Sie weniger ein Problem mit der Klinik als mit der Krankenkasse haben, wobei natürlich, wenn es so ist, wie Sie schreiben, dass Sie in der Klinik nur noch auf den Platz im Betreuten Wohnen warten, die Krankenkasse Ihnen auch nicht entgegen kommen kann, denn dann besteht eindeutig keine Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit mehr.
Mit freundlichen Grüssen
Matthias Albers


Sehr geehrter Dr.Albers,
vielen Dank für ihre schnelle und ausführliche Antwort!
Nachfolgend versuche ich meine Situation noch einmal etwas ausführlicher in Bezug auf meine derzeitige psychiche Verfassung zu schildern:

Am 10.01 bin ich vom Neurologen mit Hinweis auf Depressionen und Suizidgefahr in diese Klinik eingewiesen worden.
Seitdem hat sich meine Situation hinsichtlich meiner Angststörung etwas verbessert, aber ich habe immer wieder starke Stimmungsschwankungen.Deshalb würde ich meine Lage, obwohl ich mich derzeit in einer guten Phase befinde keineswegs als psychisch stabil beschreiben.

D.h ich habe starke Befürchtungen dass , wenn ich jetzt in ein anderes Umfeld, sprich Obdachlosenwohnheim/Notunterkunft entlassen werde, mein derzeitiger Zustand kippen und ich wieder in eine Situation erhöhter Selbstgefährdung kommen würde. Den einzigen Ausweg sehe ich daher leider mich nach der Entlassung über die Notaufnahme erneut hier einweisen zu lassen.
Ich denke aber kaum das dies im Sinne der Klinik wäre, und mir und der Klinik viel erspart bliebe wenn ich die, vorraussichtlich kurze Zeit(das BeWo weiss über meine Notsituation bescheid)noch hier bleiben könnte.
So hätte ich die Möglichkeit meine psychische Verfassung noch weiter zu stabilisieren, bis ich in ein sicheres Umfeld mit Betreuung übergehen könnte und die Klinik sich die Begründung einer erneuten Wiedereinweisung erspart.

Mit freundlichen Grüßen,
*****
Anbei noch meine Handynummer:*****

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Ive
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Beitrag Di., 01.03.2011, 19:22

Ja, so ähnlich dachte ich es mir. Der Kostenträger ist nicht mehr zuständig, das ist erst mal Fakt und wäre für jeden anderen genauso. Auf die Klinik würde ich also wirklich nicht mehr hoffen, insofern beißt man auf Granit und Bitten stoßen nur auf Ablehnung, sonst hättest Du schon eine andere Antwort von dem Herrn erhalten. Damit solltest Du also abschließen.

Nun musst Du Dich umhören, wo Du für den Übergang wohnen könntest. Frag Dich z. B. bei der Stadtverwaltung / Caritas / ev. Familienbildungsstätte durch; vielleicht hat man dort Adressen. Was ist eigentlich mit dem sozialen Dienst der Klinik, existiert einer? Dann sprich mit denen, aber nicht so, dass Du unbedingt in dem Krankenhaus bleiben willst, sondern ob sie Dir eine Schlafstelle, vielleicht auch in einem Privathaushalt o. ä. vermitteln können, für diese Zeit.

Oder: Gibts nicht - abgesehen von den Eltern - einen Verwandten oder Freund, der Dich eine Weile aufnehmen könnte?

Übrigens solltest Du oben besser den Namen des Herrn Dr. entfernen - s. Datenschutz ...

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Santori
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Beitrag Mi., 02.03.2011, 19:04

Komm jetzt erstmal bei einem Freund unter, dann sehe ich weiter.
LG Santori

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Ive
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Beitrag Mi., 02.03.2011, 19:18

Na also, Glückwunsch!

LG, Ive

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