Hallo !
Ich habe folgendes Problem.
Ich bin von Beruf Polizeibeamter und möchte gerne eine psychosomatische Kur machen. Um eine solche Kur/stationäre Rehamaßnahme genehmigt zu bekommen, muss ich vor dem Polizeiarzt in seiner Funktion als Amtsarzt emotional komplett "die Hosen runter lassen" und er entscheidet dann darüber, ob die Maßnahme bewilligt wird oder nicht.
Ich spreche dem Polizeiarzt allerdings jegliche Kompetenz ab, über mein Anliegen zu entschieden und darüber hinaus geht es ihn meiner Meinung auch nichts an. Als ich vor zwei Jahren meine Analyse genehmigt bekommen habe, hat mich der Weg auch nicht über den Polizeiarzt geführt. Also warum sollte ich mich ihm jetzt gegenüber offenbaren, zumal Polizei und "Psycho" ein ganz heikles Thema ist. Da wird man leider sehr schnell abgestempelt bzw. in eine Ecke gestellt (wie wahrscheinlich in so vielen anderen Bereichen auch), aber bei uns steht ja auch immer noch die Polizeidiensttauglichkeit/Belastbarkeit im Vordergrund und das tue ich mir nicht an. Es gibt leider genug Beispiele von Kollegen, die ganz schnell krank geschrieben wurden oder die man aus ihrer Position entfernt hat, um zu gucken, ob der jenige überhaupt noch "taugt". Egal ob man danach auf seine Stelle zurückkehren konnte, man war natürlich stigmatisiert. Das brauche ich nicht.
Der einfacherere Weg wäre, wenn ich eine Klinik finde, in die mich mein Hausarzt direkt überweisen kann und die dann demenstprechend nach §111 SGB V abrechnet. Für einen solchen Fall stellt die Übernahme der kosten laut meiner Krankenkasse überhaupt kein Problem dar.
Deswegen meine Frage an Euch...kennt ihr eine gute Klinik, in die man sich dirket vom Hausrzt überweisen lassen kann ?
Die Schwerpunkte bei mir liegen auf Trauerbewältigung, Depression und Essstörungen.
Wo die Klinik ist, ist mir ehrlich gesagt völlig egal, so lange sie "gut" ist bzw. ich hier Tipps kriege, wo ihr euch wohl gefühlt habt.
Vielleicht könnt ihr mir ja auf diesem Weg helfen bzw. ein paar Tipps geben.
Gerne beantworte ich auch noch Fragen, sofern sie euch bei der Beantwortung meiner Frage helfen !
LG, M.
(Hinweis Admin: Betreffzeile präzisiert und Beitrag in den korrekten Bereich verschoben)
Klinik-Überweisung durch den Hausarzt?
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Hallo Klenko79,
ich hatte mal einen längeren stationären Aufenthalt in der Kitzbergklinik in Bad Mergentheim wegen einer Essstörung und Borderline. Ich habe nur gute Erfahrungen mit der Klink gemacht. Die Therapeuten sind sehr gut und das Angebot ist auch sehr gut. Allerdings ist das nun schon 5 Jahre her und somit kann ich nichts zur aktuellen Situation sagen.
Die Kosten wurden von der Krankenkasse übernommen. Normalerweise hat deine Krankenkasse bestimme Einrichtungen die sie für gut empfinden und dir diese empfehlen. Falls du eine andere Klink nimmst, bezahlen die nicht alles. Keine Ahnug wie das bei Beamten ist, aber eigentlich müssten die zuständige Krankenkasse dir mitteilen können, an welchen Therapiezentren man die Kosten übernimmt. Einen kleinen Eigenanteil hast du als Beamter wohl auch.
Aber vom Hausarzt aus geht das nicht. Da musst du schon ein Gutachten von einem Psychater bekommen. So war es auf jeden Fall bei mir.
Hoffe das hilft.
Grüße,
Benny
ich hatte mal einen längeren stationären Aufenthalt in der Kitzbergklinik in Bad Mergentheim wegen einer Essstörung und Borderline. Ich habe nur gute Erfahrungen mit der Klink gemacht. Die Therapeuten sind sehr gut und das Angebot ist auch sehr gut. Allerdings ist das nun schon 5 Jahre her und somit kann ich nichts zur aktuellen Situation sagen.
Die Kosten wurden von der Krankenkasse übernommen. Normalerweise hat deine Krankenkasse bestimme Einrichtungen die sie für gut empfinden und dir diese empfehlen. Falls du eine andere Klink nimmst, bezahlen die nicht alles. Keine Ahnug wie das bei Beamten ist, aber eigentlich müssten die zuständige Krankenkasse dir mitteilen können, an welchen Therapiezentren man die Kosten übernimmt. Einen kleinen Eigenanteil hast du als Beamter wohl auch.
