BU Pensions-Antrag - verpflichtende Reha: wie und wo?

Kliniken u.a. in Österreich (keine generellen Fragen)
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LisaA7
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BU Pensions-Antrag - verpflichtende Reha: wie und wo?

Beitrag So., 16.10.2011, 11:42

Hallo Zusammen,

ich möchte zum zweiten Mal für BU Pension einreichen (rez. Depressionen, Borderline, PTBS). Seit Jänner 2011, so habe ich im Standard gelesen, muss man vor Antragstellungen eine Reha machen.
Welche Institutionen gelten in Österreich als Reha für die PVA. Die PVA selbst wollte/konnte mir dieses nicht beantworten, ein diesbezügliches Schreiben wurde nie beantwortet.

In Eggenburg war ich 2011 drei Monate lang. Reicht das, oder gilt das nicht weil es die WGKK bezahlt hat?

Eine "Reha", in welcher Klinik wird das gemacht, damit es die PVA anerkennt?
Ich habe von Gars gehört, aber die gehört auch zum selben Klinik-GMBH-Kreis wie Eggenburg.

Bitte um Infos, hier oder falls vertraulich an "mein Nickname"@gmail.com oder PM

danke!

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sofa-held
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Beitrag So., 16.10.2011, 16:38

so ein Geheimnis ist das nicht. Die Reha war in den meisten Fällen schon vor 2011 ein Muss für die BU. Das weiß ich von meinem Psychiater. Es gibt Ausnahmen bei superschweren Fällen, habe ich gehört. Und als Reha gilt alles was in einer Reha-Anstalt über mehrere Wochen läuft, meist sechs Wochen. Also egal ob eine Sonnenpark-Institution oder andere Anstalten. Ob BBRZ auch geht, weiß ich nicht, aber ich denke schon. Warum antwortet dir die PVA nicht? Hast du ein Mail oder einen Brief geschickt. Besser anrufen oder persönlich vorstellig werden. In Wien ist das kein Problem, einen Termin zu bekommen. LG

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aisiola
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Beitrag So., 16.10.2011, 16:47

hallo LisaA7
von der reha klinik für seelische gesundheit in klagenfurt weiß ich sicher, daß es akzeptiert wird, natürlich nur mit den richtigen voraussetzungen. es wird dort festgestellt, ob es eine besserung gibt, oder ob eine zu erwarten ist. das wird dann von der pva akzeptiert.

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LisaA7
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Beitrag So., 16.10.2011, 17:14

ich habe sogar über meinen Rechtsanwalt anfragen lassen, aber offenbar wollen die von der PVA sich nicht in die Karten schauen lassen, was denn nun zählt.
Wir haben konkret gefragt, ob Eggenburg zählt oder nicht, da dies ja die WGKK zahlt und nicht die PVA.

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LisaA7
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Beitrag Mo., 17.10.2011, 10:38

@ sofa-held: ein muss für die ERLANGUNG der BU, aber erst seit 1.1.2011 muss man schon zum Einreichen eine Reha vorweisen, insofern ist das noch neu und offenbar kennt sich keiner aus, was als Reha zählt.
Eggenburgs Sekretärinnen wissen es auch nicht. Schon komisch, denn das ist ja ein wesentliches Entscheidungskriterium, wo man die Behandlung macht.

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sofa-held
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Beitrag Di., 18.10.2011, 01:21

ja aber was heißt die Sekretärinnen von Eggenburg kennen sich nicht aus. Klar können die keine Aussage treffen, das hätte ja einen verbindlichen Charakter. Generell kann man die BU kriegen auch ohne Reha. Ich weiß jetzt nicht genau, wie du auf die Idee verfallen bist, das müsste eine bestimmte Anstalt sein ????

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Rezna
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Beitrag Di., 18.10.2011, 09:12

Der Antrag und das Begutachtungsgespräch sind ohnedies ein Abenteuer. Ich schlage vor, du füllst sämtliche Unterlagen dazu aus (sind sehr üppig). Darin musst du auch sämtliche "Beweise" von Aufnahmen in Kliniken, Raha, Krankenhaus beilegen. Deine Krankengeschichte, was du kannst und was nicht (also bsp. 2o Kilo heben, 4 Stunden sitzen, so in dieser Größenordnung...), Röntgenbilder,... steht aber eh auch alles auf den "Bewerbungsbögen".

Danach fragen sie nach, wenn sie noch was brauchen, ihnen was fehlt. Bei mir waren das etwa Ausbildungsnachweise (Maturazeugnis). Insofern denke ich, dass sie, sofern ihnen etwa Reha-Aufenthalt oder Therapie nicht reicht (Ich glaube man braucht 2 Jahre Therapie die keinen Erfolg hatte) melden die sich ohnedies. Ich war auf Reha und habe dort eine Kommilitonin gehabt, die wurde dann eben von der PVA zur Reha gedrängt. Also spätestens beim Antrag erfährst du es dann ohnedies.

Mach dich darauf gefasst, dass du zu einem 8-Minuten-Gespräch durch einen Neurologen bei der PVA eingeladen wirst (jaja, auf der Einladung steht Psychiater, das kommt vor Ort aber definitiv nicht raus). Sehr wahrscheinlich wirst du zunächst abgelehnt. Die PVA will sparen, tut das auch, und daher bewilligen die zunächst so gut wie nichts.
Das bedeutet, du musst dich auf eine Berufung einstellen, und in weiterer Folge vermutlich den Weg vors Gericht. So wurde mir das auch von meiner Sozialarbeiterin erklärt.