Aber vom Hausarzt aus geht das nicht. Da musst du schon ein Gutachten von einem Psychater bekommen. So war es auf jeden Fall bei mir.
Hoffe das hilft.
Grüße,
Benny
@Klenko79
Also §111 SGB V sagt mir jetzt natürlich nicht so viel. Ist mir schon klar, dass das Sozialgesetzbuch heisst aber was das bedeutet ...
Ich kann Dir nur sagen, wie das für jemanden funktioniert der nicht Beamter ist. Wenn das für Beamte anders geregelt ist, dann kannst Du hier aufhören zu lesen.
Also, Dein Hausarzt kann Dich erstmal überhaupt nicht einweisen. Die Einweisung bekommst Du vom Psychiater Deines Vertrauens und das war für mich ein Klacks. Kurzes Gespräch und ich hatte die Einweisung. Von Deinem Hausarzt bekommst Du nur die Überweisung zum Psychiater. Depression und Essstörung werden z.B. in der Schön-Klinik Bad Bramstedt behandelt. Das ist eine, meiner Meinung nach, sehr gute Klinik die ich ohne wenn und aber empfehlen kann.
Lg foobar
Also §111 SGB V sagt mir jetzt natürlich nicht so viel. Ist mir schon klar, dass das Sozialgesetzbuch heisst aber was das bedeutet ...
Ich kann Dir nur sagen, wie das für jemanden funktioniert der nicht Beamter ist. Wenn das für Beamte anders geregelt ist, dann kannst Du hier aufhören zu lesen.
Also, Dein Hausarzt kann Dich erstmal überhaupt nicht einweisen. Die Einweisung bekommst Du vom Psychiater Deines Vertrauens und das war für mich ein Klacks. Kurzes Gespräch und ich hatte die Einweisung. Von Deinem Hausarzt bekommst Du nur die Überweisung zum Psychiater. Depression und Essstörung werden z.B. in der Schön-Klinik Bad Bramstedt behandelt. Das ist eine, meiner Meinung nach, sehr gute Klinik die ich ohne wenn und aber empfehlen kann.
Lg foobar
Das Leben ist ein Sack voll Spaß und ich darf ihn aufmachen!
Hallo !
Es geht mir um "ÜBERWEISUNG" nicht um "EINWEISUNG" !!!
Und genau in die Klinik Bad Bramstedt kann man sich z.B. vom Hausarzt überweisen lassen, sofern ich jetzt nicht völlig falsch liege...!
Auszug aus der Homepage :
Die Ausstattung sowie der Stellenplan ermöglichen Behandlungen von Patienten sowohl aus dem Krankenhausbereich (§ 39 SGB V) .......Die Einweisung der Patientinnen und Patienten erfolgt durch niedergelassene Ärzte oder auf Veranlassung der Rentenversicherungsträger.
Und das kann auch mein Hausarzt als niedergelassener Arzt....so war es zumindest bei einer Kollegin von mir.
Also die Möglichkeit besteht...!
Und genau solche Kliniken/Krankenhäuser suche ich....Bramstedt hab ich aufm Zettel nur ich hätte gerne vielleicht noch ein paar mehr zur Auswahl...!
Es geht mir um "ÜBERWEISUNG" nicht um "EINWEISUNG" !!!
Und genau in die Klinik Bad Bramstedt kann man sich z.B. vom Hausarzt überweisen lassen, sofern ich jetzt nicht völlig falsch liege...!
Auszug aus der Homepage :
Die Ausstattung sowie der Stellenplan ermöglichen Behandlungen von Patienten sowohl aus dem Krankenhausbereich (§ 39 SGB V) .......Die Einweisung der Patientinnen und Patienten erfolgt durch niedergelassene Ärzte oder auf Veranlassung der Rentenversicherungsträger.
Und das kann auch mein Hausarzt als niedergelassener Arzt....so war es zumindest bei einer Kollegin von mir.
Also die Möglichkeit besteht...!
Und genau solche Kliniken/Krankenhäuser suche ich....Bramstedt hab ich aufm Zettel nur ich hätte gerne vielleicht noch ein paar mehr zur Auswahl...!
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Die Überweisung heißt dann formal Einweisung .Es geht mir um "ÜBERWEISUNG" nicht um "EINWEISUNG" !!!
Zu dem Punkt, den ich nicht verstehe: Warum soll die Überweisung unbedingt der HA vornehmen und nicht ein Facharzt? Dass nicht "Psychiater" in irgendeiner Form aufleuchtet? Eben weil "Psycho" und Polizei ein heikles Thema wären? (Ein Psychiater wäre in der Tat der entsprechende Facharzt).
Und ich meine, für den Zeitraum der stationären Maßnahme wirste dann auch krank geschrieben... und das dann meines Wissens von der Klinik aus... also gerade von einer "Psycho-Klinik". Und bist du dir da ganz sicher, dass nicht spätestens dann dein Arbeitgeber davon Kenntnis erhält (wobei mir Besonderheiten bei Beamten auch nicht vertraut sind und insbes. nicht, wann ein Amtarzt informiert bzw. mitwirken muss)?Also warum sollte ich mich ihm jetzt gegenüber offenbaren, zumal Polizei und "Psycho" ein ganz heikles Thema ist. Da wird man leider sehr schnell abgestempelt bzw. in eine Ecke gestellt (wie wahrscheinlich in so vielen anderen Bereichen auch), aber bei uns steht ja auch immer noch die Polizeidiensttauglichkeit/Belastbarkeit im Vordergrund und das tue ich mir nicht an.
Was du mit der Krankenkasse besprochen hast, geht anscheinend mehr in Richtung Kostenübernahme... nicht dass ihr da etwas aneinander vorbei geredet habt... weswegen ich gezielt obigen Punkt mal in den Raum stellte.
Liebe Grüße
stern
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
Hey !
Danke für die Aufklärung in Sachen Einweisung !
Habe heute nochmal mit meiner Krankenkasse gesprochen und es reicht vollkommen aus, wenn mich mein Hausarzt schlichtweg in die Klinik überweist. Ich könnte auch zu einem Psychater gehen, aber das ist nach Aussage meiner Krankenkasse nicht notwendig.
Meine Krankenkasse hat mir heute nochmal mitgeteilt, dass selbst die Gelderland Klinik entsprechende Plätze anbietet per Überweisung ähh...Einweisung und nach §111 SGB X abrechnen kann. Hab ich in dem Paragraphenhickhack aber nicht rauslesen können.
Du hast natürlich recht, dass ich für die Dauer der Abwesenheit krank geschrieben sein werde, aber das heißt noch lange nicht, dass ich mich dem Polizeiarzt gegenüber offenbaren muss. Und darum geht es mir. Ich muss so etwas nicht aktenkundig gemacht haben. Ich bin halt die Zeit krank und nicht da. Mein Vorgesetzter wird darüber in Kenntnis gesetzt und gut. Es geht mir wirklich nur um die Vermeidung des Kontaktes bzw. der Informationsweitergabe an den Polizeiarzt. Verbergen werde ich es nicht können, aber der Polizeiarzt ist nicht an der Dienststelle und würde es dann auch nicht mitbekommen bzw. hat es ihn dann erst recht nicht zu interessieren.
Werde die Woche über mal in der Gelderland Klinik nachfragen....hoffe es klappt auf dem Weg !
LG und ein schönes WE !
Danke für die Aufklärung in Sachen Einweisung !
Habe heute nochmal mit meiner Krankenkasse gesprochen und es reicht vollkommen aus, wenn mich mein Hausarzt schlichtweg in die Klinik überweist. Ich könnte auch zu einem Psychater gehen, aber das ist nach Aussage meiner Krankenkasse nicht notwendig.
Meine Krankenkasse hat mir heute nochmal mitgeteilt, dass selbst die Gelderland Klinik entsprechende Plätze anbietet per Überweisung ähh...Einweisung und nach §111 SGB X abrechnen kann. Hab ich in dem Paragraphenhickhack aber nicht rauslesen können.
Du hast natürlich recht, dass ich für die Dauer der Abwesenheit krank geschrieben sein werde, aber das heißt noch lange nicht, dass ich mich dem Polizeiarzt gegenüber offenbaren muss. Und darum geht es mir. Ich muss so etwas nicht aktenkundig gemacht haben. Ich bin halt die Zeit krank und nicht da. Mein Vorgesetzter wird darüber in Kenntnis gesetzt und gut. Es geht mir wirklich nur um die Vermeidung des Kontaktes bzw. der Informationsweitergabe an den Polizeiarzt. Verbergen werde ich es nicht können, aber der Polizeiarzt ist nicht an der Dienststelle und würde es dann auch nicht mitbekommen bzw. hat es ihn dann erst recht nicht zu interessieren.
Werde die Woche über mal in der Gelderland Klinik nachfragen....hoffe es klappt auf dem Weg !