Ich persönlich gab nach der ersten Ablehnung auf. Ironischerweise habe ich den Nerv und die Kraft dazu nicht - hätte ich sie - könnte ich auch Arbeiten gehen.
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LisaA7
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Beitrag Di., 18.10.2011, 13:58

ich habe mich entweder nicht klar genug ausgedrückt, oder ihr versteht mich nicht:

ich kenne das bisherige Procedere, wurde auch schon 1x abgeleht. Aber seit 1.1.2011 gibts ein neus Gesetz, den § 255 ASVG,
sinngemäß "um überhaupt um BU Pense einreichen zu dürfen muss man vorher eine Rehabilitionsmaßnahme (nicht zu gleichzusetzen mit einer REHA im bisherigen Sinne) absolviert haben. Nur ist nirgends definiert, was als solche Maßnahme akzeptiert wird.
Es kann ja nicht sein, dass eine 6 Wochen Reha z.b. Sonnenpark da von PVA gelöhnt als solcher "Heilungsversuch" gilt, eine bis zu drei Monate dauernde in Eggenburg (da Spital von GKK) bezahlt, jedoch nicht. Sagt mir mal der Hausverstand.

Die Sekretärinnen in Eggenburg sollten sehr wohl wissen, ob Eggenburg als soche "Arbeitskraft wiederherstellende Maßnahme" akzeptiert wird, oder eben nicht.
Denn wenn einer BU Pension einreichen will, ist das ein Kriterium, wohin er stationär geht.
Es muss ja irgendwo definiert werden, welche "stationären Psycho-Aufenthalte" für die hochwohlgebohrene PVA genügen - WOHLGEMERKT um überhaupt einreichen zu dürfen, vom zugesprochen bekommen reden wir noch lange nicht.
siehe ganz unten das fett geschriebene

> die haben 2011 den Berufsschutz rapide verschlechtert, man kann nun auch,
> egal welche Ausbildung/erlernten Beruf man hat, soferne man nicht in den
> letzten 15 Jahren die Hälfte also 7,5 Jahre in diesem Beruf gearbeitet
> hat, auf jeden am Arbeitsmarkt noch bewerteten Beruf/Drecksjob verweisen
> werden.
>
> Vorher steht wie bisher die Bewertung, ob man um mehr als die Hälfte in
> seiner Leistung herabgesunken ist.
> und noch vor dem Pensionsverfahren steht ein vorgeschaltetes
> Verwaltungsverfahren der PVA, ob man durch eine zumutbare Reha (mediz.
> Maßnahmen, Aufenthalt, Heilbehelf oder Umschulung) wieder eingliederbar
> ist.
> *

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small blue thing
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Beitrag Di., 18.10.2011, 14:09

BBRZ geht auch, die meisten Wiener werden dorthin geschickt, wenn sie nicht extra den Sonnenpark beantragt haben!

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aisiola
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Beitrag Di., 18.10.2011, 15:47

hallo lisa
komme gerade von meiner therapeutin, die mir erzählte, daß nur psychologische befunde seit 2011 zuwenig für eine i-pension sind. da brauchst du noch ein paar kaputte bandscheiben oder sonst was, daß es durchgeht. lg

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LisaA7
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Beitrag Di., 18.10.2011, 17:33

na dem BBRZ tät ich aber nicht trauen, die packeln mit dem Arbeitsamt zusammen - wennst für die krank genug bist um arbeitsfähig zu sein, aber für die PVA nicht, dann hat man komplett den Schlauch, keinen Anspruch auf Arbeitslose/Notstand mehr und ab in die Grundsicherung, vorher natürlich darf man kein Vermögen haben, etwa Auto usw.

Aber gut, ich sehe schon, es hat hier keinen Zweck zu fragen, weil immer Antworten kommen, die das Thema verfehlen.
Ob ich die Pense bekommen kann oder nicht, einreichen will ich. Nicht mehr, nicht weniger. Auch die Zeit des Verfahrens
ist gewonnene Lebenszeit weil man während dem nicht vermittelt wird und erst mal Ruhe hat um sich auf die Gesundwerdung
zu konzentrieren.

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sofa-held
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Beitrag Mi., 19.10.2011, 23:08

LisaA7 hat geschrieben:na dem BBRZ tät ich aber nicht trauen, die packeln mit dem Arbeitsamt zusammen -
ein bisschen seh ich das auch so... obwohl ich nichts dazu gelesen hab.

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farbklang
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Beitrag Sa., 12.11.2011, 21:57

jeden drecksjob können sie dir nicht aufs aug drücken, vor allem, wenn du gute bildung hast.
nachzulesen unter
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... html#Beruf


Die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sind unter Berücksichtigung des Arbeitsmarktes und der Zumutbarkeit für die versicherte Person zu erbringen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen:
•Die Neigung und Eignung der versicherten Person zu einer möglichen Ausbildung
•Die bisherige Tätigkeit und das Qualifikationsniveau sowie
•Das Alter und der Gesundheitszustand der versicherten Person
Grundsätzlich darf es zu keiner beruflichen Rehabilitation "nach unten" kommen.Maßnahmen, die eine Ausbildung zu einer Berufstätigkeit umfassen, durch deren Ausübung das bisherige Qualifikationsniveau wesentlich unterschritten wird, dürfen nur mit Zustimmung der versicherten Person durchgeführt werden.
Wer in diesem Text einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten.

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delmasystems
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Beitrag So., 13.11.2011, 11:25

Also ich habe gerade den Bescheid dass meine BU-Pension durchgeganngen ist bekommen. Habe vorher keine Reha beantragt oder machen müssen. Kann sein dass sie Eggenburg als das angesehen haben da ich voriges Jahr 3 Monate dort war.
Liebe Grüße

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