LG und ein schönes WE !
@Klenko79
Freut mich für Dich. Nimm aber nicht irgendeine Klinik. Erkundige Dich erstmal sorgfältig über alle Möglichkeiten/Kliniken. Ich selbst hatte einen schlimmen Rückfall und bin dann in eine Asklepios Klinik gegangen weil es am schnellsten ging. Nie wieder!!
Eine sorgfältige Auswahl ist wichtig weil Dir die Kasse i.A nur einen Aufenthalt alle zwei Jahre finanziert und Du es Dir nicht leisten solltest dabei einen Fehler zu machen.
Lg foobar
Freut mich für Dich. Nimm aber nicht irgendeine Klinik. Erkundige Dich erstmal sorgfältig über alle Möglichkeiten/Kliniken. Ich selbst hatte einen schlimmen Rückfall und bin dann in eine Asklepios Klinik gegangen weil es am schnellsten ging. Nie wieder!!
Eine sorgfältige Auswahl ist wichtig weil Dir die Kasse i.A nur einen Aufenthalt alle zwei Jahre finanziert und Du es Dir nicht leisten solltest dabei einen Fehler zu machen.
Lg foobar
Das Leben ist ein Sack voll Spaß und ich darf ihn aufmachen!
@ Foobar
Hatte mich im Vorfeld schon ziemlich ausführlich erkundigt und meine Wahl ist da ja auch schon auf die Gelderland Klinik gefallen. Das ist jetzt kein Schnellschuss.
Ich hatte sie für mich nur ausgeschlossen, da ich nicht dachte, über den Weg der Einweisung/Überweisung dort aufgenommen werden zu können.
Umso besser, dass es jetzt vielleicht doch klappt !
Schönes WE !!!
Hatte mich im Vorfeld schon ziemlich ausführlich erkundigt und meine Wahl ist da ja auch schon auf die Gelderland Klinik gefallen. Das ist jetzt kein Schnellschuss.
Ich hatte sie für mich nur ausgeschlossen, da ich nicht dachte, über den Weg der Einweisung/Überweisung dort aufgenommen werden zu können.
Umso besser, dass es jetzt vielleicht doch klappt !
Schönes WE !!!
Aus der Klinikhomepage kann ich das ebenfalls nicht rauslesen, zumindest nicht unmittelbar, vgl. auch hier:Meine Krankenkasse hat mir heute nochmal mitgeteilt, dass selbst die Gelderland Klinik entsprechende Plätze anbietet per Überweisung ähh...Einweisung und nach §111 SGB X abrechnen kann. Hab ich in dem Paragraphenhickhack aber nicht rauslesen können.
http://www.gelderlandklinik.de/kontakt/ ... naufnahme/
Vielmehr verstehe ich das dahingehend, dass ein Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme zu stellen ist (inwieweit hier der Polizeiarzt bei dir mitwirken müsste, dass weißt du natürlich besser [als ich]. Für "Polizisten" scheint es da ja recht spezielle Vorschriften zu geben).
Was du in jedem Fall machen könntest: Einfach mal die Klinik kontaktieren, die meiner Erfahrung nach auch recht gut auskennen, was zu veranlassen ist und wie's in puncto Kostenübernahme abläuft, und darüber auch i.d.R. freundlich Auskunft geben.
Der § 111 sagt meines Verständnisses nach auch nicht sooo viel aus, was für dich von Relevanz ist. Sondern insbes. ob es sich um eine zugelassene Klinik ist, die dann grundsätzlich mit der KK abrechnen könnte.
Oder in anderen Worten: Es geht darum, dass ein Behandler auch zugelassen ist, was die KK glaube ich auch bei mir prüfte. Und gefühlsmäßig haben vermutlich nur "exotische Kliniken" keine Versorgungsverträge mit den Krankenkassen. Bzw. nicht jede Kurklinik hat vielleicht einen Versorgungsvertrag mit genau deiner Krankenkasse.
Wie die Kostenübernahme konkret aussieht und wer Kostenträger ist und wer daran mitzuwirken hat, darüber sagt die Vorschrift eher nichts aus.
Also behänge die nicht allzu sehr mit dieser Vorschrift. sondern rufe am besten mal in der Klinik an oder bei deinem Hausarzt, der ja informiert sein dürfte, was in seiner Entscheidungsverantwortung liegt und was nicht. Und die Klinik kann dann vielleicht auch sagen, ob sie mit deiner KK über eine "Überweisung"/Einweisung abrechnen könnte.
Liebe Grüße
stern
stern
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
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